dass wir sehr wohl in der Lage sind, mit einem solchen Thema auch sehr unterschiedlich, aber dann doch gemeinsam umzugehen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Debatte heute hat deutlich gemacht, dass das von uns gewählte Thema hoch aktuell und nicht überraschend gewählt ist, Herr Dr. Jäger. Und es macht deutlich, dass wir auf dem Weg zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in diesem Land gemeinsam noch viel zu tun haben. – Danke schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen auf Drucksache 5/3424 ein Antrag zum Thema „Widerspruch innerhalb der Landesregierung zum Afghanistaneinsatz auflösen“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundeskanzlerin hat in der vergangenen Woche mithin nach Antragsschluss eine Regierungserklärung zur aktuellen Situation in Afghanistan abgegeben. Im Vorfeld dieser Regierungserklärung und nach dieser Regierungserklärung hat es durch Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedliche Bewertungen gegeben, die ein einheitliches Handeln der Landesregierung in dieser Hinsicht nicht erkennen lassen.
Der Ministerpräsident hat sich so zum Beispiel dafür ausgesprochen, ich zitiere aus einem Artikel aus der „Ostsee-Zeitung“, dass wir „aus Afghanistan so schnell wie nur irgend möglich raus (sollten)“. Und der Innenminister erklärte, dass das „alternativlos“ sei, was wir in Afghanistan machen, woraufhin der Ministerpräsident wieder erklärte, ich zitiere: „Wer das sagt, ist nur nicht bereit, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen.“
Es handelt sich hier nicht um eine Debatte zwischen zwei Vorsitzenden von großen Parteien in unserem Land, es handelt sich hier um eine Debatte zwischen dem Ministerpräsidenten, der die Richtlinienkompetenz auch in der Landesregierung hat,
und es handelt sich auf der anderen Seite um einen Minister, der gegenwärtig auch den Vorsitz im Bundesrat im Verteidigungsausschuss führt.
Wir brauchen hier eine klare Position der Landesregierung zu dieser Frage, ein einheitliches Agieren der Landesregierung in dieser Frage. Deshalb sollten diese Debatten umgehend beendet werden.
Um die Position der Landesregierung heute hier zu erfahren, beantragen wir die Aufsetzung unseres Dringlichkeitsantrages.
Das Wort zur Gegenrede wird gewünscht, ist mir signalisiert worden. Herr Müller … Nein? Keine Gegenrede.
Dann lasse ich jetzt über die Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage abstimmen. Wer der Erweiterung der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der NPD, Gegenstimmen der Fraktion der FDP zugestimmt worden.
Kann ich davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung beraten können? – Ich sehe keinen Widerspruch und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Nachgang zur Ältestenratssitzung ist zwischen den Fraktionen vereinbart worden – ich hoffe, dass das jetzt so korrekt ist –, den Tagesordnungspunkt 27 mit dem Tagesordnungspunkt 41 zu tauschen. Das ist korrekt. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes, und hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3
Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Neuwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes – Drucksache 5/3406 –
Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.
Da die zwölfjährige Amtszeit eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes endet, sind Neuwahlen erforderlich. Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen mit Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/3406 vor, die dort aufgeführten Kandidaten zum Mitglied und zum stellvertretenden Mitglied des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erläutere hier gerade das Wahlverfahren. Ich bitte doch um etwas mehr Disziplin!
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Der Fraktionsvorsitzende! – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Der lässt sich gar nicht beeindrucken.)
Wir kommen zur Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes.
Die für die geheime Abstimmung gültigen blauen und grünen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf den Stimmzetteln ist jeweils der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie die Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne jetzt die Wahl des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Deshalb schließe ich jetzt die Abstimmung, wenn Frau Tegtmeier Ihre Zettel eingeworfen hat, und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Für den Kandidaten Mathias Wähner wurden 67 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 45 Stimmen. Es waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Mathias Wähner 46 Abgeordnete mit Ja,
Für den Kandidaten Dr. Joachim Kronisch wurden 67 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach ebenfalls bei 45 Stimmen. Es waren 67 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Dr. Joachim Kronisch 47 Abgeordnete mit Ja und 20 Abgeordnete mit Nein. Kein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Damit stelle ich auch für Herrn Dr. Joachim Kronisch fest, dass er gewählt wurde.
Den Tagesordnungspunkt 34 „Eidesleistung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Landesverfassungsgerichtes“ werden wir am Freitag gegen 12.30 Uhr aufrufen.