Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir bei der letzten Geschäftsordnungsdebatte Herrn Ringguth zu uns reden lassen haben für die vier Fraktionen, die Antrag stellenden Fraktionen, haben wir uns diesmal geeinigt, dass ich in der Aussprache rede, bis auf den Teil „Petitionen“. Dazu wird die Kollegin der LINKEN noch etwas sagen. Und insofern möchte ich jetzt beginnen.
Wir schließen also heute die Beratungen zur Änderung der Geschäftsordnung ab. Ich mache es auch kurz: Die Änderung war notwendig geworden – wir wissen alle, worum es ging –, weil die bisherigen Regeln bei Ordnungsmaßnahmen nicht ausreichten. Das war auch bis zum Einzug der NPD nicht nötig gewesen.
Andererseits laufen bei der Ausübung des parlamentarischen Geschäfts kleinere Probleme auf, die nicht gravierend sind und wo auch noch gewartet werden konnte, bis es zu einer großen Änderung gekommen ist. Auch redaktionell ist einiges angepasst worden. Das ist normales Geschäft und nicht weiter aufregend.
Als nun ehemaliger PGF möchte ich mich dafür bei den Kollegen der CDU, der LINKEN und jüngst auch bei der FDP herzlich bedanken.
Ein weiterer Dauerbrenner – aber nur kurz ein Satz dazu – war die unterschiedliche Sicht der Verfahrensweise im Petitionsausschuss. Auch das Problem konnten wir im Zuge der Beratungen lösen. Ich hoffe, das geht jetzt so.
Und zum guten Ende erfüllten wir auch noch einen Vorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Er kann nunmehr ohne besondere Einladung einer Fraktion an Ausschusssitzungen teilnehmen, wenn es seine fachliche Zuständigkeit hergibt. Insofern bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Es liegen aber noch zwei Änderungsanträge von der NPD vor. Der eine geht darum, dass im Falle der Verhinderung eines Mitglieds der Landesregierung auch der Staatssekretär antworten kann. Das ist durchaus im Bundestag üblich, aber diese Frage ist früher von den anderen Fraktionen schon verworfen worden. Und warum sollten wir ausgerechnet der NPD hier folgen?
Und dann geht es weiter. Im Paragrafen 99 will die NPD ein sofortiges Einspruchsrecht des Gerügten bei der Präsidentin und dem Präsidenten haben. Übersetzt heißt das für mich ganz einfach, sie wollen noch mehr Onlineklamauk. Da machen wir nicht mit. Auch diesen Änderungsantrag lehnen wir ab.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Udo Pastörs, NPD: Sehr demokratisch. – Zuruf von Raimund Frank Borrmann, NPD)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich rede für die Partei, die Gott sei Dank nicht zu Ihrem Kartell gehört. Warum haben Sie, SPD, CDU, LINKE und FDP, nicht gleich in die Geschäftsordnung hineingeschrieben, die Anwesenheit der NPDAbgeordneten im Sitzungssaal ist unzulässig?
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Unzulässig nicht, aber unerwünscht. – Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Insofern spielt das Wahlergebnis keine Rolle. Schreiben Sie das doch so rein! Das wäre doch mal was. Es wäre wenigstens ehrlich. Denn die Verschärfung der Regelungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung, wie Sie das nennen, richtet sich natürlich nicht gegen Sie, es handelt sich um Werkzeuge im Kampf gegen die NPD in der Hand einer zutiefst parteiischen Sitzungsführung, die Sie kontrollieren. Außerdem soll das Wahlergebnis nachträglich korrigiert werden.
Dazu dient der neue Paragraf 99 der Geschäftsordnung. Da heißt es: „Wegen gröblicher Verletzung der Ordnung kann der Präsident“, der völlig unparteiisch ist, „ein Mitglied des Landtages von der laufenden Sitzung sowie auch für mehrere Sitzungstage ausschließen, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist.“
Herr Abgeordneter, ich muss Sie unterbrechen und für Ihren Ausspruch der parteiischen Sitzungsführung erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.
Was ist eine gröbliche Verletzung? Das definieren allein Sie nach Ihren Parteistatuten. Dafür ist noch unbestimmter Rechtsbegriff geschmeichelt. Das ist reine Willkür. Was heißt mehrere Sitzungstage? Zwei, fünf, zehn oder noch mehr? Heute ist der 87. Sitzungstag. Die Legislaturperiode dauert noch ein Jahr und acht Monate. Das wären maximal noch einmal 60 Sitzungstage. Die würde ich dann gleich als übliches Verbannungsmaß vorschlagen, wenn Sie konsequent sein wollen. Das erledigen Sie dann am besten gleich in einer Sitzung. Es gibt sechs NPD-Abgeordnete.
(Udo Pastörs, NPD: Volkskammer- methoden, Präsidialdiktatur! – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sie brauchen sich bloß weiter danebenzubenehmen, dann klappt das.)
Saugen Sie sich sechsmal irgendwelche banalen Anlässe aus den Fingern, die Sie zur gröblichen Störung der Ordnung erklären, und der lästige Wählerwille von 2006 ist weg auf eine Weise, die Ihrer Anschauung von Demokratie würdig ist. Der weitere Wortlaut des Paragrafen 99 wäre dann überflüssig.
Da heißt es dann noch, wenn der betreffende NPD-Abgeordnete den Sitzungssaal nicht sofort verlässt, kann er sich auch noch den Ausschluss für weitere Sitzungstage verdienen. Das könnte dann aber die Grenzen der Legislaturperiode überschreiten. In diesem Zusammenhang würde eine kleine Verfassungsänderung helfen,
wonach Entscheidungen auf Grundlage der jeweiligen Geschäftsordnung unbegrenzt in die folgenden Legislaturperioden hineinreichen zur Sicherheit.
Falls Sie dabei rechtliche Hilfe brauchen, fragen Sie Ihre unparteiische Vorsitzende des Landesverfassungsgerichtes, Frau Kohl (SPD).
Übrigens, warum nur Verbannung aus dem Sitzungssaal? Keine halben Sachen! Warum nicht gleich Hausverbot für das Schloss oder eine Anti-NPD-Bannmeile um Schwerin herum?
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Am besten ums Land. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Ja, bravo, weiter so!)
Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch einmal unterbrechen. Sie müssen auch in Ihrem Redebeitrag die Würde des Hauses beachten
… „Ein Sitzungsausschluss kann auch nachträglich spätestens in der auf die gröbliche Verletzung der Ordnung folgenden Sitzung ausgesprochen werden“, falls man irgendetwas übersehen hat.