Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe noch mal darum gebeten, das Wort zu ergreifen, insbesondere nach den Äußerungen unseres Innenministers. Hintergrund sind die Darstellungen zum Verhalten oder vielmehr über die gesetzlichen Bestimmungen zu dieser Stasiregelung. Es ist natürlich so, dass man durchaus die Auffassung vertreten kann, dass die Stasiregelung als solche vielleicht gesetzgeberisch nicht unbedingt notwendig ist,

(Irene Müller, DIE LINKE: Weil sie schon da ist. Sie ist doch schon da.)

aber – und das muss man an der Stelle dann deutlich sagen –

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sie ist doch schon da.)

wir müssen erst mal eines festhalten: Das Gesetz beinhaltet zum derzeitigen Zeitpunkt diese Regelung und mit der vorliegenden Beschlussempfehlung wird sie gestrichen. Also einfach nur, damit wir mal die Reihenfolge sehen.

(Irene Müller, DIE LINKE: Weil sie schon da ist, Herr Schnur. Er hat es immer noch nicht begriffen.)

Es ist nicht so, dass mit unserem Änderungsantrag erreicht wird, einen Stasipassus aufzunehmen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Es geht um Neuregelung.)

Richtig ist, dass wir eigentlich nur den Status quo erhalten wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Das nur noch mal, um das richtigzustellen.

Und wenn ich darauf verweisen darf – ich muss es tun an der Stelle, denn es muss ja auch mal ein bisschen wehtun –,

(Irene Müller, DIE LINKE: Wem tut hier wohl was weh?)

wenn ich mir an der Stelle vorstelle, dass die CDU als Partei ja genau das Gleiche auf ihrem Landesparteitag am 21.11. in Grimmen gefordert hat, wo auch noch explizit das Landesbeamtengesetz erwähnt wurde, dann stelle ich mir folgende Frage: Hat der dort neu gewählte Landesvorsitzende denn gegen diesen Antrag gestimmt?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich vermute, nein, und das will ich hier auch offen sagen. Natürlich hat er es nicht gemacht, weil er richtig entschieden hat, da genau diese Regelung auch im Gesetz bleiben muss.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Ich will hier sagen, das ist ein Signal. Es geht nicht darum, in irgendeiner Form dort Personen auszugrenzen oder Regelüberprüfungen vorzunehmen, sondern es geht darum, ein Signal zu setzen. Deswegen wollen die Opferverbände es drinstehen haben. Die wissen ganz genau, dass die Einzelfallprüfung an der Stelle erforderlich ist und der einzelne Abgeordnete, das einzelne Mitglied oder der einzelne Beamte an der Stelle natürlich eine Einzelfallprüfung überlegt, aber – und das ist entscheidend – sie möchten ganz klar das Signal des Landtages und aller anderen: Ja, wir bleiben bei einer Aufarbeitung der Geschichte, wir wollen nicht vergessen. Das ist das, was die Opfer wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Reinhard Dankert, SPD: Werfen Sie uns nicht was Falsches vor!)

Aber lassen Sie mich bitte noch auf eines eingehen,

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

wenn Sie schon an der Stelle Frau Leutheusser-Schnarrenberger erwähnen, es ist ja unsere Bundesjustizministerin und Ihre nicht.

(Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Unsere auch. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja.)

Man merkte das ja hier auch in der Aktuellen Stunde schon, dass so ein bisschen die Wehmut bei der SPD da ist, dass man nicht mehr die Regierung ist.

(Reinhard Dankert, SPD: Gott sei Dank!)

Das verstehe ich ja auch alles. Das ist ja in Ordnung.

Ich will Ihnen nur eines sagen: Wenn wir diese Diskussion mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger führen würden, ob wir einen Stasiparagrafen streichen, glauben Sie mir, ich hätte keine Sorge, dass unsere Bundesjustizministerin diesen Paragrafen nicht gestrichen haben will.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Reinhard Dankert, SPD: Ach, Sie sind nicht in der Regierung?)

Aber lassen Sie mich noch auf einen zweiten Punkt eingehen, der nämlich nicht ganz unerheblich ist. Das ist die Frage der Änderung des Paragrafen 61 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes, der auch in der vorliegenden Version jetzt geändert werden soll. Ich will darauf nur noch einmal eingehen. Die FDP-Fraktion hatte im Rahmen eines Antrages zur Veränderung des Kommunalwahlgesetzes genau diese Problematik angesetzt. Wir haben dazu gesagt, man müsste eigentlich das Lebensalter heraufsetzen. Das ist übrigens auch richtig. Aber – und das ist der Punkt – noch heute kann mir kein Mensch, auch nicht der Innenminister wahrscheinlich, erklären, warum man Amtsinhaber vor Neubewerbern in ihrer Altersklassifizierung unterscheidet. Das unterscheiden auch die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Natürlich gibt es da einen Unterschied. Das ist Versorgungsrecht. Das sind Versorgungsansprüche. Das kostet Geld.)

Auch die beamtenrechtlichen …

Richtig, die Versorgungsansprüche sind es.

(Vincent Kokert, CDU: Was erzählen Sie hier für Märchen? – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Es geht schlicht ums Geld. Da müssen Sie sich mal mit beschäftigen!)

Aber was hat ein Versorgungsanspruch schlichtweg mit einer Wahl zu tun? Nämlich gar nichts. Das ist eine Absicherungsgeschichte, die hier vorgenommen wird, die schlichtweg mit einer …

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Natürlich haben wir davon Ahnung. Wir haben damals gesagt, es ist an der Stelle …

Ja, das gefällt euch nicht.

Aber an der Stelle ist es so, dass man natürlich die Angleichung vornehmen muss.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, weil es einfach Blödsinn ist. Genauso einfach kann man das sagen.)

In Ordnung ist …

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Na ja, das Problem ist, das steht da. Dann will ich das auch mal machen, wenn er sagt, das ist nicht richtig. Ja, wenn die Amtszeit neun Jahre beträgt mit 64, dann möge man sich einfach mal vorstellen, in welche Altersgruppe man kommt. Selbst wenn man die halbe Amtszeit nimmt, ist man schon über dem Regelalter.

(Heinz Müller, SPD: Herr Schnur, bei so viel Unwissen kommt ja Mitleid auf.)

Das ist ganz, ganz schrecklich, was hier gemacht wird. An der Stelle hätte ich mir gewünscht, dass man das anpasst.

(Zuruf von Irene Müller, DIE LINKE)

Witzigerweise ist auch im Gesetzestext selbst der Hinweis in der Begründung, nämlich zu Paragraf 6, der geändert werden soll. Da steht sinngemäß, dass man schlichtweg den Paragrafen 61 Absatz 2, ich hatte jetzt bloß die Seite nicht, ich glaube, es ist Seite 83 im Gesetzentwurf, da steht das drin, da ist dann aufgeführt, dass man sagt: Na ja, eigentlich wollen wir den Paragrafen 61 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes gar nicht ändern.

Nun kann man ja den Eindruck gewinnen, weil die Vorlage am 14.01. entstanden ist, dass der Zeitraum dazwischen nicht ganz uninteressant war für die Regierungskoalition, eine Änderung vorzunehmen, denn wir haben ja den Fall Ludwigslust und genau dort haben wir auch einen Betroffenen. Ich rede gar nicht über die Stadt Malchow, wo wir auch einen Betroffenen haben, aber über Ludwigslust.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Genau in der Zwischenzeit entscheidet das Verwaltungsgericht Schwerin, dass die Bürgermeisterwahl in Ludwigslust rechtswidrig ist. Und kurioserweise unmittelbar danach kommt die Anhebung des Alters für hauptamtliche Bürgermeister. Da sage ich Ihnen: Sie drehen hier im Grunde etwas.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist doch Blödsinn!)

Der Punkt ist der, Ihre Bewerberin zur Bürgermeisterwahl …