Des Weiteren wurden die Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale und ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Familienpolitik jährlich um 200.000 Euro erhöht und die Aufstockung des Haushaltsgesetzes zugunsten der Jugendberufshilfe um 300.000 Euro sowie Maßnahmen für Demokratie und Toleranz um 100.000 Euro. Auch hier mussten wir abweichen vom Sozialausschuss und eine andere Deckung durch Umschichtung im ESF wählen.
An dieser Stelle haben die Koalitionsfraktionen per Entschließungsantrag die Landesregierung verpflichtet, auch für diese Positionen die entsprechenden Umschichtungen im ESF beziehungsweise im Bereich Zukunftsfonds zu nutzen.
Ein weiteres Beispiel: Immerhin 6 Millionen Euro wurden zusätzlich für das Sozialhilfefinanzierungsgesetz eingestellt, was demnächst im Landtag zur parlamentarischen Beratung vorliegen wird. Und in dieser Haushaltsberatung, meine Damen und Herren, und zum Einzelplan 10 passt das, glaube ich, ganz gut, haben sich dann die
Koalitionsfraktionen darauf verständigt – die Finanzministerin hat es bereits angesprochen –, Mehrausgaben eben nicht aus gesetzlichen Leistungen zu decken. Aus dem Grund konnte nicht in jedem Fall, wie auch bei vorgenannten Beispielen, den Voten der Fachausschüsse im Finanzausschuss gefolgt werden.
Die Koalitionsfraktionen waren, das muss man sagen, in einer relativ komfortablen Situation, dass in der letzten Phase der Haushaltsberatungen deutlich wurde, dass es finanziell vertretbar und seriös ist, die Deckungen von Mehrausgaben durch Absenkung des Zinsausgabentitels zu finanzieren,
weil sich doch deutlich gezeigt hat, dass es vertretbar war, in einer Höhe von 950.000 Euro pro Jahr die Zinsausgaben abzusenken, um nötige Mehrbedarfe in den Einzelplänen 04, 09 und 10 gegenzufinanzieren. Es war deshalb in diesem Umfang vertretbar, weil sich durch die Beratungen im Finanzausschuss ergeben hat, dass zum Zeitpunkt der Veranschlagung der Zinsausgaben nicht absehbar war, dass der relativ günstige Zinssatz sich auch weiterhin, Gott sei Dank, zurzeit noch auf entsprechend niedrigem Niveau befindet.
Des Weiteren möchte ich auf einen dritten Beratungsschwerpunkt eingehen, der Bildungsbereich. Hier können wir auf folgende Ergebnisse verweisen: Wir haben die Ausgaben im Hochschulbereich jährlich um 436.000 Euro erhöht. Im Rahmen des Personalkonzepts der bis 2017 noch zu erbringenden Stellen ergibt sich damit langfristig ein Spielraum von über 4 Millionen Euro für die Hochschulen, die auch im System verbleiben.
Unser Ziel wird es auch weiterhin sein, die Hochschulen leistungsfähig auszufinanzieren. Dafür stellen wir insgesamt 2.747 Stellen zur Verfügung und haben des Weiteren die Hochschulen unterstützt, indem die Hochschulen ab 2010 die Versorgungslasten für neu einzustellende Beamte nicht mehr komplett zu tragen haben. Dazu sollen ab 2010 jährlich wachsend 500.000 Euro bis 2 Millionen Euro bis zum Jahr 2013 für Pensionsrückstellungen vom Land zur Verfügung gestellt werden. Diese 2 Millionen Euro werden dann dauerhaft verstetigt.
Dieses Ergebnis, und das möchte ich besonders positiv hervorheben, ist durch alle vier demokratischen Fraktionen beschlossen worden und ist heute auch Bestandteil der abschließenden Beschlusslage hier im Landtag. Darüber hinaus ist es natürlich auch ein positives Signal an die Hochschulen, dass wir bei diesem wichtigen Zukunftsthema unseres Landes bei den Demokraten einen großen Grundkonsens haben.
Die mitberatende Stellungnahme des Bildungsausschusses an den Finanzausschuss machte aber auch deutlich, welche Mühe hinter diesen Beschlüssen steckte, zum Beispiel zur Stärkung der politischen Bildung über das Weiterbildungsgesetz, für politische Stiftungen, politische Jugendverbände, die Musikschulen, Kinder- und Jugendkunstschulen, die Bibliotheken, zugunsten von Schulabschlüssen an Volkshochschulen.
Für Schulversuche in Mecklenburg-Vorpommern wurden zur Deckung der Mehrausgaben zum Teil – wie so oft, kann man ja scherzhaft sagen – 1.000-Euro-Scheine zusammengesammelt und mit Erfolg auch im Einzelplan 07 eingestellt. Wir haben insgesamt im Einzel
plan 07, Herr Holter, das sollte man nicht gering schätzen, eine Umschichtung von 1,3 Millionen Euro. An dieser Stelle herzlichen Dank, insbesondere den Bildungspolitikern.
Einen besonderen Erfolg sehe ich auch in der Erhöhung für all diejenigen, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben und zum Nachholen von Schulabschlüssen eine zweite Chance erhalten. Wir können auf diese Art und Weise den Kampf gegen das Analphabetentum, auch in Mecklenburg-Vorpommern leider ein Thema, sicherlich in Zukunft noch besser angehen. Als Haushälter nenne ich das eine wirklich solide Arbeit von den Bildungspolitikern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein vierter Schwerpunkt: Wir haben zusätzlich 500.000 Euro für die Sportförderung beschlossen. Die Koalitionsfraktionen setzen damit auch ein deutliches Zeichen. Ich bin ganz ehrlich, als Vorsitzender des Müritz-Sportclubs in Waren und als aktiver Sportler freut mich das natürlich an dieser Stelle besonders,
weil gerade mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben im Bereich des Sportstättenbaus und natürlich auch mit Projekten des Kinder- und Jugendsports diese Landesmittel sicherlich sehr gut eingesetzt sind.
Ein fünfter Schwerpunkt ist die beschlossene Soforthilfe für die Kutter- und Küstenfischerei in den Fachausschüssen in Höhe von 1 Million Euro für das Jahr 2010 als Ausgleich für eintretende Erlösminderungen zur Absenkung der Heringsfangquote in der Ostsee. Diese Mittelbereitstellung aus dem Landwirtschaftssondervermögen wird ins Haushaltsbegleitgesetz aufgenommen.
Und ein sechster Schwerpunkt: Für das Jahr 2010 werden 18,75 Millionen und für 2011 11,43 Millionen Euro Landesmittel zur Verbesserung der kommunalen Haushaltssituation, wie dem kommunalen Investitionsfonds, der Festschreibung der Mindestweitergabe der Lohnwerteinsparung und der Erstattung für Zinslasten, bereitgestellt. Wohlgemerkt, circa 30 Millionen Euro zusätzlich mit Landesmitteln zuzüglich des Ausgleichsfonds.
In das Haushaltsgesetz wird auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss der Absatz 6 auch im Paragrafen 14 aufgenommen, nachdem das Finanzministerium korrespondierend mit dem kommunalen Ausgleichsfondsgesetz einen Wirtschaftsrahmen bis zur Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro zugunsten des Sondervermögens erteilt hat, um eine möglichst günstige Kreditbeschaffung auf dem Kapitalmarkt zu ermöglichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt beträgt das Umschichtungsvolumen gegenüber dem Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Beratungen in 2010 rund 71 Millionen Euro und rund 64 Millionen Euro im Jahre 2010 beziehungsweise 2011. Der größte Teil der Veränderungen ergibt sich aus den Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, der Novembersteuerschätzung und den genannten Hilfsmaßnahmen für die Kommunen.
In den Fachausschüssen wurden insgesamt durch Deckung in den jeweiligen Einzelplänen fast 4 Millionen Euro umgeschichtet und die Deckung, ich sagte es
bereits, in Höhe von 1 Million Euro pro Jahr haben die Koalitionsfraktionen außerhalb der Einzelpläne durch zusätzliche Absenkung der Zinsausgaben und durch eine nachträgliche Absenkung – 100.000 Euro – bei den Pflegestützpunkten erbracht.
Und erstmals ist es gelungen, die Deckung von Mehrausgaben aus gesetzlichen Leistungen nicht zuzulassen. Das ist auch ein Erfolg seriöser Finanzpolitik und ordnungspolitisch notwendig. Wir haben es in der Vergangenheit gemacht. Ich bin seit 1998 dabei und, wie gesagt, es ist das erste Mal, dass wir ohne Deckung aus gesetzlichen Leistungen politisch gewollte Mehrausgaben solide und seriös gegenfinanziert haben.
Meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zur Opposition. Bei der FDP hatte ich hier eigentlich vor zu vermelden „Fehlanzeige“, weil mir in den Fachausschusssitzungen, also im Finanzausschuss, kaum ein Antrag der FDP so richtig nachhaltig in Erinnerung geblieben ist. Ich muss mich aber revidieren, denn heute liegen zwei bemerkenswerte FDP-Anträge auf dem Tisch, und da möchte ich an dieser Stelle doch kurz drauf eingehen, um noch mal deutlich …
Die sind nicht neu, aber sie liegen heute noch mal vor. Und insofern ist heute, glaube ich, noch mal eine gute Gelegenheit, hier kurz drauf einzugehen.
Die FDP möchte mit diesen Anträgen erstens die Artikel 4 und 5 im Haushaltsbegleitgesetz streichen. Das heißt, sie will die Anhebung des Entgeltsatzes für das Entnehmen, Zutagefördern und die Ableitung von Grundwasser beseitigen durch die Streichung der Artikel 4 und 5 im Haushaltsbegleitgesetz. Diese Streichung würde bedeuten, dass dem Landeshaushalt circa 3 Millionen Euro verloren gehen, die wir dringend benötigen,
um im Bereich der Verbesserung der Wasserqualität hier einen ganz, ganz wichtigen Beitrag zu leisten.
für die SPD ist klar – ich kann auch für die Koalitionsfraktionen sprechen –, dass wir das Streichen des Artikels 4 im Haushaltsbegleitgesetz ablehnen. Wir brauchen diese Mehreinnahmen, um die entsprechenden Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität durchzuführen.
Was dann aber noch mal gar nicht geht: Die FDP zieht zur Deckung dieser verlorenen Mehrausgaben das landwirtschaftliche Sondervermögen heran. Das halte ich in hohem Maße für finanzpolitisch unseriös, in einem Umfang von fast 2 Millionen Euro zusätzliche Absenkungen im Landwirtschaftssondervermögen vorzunehmen – nicht vertretbar. Wir brauchen das landwirtschaftliche Sondervermögen auch zukünftig für den Flächenkauf und nicht für, ich sage jetzt mal, die FDP-Klientel-Politik.
Nun wird die FDP natürlich gleich kommen und sagen: Auch die Koalitionsfraktionen haben das landwirtschaftliche Sondervermögen genutzt. Das stimmt, aber für die Soforthilfe der Fischer und für eine Erhöhung der Ausgaben im Bereich der erneuerbaren Energien für Neustrelitz.
Insofern, Herr Holter, und auch noch einmal an die FDP klipp und klar, wenn es um Zukunftsaufgaben geht, muss es auch möglich sein, einen begrenzten finanziellen Umfang und vor allen Dingen sehr zielgenau Mittel aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen hier einzusetzen. Dazu stehen wir. Wir müssen nur zukünftig klarmachen, dass wir aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen nur zusätzliche Ausgaben tätigen können durch Zinseinnahmen beziehungsweise durch rückfließende Darlehen. Insofern auch eine klare Absage an die FDP und andere, die meinen, das landwirtschaftliche Sondervermögen zukünftig praktisch nutzen zu können für zusätzliche Ausgaben.
Ich möchte natürlich an dieser Stelle dann auch auf die Fraktion DIE LINKE eingehen, die haben ja eine Vielzahl von Anträgen gestellt. Aus Zeitgründen möchte ich demzufolge nur auf zwei eingehen. Die liegen ja auch heute hier noch mal vor.
Zum einen möchte DIE LINKE, vorliegend auf der Drucksache 5/3167, eine Neuauflage des Zukunftsfonds ab 2011 und folgende Jahre im Umfang von 50 Millionen Euro. Grundsätzlich sicherlich positiv. Wir haben ja Zukunftsfonds I und II gehabt. Der zweite läuft jetzt in 2010 aus. Allerdings muss man inzwischen zur Kenntnis nehmen, dass viele gute Zielsetzungen des Zukunftsfonds alt im normalen Haushalt inzwischen auch weitgehend gut abgedeckt sind. Was das Entscheidende ist, DIE LINKE will diese 50 Millionen Euro beginnend ab 2011 mit 20 Millionen Euro durch neue Schulden, durch Kreditaufnahme gegenfinanzieren. Und das passt dann natürlich auch zum nächsten Antrag der LINKEN.
Für Sonderleistungen an die Kommunen beantragt die Fraktion DIE LINKE auf der Drucksache 5/3168 eine Kreditaufnahme in Höhe von 158 Millionen Euro in 2010 und 159 Millionen Euro in 2011, also eine Kreditaufnahme im Jahr 2010 von insgesamt mehr als 337 Millionen Euro insgesamt für 2010 und 2011 – ich hab das jetzt mal gleich addiert –, wenn es nach dem Willen der Antrag stellenden Fraktion geht. Und das bedeutet, meine Damen und Herren, bei einem angenommenen Zinssatz von vier Prozent zusätzliche Zinsausgaben für unseren Landeshaushalt 2010 von etwa 6 bis 6,5 Millionen Euro und ab 2011 folgend dann 13 Millionen Euro.
Meine Damen und Herren, ich habe den Eindruck, Herr Holter, dass die Fraktion DIE LINKE damit den Weg der soliden Haushaltspolitik der Jahre 1998 bis 2006 möglicherweise verlassen will