Protokoll der Sitzung vom 10.03.2010

Das Rettungsdienstgesetz sieht vor, dass mehrere Rettungsdienstbereiche von einer Rettungsleitstelle geführt werden. Der Konzentrationsprozess in der Leitstellenlandschaft im Land ist inzwischen gut vorangeschritten. Für den westlichen Teil des Landes haben die Landeshauptstadt Schwerin zusammen mit den Landkreisen Ludwigslust, Parchim, Nordwestmecklenburg und der Hansestadt Wismar die integrierte Regionalleitstelle Westmecklenburg gebildet. Im östlichen Teil des Landes werden die Rettungsdienstbereiche Mecklenburg-Strelitz, Müritz, Demmin und Neubrandenburg über eine Leitstelle geführt.

Die Hansestadt Greifswald betreibt seit vielen Jahren gemeinsam mit dem Landkreis Ostvorpommern eine Leitstelle. Die Verhandlungen zur Bildung einer gemeinsamen Leitstelle für die Hansestadt Stralsund, den Land

kreis Nordvorpommern und den Landkreis Rügen sind weit vorangeschritten. Die Hansestadt Rostock spricht mit den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow über die Bildung einer Leitstelle. Der Landkreis Uecker-Randow ist im Gespräch mit den Trägern der Leitstelle in Greifswald und Neubrandenburg, um über den Anschluss an eine dieser Leitstellen zu entscheiden. Wenn dieser Konzentrationsprozess abgeschlossen ist, verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern über eine moderne und zeitgemäße Leitstellenlandschaft.

Der Landesbeirat für das Rettungswesen hat sich umfassend mit der rettungsdienstlichen Versorgungssituation im Land auseinandergesetzt. Er hat ein Konzept entwickelt, nach dem landesweit alle Verlegungen von Patienten unter intensiven medizinischen Bedingungen zukünftig über eine Leitstelle koordiniert werden sollen, auch Verlegungen mit Hubschraubern. Das Sozialministerium bereitet gegenwärtig die Umsetzung dieses Konzepts zunächst für eine zweijährige Projektphase vor. Dabei sollen die Verlegungsflüge sowie bodengebundene Verlegungen über diese Leitstelle koordiniert werden. Sollte sich dieses Modell bewähren, wird im weiteren Verlauf geprüft werden, ob zukünftig auch der Einsatz der Hubschrauber in der Primärrettung nur über diese eine Leitstelle koordiniert werden soll.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich jetzt etwas fachlich werden, aber ich möchte auch deutlich machen, weshalb der Antragsteller zu kurz greift. Bei den JAR-OPS 3 handelt es sich um bundesweit geltende luftrechtliche Vorschriften, die die gewerbsmäßige Beförderung von Personen und Sachen in Hubschraubern regeln. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften liegt in den Händen des Luftfahrtbundesamtes sowie des Verkehrsministeriums unseres Landes. Alle in der Luftrettung unseres Landes tätigen Unternehmen haben die erforderlichen Genehmigungen. Es liegt in der Verantwortung der Luftfahrtunternehmer, bei sich ändernden luftrechtlichen Vorschriften dafür Sorge zu tragen, dass diese umgesetzt und eingehalten werden. Dies wird von den Luftfahrtbehörden überwacht. Es ist deshalb nicht erforderlich, die Einhaltung dieser Vorschriften durch ein im Rettungsdienstgesetz verankertes Zulassungsverfahren sicherzustellen.

Die für die Primärrettung in M-V vorgehaltenen Hubschrauber können auch nach Inkrafttreten der neuen strengen Vorschriften uneingeschränkt eingesetzt werden. Am Standort Rostock wird in Kürze durch die Johanniter-Unfall-Hilfe für Verlegungsflüge ein neuer Hubschrauber stationiert, der ebenfalls uneingeschränkt eingesetzt werden kann. Auch die in Neubrandenburg und Pinnow stationierten Sekundärhubschrauber können bei Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen zunächst weiterhin an Krankenhäusern landen, um Verlegungsflüge durchzuführen. Die Luftrettung ist somit im Lande auch weiterhin gewährleistet.

Die medizinische Notfallrettung steht am Anfang der medizinischen Versorgungskette. Es ist selbstverständlich, dass dieses erste Glied in Verbindung verzahnt sein muss mit den anderen Bestandteilen der medizinischen Versorgung, insbesondere mit dem Kassenärztlichen Notdienst und der Krankenhausversorgung. Das Rettungsdienst- und das Landeskrankenhausgesetz machen hier entsprechende Vorgaben.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie sehen, die von der FDP-Fraktion vorgetragenen Argumente greifen zu kurz. Das Anliegen, das Rettungswe

sen in Mecklenburg-Vorpommern weiterzuentwickeln, liegt im Ministerium für Soziales und Gesundheit in guten bewährten Händen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke, Frau Ministerin.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Rühs. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der öffentliche Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport. Zur Notfallrettung gehört, dass bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten lebensrettende Maßnahmen eingeleitet werden. Die Verletzten oder Kranken müssen transportfähig gemacht werden und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete medizinische Einrichtung gebracht werden. Bei einem Krankentransport werden Verletzte, Erkrankte oder sonstige Personen, die medizinisch versorgt werden müssen, aber keine Notfallpatienten sind, unter fachgerechter Betreuung befördert.

Grundlage des Rettungsdienstes ist das Gesetz über den öffentlichen Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Träger des Rettungsdienstes am Boden sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie sind jeweils in ihrem Gebiet für den jeweiligen Rettungsdienstbereich zuständig. Träger der Luftrettung ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Das Land betreibt derzeit drei über das ganze Land verteilte Luftrettungszentren. Die Standorte sind Güstrow, Neustrelitz und Greifswald.

In den Rettungsdienstbereichen werden in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 13 integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand- und Katastrophenschutz sowie Rettungsdienst sind. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Die Rettungsleitstellen sind ständig besetzt, sie sind Ansprechpartner für in Not geratene Menschen, sie nehmen Notfallmeldungen und Hilfeersuchen entgegen, werten diese aus und leiten entsprechende Maßnahmen ein. Für jede Leitstelle ist ein ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden. Die Rettungsleitstellen sind landesweit unter der Rufnummer 112 zu erreichen. Weitere Einrichtungen des öffentlichen Rettungsdienstes sind die Rettungswachen und die Notarztstandorte, die eine ausreichende Versorgung im Land gewährleisten.

Dies alles macht deutlich, dass der Antrag der FDP von wenig Sachkenntnis geprägt ist. Die Rettung im Notfall ist in Mecklenburg-Vorpommern abgesichert. Wir haben hier keine Versorgungsdefizite. Ich kann mich den Ausführungen von Frau Ministerin Schwesig an der Stelle nur anschließen. Vielmehr ist es ein beziehungsweise der richtige Mix aus Boden- und Luftrettung, der eine optimale Absicherung der Notfallrettung ermöglicht. Ausschließlich Boden- oder nur Luftrettung sind nicht ausreichend. Was ist zum Beispiel, wenn bei Nebel, in der Nacht oder bei starkem Wind kein Hubschrauber starten kann? Kommt dann kein Rettungsdienst mehr oder aber erst viel zu spät von sehr weit her? Die Koalitionsfraktionen lehnen daher aus den genannten Gründen Ihren Antrag ab.

(Harry Glawe, CDU: Sehr richtig, sehr richtig.)

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Grabow hat es gesagt, mit schöner Regelmäßigkeit bringt die FDP-Fraktion hier Probleme ein, die sich mit Teilaspekten des Gesetzes über den Rettungsdienst für das Land Mecklenburg-Vorpommern befassen. Nach dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung nun aufgefordert werden, das Rettungsdienstgesetz sowie den Rettungsdienstplan zu überarbeiten, um eben landesweit eine zuständige Rettungsleitstelle für die gesamte Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern einzurichten und die Regularien der Joint Aviation Requirements bei der Entscheidung über die Durchführung von Rettungsflügen in Anwendung zu bringen. Gleichzeitig soll die Landesregierung beauftragt werden, eine Verbindung von medizinischer Versorgung und Rettungswesen zu prüfen.

Mit Letzterem geht es den Antragstellern wohl um eine Verbindung des in Eigenverantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung organisierten Kassenärztlichen Notdienstes mit den Aufgaben des Rettungsdienstes, die in Verantwortung von Landräten und Oberbürgermeister/-innen wahrgenommen werden. Beides, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete der FDP, sind Selbstverwaltungsaufgaben, die über die Landesregierung nach herrschender Rechtslage bestenfalls moderierend begleitet werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, Frau Ministerin hat es bereits ausgeführt, sie hat die Ausstattung des Landes bezüglich der Primär- beziehungsweise Sekundärluftrettung, aber auch den Prozess der Konzentration von Rettungsleitstellen erörtert. Ähnlich wie bei Ihrem letzten Antrag, verehrte Kollegin und Kollegen der FDP, als Sie die Funklöcher in Mecklenburg-Vorpommern und daraus resultierende Gefährdungen für den Rettungsdienst thematisierten, plädiert meine Fraktion für eine Überweisung Ihres Antrages in den für diese Fragen federführenden Sozialausschuss und in den mitberatenden Innenausschuss.

(Harry Glawe, CDU: Nee, ach! Das haben Sie aber nicht ernst gemeint, oder was?!)

Herr Glawe, ich sage Ihnen auch, warum ich dafür plädiere.

(Harry Glawe, CDU: Ach?!)

Hier sollten Sie einmal, verehrte Abgeordnete der FDP, – Herr Glawe, und Sie sind ein geduldiger Mensch,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Harry Glawe, CDU: Ja.)

deshalb hoffe ich einfach, dass Sie dem hier zustimmen – im Rahmen einer Anhörung mit Spezialisten unter anderem des Landesbeirates für Rettungswesen, den es im Land gemäß Paragraf 12 des Rettungsdienstgesetzes gibt, alle Ihre Sie bewegenden Fragen zum Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern stellen und Ihre vielfältigen Vorstellungen für die Weiterentwicklung des Rettungsdienstgesetzes auf deren Praxistauglichkeit prüfen lassen.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Sicher wird sich dann auch aus dem vorliegenden Antrag erkennen lassen, inwieweit hier ein tatsächlicher Bedarf im Interesse verunfallter Menschen oder vielleicht wieder einmal nur ein wirtschaftliches Interesse eines Produktherstellers mit Privatisierungsabsichten der FDP im Raum steht. Sollte der Überweisung nicht zugestimmt werden, lehnt meine Fraktion den Antrag wegen dessen unklarer Zielbestimmung ab. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Dr. Linke.

Das Wort hat für die Fraktion der NPD der Fraktionsvorsitzende Herr Pastörs. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Forderung im Antrag der FDP ist aus unserer Sicht berechtigt, weil es nach unseren Informationen offensichtlich tatsächlich große Probleme beim Einhalten der sogenannten Joint Aviation Requirements gibt.

Aber nicht nur der Vortrag, den wir hier von der FDP gehört haben, war aufschlussreich, sondern vor allen Dingen die Ausführungen der Regierungskoalition waren nicht geeignet, die Notwendigkeit, hier massiv nachzubessern, zu entkräften. Inwieweit eine Zentralisierung, also die Einrichtung einer entsprechenden landesweit zuständigen Rettungsleitstelle die richtige Organisationsform sein könnte, vermag ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen, wenngleich sie mir sinnvoll erscheint. Auch was die Bewertung des Zusammenwirkens von medizinischen und flugtechnischen Belangen angeht, so ist es erforderlich, hierüber zunächst eine breitere Analyse zu erstellen.

Wir von der NPD-Fraktion hätten es als hilfreicher angesehen, wenn der Antragsteller es hier in Form eines Gesetzentwurfes gewagt hätte, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen, dies, weil wir es dann womöglich mit konkreten Forderungen der FDP-Fraktion zu diesem Themenbereich zu tun bekommen hätten. Abgesehen hiervon erachten wir es jedoch für unabdingbar, uns mit diesem Thema näher zu befassen. Wir stimmen daher selbstverständlich diesem Antrag zu.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Leonhard. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal nehme ich wohlwollend zur Kenntnis, dass sich offensichtlich zumindest die Kollegen der Fraktion DIE LINKE inhaltlich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Denn wenn ich, sehr geehrter Herr Kollege Rühs, zur Kenntnis nehmen muss, dass Sie offensichtlich, was auf der Homepage des Sozialministeriums zum Thema öffentlicher Rettungsdienst zur Verfügung gestellt wird, schlecht und recht nichts weiter getan haben, als einfach abzulesen,

(Michael Roolf, FDP: Abzulesen und vorzulegen.)

dann ist das schon sehr befremdlich, wie Sie sich mit diesem Thema inhaltlich auseinandersetzen.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Deswegen nehme ich von der Fraktion DIE LINKE zumindest zur Kenntnis, dass Sie bereit ist, sich mit diesem Thema inhaltlich auseinanderzusetzen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Der Vorwurf, dass wir uns nicht wirklich um dieses Thema Gedanken machen, den will ich insofern entkräften, dass wir uns als FDP-Landtagsfraktion seit dem 29.04.2009 sehr inhaltlich mit diesem Thema auseinandersetzen, und zwar in dem Moment, als wir gerade aus unserer Sicht zu dieser schwerwiegenden Sicherheitslücke sowohl im maritimen Bereich als auch in der Frage der Luftrettung über Mecklenburg-Vorpommern eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt haben – ich will sie hier noch einmal kurz hochheben – und auf der Grundlage deren Beantwortung uns eben dem Thema gewidmet haben, was die Stationierung eines SAR-Hubschraubers angeht.

Ich habe eben gerade zur Kenntnis genommen – uns liegt da offensichtlich nicht ganz aktuell der neueste Stand vor –, dass ein SAR-Hubschrauber angeblich jetzt am Standort Hohe Düne zusätzlich stationiert worden sein soll. Insofern will ich dem nichts entgegnen,

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

sondern einfach nur Folgendes sagen: Allein die Forderung seitens der FDP-Fraktion hier in diesem Hohen Hause hat dazu geführt, dass ein neuer Standort Hohe Düne in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig wieder infrage kommen wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)