mulieren in Ihrem Antrag zu Recht in Punkt 2, dass das Zwischenlager Nord am Standort Lubmin ausschließlich zur Zwischenlagerung für demontierte radioaktive Materialien aus den Kernkraftwerken Greifswald-Lubmin und Rheinsberg dient. Ausschließlich!
Wir wissen, dass im Herbst dieses Jahres erstmals hoch radioaktiver Atommüll aus westlichen Bundesländern nach Lubmin zur Zwischenlagerung kommt. Die Behälter, so konnte man der Presse entnehmen, enthalten abgebrannte Brennstäbe aus dem Schnellen Brüter in Karlsruhe und dem dortigen Kernforschungszentrum sowie Brennstoffe des Reaktorschiffs „Otto Hahn“ aus dem Forschungszentrum Geesthacht. Und nun wird klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass weder Karlsruhe noch Geesthacht etwas mit Lubmin und Rheinsberg zu tun haben.
Insofern freue ich mich darüber, dass Sie sich unserem politischen Protest gegen diese Transporte anschließen mit dem von Ihnen vorgelegten Änderungsantrag. Und ich freue mich, dass wir gemeinsam noch einmal deutlich machen können, welche Position...
Ich freue mich, dass wir auch mit diesem Änderungsantrag der Koalition noch mal die gemeinsame Position des Landtages deutlich machen können. Und um diesem politischen Willen Nachdruck zu verleihen, beantrage ich namens meiner Fraktion namentliche Abstimmung zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. – Danke schön.
Die Fraktion DIE LINKE hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3543 eine namentliche Abstimmung beantragt.
Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen aufzurufen.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten zur Feststellung des Ergebnisses.
An der Abstimmung haben insgesamt 57 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 52 Abgeordnete, es enthielten sich fünf Abgeordnete, mit Nein stimmte kein Abgeordneter. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 5/3543 angenommen.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3494 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3494 bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der FDP und Stimmenthaltung vonseiten der Fraktion der NPD und eines Abgeordneten der CDU mit den soeben beschlossenen Änderungen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP –Finanzieller Ausgleich für Landkreise und Gemeinden bei Umstufung von Landes- und Kreisstraßen, auf der Drucksache 5/3487.
Antrag der Fraktion der FDP: Finanzieller Ausgleich für Landkreise und Gemeinden bei Umstufung von Landes- und Kreisstraßen – Drucksache 5/3487 –
Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Schnur. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sie haben sich ja in der Vergangenheit dadurch ausgezeichnet, dass Sie nicht für die Kommunalfinanzen gekämpft haben.
(Heinz Müller, SPD: Das stimmt nicht. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sie müssen lauter sprechen. Man versteht Sie so schlecht.)
den finanziellen Ausgleich für Landkreise und Gemeinden bei der Umstufung von Landes- und Kreisstraßen zu geben, ist der Ansatz der FDP-Fraktion der, dass, wenn man sich einmal die rechtliche Situation anschaut, man vor dem Dilemma steht – zumindest aus unserer Sicht, ich denke, das wird die Regierungskoalition etwas anders sehen –, dass im Zusammenhang mit einer Kreisstrukturreform zwingend verbunden ist die Umwidmung oder vielmehr Umstufung von Landesstraßen zu Kreisstraßen.
An der Stelle will ich darauf aufmerksam machen, dass in der letzten Legislaturperiode beim Entwurf von Herrn Gottfried Timm – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – genau dieses Problem durch die damalige Landesregierung erkannt worden ist. Hier heißt es dazu auf der Drucksache 4/1710 zum Paragrafen 5 „Straßenbau“ im Absatz 5: „Ändert sich die Verkehrsbedeutung einer Straße aufgrund der Änderung der Kreisstruktur durch dieses Gesetz oder werden Bundesstraßen zu Landesstraßen herabgestuft, finden die Regelungen … entsprechend Anwendung.“
Nun muss man an der Stelle feststellen, dass die damalige Landesregierung in anderen Bereichen der Kreisstrukturreform damals sicherlich verfassungswidrige Elemente drin hatte, wie wir ja vom Verfassungsgericht gesehen haben, aber genau in diesem Bereich eben nicht.
Und an der Stelle muss man dann auch sagen: Natürlich hat die damalige Landesregierung richtigerweise erkannt, dass eine Kompensation an die Kreise und Gemeinden, denn es folgt ja auch eine Umstufung dann von der kreislichen Ebene auf die gemeindliche Ebene, entsprechend auch zu erfolgen hat. Hier heißt es im Paragrafen 99 der Drucksache 4/1710: „Daneben erhalten die Kreise zur Erfüllung der Aufgaben nach § 5 Abs. 1 einen finanziellen Ausgleich“ et cetera, et cetera.
Und dann im letzten Satz: „Veränderungen, die sich aus der Umstufung von Straßen nach § 5 Abs. 5 ergeben, werden im Rahmen der Revisionen nach Absatz 11 berücksichtigt.“ Da geht’s dann darum, dass man die tatsächlichen Kosten erst ermitteln wollte.
Und in der Begründung dazu heißt es – man muss diesen Rückschluss damals noch mal vortragen, weil bei einigen ja das Gefühl existiert, nur weil man es im Gesetz nicht stehen hat, deswegen ist das Problem nicht mehr da –,
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Da bin ich mir sicher, Herr Schnur, damit keiner auf den dummen Gedanken kommt.)
da kann man dann auf der Seite 282 in der Begründung zu diesem Punkt lesen: „Für jetzige Landesstraßen könnte sich durch die deutliche Vergrößerung der Kreisgebiete eine Änderung der Verkehrbedeutung herleiten lassen, z. B. weil eine bisher kreisgrenzenüberschreitende Landesstraße nur noch innerhalb eines Kreises liegt.“
„Wird vom Land die Änderung der Verkehrsbedeutung festgestellt, ist die Straße entsprechend umzustufen. Dies könnte dazu führen, dass das Land nach der Umsetzung der Reform Straßen zu Kreisstraßen herunterstuft. Für solche Fälle, die ursächlich mit der Vergrößerung des Kreisgebietes in Zusammenhang stehen, wäre es nicht interessengerecht, wenn sich das Land zu Lasten der Kreise aus der kostenintensiven Verantwortung für die Straßenträgerbaulast zurückzieht.“
Dann hatte der Fraktionsvorsitzende im Verkehrsausschuss in dem Zusammenhang beantragt, dass man ihm doch mal das Problem erläutern möge oder ob man das sieht oder vielmehr auch nicht sieht. Im Innenausschuss ist es dann noch mal, ich glaube, durch den Kollegen Ritter, hinterfragt worden, als wir nämlich in der „OstseeZeitung“ zu diesem Problem Stellung genommen haben.
Und da gab es auch eine Erläuterung, das will ich gar nicht verhehlen, nur das Problem ist, die Erläuterung befindet sich natürlich im nicht öffentlichen Bereich, und wir befinden uns aber hier im öffentlichen Raum und unsere Gemeinden haben schon aus meiner Sicht auch das Recht zu erfahren, wie sich die Situation im Zusammenhang mit der Umwidmung oder der Umstufung von Straßen darstellt.
Und jetzt will ich auch mal auf so ein allgemeines Märchen, was man so gerne in den Raum stellt, hinweisen.