Wir hatten – mit Verlaub gesagt – in den zurückliegenden Jahren keinen „sozialistischen Winter“, wie wir es früher nannten, weil er Heizkosten, Energiekosten und Sonstiges gespart hat. Insofern sollten wir die Diskussion darauf zurückführen, wo sie hingehört,
nämlich dass wir uns in einer Jahreszeit befinden, in der es in den zurückliegenden Jahrzehnten häufig geschneit hat,
häufig über mehrere Monate Frost war. Und wir sollten auch froh sein, weil meine Kollegen von der grünen Seite ja immer bedauern, dass wir den Klimaanstieg haben.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, ein bisschen sachliche Diskussion zu dem Thema hätte ich schon gerne.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Frau Schwebs war sehr sachlich, sehr, sehr sachlich. – Toralf Schnur, FDP: Nö, nö. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das müssen wir ausnahmsweise zugestehen.)
Mit Ihrem Antrag wollen Sie die Landesregierung auffordern, einerseits in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden eine Evaluierung der Mehrkosten für die frostbedingten Schäden bei Straßen in kommunaler Trägerschaft vorzunehmen, und andererseits, wie schon ausgeführt, einen Fonds einrichten, mit dem sich das Land an den Mehrkosten der Kommunen beteiligt – ein auf den ersten Blick scheinbar löbliches Anliegen.
Liest man dann aber die Begründung, ist zwar von der angeblichen Pflicht des Landes, in Form eines Fonds verlorene Zuschüsse an die Kommune auszureichen, von einem Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Sicherung der Beschäftigung im Baugewerbe die Rede, jede Ausführung, jede Ausführung zur Gegenfinanzierung fehlt aber. Das gehört eben auch zu seriösen Anträgen.
Folgende Überlegungen – und Sie haben auch meinen Kollegen Schlotmann angesprochen, darauf komme ich noch einmal – sollten zudem nicht außer Betracht bleiben: Die Straßenunterhaltung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Das sind zum Beispiel die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Kreisstraßen, die Gemeinden für die Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen und das Land für die Landesstraßen.
Und auch mein Kollege Schlotmann muss mit dem Geld, was er zur Verfügung hat, die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen im Land durchführen, sie aufgrund des ganz normalen Winters, der etwas kälter war, eben wieder herrichten.
Mit Blick auf das haushaltsrechtliche Gesamtdeckungsprinzip ist es den Kommunen möglich, notwendige Verschiebungen in ihren Haushalten vorzunehmen. Wir hörten schon von anderen Regionen, wo dieses bereits erfolgt. Die bauliche Unterhaltung der Straßen, dazu zählen eben Flickarbeiten, Vergießen von Rissen, Ausbesserungen von Korrosions- und Oberflächenschutzsystemen, ist zudem in der Regel eben keine Investition, sondern Erhaltungs- beziehungsweise laufender Aufwand.
Meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren hat sich, wenn ich mich nicht irre, im Übrigen keine Kommune über einen warmen Winter und geringe Aufwendungen zur Straßenunterhaltung beschwert.
Nur in kälteren Wintern werden die Kosten für die Straßenunterhaltung in der Öffentlichkeit diskutiert, 2009/2010 ist da eben keine Ausnahme.
(Toralf Schnur, FDP: Aber wir hatten die letzten zehn Jahre doch nicht solche Winter, Mensch. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Viele von Ihnen können sich erinnern, dass wir zum Beispiel auch im Jahr 2006, das ist ja nun noch nicht so lange zurück, lautstark die Forderungen der Kommunen hatten und Unterstützung vom Land. Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist Ihnen allen bekannt, auch wenn Sie es nicht hören wollen. Sie haben die jeweiligen Statistiken im Internet nachlesbar. Auch 2006 war das Problem relevant, von den Kommunen getragen worden in den Jahren 2007, 2008.
Da war ich noch Kommunalminister. Ich kann mich nicht entsinnen, dass dieses Thema lautstark gefordert worden ist.
Der relativ harte Winter trifft ebenso wie die zurückgehenden Einnahmen nicht nur die Kommunen, sondern auch Land und Bund, genau wie alle anderen Einrichtungen, die gegebenenfalls von strengeren Wintern betroffen sind. Der Winter hat nicht am Ende der Kreis- und Gemeindestraßen haltgemacht, auch die Landes- und Bundesstraßen waren und sind den Witterungsbedingungen und ihren Folgen ausgesetzt. Insoweit kommen auch auf unser Land in diesem Jahr mit Sicherheit höhere Straßenbauunterhaltungskosten als eben in den Jahren mit milden oder gar warmen Wintern zu.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, nach allem kommt eine Unterstützung der Kommunen nur bei einer tragfähigen Deckungsquelle in Betracht. Zudem kann sich die Hilfe allenfalls auf Schäden beziehen, die über das normale Maß hinausgehen
und die nicht – und jetzt hören Sie zu –, die nicht auf eine Vernachlässigung der Unterhaltspflichten in den Vorjahren zurückzuführen sind.
Auch das gehört zur Gesamtthematik dazu. Man kann nicht immer alles einfach nur auf das Land verlasten, wenn man bestimmte Pflichten,
bestimmte Maßnahmen in der einen oder anderen Form in den zurückliegenden Jahren nicht abgeschlossen hat.
Im Übrigen ist es eine kommunale Entscheidung. Wenn man einen Pauschalvertrag über Winterdienst beispiels