Nach Aussage der BVVG könnten in naher Zukunft noch weitere 15.000 Hektar Gewässerfläche privatisiert werden. In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich derzeit noch 227 Gewässer von unterschiedlicher Größe im Bestand der BVVG. Sie umfassen eine Gesamtfläche von 4.200 Hektar. Darunter – auch das haben wir schon öfter gehört – befindet sich auch ein Teil des Malchiner Sees auf dem Territorium des Landkreises Demmin. Die BVVG hat zwischenzeitlich erklärt, dass sie bis Ende des Jahres keine Seen verkaufen will. Mit dem vorläufigen Verkaufsstopp der BVVG ist das Problem allerdings nicht gelöst, sondern lediglich verschoben.
Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Landesregierung mit der Unterstützung des Landtages eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringt, um die Privatisierung weiterer Seen in Mecklenburg-Vorpommern zu verhindern. Wir wollen, dass die BVVG-Gewässerflächen in Mecklenburg-Vorpommern unentgeltlich in das Landeseigentum überführt werden. Dabei sind wir der Auffassung, dass die Gewässer auch künftig in Landeseigentum verbleiben sollen, um den Zielen der Landesentwicklung, insbesondere der touristischen Nutzung zur Verfügung zu stehen. Wir wollen keine Übertragung auf Verbände oder Stiftungen.
Gerade die Klagen des Landesanglerverbandes in den zurückliegenden Jahren haben verdeutlicht, dass es nicht zu weiteren Nutzungseinschränkungen durch Privatisierung oder Naturschutz kommen darf. Es nützt uns wenig, wenn wir die Flächen in Landeseigentum überführen und dann eine Nutzung durch Naturschutzauflagen ausgeschlossen wird. Hier müssen die Naturschutzbehörden mit Augenmaß agieren und die Menschen mit einbinden. Nur so lässt sich langfristig die Akzeptanz für den Naturschutz in unserem Land aufrechterhalten. Aus diesem Grund fordere ich Sie alle auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gleich vorweg möchte ich mich doch verwahren gegen die Unterstellung des Ministers, dass private Eigentümer ihrer naturschutzrechtlichen Verantwortung nicht nachkommen würden. Also diese pauschale Absage kann ich so nur von mir weisen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das hat er auch so nicht gesagt, Frau Reese. – Ute Schildt, SPD: So hat er das nicht gesagt.)
gewundert, warum das, was in der vergangenen Landtagssitzung schon thematisiert wurde, jetzt plötzlich dringlich ist.
Während der letzten Aktuellen Stunde hatte ich ja für meine Fraktion angekündigt, dass wir das Thema zur Selbstbefassung in den Agrarausschuss bringen wollen, und um mich entsprechend vorzuinformieren hatte ich – und wie ich später erfuhr, dann auch der Kollege Ritter – eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu diesem Thema gestellt. Seit einigen Tagen liegt die Antwort vor. Allerdings ist das Ergebnis dann am Ende doch sehr dürftig. Und ich erlaube mir, kurz zu zitieren.
Ich hatte gefragt in meiner Kleinen Anfrage: „Welche Gewässer der BVVG stehen derzeit in MecklenburgVorpommern für eine Privatisierung zur Disposition …? … Welcher Nutzung unterliegen die jeweiligen Gewässerflächen derzeit? … Welche Nutzung ist für die jeweiligen Gewässerflächen nach der Privatisierung vorgesehen? … Wie viele Gewässerflächen wurden seit 1990 durch die BVVG in Mecklenburg-Vorpommern bereits privatisiert …?“
Die Antwort der Landesregierung hierzu, und ich zitiere aus der Antwort: „Von der Landesregierung wird daher keine entsprechende Statistik geführt.“
Eine ähnliche Antwort erhielt der Kollege Ritter auf seine Kleine Anfrage, und ich zitiere wiederum aus der Frage: „Welche Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern würden von einer Privatisierung betroffen sein?“
Und ich zitiere aus der Antwort: „… für diese Gewässer liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.“
Also ich frage mich allen Ernstes, worüber wir hier reden und warum wir hier einen pauschalen Antrag beschließen sollen.
Andererseits habe ich allerdings eine sehr interessante Seite an diesem Antrag entdeckt, was mich zu der Erkenntnis kommen ließ, dass zum alten Koalitionspartner der SPD doch immer noch sehr gute Bande funktionieren, denn des Öfteren – und gerade eben hat Herr Holter es ja auch getan – argumentierte DIE LINKE in der Aktuellen Stunde der vergangenen Landtagssitzung, dass es ein Thema für einen konkreten Antrag sein könnte. Und ich finde es sehr interessant, wie schnell den Wünschen der LINKEN hier entsprochen wurde
und die SPD dann sogar einen Dringlichkeitsantrag hier einbrachte. Doch das müssen Sie dann jetzt heute mit Ihrem aktuellen Koalitionspartner klären.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Die Privatisierung von Gewässern ist, wie wir alle wissen, ein sehr sensibles Thema. Und auch in meiner Fraktion haben wir uns dazu intensiv verständigt. Und wenn Minister Backhaus immer gern seine Märchen erzählt, die er ja vielleicht noch selber glauben mag, geht es meiner Fraktion nicht um die generelle Privatisierung.
Meine Fraktion verkennt nicht den enormen finanziellen Wert der Gewässer in den Bereichen Erholung, Naturschutz, Tourismus und so weiter. Gewässer sind selbstverständlich nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht zu betrachten. Und finanziell ist der Wert manch eines Gewässers nun wirklich nicht zu bemessen. Fehler aus anderen Bundesländern und die Fehler im Land Brandenburg, das ja bis vor Kurzem noch von einer Großen Koalition regiert wurde, sind hier schon angesprochen worden. Und unstrittig ist für meine Fraktion auch, dass eine Privatisierung des Malchiner Sees wohl eher nicht infrage kommt.
Dankenswerterweise hatte Frau Schildt in der Aktuellen Stunde der letzten Landtagssitzung bereits eine Handvoll von Gewässern mit ihren jeweiligen Flächen aufgezählt, die wohl ebenfalls darunterfallen. Nun nehmen allerdings diese wenigen von Frau Schildt genannten Gewässer bereits einen Anteil von über 20 Prozent der Gesamtflächen ein. Das lässt für mich den Rückschluss zu, dass unter den übrigen 226 Gewässerflächen mit einer Gesamtfläche von 4.300 Hektar sehr viele kleine Splitterflächen vorhanden sind.
Wie bereits gesagt, bei größeren Gewässern sind wir da durchaus bei Ihnen. Aber erklären Sie mir doch bitte, warum das Land über Splitterflächen von mitunter wenigen Quadratmetern verfügen soll und diese verwalten muss! Was wollen Sie mit denen denn am Ende anstellen? Sie machen genau das, was Sie uns immer vorwerfen. Sie stellen eine polemische Forderung nach einem generellen Privatisierungsverbot von Gewässerflächen auf, ohne überhaupt zu wissen, welcher Art und Größe diese Flächen sind.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ums Prinzip geht’s, Frau Reese.)
Und meine Fraktion bleibt sehr eindeutig bei ihrer Auffassung, dass über die Entscheidung, ob Privatisierung oder Verbleib der Fläche in öffentlicher Hand, in jedem Fall einzeln zu beraten ist. Ein Behalt der Fläche in der öffentlichen Hand muss auch einen gewissen Sinn ergeben. Den sehen wir mit Ihrem Antrag allerdings nicht als erfüllt an.
Punkt 1 des Antrages, Verlängerung des Moratoriums, hört sich erst mal noch ganz vernünftig an. Aber ist Ihnen bewusst, dass Sie mit dieser Forderung weiterhin für Unsicherheit sorgen? Und liest man dann die Begründung, ist die Forderung scheinheilig, denn das Ergebnis der Prüfung steht für Sie ja von vornherein schon fest.
Und wer sich erinnern mag, wird da gefragt: Wem gehören denn hier die ganzen wunderschönen Wälder, Felder, Wiesen und Seen?
Und die Antwort könnte in diesem Fall dann lauten: Dem Minister, der auf dem landeseigenen Hochleistungshengst über die landeseigenen Ländereien reitet
Auch ein endloser Satz verlängert nicht die Redezeit der Fraktion. Ich wollte es hier deutlich sagen.
Frau Reese, ich nehme an, Sie spielen auf das seinerzeitige Ereignis des Absturzes des Ministers von einem Landeshengst an,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Den hab ich auch schon mal mit zerschlagener Brille gesehen, den Herrn Borrmann. Ja, da gab’s mal ein schönes Bild in der „Bild-Zeitung“ davon. Da hing die Brille aber auf halb acht oder so.)
aber ich glaube, das Thema ist viel zu wichtig, als sich hier nur mit Ministern herumzuschlagen oder herumzudoktorieren.
Wir Nationaldemokraten teilen in diesem Fall das Anliegen der Landesregierung und das Bemühen der SPD- und der CDU-Fraktion, die zurzeit im Eigentum der BVVG befindlichen Gewässer in das Eigentum des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu überführen. Der Minister hat die Hoffnung, dass CDU und FDP im Bund und die von ihnen gestellte Regierung dem Ansinnen folgen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.
Die Rechts- und Verhandlungsposition der Landesregierung ist in unseren Augen denkbar schwach. Einerseits lockt das Geld beim Verkauf durch den Bund beziehungsweise die BVVG, andererseits drücken die leeren Kassen, sinkende Steuereinnahmen und steigende Ausgaben durch die Bewältigung der Krise.