viele Vorteile: Langwierige Asylverfahren und polizeiliche Rückführungsaktionen könnten eingespart werden. Des Weiteren könnten Sozialleistungen in Milliardenhöhe eingespart werden. Die Heimkehrer könnten durch die Gewährung finanzieller Anreize in die Lage versetzt werden, in ihrer Heimat wieder Fuß zu fassen.
Und diese Vorteile hat sogar die ansonsten so schwerfällige EU erkannt. Seit 2008 gibt es ein eigenes EU-Förderungsprogramm zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer.
Der von der EU aufgelegte europäische Rückkehrfonds ist für seine Laufzeit von 2008 bis 2013, Herr Ritter, mit einem Volumen von immerhin 376 Millionen Euro ausgestattet.
Pro Jahr stehen Deutschland hier Mittel von gut 4 Millionen Euro zur Verfügung, Mittel, die wir schnellstmöglich in Brüssel abrufen sollten. 2008 machten lediglich rund 2.800 Ausländer in Deutschland von Möglichkeiten Gebrauch, die der europäische Rückkehrfonds bietet. Rückkehrprogramme gibt es unter anderem auch in Frankreich, Großbritannien, Dänemark oder Spanien, wobei meistens auf die Freiwilligkeit zur Rückkehr abgezielt wird.
Die Mittel können aber sehr wohl auch dafür eingesetzt werden, Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis die Rückkehr zu erleichtern, und es gibt keinen vernünftigen Grund, Ausländern den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, wenn deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde. Es gibt auch keinen Grund, Ausländer im Land zu behalten, die straffällig geworden sind
oder sich nachweislich Sozialleistungen erschlichen haben. Diese Ausländer sind ohne Wenn und Aber in ihre Heimatländer zurückzuführen und kein Mensch, auch nicht der Abgeordnete Stein, konnte bisher glaubhaft darlegen, welchen Nutzen diese Ausländer unserem Volk denn bringen könnten.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Welchen Nutzen bringen Sie denn? – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das war eine gute Frage, welchen Nutzen bringen Sie denn.)
Selbst klassische Einwanderungsländer wie die USA, Kanada oder Australien kämen nicht im Traum auf die Idee, ihre Türen für Ausländer zu öffnen, die anschließend nur die Sozialsysteme belasten würden.
Diese wenigen Beispiele zeigen, welchen Irrsinn und welchen Luxus wir uns im Bereich der Ausländerfrage leisten.
Übrigens gab es bereits 1983 ein Rückführungsgesetz in Deutschland. 10.500 DM plus 1.500 DM je Kind bekamen damals ausländische Familien, die in ihre Heimat
zurückkehrten. Von den damals 1,5 Millionen Türken in Deutschland nahmen immerhin 250.000 das Angebot zur Rückkehr an.
Während Sie sich, meine Damen und Herren, ausnahmslos als Vertreter einer multikulturellen Bevölkerung sehen, verstehen wir uns als Anwalt des deutschen Volkes
und zur Wahrung von deutschen Interessen ist es unabdingbar, die Reintegration von Ausländern in ihre Heimat voranzutreiben.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3176. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3176 bei Zustimmung der Fraktion der NPD, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der LINKEN, der CDU und der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Bericht zur Umsetzung des Schulgesetzes, Drucksache 5/3182. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3222 vor.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Andreas Bluhm von der Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schulgesetz, das mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen zum 1. August des Jahres 2009 in Kraft getreten ist, hat sich nunmehr in einem Schulhalbjahr dem Praxistest unterziehen können. Es wurde von der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen mit sehr großen Vorschusslorbeeren bedacht. Da war von einem grundlegenden Wechsel in der Schulpolitik die Rede, von einer Konzentration auf Inhalte statt auf Strukturen,
Der Bildungsminister formulierte dies in seiner Presseerklärung vom 25. August 2009 wie folgt, ich zitiere: „Der Schuljahresbeginn 2009/10 bedeutet eine Weichenstellung im Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommerns:“
„Mit der Einführung der Selbstständigen Schule wird ab sofort“, Herr Ringguth, „mehr Wert auf die individuelle Förderung jedes Kindes gelegt. Ziel ist es, die schulische Arbeit, insbesondere die Unterrichtsqualität, zu verbessern.“ Ende des Zitats.
Nun haben Weichenstellungen ja immer den Sinn, eine vorher festgelegte Richtung zu ändern. Bei dieser Weichenstellung kennt man zwar das große Ziel, aber unterwegs auf dem Weg dorthin gibt es meist weitere Weichen. Manchmal kommt man damit auch zurück oder wenn es ganz schlimm kommt, fährt man nur im Kreis. Es kommt aber nicht darauf an, wer den Zug fährt, sondern wer die Weichen stellt. Bei ihm liegt die Verantwortung für die Streckenführung zum erklärten Ziel.
Als besonders hervorgehobene Neuerung des Schulgesetzes wurde die Qualitätsentwicklung, die Qualitätssicherung und Evaluation an den Schulen herausgestellt. Die Schulen werden nun umfassend und periodisch extern und intern evaluiert. Die Evaluation soll im Kern den erreichten Stand dokumentieren, Defizite aufdecken und damit Strategien sowie Handlungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Arbeit an den Schulen ermöglichen. Dagegen kann man nichts haben, denn eine objektive Evaluation unterstützt Entwicklungs- und Reformprozesse.
Am 25. August, also an demselben Tage, ging auch Herr Reinhardt in seiner Presseerklärung auf Aspekte der Qualität an Schulen ein. Er führte aus, Zitat: „Die neu ins Gesetz aufgenommenen Aspekte zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Schule sind eine Richtschnur, auf die sich jeder berufen kann.“
„Wer Leistung fordert, muss auch selbst gefordert werden. Wer prüft, muss sich auch selbst prüfen lassen bzw. sich Kontrollen unterziehen. Also werden wir die Qualität unserer Schulen nachhaltig analysieren und verbessern.“ Ende des Zitats.
Ja, richtig. Aber mal abgesehen davon, dass Qualitätsentwicklung wohl vor Qualitätssicherung kommt, hat Herr Reinhardt mit der Formulierung, „wer prüft, muss sich auch selbst prüfen lassen bzw. sich selbst Kontrollen unterziehen“, scheinbar ausschließlich die Schulen gemeint. Der oberste Kontrolleur ist in unserem Land natürlich auch nach dem Schulgesetz, dem neuen, das Bildungsministerium. Es prüft, das ist eine seiner Aufgaben als oberste Schulbehörde, permanent. Es müsste also ein Leichtes sein, diesen von uns geforderten Bericht vorzulegen.
Aber auch das Bildungsministerium, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss doch in diesem Evaluationsprozess einbezogen sein, dies umso mehr, weil die Rahmenbedingungen, unter denen die Schule vor Ort arbeitet, gerade dort gesetzt werden. Nur wenn dieser Rahmen stimmt, stimmen auch die Entwicklungsvoraussetzungen und Bedingungen vor Ort. Es geht meiner Fraktion mit diesem Antrag deshalb im Kern auch um die Evaluierung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Arbeit der Kontrolleure.
Nach einem Schulhalbjahr praktischer Anwendung der Regelungen des neuen Schulgesetzes halten wir eine erste Bilanz für sinnvoll und notwendig. Solche Neuerungen, und ich nenne sie hier nur exemplarisch, wie der Übergang zur schülerbezogenen Stundenzuweisung, die Aufhebung starrer Vorgaben für Klassengrößen, die Einführung der Kontingentstundentafel, die zwingende Erarbeitung individueller Förderpläne für jede Schülerin
und jeden Schüler und die Stärkung der Erziehungsfunktion sollten hinsichtlich ihrer Umsetzung schon in diesem ersten Halbjahr und der dabei gemachten Erfahrungen und des sich daraus ergebenden notwendigen Korrekturbedarfs in einem Bericht an das Parlament dargestellt werden.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vorbereitung der Erlasse für das neue Schuljahr läuft ja bereits und spätestens im April werden sie das Licht der Öffentlichkeit erblicken müssen, um das neue Schuljahr vernünftig vorzubereiten. Und es steht schon die Frage, ob denn die bisherigen Parameter der schülerbezogenen Stundenzuweisung ausreichend sind zur Umsetzung der Aufgaben, wie sie im Schulgesetz fixiert sind.
Einerseits sind klare, langfristige Ziele sowie die Festlegungen der dazu notwendigen Mittel und Methoden zu ihrer Erreichung wichtig. Das ist ohne Frage mit dem neuen Schulgesetz geschehen, auch wenn meine Fraktion zu dem einen oder anderen Punkt eine etwas andere Auffassung hat. Mit Blick auf die langen Wege, die zu diesen Zielen führen, sind aber Etappenbewertungen und vor allen Dingen auch eine Bewertung des Anlaufes aus unserer Sicht notwendig.
Denn erst sie können uns doch zeigen, ob wir uns überhaupt auf dieses Ziel zubewegen, mit welcher Geschwindigkeit und welche weiteren Hindernisse überwunden werden müssen. In den Schulen vor Ort soll das durch die gesetzlich vorgeschriebenen externen und internen Evaluationen erfolgen. Was nicht klar ist, ist, zu welchen Schlussfolgerungen und Maßnahmen die Evaluationsergebnisse der Schulen im Ministerium selbst führen. Nicht klar ist bisher ebenso, wie sie dort erfasst, wie sie dort bearbeitet und welche Änderungen daraus abgeleitet werden.
Ein wirklich umfassendes und effektives Qualitätsentwicklungs- und Sicherungssystem kann es aus unserer Sicht deshalb nur geben, wenn alle beteiligten Strukturen erfasst und beteiligt werden, auch und besonders das Ministerium als zentrale Steuerungsstelle. Und das kann ja auch nicht so schwierig sein, denn mit dem neuen Landeshaushalt ist die neue Stelle eines Landesschulrates ja extra mit dieser Begründung überhaupt geschaffen worden.
Bisher gibt es nach meiner Kenntnis im Bildungsministerium kein Verfahren zur externen und internen Evaluation. Warum eigentlich nicht? Warum ist der Olymp der Landesbildungspolitik von einer kritischen Betrachtung und Bewertung seiner Arbeit ausgenommen?