Frau Müller, ich danke Ihnen. Ich habe ganz vergessen, dass ich bereits vor 75 Jahren an der Regierung beteiligt war und die NPD-Landtagsfraktion auch. Gut, dass Sie uns daran erinnert haben.
Mal im Ernst: In so wenigen Minuten so viel Unsinn zu erzählen, das hat hier im Landtag noch keiner geschafft. Ich danke Ihnen, Frau Müller.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD – Irene Müller, DIE LINKE: Das schaffen Sie ständig.)
Geradezu die versicherungsfremden Leistungen stellen einen Sachverhalt dar, der den Sozialstaat auf den Kopf stellt,
denn die milliardenschweren Fremdleistungen belasten vor allem auch die gesetzliche Rentenversicherung.
Aber die gesetzliche Rentenversicherung hat ein weiteres Riesenproblem, denn die Anwartschaften in den Sozialversicherungen betragen mittlerweile 5,7 Billionen Euro.
Dass Ihre Parteien und Fraktionen nicht zum Wohl des deutschen Volkes handeln, zeigte sich bereits im Zusammenhang mit der Teilvereinigung 1990 und den großen Webfehlern bei der Zusammenlegung beider Rentensysteme. Hier hatten die schwarz-gelbe Bundesregierung und ihr Sozialminister Blüm auf ganzer Linie versagt. „Die Renten sind sicher“ – Sie erinnern sich?
Wilhelm Hankel benennt dies in seinem Buch „Die EURO Lüge … und andere volkswirtschaftliche Märchen“ wie folgt, Zitat: „Blüm hat damals die größte Chance seiner Laufbahn als Sozialpolitiker verpasst. Mit der Vereinigung der beiden Sozialsysteme Deutschland West und Ost wurde der größte Webfehler im zusammenwachsenden gesamtdeutschen Rentensystem voll sichtbar: seine zu klein gewordene und daher auch zu teure Finanzierungsbasis. Wenn der politischen Führung die Vereinigung der beiden deutschen Nachkriegsstaaten keine neue, zukunftsweisende Verfassung wert war, den Arbeits- und Sozialminister hätte die Übernahme des ostdeutschen Sozialstaats in den westdeutschen aus System- wie Kostengründen wachrütteln müssen. Wäre Norbert Blüm damals mit einem durchkalkulierten Volksrentenmodell vor die Öffentlichkeit getreten, er hätte alle Chancen gehabt, Kohls Nachfolger zu werden.“ Zitatende.
Stattdessen haben wir mittlerweile mindestens eine Dreiklassengesellschaft, erstens jene Klasse, in der Rentner eine Rente unter dem Existenzminimum erhalten, die zweite Klasse sind jene Rentner, deren Rente zwar über dem Existenzminimum liegt, aber nicht für ein Leben in Würde reicht, und drittens die der Bessergestellten.
Wilhelm Hankel hat in dem bereits angegebenen Buch folgende Rechnung aufgestellt, Zitat: „Ohne hier ein kompliziertes Rechenwerk vorzuführen, kann allein aus der Erweiterung der Bemessungsgrundlage durch die allgemeine Einzahlungspflicht für alle Einkommens bezieher (aus Arbeits-, Gewinn- und Kapitaleinkommen) ein jährliches Mehr von rund einer Billion Euro aus der Rentenkasse ausgeschüttet werden.“ Zitatende.
Meine Damen und Herren, Frau Müller, Sie haben gezeigt, dass Sie nicht willens und nicht in der Lage sind, die Geschicke unseres Volkes zu lenken.
Sie haben eine herrliche Karnevalsrede gehalten und ich denke mal, auch die Menschen, unsere Bürger draußen im Land werden mitbekommen, dass Sie einfach nur Nieten sind. – Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3396. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 5/3396 bei Zustimmung der NPD, aber Ablehnung der Fraktion DIE LINKE, der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42: Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den „EU-8-Staaten“ aussetzen, Drucksache 5/3402.
Antrag der Fraktion der NPD: Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den „EU-8-Staaten“ aussetzen – Drucksache 5/3402 –
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Beitrittsverträgen zur Europäischen Union am 16. April 2003 wurden die sogenannten EU-8-Staaten zum 1. Mai 2004 Mitglieder eben dieser Europäischen Union. Diese EU-8-Staaten – die Tschech ische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und die Slowakei – wurden zwar Mitglieder der EU, gleichzeitig wurden allerdings Regelungen hinsichtlich der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbart. Bezüglich des Zugangs zum Arbeitsmarkt wurden für die EU-8-Staaten entsprechende Übergangsvereinbarungen festgeschrieben, um einen Zuzug von Arbeitskräften zu steuern und zu kontrollieren. Schon bei dem Vertragsabschluss war allen Vertragspartnern also durchaus bewusst, einen unkontrollierten Zugang zu den Arbeitsmärkten der bisherigen Vollmitglieder galt es zu verhindern. Ein Blick auf diese ausgehandelte Übergangsregelung zeigt deutlich, welche Befürchtungen man hegte und wie man glaubte, dieser Gefahr begegnen zu können.
In den ersten beiden Jahren der Mitgliedschaften dieser neuen EU-Staaten war es den bisherigen EU-Mitgliedern erlaubt, den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten mit natio nalen Vorschriften zu kontrollieren. Diese nationalen Vorschriften konnten durch die einzelnen Staaten um weitere drei Jahre verlängert werden. Die Übergangsregelungen sahen ferner vor, diese Frist nochmals um zwei Jahre verlängern zu können, wenn ein betroffener Mitgliedsstaat der EU-Kommission mitteilt, der nationale Arbeitsmarkt wäre mit schwerwiegenden Problemen konfrontiert, würde er für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsländern geöffnet.
Dieser Umstand trat dann im April 2009 ein. Die Bundesregierung teilte der EU-Kommission den entsprechenden Sachverhalt mit und verlängerte die nationale Zugangsregelung für Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten um weitere zwei Jahre. Der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz, SPD, unterrichtete die EU-Kommission
frist gerecht. In dem entsprechenden Schreiben begründete er diesen Schritt mit einer, so wörtlich, „schwerwiegenden Störung des Arbeitsmarktes“.
Hierzu berichtete die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Schreiben der Bundesregierung an die EU-Kommission am 27. April 2009: „Die zur Begründung der Einschränkung angeführte ‚schwerwiegende Störung‘ des Arbeitsmarktes betreffe sowohl Gesamtdeutschland als auch insbesondere Langzeitarbeitslose, gering Qualifizierte und den Osten Deutschlands. Ein ungestörter Arbeitsmarkt liege erst bei Vollbeschäftigung vor, die bei einer Arbeitslosenquote von zwei bis drei Prozent erreicht sei.“
Im Originalschreiben der Bundesrepublik geht es weiter: „Bei den vorliegenden, mehr als doppelt so hohen Quoten ist die bestehende Gesamtstörung in Deutschland als schwerwiegend zu bewerten.“ Zitatende. Und in diesem Schreiben führt die Bundesregierung weiter aus, 2008 seien im Jahresdurchschnitt rund 3,3 Millionen Menschen arbeitslos gewesen, was einer Arbeitslosenquote von 7,8 Prozent entsprochen habe. Die Arbeitslosigkeit in Deutschland sei im Vergleich zu den anderen alten EU-Staaten weiterhin hoch. Und in der Tat war die Arbeitsmarktlage im Frühjahr 2009 derart angespannt, dass eine weitere Belastung mit Arbeitsuchenden aus den ehemaligen Ostblockländern zum Kollops geführt hätte.
Ab 1. Mai 2011 gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten in der gesamten Europäischen Union uneingeschränkt. Seit 2008 ist die Anzahl der Arbeitslosen in Deutschland weiter gestiegen. Das gilt selbst dann, wenn man die geschönten amtlichen Statistiken zur Hand nimmt. Nach wie vor steht der Arbeitsmarkt erheblich unter Druck,
von Entwarnung kann keinerlei Rede sein. Nicht umsonst hat die Bundesregierung dieser Tage beschlossen, das Kurzarbeitergeld erneut zu verlängern. Unternehmen werden demnach bis Ende März 2012 bei den Sozialabgaben entlastet, also in einer Zeitspanne noch weit über den Stichtag 1. Mai 2011 hinaus, an dem die osteuropäischen Arbeitsmarktbereicherer auf den derzeitigen Stand in Deutschland einströmen werden.
Und diese Fremdarbeiter werden einwandern. Hierzu genügt es, einen Blick auf die jeweils offiziellen Arbeitslosenstatistiken der Beitrittsländer zu werfen. Laut EU-Kommission werden für 2010 folgende Arbeitslosenquoten erwartet: Tschechien 7,9, Slowenien 8,3, Polen 9,9, Ungarn 11,3, Slowakei 12,8, Estland 15,2, Litauen 17,6 und Lettland gar 19,9 Prozent offizielle Arbeitslose. Eine Entwarnung bei diesen dramatischen Arbeitslosenzahlen kann durch die EU-Kommission auch für 2011 nicht gegeben werden. Angesichts dieser Zahlen kann es doch überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass die Arbeitsuchenden dieser Länder schon auf gepackten Koffern sitzen und die neue Freizügigkeit auch in Anspruch nehmen werden.
Allein die arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesregierung – die erneute Laufzeitverlängerung der Kurzarbeiterregelung um 24 Monate bis in das Frühjahr 2012 hinein – zeigt deutlich, eine Erholung auf dem deutschen Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten zwei Jahre wird selbst von den Berufsoptimisten innerhalb der Regierung nicht erwartet, ja nicht einmal für möglich gehalten. Wie sonst wären diese und andere begleitende Maßnahmen sonst zu rechtfertigen?
2009 war es aufgrund der desolaten Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich, die Grenzen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu öffnen. 2010 hat sich die Lage nicht verbessert, im Gegenteil. Und für 2011 ist eine nachhaltige Besserung der Lage ebenfalls nicht ab sehbar. Daher ist die Schaffung der Freizügigkeit ab Mai 2011
1. eine Mogelpackung, weil sie bei den Arbeits losen innerhalb der Beitrittsländer völlig falsche Hoffnungen weckt,