Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2914. Wer dem vorliegenden Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2914 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP sowie Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP – Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 5. Wahlperiode, Drucksache 5/2915.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP: Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern der 5. Wahlperiode – Drucksache 5/2915 –
Zwischenzeitlich liegen zu diesem Antrag Änderungsanträge der Fraktion der NPD vor. Gemäß Paragraf 109 der Geschäftsordnung des Landtages in Verbindung mit Paragraf 48 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtages sind Änderungsanträge zur Ersten Lesung eines Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung nicht zulässig. Demzufolge werden diese Anträge erst zur Zweiten Lesung des Antrages zur Änderung der Geschäftsordnung verteilt und zur Abstimmung gestellt. Es bleibt den Antragstellern natürlich unbenommen, die Änderungsanträge bereits im Rahmen der Ausschussberatung einzubringen und dort zur Abstimmung zu stellen.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP auf Drucksache 5/2915 hat der Abgeordnete Herr Dankert von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Tagesordnungspunkt geht es um einen interfraktionellen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP und es geht um die Geschäftsordnung, die wir ändern wollen. Diese Geschäftsordnung ist Grundlage dafür, wie wir im Parlament selbst miteinander umgehen. Wir setzen uns damit die Regeln, die wir für unsere Arbeit brauchen. Es war und ist deshalb guter Brauch, über alle Fragen der Geschäftsordnung im Konsens zu entscheiden, im Konsens der Fraktionen, die zur demokratischen Grundordnung stehen. So ist es auch bei diesem Antrag.
Anlass für diese aktuellen Veränderungen ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichts in einem Organstreitverfahren über die Rechte von Abgeordneten. Dieses Verfahren wurde von einem NPD-Abgeordneten betrieben. Es ging dabei um die Frage, unter welchen Umständen ein Abgeordneter von der Sitzung ausgeschlossen werden kann. In seinem Urteil vom 29. Januar 2009 hat das Landesverfassungsgericht zwar einerseits dem Landtag einen weiten Spielraum bei der Festsetzung der Spielregeln für das parlamentarische Miteinander zuerkannt, andererseits aber die bisher geltenden Vorschriften als zu eng und starr eingeschätzt.
Das Gericht sah in den eindeutigen Rechtsfolgen für bestimmte Verstöße gerade einen Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit und hat eine differenzierte Sanktionierung eingefordert. Deshalb räumt der vorliegende Änderungsentwurf dem Präsidium einen größeren Spielraum beim Wortentzug und beim Sitzungsausschluss ein, um flexibel auf Ordnungsverstöße reagieren zu können. Daneben sind einige redaktionelle Änderungen vorgesehen, die geltende Regelungen präzisieren und ergänzen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche uns eine sachliche konstruktive Beratung unserer Verfahrensgrundlagen und bitte darum, den Antrag in den Europa- und Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Köster. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ach so bösen Abgeordneten der NPD-Fraktion sollen nun also schuld daran sein, dass sich der Landtag auch am heutigen Tag erneut mit einer Änderung der Geschäftsordnung befassen muss. So war es am 26. September 2009 auch in der „Schweriner Volkszeitung“ zu lesen. Kurz zusammengefasst können wir bereits jetzt festhalten, dass sich der Kampf gegen Rechts der Abgeordneten Bretschneider und ihrer Gesinnungsgenossen zu einem nicht enden wollenden Krampf umgewandelt hat. Sie können sich argumentativ nicht mit uns auseinandersetzen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Oh doch. – Reinhard Dankert, SPD: Herr Köster, das können wir. – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Auch willkürliche, nirgendwo festgelegte und somit nicht nachprüfbare Maßnahmen haben uns Nationalisten nicht behindern können. Geben Sie es doch zu, Sie sind verzweifelt
Zwar tauchen auf der Drucksache vier Antragsteller auf, doch sollen, so war zu hören, die tapferen Streiter für Wahrheit und Gerechtigkeit um den ehrenhaften Landtagsdirektor den Abgeordneten, dem offiziellen Antragsteller, die Änderung der Geschäftsordnung stilvoll und verabschiedungswürdig ausgearbeitet und vorgelegt haben. Doch warum sahen sich die Abgeordneten des bunten Blocks nicht selbst in der Lage, einen Änderungsvorschlag zu erarbeiten? Fehlt es da an der Kompetenz?
Einen Abbau wesentlicher demokratischer Mitbestimmungsmöglichkeiten konnten wir bei der letzten Änderung der Geschäftsordnung bereits feststellen.
Seitdem gibt es beispielsweise keine geheimen Abstimmungen mehr und Kleine Anfragen der Abgeordneten an die Landesregierung werden von der Landtagsverwaltung zensiert. Sie nennen es „geprüft“.
Die Arbeit der NPD-Landtagsfraktion konnten Sie dadurch dennoch nicht behindern. Sicherlich treten teilweise große zeitliche Verzögerungen ein. Ich nenne Ihnen gerne einmal ein Beispiel. Eine Anfrage meinerseits, Drucksache 5/2902, welche am 22. Oktober 2009 in der Datenbank des Landtages eingestellt wurde, ist bis heute unbeantwortet. Auch folgte keine Rückmeldung bisher. Unzählige andere Kleine Anfragen kann ich Ihnen gerne benennen, bei denen die Geschäftsordnungsfrist von zehn Tagen nicht eingehalten wurde. Und einen Grund hierfür teilt uns der Landtagsdirektor höchstpersönlich schriftlich mit. So benötigt die Landtagsverwaltung drei bis vier Tage zur Prüfung einer Kleinen Anfrage. Und hier wiederhole ich gerne noch einmal den Auftrag der Landtagsverwaltung. Die Landtagsverwaltung ist Dienstleister für alle, ich wiederhole, für alle Fraktionen und keine Zensurbehörde.
Was sollte die Änderung der Geschäftsordnung im Herbst 2006 zudem bewirken? Hierzu lasse ich gerne eine ehrenwerte Person dieses Hauses zu Wort kommen, Zitat: „Durch eine Änderung der Geschäftsordnung sei es zum Beispiel gelungen, dass die NPD keinem Ausschuss vorsitze.“ Dieses soll die SPD-Abgeordnete Bretschneider auf einer Veranstaltung mit dem ehrenvollen Titel „Verantwortung übernehmen im Norden“ geäußert haben. Sehr tapfer, Frau Bretschneider, sehr tapfer! Ihre Entschlossenheit und ihre Taten beeindrucken unsere Fraktion enorm.
(Reinhard Dankert, SPD: Offensichtlich schon, oder? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das ist ihr gutes Recht.)
Im Januar 2009 versetzte das Landesverfassungsgericht bestimmten Verhaltensweisen der amtierenden Präsidenten hier im Hause dann einen enormen Dämpfer. Da hatte es der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann doch gewagt, sich gegen Entscheidungen der Präsidentin Bretschneider gerichtlich zur Wehr zu setzen,
und bekam Recht zugesprochen. So ist der Abgeordnete Raimund Borrmann in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt worden, als die Präsidentin Bretschneider ihn aus dem Saal verwies. Deutlicher gesagt: Frau Bretschneider wurde vom Gericht einer Rechtsverletzung überführt. Diese Entscheidung war eine schwere Niederlage für die Landtagspräsidentin.
Ausgehend von diesem Gerichtsurteil kündigte Frau Bretschneider noch im Januar 2009 in ihrer Funktion als
Landtagspräsidentin, so zumindest die Medien, sodann eine Änderung der Geschäftsordnung an. Damit wolle sie ein abgestuftes Verfahren bei Ordnungsmaßnahmen erreichen. Und wenn die Informationen unserer Fraktion richtig sind, beauftragte sie sogleich den Landtagsdirektor hiermit.
Generell ist aber auch festzustellen, dass hier in diesem Hause häufig Gebräuche als allgemeingültig dargestellt werden, die überhaupt nicht schriftlich geregelt sind. Es werden Anreden, Redewendungen und auch aktuelle Forschungserkenntnisse internationaler Wissenschaftler als angeblicher Verstoß gegen die sogenannte Würde des Hohen Hauses bewertet, ohne dass bislang irgendjemand in diesem Hohen Haus diesen angeblichen Verstoß mit Fakten belegen konnte. Lesen Sie sich ruhig einmal die Schreiben der Verwaltung auf Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen durch. Sie werden feststellen, dass zwar viel geschrieben wird, aber die Schreiben insgesamt inhaltsleer sind. Ordnungsmaßnahmen dieser Art stellen nicht nur einen schweren Eingriff in die Ausübung des freien Mandats und somit einen schweren Rechtsverstoß dar, sie sind zudem willkürlich und mit einer Demokratie absolut nicht vereinbar.
und die Auswirkungen Ihrer Politik, meine Damen und Herren, sind für viele Deutsche außerhalb dieses Landtages hart, sehr hart. Und aus diesem Grunde sind auch wir Abgeordnete gefordert und verpflichtet, dieses ebenso hart und deutlich in diesem Haus zu benennen.
und wir werden auch weiterhin, da können Sie zetern und verbieten, was und wie Sie wollen, die Fakten und die Wahrheit ganz klar und deutlich benennen,