Und natürlich finden wir im Doppelhaushalt auch Ausgaben, auf die wir gut und gerne verzichten könnten,
Und verzichten könnten wir nach Auffassung meiner Fraktion auch auf den neu eingerichteten Kommunalfonds.
Eine einfache Aufstockung der Finanzausgleichsmasse für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen wäre die zeitgemäße und die notwendige Alternative, die zudem den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit eher entsprechen würde.
(Vincent Kokert, CDU: Und wir verteilen es auf die anderen, wenn Sie das nicht brauchen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
und die Kommunen müssten sich nicht Sorgen machen, wie sie in drei Jahren die ihnen gewährten Zwangskredite zurückzahlen könnten.
Ob diese Frist realistisch ist, wird in der dazu stattfindenden Anhörung noch zu klären sein. Fakt jedenfalls ist, dass sich die finanzielle Lage der Kommunen damit nicht nachhaltig verbessern wird. Das sieht wohl auch die Landesregierung so, denn in der Anlage 9 des Haushaltserlasses für die Kommunen werden Potenziale zur Einnahmeerhöhung beziehungsweise zur Senkung der Ausgaben vorgeschlagen, die teilweise weit an der kommunalen Realität vorbeigehen.
Und auch bei dem angeblichen Schwerpunkt der Koalitionsfraktionen für die Politik des Landes unter RotSchwarz in Richtung erneuerbare Energien bleibt es lediglich bei Luftbuchungen.
gab es im allerletzten Moment der Beratungen im Finanzausschuss noch viele schöne Worte und Prüfaufträge durch die Koalitionsfraktionen.
Das tun wir nicht, aber an der Haushaltslage werden sie nichts ändern. Substanzielle, haushaltspolitisch relevante Veränderungen werden wir dadurch nicht erreichen. Und deshalb, meine Damen und Herren, war auch das keine Glanzleistung der Koalitionsfraktionen.
Und dass die Vorschläge der Opposition nicht ernst genommen werden, Herr Löttge, das hat mir vorhin Ihr Redebeitrag gezeigt. Wir haben im Wirtschaftsausschuss keinen Antrag zum öffentlichen Beschäftigungssektor im Rahmen der Haushaltsdebatte vorgelegt. Sie haben einfach nur abgelehnt, was aus den Oppositionsfraktionen kam,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Hans Kreher, FDP)
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch etwas zur Änderung des Landeswassergesetzes mittels Haushaltsbegleitgesetz sagen. Für mich und meine Fraktion ist sehr wohl nachvollziehbar, dass das Wasserentnahmeentgelt auf 5 Cent je Kubikmeter festgeschrieben wird.
Und ich möchte auch keinesfalls in das Klagelied der Wirtschaft wegen des erhöhten Entgelts einstimmen, denn in der Regel werden die dadurch erhöhten Kosten auf den Preis des Endproduktes aufgeschlagen.
Was ich aber nicht verstehen kann, ist zum einen die Art und Weise der Umsetzung der Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes durch das Haushaltsbegleitgesetz, denn letztlich bleibt bei den Trinkwasserverbänden die Erhöhung der Umsetzung hängen, und diesen stößt es natürlich sehr sauer auf, dass anscheinend sie das Ganze verursacht haben.
Und was wir als Fraktion absolut nicht nachvollziehen können, ist die Ermächtigung der obersten Wasserbehörde, im Einvernehmen mit der für Finanzen zuständigen obersten Landesbehörde ganz oder teilweise auf die Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes zu verzichten, wenn ein Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse steht.
Was aber, meine Damen und Herren, könnte wohl ein größeres öffentliches Interesse sein als der Schutz und der Erhalt des natürlichen Trinkwasserreservoirs?
Welches öffentliche Interesse, meine Damen und Herren, könnte wohl über dem guten ökologischen Zustand des Grundwassers stehen? Denn das ist ja wohl das Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie, deren teilweise Umsetzung im Land, so steht es zumindest in der Begründung, mit der Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts finanziert werden soll.
Ich halte diese Ermächtigung, die es bis jetzt nicht gibt, schlichtweg für eine vorweggenommene Klientelpolitik der Landesregierung.
Mit diesem Doppelhaushalt, meine Damen und Herren, führen Sie auch das Personalkonzept des Landes fort und wollen gleichzeitig ein neues Personalkonzept umsetzen.
So weit, so gut oder so schlecht. Welche qualitativen Verbesserungen aber mit dem neuen Personalkonzept verbunden sind, konnten Sie in den Ausschussberatungen nicht darlegen. Ganz offensichtlich beschränkt sich das Konzept, wenn man es dann überhaupt als ein Konzept bezeichnen kann, ausschließlich auf pauschale Stellenkürzungen in allen Ressorts, egal ob sie verantwortbar sind oder nicht.