Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Und natürlich finden wir im Doppelhaushalt auch Ausgaben, auf die wir gut und gerne verzichten könnten,

(Harry Glawe, CDU: Wir haben die Möglichkeit genutzt, die der Bundesgesetzgeber eröffnet hat.)

denn sie werden unser Land nicht vorwärtsbringen.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Wir denken da an die Ausgaben für die Stelle des Landesschulrates,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Ausgaben für Imageumfragen des Ministerpräsidenten oder an die unverhältnismäßig hohen Ausgaben,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

mit denen das Land auf der Expo 2010 in Shanghai für Land und Leute werben will.

(Zuruf von Ralf Grabow, FDP)

Und verzichten könnten wir nach Auffassung meiner Fraktion auch auf den neu eingerichteten Kommunalfonds.

(Harry Glawe, CDU: Was? Gönnen Sie den Kommunen gar nichts mehr?)

Eine einfache Aufstockung der Finanzausgleichsmasse für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen wäre die zeitgemäße und die notwendige Alternative, die zudem den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit eher entsprechen würde.

(Vincent Kokert, CDU: Dann ziehen wir das Geld bei Schwerin einfach ab.)

Damit wäre auch der Ruch von Alimentierung der Kommunen durch das Land vom Tisch

(Vincent Kokert, CDU: Und wir verteilen es auf die anderen, wenn Sie das nicht brauchen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

und die Kommunen müssten sich nicht Sorgen machen, wie sie in drei Jahren die ihnen gewährten Zwangskredite zurückzahlen könnten.

(Harry Glawe, CDU: Wir nehmen Doberan alles weg.)

Ob diese Frist realistisch ist, wird in der dazu stattfindenden Anhörung noch zu klären sein. Fakt jedenfalls ist, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen damit nicht nachhaltig verbessern wird. Das sieht wohl auch die Landesregierung so, denn in der Anlage 9 des Haushaltserlasses für die Kommunen werden Potenziale zur Einnahmeerhöhung beziehungsweise zur Senkung der Ausgaben vorgeschlagen, die teilweise weit an der kommunalen Realität vorbeigehen.

Und auch bei dem angeblichen Schwerpunkt der Koalitionsfraktionen für die Politik des Landes unter RotSchwarz in Richtung erneuerbare Energien bleibt es lediglich bei Luftbuchungen.

(Harry Glawe, CDU: Ach was!)

Anstatt tatsächlich umzusteuern, wie wir es in den Ausschussberatungen beantragt hatten,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

gab es im allerletzten Moment der Beratungen im Finanzausschuss noch viele schöne Worte und Prüfaufträge durch die Koalitionsfraktionen.

(Rudolf Borchert, SPD: Die sollte man aber nicht unterschätzen.)

Das tun wir nicht, aber an der Haushaltslage werden sie nichts ändern. Substanzielle, haushaltspolitisch relevante Veränderungen werden wir dadurch nicht erreichen. Und deshalb, meine Damen und Herren, war auch das keine Glanzleistung der Koalitionsfraktionen.

(Harry Glawe, CDU: Nee.)

Und dass die Vorschläge der Opposition nicht ernst genommen werden, Herr Löttge, das hat mir vorhin Ihr Redebeitrag gezeigt. Wir haben im Wirtschaftsausschuss keinen Antrag zum öffentlichen Beschäftigungssektor im Rahmen der Haushaltsdebatte vorgelegt. Sie haben einfach nur abgelehnt, was aus den Oppositionsfraktionen kam,

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: So ist es. So ist es.)

ohne sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Hans Kreher, FDP)

Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch etwas zur Änderung des Landeswassergesetzes mittels Haushaltsbegleitgesetz sagen. Für mich und meine Fraktion ist sehr wohl nachvollziehbar, dass das Wasserentnahmeentgelt auf 5 Cent je Kubikmeter festgeschrieben wird.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Es ist nachvollziehbar.

(Heinz Müller, SPD: Aha!)

Und ich möchte auch keinesfalls in das Klagelied der Wirtschaft wegen des erhöhten Entgelts einstimmen, denn in der Regel werden die dadurch erhöhten Kosten auf den Preis des Endproduktes aufgeschlagen.

(Rudolf Borchert, SPD: Richtig.)

Was ich aber nicht verstehen kann, ist zum einen die Art und Weise der Umsetzung der Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes durch das Haushaltsbegleitgesetz, denn letztlich bleibt bei den Trinkwasserverbänden die Erhöhung der Umsetzung hängen, und diesen stößt es natürlich sehr sauer auf, dass anscheinend sie das Ganze verursacht haben.

(Regine Lück, DIE LINKE: Verständlich.)

Und was wir als Fraktion absolut nicht nachvollziehen können, ist die Ermächtigung der obersten Wasserbehörde, im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen obersten Landesbehörde ganz oder teilweise auf die Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes zu verzichten, wenn ein Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse steht.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Ja.)

Was aber, meine Damen und Herren, könnte wohl ein größeres öffentliches Interesse sein als der Schutz und der Erhalt des natürlichen Trinkwasserreservoirs?

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Welches öffentliche Interesse, meine Damen und Herren, könnte wohl über dem guten ökologischen Zustand des Grundwassers stehen? Denn das ist ja wohl das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, deren teilweise Umsetzung im Land, so steht es zumindest in der Begründung, mit der Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts finanziert werden soll.

(Wolfgang Griese, DIE LINKE: Sehr richtig.)

Ich halte diese Ermächtigung, die es bis jetzt nicht gibt, schlichtweg für eine vorweggenommene Klientelpolitik der Landesregierung.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Mit diesem Doppelhaushalt, meine Damen und Herren, führen Sie auch das Personalkonzept des Landes fort und wollen gleichzeitig ein neues Personalkonzept umsetzen.

(Harry Glawe, CDU: Genau.)

So weit, so gut oder so schlecht. Welche qualitativen Verbesserungen aber mit dem neuen Personalkonzept verbunden sind, konnten Sie in den Ausschussberatungen nicht darlegen. Ganz offensichtlich beschränkt sich das Konzept, wenn man es dann überhaupt als ein Konzept bezeichnen kann, ausschließlich auf pauschale Stellenkürzungen in allen Ressorts, egal ob sie verantwortbar sind oder nicht.