1. „die Schwerpunkte, die im Interesse eines landesweit ausgewogenen Grundangebots in Forschung und Lehre vorzuhalten sind,“
Ende des Zitates. So weit die Vorgaben des Gesetzgebers an die Landesregierung. Sie sind, was die Aufgaben betrifft, klar und eindeutig formuliert.
Mein Kollege Holter hat heute Morgen deutlich gemacht, wo die Landesregierung gegenwärtig auf betriebseigenen Baustellen noch herumwerkelt, ohne fertig zu
werden. Da es sich hierbei ausschließlich um Büroarbeit handelt, sind die gegenwärtig tiefen Temperaturen kein Argument für ein unzureichendes Tempo bei der Erarbeitung der Eckwerte. Im Gegenteil, bei dem Wust an Arbeit, der vor der Regierung und den Koalitionsfraktionen liegt, kann einem eigentlich ganz heiß werden.
Bevor Sie nun die sattsam bekannten Argumente wieder in die Debatte einbringen, wir kennen sie ja – nach der Devise, wir machen schon beziehungsweise auf Plattdeutsch, ick bün all hier, es bedarf keiner Aufforderung durch die Opposition –, und als Begründung anführen, will ich auf den Absatz 3 des schon angesprochenen Paragrafen 15 des Landeshochschulgesetzes verweisen. Dort wird geregelt, dass die Hochschulen unter Berücksichtigung der Eckwerte der Hochschulentwicklung mit dem Bildungsministerium Zielvereinbarungen über ihre jeweiligen Entwicklungs- und Leistungsziele abschließen. Die derzeit gültigen Zielvereinbarungen laufen zum 31.12. dieses Jahres aus.
Nun könnte man meinen, es ist genug Zeit bis dahin. Genau dort liegt jedoch das Problem. Und dieses Problem ist auch aus unserer gemeinsamen Erfahrung ein Problem des Parlaments, zunächst aber ein Problem des zuständigen Ministeriums.
Das Landeshochschulgesetz legt für die einzelnen Hochschulen nach Paragraf 15 Absatz 1 fest, dass sie in einem Zyklus von fünf Jahren Hochschulentwicklungspläne vorlegen, die die Grundzüge ihrer Entwicklung ausweisen. Das haben die Hochschulen pflicht- und termingemäß getan. Nach unseren Informationen liegen spätestens seit Anfang 2009 dem Bildungsministerium diese Hochschulentwicklungspläne vor.
Bei der Weiterführung des Prozesses in Form der Umsetzung der Hochschulgesamtpläne in die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes ist das Ministerium in der Verantwortung. Wie in dieser Legislaturperiode inzwischen üblich, gibt es bisher nur vollmundige Ankündigungen. So erklärte der Bildungsminister am 10. November 2008 – ich betone, 10. November 2008, also vor über einem Jahr –,
in einer Pressemitteilung unter der Überschrift „Nächste Phase der Zielvereinbarung im Visier... Minister Tesch … lädt Rektoren und Kanzler zum Workshop nach Sparow ein“, ich zitiere: „Die Rektoren und Kanzler der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind... in Sparow im Müritzkreis zu einem zweitägigen Workshop über die weitere Ausgestaltung der Zielvereinbarungen zusammen gekommen.“ Zitatende. Der Minister wird zum Ziel der Beratung dann wörtlich wie folgt zitiert: „Der Workshop soll die Möglichkeit bieten, rechtzeitig über die weitere Entwicklung zwischen Land und Hochschulen nachzudenken und partnerschaftlich zu debattieren, um so schon konkret und ergebnisorientiert in die Verhandlungen für die Zielvereinbarungen in der Phase 2011 bis 2015 eintreten zu können.“ Ende des Zitates. Es wäre gut gewesen, wenn es denn so gewesen wäre.
Ich kann heute nur feststellen, dass im Ministerium wohl immer noch nachgedacht wird. Es stellt sich zudem die Frage, auf welchen konzeptionellen Grundlagen denn das Ministerium partnerschaftlich mit wem debattiert hat. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Hochschulentwicklungspläne möglicherweise auch nur im Entwurfsstadium vorlagen, ist nicht zu verstehen, dass bisher noch nicht ansatzweise etwas über die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes zu hören ist.
Die schönen Ankündigungsfloskeln von rechtzeitig, konkret und ergebnisorientiert, die im November 2008 administrative Aktivitäten dokumentieren sollten,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Unmut ist deshalb so groß, weil die Hochschulentwicklung in unserem Lande nicht irgendetwas ist, was so nebenbei erledigt werden kann. Das wissen wir aus langer Erfahrung. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen in unserem Land sind wesentliche Standortfaktoren, sie sind große Arbeitgeber in ihren Regionen und vor allem bedeutende innovative und wissenschaftliche Einrichtungen. Für ihre bisherigen Leistungen verdienen sie unseren Respekt und unsere Anerkennung. Dies ist auch des Öfteren öffentlich dargestellt worden. Vor allem verdienen sie unsere nachhaltige Unterstützung bei der weiteren Entwicklung. Dazu ist eine rechtzeitige und ergebnisorientierte Zusammenarbeit mit den Hochschulen eine grundlegende Voraussetzung.
Aber nicht nur die Hochschulen haben ein berechtigtes Interesse, sondern auch wir als Abgeordnete, als Parlament. Wie am Anfang der Rede bereits festgestellt, muss die Landesregierung die Eckwerte der Hochschulentwicklung und danach auch die daraus abzuleitenden Zielvereinbarungen diesem Hohen Haus zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Wir müssen uns also zunächst mit den Eckwerten und dann mit den Zielvereinbarungen beschäftigen. Wir haben dazu parlamentarische Gremien. Es wird Ausschussberatungen geben, es wird Anhörungen geben und so weiter.
Aus der letzten Legislaturperiode wissen wir, dass es dabei sehr unterschiedliche Argumente abzuwägen gilt und kontroverse Standpunkte zu Kompromissen geführt werden müssen, damit es wirkliche Vereinbarungen werden, und nicht wieder wie im ersten Gang Zielvorgaben gegenüber der Universität Rostock, die erst im Nachhinein aufgelöst werden konnten, also Regelungen, die dann getroffen werden konnten, wie unter anderem in der Zahnmedizin. Dazu ist neben den erforderlichen Dokumenten vor allem eines notwendig, und zwar ausreichend Zeit. Und genau diese Zeit wird immer knapper. Darum fordern wir die Vorlage der Eckwerte der Hochschulentwicklung zum 31.03.2010.
Ich interpretiere die Gesetzeslage so, dass der Landtag zuerst über die Eckwerte befinden muss, – ich habe das schon gesagt –, sind diese behandelt, kommen als Nächstes die Zielvereinbarungen, die mit den Hochschulen auszuhandeln sind.
Minister Tesch hat vor zwei Tagen angekündigt, im Sommer und im Herbst Workshops durchzuführen, bei denen es unter anderem um die Fortführung der Zielvereinbarungsgespräche gehen soll. Auch unter der Voraussetzung, dass die Eckwerte bis zu dem genannten Termin, wenn es denn so sein sollte, also bis zum 31. März vorliegen, wird es bei den parlamentarischen Beratungen bezogen auf die einzelnen Stufen des Gesamtprozesses außerordentlich eng, die Zielvereinbarungen spätestens in der Dezembersitzung zu behandeln. Ich hoffe sehr, dass es nicht, wie schon öfter in dieser Legislaturperiode geschehen, dazu kommt, dass
wir unter erheblichem Zeitdruck stehen, der dazu führt, dass Beratungsgegenstände von landesweit erheblicher Bedeutung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen faktisch durchgepeitscht werden, sondern dass wir ausreichend Zeit haben, uns mit den Zielvereinbarungen zu beschäftigen.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, fordere ich Sie auf und bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dass die Landesregierung bis zum 31.03.2010 Eckwerte vorlegt, die die Grundlage für die neu abzuschließenden Zielvereinbarungen sind. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Als Erster hat ums Wort gebeten der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Tesch. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, spätestens bis zum 31. März 2010, die Eckwerte der Hochschulentwicklung des Landes gemäß § 15 Abs. 2 Landeshochschulgesetz M-V dem Landtag zur Beratung vorzulegen.“ Wir müssten dies bis Juni tun. Ich würde mich das so nicht trauen zu äußern. Aber Herr Koplin hat heute auch gesagt: Das Einfache ist das Geniale. Insofern legen wir die Eckwerte bereits im März vor. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Brodkorb. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Professor Methling, ich möchte Sie animieren, Ihren Antrag einfach zurückzuziehen, weil er sich mit der Ankündigung des Ministers erledigt hat. Wenn Sie ihn trotzdem zur Abstimmung stellen, werden wir ihn ablehnen, und zwar aus folgendem Grund: Das hat mit einer Geschichte zu tun, die mich mit Herrn Bluhm verbindet – der hinter mir sitzt –, weil wir beide durchaus einen gewissen kreativen Anteil an der Ausgestaltung des Paragrafen 15 LHG haben. Sie haben nicht alles vorgelesen. Da steht drin im Absatz 1: „Jede Hochschule erstellt einen fünfjährigen Hochschulentwicklungsplan … Die Hochschulen legen spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Planungsperiode … ihre Hochschulentwicklungspläne … vor.“
Damit beginnt jetzt die Planungsperiode und endet am 31. Dezember 2010. Dies ist durch die Hochschulen geschehen, und zwar weit vorfristig. Und dann ist festgelegt, dass spätestens sechs Monate nach dieser Frist, das heißt sechs Monate nach diesen zwölf Monaten, das
Dies ist geregelt in Absatz 2. Und die Frist dafür läuft am 30. Juni 2010 aus. Das heißt, Sie fordern uns gerade auf, die Regierung zu beauftragen, dass sie schneller arbeitet als die rot-rote Koalition, die die Regierung gesetzlich verpflichtet hat. Das ist Ihr gutes Recht.
Es ist nichts dagegen zu sagen, dass man noch etwas schneller wird. Die Koalitionsfraktionen sind dem Minister dankbar dafür, dass er es möglich macht, dass das Parlament auch noch drei Monate mehr Zeit hat, um die Eckwerte zu beraten. Insofern herzlichen Dank! Aber damit hätte sich Ihr Antrag auch erledigt.
Ich glaube, in Zukunft bräuchten wir nicht unbedingt Anträge, die quasi noch höhere Normen an die Regierung oder an das Verwaltungshandeln anlegen, als wir als Parlament der Regierung bereits gesetzlich vorgegeben haben. – Herzlichen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP der Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn der Herr Minister jetzt angekündigt hat, dass das im März kommen wird, halten wir es auf jeden Fall für erforderlich, damit wir rechtzeitig die richtigen Weichen stellen können.
Wir wollten auf jeden Fall den Antrag der Fraktion DIE LINKE unterstützen. Wir werden das Ganze, auch wenn die Fraktion DIE LINKE das nicht zurückziehen wird, wovon ich ausgehe, unterstützen, damit auch noch einmal der Nachdruck da ist, jawohl, wir brauchen das früher, auch wenn es das Gesetz der Regierung unter Umständen ermöglicht hätte, das etwas später zu bringen.