sondern wir tun auch etwas dafür. Für mich ist dabei die Botschaft ganz entscheidend: Wir tun für alle Kitas etwas über die Verbesserung der Vor- und Nachbereitungszeiten, das sind umgerechnet 155 Erzieherinnen- und Erzieherstellen, und wir tun zusätzlich noch mal etwas für die Kitas, wo eine ganz angespannte Lage ist, das sind auch noch mal 155 zusätzliche Vollzeitstellen.
Darüber hinaus, neben diesen großen Schwerpunkten, passiert eine ganze Menge mehr. Wir stärken die Elternarbeit, indem wir die Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Familienbildung und Familienberatung stärken. Also das große Ziel langfristig sind Eltern-Kind-Zentren. Wir bauen Bürokratie ab, indem wir die Richtlinien bündeln zum Mittagessen, zur vorschulischen Bildung, die gehen
rein ins System. Hier haben wir gute Vereinbarungen mit den Kommunen getroffen, dass das nicht mehr so bürokratisch ist. Wir wollen, dass ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird für landeseinheitliche Standards. Wir verbessern die Zusammenarbeit von Hort und Schule. Wir werden die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als Richtlinie empfehlen und wir halten fest am Fachkräftegebot.
Und das ist ganz entscheidend. Dieses Fachkräftegebot, was wir im KiföG 2004 haben, hat nicht jeder, wir sind eines der wenigen Länder. Wir wollen an diesem Fachkräftegebot festhalten, denn die ganzen Ansprüche, die es in der Bildungskonzeption gibt und die wir mittlerweile an Erzieherinnen und Erziehern haben, können nur gute Fachkräfte in unserem Land erfüllen. Und deswegen wollen wir dieses Fachkräftegebot, diese Fachkräfte garantie für unsere Kinder erhalten und halten weiter daran fest.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)
Wir wollen auch etwas tun für die bessere Arbeitssituation von Erzieherinnen und Erziehern und haben eine Mindestbeschäftigungsarbeitszeit von 25 Stunden die Woche festgeschrieben, die bedauerlicherweise noch nicht alle Erzieherinnen und Erzieher haben. Ich glaube, es wird Zeit beim Fachkräftemangel, dass diese Stunden bei Erzieherinnen und Erziehern zunächst aufgestockt werden, damit sie genug Zeit für die Kinder und auch ein halbwegs ordentliches Einkommen haben.
Wir werden die Ausbildung modernisieren. Wir werden die Ausbildungsplatzplanung einführen. Wir haben klargestellt, dass es auch integrative Förderung im Hort geben muss.
Und eine ganz entscheidende sozialpolitische Komponente: Die sozial benachteiligten Kinder unter drei Jahren, die jetzt noch keinen Rechtsanspruch haben, bei denen es auf Empfehlung des Jugendamtes bisher eine Betreuung und eine Förderung gab, für diese Kinder führen wir den Rechtsanspruch schon heute ein. Wir wollen nicht mehr auf das Jahr 2013 warten. Für diese Kinder führen wir einen Rechtsanspruch auf Betreuung von mindestens 30 Wochenstunden ein. Alleine das bezahlt das Land mit 1,1 Millionen Euro. Aber Sie wissen, diese Kinder brauchen die Unterstützung. Und das ist es uns wert, weil uns jedes Kind in diesem Land wichtig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig.)
Die guten und vielen Fachberater in unserem Land, bei denen wir uns vom Standard her sehr gut sehen lassen können, sollen natürlich auch weiter von uns finanziert werden. Das hat der Bildungsminister bisher getan und das wird er weiter tun. Auch das ist Standard. Und zu guter Letzt, aber ganz entscheidend und wichtig, wir werden die Mitwirkungsrechte der Eltern stärken. Eltern sollen zukünftig auch an den Leistungs- und Qualitätsverhandlungen teilnehmen. Das war eine ganz entscheidende Forderung.
Zusammenfassend möchte ich Ihnen sagen: Natürlich wünscht sich die Sozialministerin mehr. Natürlich wünsche ich mir auch viel kleinere Gruppen, viel mehr Zeit für die Kinder und viel mehr Geld für die Erzieherinnen und Erzieher.
Ich kann mich den Wünschen, die da sind, anschließen. Es ist wichtig, dass die Sozialministerin diese Ziele und diese Visionen hat,
aber ich kann mich auch nicht zu lange mit diesen Wünschen aufhalten, weil sonst der Aufprall in der Realität, was eben finanziell möglich ist, zu hart ist.
Und deswegen möchte ich noch mal dafür werben: Wir können nicht alles, was berechtigt gewünscht wird, mit einem Schritt machen. Wir können es auch nicht alleine, wir brauchen weitere Infrastrukturprogramme, auch vom Bund. Und hier liegt unsere große Hoffnung auf dem Bildungsgipfel in diesem Sommer, wo es ja auch Vorschläge von der KMK, damals noch durch unseren Bildungsminister vorangetrieben, aber auch von den Ministerpräsidenten gibt, gerade die Bundesgelder, 12 Milliarden Euro soll es ja mehr geben für den Bildungsbereich, auch in diesen so wichtigen frühkindlichen Bereich zu stecken.
Bei den Studentenprotesten in diesem Jahr habe ich manchmal gedacht, ich würde vielen Kindern in unserem Land wünschen, dass sie diese Probleme, die die Studenten zu Recht haben, auch erleben, dass sie in diesen Unis ankommen. Und ob sie in den Unis ankommen, hängt vor allem davon ab, ob wir qualitativ gute Kitas haben. Deswegen ist es richtig, dass sich die Koalition entscheidet, jetzt weiter in die Qualität zu investieren. Das ist der nächste große Schritt. Mehr Geld für die Grund finanzierung, mehr Geld oder dauerhaft Geld für die Elternentlastung als gesetzlichen Standard, mehr Geld für Zeit flächendeckend und speziell in sozialen Brennpunkten und Bildung von Anfang an, das ist unsere Botschaft mit diesem Schritt. Und in kann Ihnen versichern, es ist ein großer Schritt, aber es wird nicht der letzte bleiben.
Und all denen, die jetzt fordern, es müssen aber 100 Millionen, 150 Millionen Euro kommen, will ich sagen: Schauen Sie sich an, wie es derzeit in anderen Ländern aussieht! Da wird darüber diskutiert, ob der Ausbau der Krippen nicht verlangsamt werden soll. Da werden in Hamburg die Kita-Gebühren angehoben, 4 Euro Mittagessen bisher, 8 Euro jetzt. In Schleswig-Holstein wird darüber nachgedacht, ob das gerade erst eingeführte kostenfreie dritte Kita-Jahr wieder gestrichen wird. Wir verankern es gesetzlich. In Hessen wird darüber diskutiert, nur einem Teil der Kommunen zusätzliche Landesmittel zur Verfügung zu stellen. Und in diesem Kontext sollen 15 Millionen Euro on top
Ich habe gestern in einer Tageszeitung gelesen: Ich kann mich ja jetzt zurücklehnen, weil die Koalition schon darüber diskutiert, ob es weitere Gelder gibt. Ich kann Ihnen eines versprechen: Ich werde mich nicht zurücklehnen. Ich werde mich weiter für den Kita-Bereich und für die Kinder in unserem Land einsetzen.
Ich hoffe dabei auf Ihre Unterstützung und freue mich auf die Diskussion im parlamentarischen Verfahren. – Vielen Dank.
sodass diese Zeit entsprechend Paragraf 85 unserer Geschäftsordnung der Opposition zur Verfügung steht.
(Helmut Holter, DIE LINKE: Volle Unterstützung der Regierung bei dem wichtigsten Vorhaben der Koalition. Zwei Minister sind anwesend. – Minister Henry Tesch: Die die entscheidenden sind. – Helmut Holter, DIE LINKE: Das würde ich gerne bestätigen, ja. – Zurufe von Wolf-Dieter Ringguth, CDU, und Hans Kreher, FDP)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, …
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Begründung zur vorliegenden Novelle des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wird festgestellt, dass sich die Regelungen des Gesetzes aus dem Jahr 2004 als praxistauglich erwiesen haben. Das ist ein großes Lob für diejenigen, die dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben,
und vor allem für jene, die sich ungeachtet der Turbulenzen im Zuge der Einführung und der Umsetzung des Gesetzes mit Konse quenz und Ideenreichtum für die Umsetzung eingesetzt haben. In ihren Grundzügen sollen die Regelungen des KiföG erhalten und weiter entwickelt wer den, was nach sechs Jahren vor allem angesichts der seit Inkrafttreten des SGB II, also der Hartz-IV-Gesetze im Jahre 2005 und der dadurch veränderten sozialen Situation vieler Elternhäuser angezeigt ist.
Das Kindertagesförderungsgesetz im Jahr 2004 war die Antwort der rot-roten Landesregierung auf Veränderungen, die sich seit der Wende hier im Land im Bereich der Kindertagesförderung er geben hatten. Kindereinrichtungen mit sehr gut ausge bildetem und motiviertem Personal waren überall im Land flächendeckend vorhanden, aber eine frühkindliche verbindliche Bildungsarbeit war mit Übernahme der bun desdeutschen Gepflogenheiten immer mehr in den Hintergrund getreten und sollte nun mit dem neuen Gesetz 2004 wieder eingeführt und als neue Aufgabe auch finanziell unter setzt werden.
Mit der Verankerung des Anspruchs auf vorschulische Bildung und gesunde Le bensweise im Gesetz sowie deren finanzielle Untersetzung wurden die Rechte der Kinder damals deutlich gestärkt. Die konsequente Einführung des Rahmenplanes für die vor schulische Bildung sowie die Erarbeitung trägereigener Konzepte führte auch zur Stärkung der Rechte der Erzieherinnen. Es wurden eine strikte Quote für pädagogi sche Fachkräfte eingeführt und Fort- und Weiterbildung geregelt. Innerhalb von zwei Jahren haben damals von den 7.000 Erzieherinnen und Erziehern 5.000 an Weiterbildungen zum neuen Bildungskonzept teilgenommen. Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater bei den Trägern der Kindertagesförderung wurde von 25 auf 65 in nur zwei Jahren erhöht. Das Gesetz schrieb damals als eines der ersten in der Bundesrepublik, Frau Ministerin ist darauf eingegangen, die Vergabe öffentli cher Mittel nur an solche Träger und Kindertagesein richtungen fest, die sich an tarif lichen Bestimmungen orientierten.
Mit dem Gesetz, das sei auch noch mal in Erinnerung gerufen, wurden überdies die Rechte der Kom munen gestärkt, denen diese originäre SGB-VIII-Aufgabe wieder übertragen wurde. Und im Zuge von kommunalen Satzungen und darauf basierenden Leistungsvereinbarungen mit den Einrichtungen wachten vor allem die Kreistage und die Kinder- und Jugendhilfeausschüsse über die Einhal tung der Standards des Gesetzes.
Ja, wie wird die vorliegende Novelle nun dem Ziel gerecht, das Gesetz entsprechend gesellschaftlicher Erfordernisse weiterzuentwickeln? Lassen Sie mich, verehrte Abgeordnete, bitte vorab sagen: Die Abgeordneten meiner Fraktion, die wir 2004 federführend das KiföG erarbeitet haben, sind vollkommen damit einverstanden, die finanziellen Mittel im Bereich der Kindertagesförderung zu erhöhen. Hier hat die Koa lition eine gute Tradition der rot-roten Landesregierung fortgesetzt. Fraglich allerdings bleibt, ob die Mittel tatsächlich so verwandt werden, wie es einer zeitgemäßen Kinder tagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern entspricht, ob die Standards des Gesetzes den hohen qualitativen Anforderungen, die an die Kindertagesförderung hier und heute im Land und insbeson dere bei Beachtung der sozialen Situation an die in der Kindertagesförderung Tätigen zu stellen sind, entsprechen.
Welches sind die Standards? Im Paragrafen 1 zu den Zielen und Inhalten der individuellen Förderung heißt es dazu im Absatz 3: „Grundlage der individuellen Förderung ist die in Mecklenburg-Vorpommern verbindliche Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahren, die schrittweise … eingeführt wird.“ Und weiter heißt es: „Die Umsetzung der Bildungskonzeption hat sich in den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach § 16“ – also zwischen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe und den Einrichtungen – „unter Beachtung der einrichtungsspezifischen Konzeption widerzuspiegeln.“ Das klingt gut, setzt aber voraus, dass mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. August 2010, meine verehrten Abgeordneten,
auch das Bildungskonzept für die Null- bis Zehnjährigen vorliegt und umgesetzt werden kann. Die vom Bildungsminister hierzu eingesetzte Kommission wird die Ergebnisse nach Selbstaussage des Ministers – nachzulesen auf den Seiten des Bildungsservers – erst Ende 2011 vorlegen. Ende 2011!