Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

die können wichtig und richtig sein für die ganze Bundesrepublik in den nächsten Jahren.

Wir tun es, ich habe es angesprochen, mit dem Modellprojekt AGnES, was ja schon in der letzten Legislatur entwickelt worden ist, welches wir in die Regelversorgung rübergebracht haben. Wir wollen es aber auch mit dem Zeichen tun, die Potenziale älterer Menschen zu nutzen, sie zu stärken.

Das ist auch ein Wunsch der Seniorinnen und Senioren in unserem Land. Das Altenparlament hat diese Forderung seit 1999 aufgestellt. Alle demokratischen Fraktionen sind beim Altenparlament immer anwesend und begrüßen natürlich diese Vorschläge und Wünsche und sagen hier Unterstützung zu. Deswegen ist es so wichtig, dass wir dann auch bestimmte Forderungen wirklich einlösen. Auch deswegen legen wir heute das Seniorenmitwirkungsgesetz vor.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig.)

Es ist so...

(Beifall Harry Glawe, CDU: Ihr könnt auch mal alle klatschen!)

Vielen Dank, Herr Glawe.

Es ist so, dass rund ein Drittel der Bevölkerung in unserem Land zur Zielgruppe dieses Gesetzes gehört und das Durchschnittsalter der Menschen wird steigen.

Ich möchte noch einen Punkt voranschicken: Ich finde es sehr bedauerlich, wenn es dann Einzelmeinungen gibt, die jetzt vielleicht die Generationen wieder gegeneinander stellen wollen, die sagen, warum für die und nicht für andere. Ich glaube, dass die Landesregierung sehr deutlich macht, dass ihr Schwerpunkt in der Politik gerade darauf liegt, die Kinder zu fördern. Denn das ist wirklich ein Thema beim demografischen Wandel, wenn wir weniger Kinder haben, dass wir uns darum kümmern müssen, dass die Kinder, die da sind, wirklich gut und gesund aufwachsen. Und wir haben den Schwerpunkt darauf.

Wir haben übrigens gerade von den Seniorinnen und Senioren bei diesem Thema große Unterstützung. Ich werbe sehr dafür, dass die Generationen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern dass es ein Miteinander der Generationen gibt und dass es richtig ist, dass die Landesregierung an dieser Stelle Flagge zeigt und den Seniorinnen und Senioren echte Mitwirkungsrechte einräumt.

Auch der Landtag hat die Bedeutung dieses Themas erkannt, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, und deshalb bereits im Jahr 2006 den besonderen Schutz von Seniorinnen und Senioren mit Verfassungsrang ausgestattet. Artikel 17a unserer Landesverfassung verpflichtet das Land, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch Ältere ihr Leben gleichberechtigt und eigenverantwortlich gestalten können, dass sie es möglichst selbst gestalten können und man nicht über ihre Köpfe hinweg bestimmt.

Das, meine Damen und Herren Abgeordnete, geht jedoch nicht ohne zwingende verbindliche Mitwirkungsrechte, denn erst diese Verbindlichkeit führt zu einem gesicherten öffentlichen Anspruch der Seniorinnen und Senioren auf Beteiligung. Dieser Anspruch kann nur durch ein entsprechendes Gesetz gewährleistet werden.

Mit diesem Gesetz hat die Landesregierung einen von den Altenparlamenten, dem Landesseniorenbeirat, den Kreissenioren- und örtlichen Seniorenbeiräten lang erwartetes klares politisches Signal gesetzt. Bisher gibt

es weder ein Initiativrecht noch eine zwingende Anhörungspflicht des Landesseniorenbeirates. Und deshalb haben wir diese umfassende Beratungsfunktion des Landesseniorenbeirates bei der inhaltlichen Ausgestaltung von seniorenrelevanten Regelungen ins Gesetz geschrieben. Das ist der Kern der Mitwirkung der Seniorenvertreterinnen und -vertreter. Ich halte es für richtig, dem Landesseniorenbeirat diese Befugnisse zu geben, denn er ist demokratisch gewählt und demokratisch legitimiert, die Seniorinnen und Senioren in unserem Land zu vertreten. Die Landesregierung bekennt sich zu einer modernen Seniorenpolitik. Mit diesem Gesetz stärken wir die Vertretungs- und Mitwirkungsrechte der älteren Menschen in unserem Land.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie noch mal daran erinnern, der Landesseniorenbeirat setzt sich aus je zwei gewählten Vertretern der Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Kurz nach meinem Amtsantritt am 18. Oktober 2008 habe ich die Jahrestagung des Landesseniorenbeirates besucht, wo alle kreisfreien Städte und Landkreise vertreten waren. Es war der große Wunsch nach diesem Gesetz und der große Wunsch, dass dieses Signal von der Politik ausgeht, sie wirklich ernst zu nehmen und sie mit einzubinden. Wir werden nicht nur den Seniorenbeirat einbinden, wir werden auch eine zusätzliche Beteiligung der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern organisieren, dass diese eine landesweite Vertretung unter Berücksichtigung der Interessen der Seniorinnen und Senioren sichern. Das war ein Ergebnis der Verbandsanhörung und das haben wir im Gesetz natürlich umgesetzt.

Konkret bedeutet das, dass der Landesseniorenbeirat in Zusammenarbeit mit den anderen Seniorenorganisationen – zukünftig gesetzlich abgesichert – die Interessen der Seniorinnen und Senioren des Landes Mecklenburg-Vorpommern wahrnimmt und den Landtag, seine Ausschüsse sowie die Landesregierung in allen seniorenpolitischen Fragen unterstützt und beraten wird. Ferner soll er berechtigt sein, der Landesregierung Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzuschlagen, die seniorenpolitischen Zielen dienen. Schließlich soll er auch das Recht haben, vor dem Einbringen von Gesetzentwürfen und dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die Belange alter Menschen betreffen – und das sind eben sehr viele, sehr breit, der Querschnitt –, hier vorher angehört zu werden. Das zeigt, dass Seniorenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist und nicht nur ein kleines Randfeld im Bereich der Sozialpolitik.

Diese Aufgaben, Befugnisse und Pflichten, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, orientieren sich an denen, die der Rat für Integrationsförderung für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, der Integrationsförderrat, bereits seit mehreren Jahren hat. Wir haben hier hervorragende Erfahrungen in der Zusammenarbeit und vor allem die Erfahrung, dass diese Angebote von Mitwirkungsmöglichkeiten dazu führen, dass man wirklich zu guten konstruktiven Ergebnissen kommt. Und deswegen habe ich ein hohes Vertrauen darin, wenn wir das genauso regeln für die Seniorinnen und Senioren, dass wir hier zu besseren politischen Entscheidungen kommen, vor allem zu Entscheidungen, die mehr Akzeptanz in der Bevölkerung haben. Ich glaube, das sollte uns auch gemeinsam wichtig sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Chance, einen lang ersehnten Wunsch des Altenparlamentes, das ja hier so hoch angesehen ist, aber auch der Landesseniorenbeiräte in den Kommunen und auch des Landes umzusetzen und ihn in konkrete Politik zu gießen. Wir haben die Chance, dieses wichtige Signal an die Senioren zu geben. Ich habe die Erwartung, dass gerade alle demokratischen Parteien, die das Altenparlament immer so unterstützen, gemeinsam in den Ausschüssen konstruktive Beratungen machen. Es wird vielleicht die eine oder andere Anregung geben. Aber ich würde mich sehr freuen, wenn es uns gelingt, über die Parteigrenzen hinweg dieses Signal zu setzen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie das Seniorenmitwirkungsgesetz unterstützen. Ich kann für mich sagen, dass ich mich auf die Beratung in den Ausschüssen freue. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Abgeordnete Frau Müller für die Fraktion DIE LINKE.

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete!

Werte Frau Ministerin Schwesig, wir haben seit dem 13.01. dieses Jahres den Entwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes vorliegen. Und, Frau Schwesig, es wird Sie nicht verwundern, meine Fraktion ist froh darüber und unterstützt dieses Seniorenmitwirkungsgesetz, welches sich für Seniorinnen und Senioren einsetzt, ihnen mehr Möglichkeiten der Mitgestaltung und des Mitwirkens im gesellschaftlichen Leben hier in Mecklenburg-Vorpommern gibt.

Wir haben im Vorfeld durch die Presse vernehmen müssen, und zwar durch eine sehr ausgedehnte Presse, aber auch hier in der ersten Debatte zum Seniorenmitwirkungsgesetz, dass es im Vorfeld sehr viele Missverständnisse und Probleme gegeben hat. Ein Dankeschön Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie auf diese Art und Weise versucht haben, die Probleme auszumerzen. Wir hoffen auch, dass sie ausgemerzt sind, sowohl die Sorgen der CDU, dass verfassungsrechtliche Bedenken dieses Gesetz überhaupt nicht zustande kommen lassen, als auch die Bemerkungen ihres Staatssekretärs, der ebenfalls anderer Meinung war zum Sinn oder Unsinn so eines Gesetzes.

(allgemeine Unruhe – Harry Glawe, CDU: Was?! Sie haben wohl noch eine ältere Vorlage, Frau Müller. Sie sind wohl völlig verbiestert heute Morgen.)

Das war im Sozialausschuss seine Äußerung. Sie waren doch dabei, meine Damen und Herren aus dem Sozialausschuss. So viel Vergesslichkeit und so viel Alzheimer dürften ja wohl bei uns noch nicht vorhanden sein.

Nicht nur im Interesse der Seniorinnen und Senioren ist dieses Gesetz, sondern natürlich auch im gesellschaftlichen Interesse, also im Interesse der Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Und natürlich ist es völlig richtig,

wenn Frau Ministerin hier davon spricht, dass wir alle für Seniorenpolitik verantwortlich sind, viele Politikfelder berührt werden und es eben nicht nur ein Problem des Sozialministeriums ist und abgedriftet wird in Pflege und Betreuung, sondern echte Mitwirkung, Mitgestaltung mit selbstbestimmtem Leben zu tun hat und damit für uns alle ein Feld ist, auf dem wir uns bewegen sollten.

Wir freuen uns auf die Debatten in den Ausschüssen und werden uns in der Anhörung sehr intensiv mit diesen und jenen Punkten befassen. In dem Zusammenhang möchte ich heute schon ankündigen, dass unsere Fraktion sehr wohl weiß, wie finanzielle Ausstattungen sind und wie sie gestrickt werden müssen. Allerdings ist es für uns nicht nachvollziehbar, dass die derzeitige finanzielle Ausstattung der Landesgeschäftsstelle in der Höhe so gestaltet ist, wie sie es ist. Es ist keine auskömmliche Finanzierung. Und wenn ich schon eine institutionelle Förderung anlege, diese dann in der Art und Weise zu koppeln mit dem Eigenanteil, das empfinden wir als nicht vorwärtsbringend, zumal wir die Erfahrungen gemacht haben, dass es durch die flächendeckende Arbeit der Seniorenbeiräte in den Kommunen dem Landesseniorenbeirat, wie das auch in anderen Politikfeldern ist, kaum möglich ist, Gelder einzuwerben aus den Kommunen. Die bedenken erst einmal ihre Seniorenbeiräte, ehe sie ins Land für den Landesseniorenbeirat Geld schicken.

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

Ich hoffe auch, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der CDU-Fraktion in der Zwischenzeit ad acta gelegt sind. Wir hatten es damals schon erklärt, auf welche Art und Weise zum Beispiel der Integrationsförderrat arbeitet. Frau Ministerin hat es gerade noch einmal dargestellt. Wir haben diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht, auch deswegen, weil zum Beispiel überhaupt gar kein direktes Initiativrecht in dem Gesetz verankert ist, sondern das ganz normale Recht eines Gremiums, ein Gesetz beziehungsweise einen Entwurf der Landesregierung dem Parlament vorzulegen. Dann hat natürlich das Landesparlament beziehungsweise die Regierung das Recht, es zu betrachten, zu verwerfen oder aufzunehmen, also das Recht, was jeder auch hat.

Wichtig erscheint uns aber, dass in diesem Gesetzentwurf die Mitgestaltung und Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren auf feste Füße gestellt wird, auf feste Füße dahin gehend, wie es diese Gruppe Menschen braucht. Und daher die Diskussion aufzumachen, warum die und die nicht und so weiter,

(Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)

da muss ich doch die Koalitionäre drauf aufmerksam machen, dass gerade Sie es sind, die stets und ständig davon reden, dass für bestimmte Menschengruppen, egal welchen Alters und welchen Geschlechts, individuelle Arten und Weisen gefunden werden müssen, um sie hier in Mecklenburg-Vorpommern in dieser Gesellschaft fester zu verankern.

(Beate Schlupp, CDU: Zum Beispiel?)

Wir haben …

Ganz einfach, Kinder. Kinder zum Beispiel.

(Zurufe von Harry Glawe, CDU, Beate Schlupp, CDU, und Sebastian Ratjen, FDP)

Wir haben bemerkt oder festgestellt, dass die Seniorinnen und Senioren auf diese Art und Weise bedacht

werden, ihre eigenen Anträge und ihre eigenen Forderungen seit 1999, seit es das Altenparlament gibt, nun ins Gesetz gegossen werden sollen. Das ist positiv. Vor allen Dingen ist es deshalb positiv, weil die Art und Weise, wie sie mitgestalten oder mitwirken sollen, zeigt, dass in Mecklenburg-Vorpommern Demokratie möglich ist, dass sie auf eine recht gute Art und Weise möglich ist, was nicht bedeutet, dass das alles bis zum Ende ausgereizt ist,

(Egbert Liskow, CDU: Demokratie ist doch selbstverständlich.)

und demzufolge demokratische Mitwirkung bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern in diesem speziellen Fall für die Seniorinnen und Senioren nicht nur eine hohle Worthülse ist, sondern wirklich in die Praxis umgesetzt werden kann.

Wir freuen uns auf die Debatten in den Ausschüssen. Demzufolge möchte ich hier beantragen, dass nicht nur der Sozialausschuss über den Entwurf des Seniorenmitwirkungsgesetzes debattiert, sondern auch der Finanzausschuss, denn das Gesetz ist finanzrelevant, auch der Innenausschuss, denn mit den Seniorenbeiräten in den Kommunen haben die Innenpolitikerinnen und -politiker zu tun. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE – Peter Ritter, DIE LINKE: Sehr richtig. – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehr gute Rede.)

Vielen Dank, Frau Müller.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung fügt sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen der Koalition, den Seniorinnen und Senioren in unserem Land ein möglichst hohes Maß an aktiver Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu garantieren. Dieses Ziel haben wir in unserer Koalitionsvereinbarung in den Ziffern 217 und 218 festgeschrieben. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir dafür den notwendigen Rahmen schaffen, denn die Arbeit der Seniorinnen und Senioren braucht stabile und verlässliche Bedingungen, die ihre aktive Mitwirkung in unserem Land stärkt.

(Der Abgeordnete Sebastian Ratjen bittet um das Wort für eine Anfrage.)

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?