Die Einstufung einer Straße hat nichts damit zu tun, ob es dem Land gefällt oder nicht. Die Straßenwidmung ist ausschließlich an die tatsächliche Nutzung gebunden.
Und es heißt, die Einstufung einer Straße ergibt sich – das habe ich ja eben gesagt – ausschließlich aus der Nutzung. So bilden Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz und dienen dem weiträumigen Verkehr. Landesstraßen bilden …
und dienen überwiegend dem weiträumigen Verkehr. Kreisstraßen dienen dem Verkehr innerhalb oder zwischen Kreisen
sowie Gemeindestraßen dem Verkehr innerhalb oder zwischen Gemeinden. Und wie ich es eben gesagt habe, die Veränderung der Gebietsstruktur zieht automatisch – und nicht nach dem Willen der Landesregierung oder auch nicht – eine Umstufung der Landesstraßen nach sich. Und daraus resultiert eben auch, dass die Straßenbaulast auf die Kreise oder entsprechend auf die gemeindliche Ebene heruntergestuft wird.
Und da muss man sagen, dass es ja auch damals im Zusammenhang mit der Kreisstrukturreform zu dem 4-Kreise-Modell durchaus Erhebungen gab, wie sich das verändert. Und wenn man sich dann einfach mal anschaut, was die damalige Landesregierung für Umverteilungslasten vorgesehen hat, dann ist es natürlich auch folgerichtig gewesen, dass die Finanzierung hin zur kom
munalen Ebene entsprechend in Paragraf 5 Absatz 5 geregelt sein musste, denn die damalige Landesregierung – wohlgemerkt beim 4-Kreise-Modell – ging davon aus, dass sich die Anzahl der Kreis… Also noch mal, Entschuldigung. Die jetzigen Landesstraßen dienen bei einer vierkreisigen Gebietsstruktur nicht mehr der Landes-, sondern der Kreiserschließung. Sie sind in die Baulast der vier Großkreise zu übertragen, Größenordnung: 3.244 Kilometer Streckenlänge.
Die jetzigen Kreisstraßen – 4.126 Kilometer Streckenlänge, wir reden über das damalige Modell noch – verlieren ihre kreisliche Verkehrsbedeutung, sind als Gemeindestraßen abzustufen. Die Unterhaltslast für Gemeindestraßen wird sich damit von etwa 17.000 auf rund 21.000 Kilometer verlängern.
Bei den vier Großkreisen wird eine Mehrung der Kreisstraßenlänge insgesamt – denn die Kreise bekommen ja auf der einen Seite Landesstraßen dazu und geben Gemeindestraßen ab – im Saldo nach dem damaligen 4-Kreise-Modell um etwa 200 Kilometer mehr Straßen eintreten. Aber der eigentliche Verlierer sind tatsächlich die Gemeinden des Landes, die nämlich bei diesen Umstufungsprozessen – die dann stattfinden müssen und nicht können – bei rund 4.000 Kilometer Streckenlänge landen, die sie dann als Straßenbaulastträger zu erhalten haben.
Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus unserer Sicht, zumindest beim damaligen 4-KreiseModell, richtig veranschlagt worden. Man hat richtigerweise – richtigerweise! – die Finanzierung auf kommunaler Ebene an der Stelle sichergestellt. Heute ist es anders, und das muss man einfach auch sagen.
Und das zweite Problem, was sich ankoppelt, ist nämlich die haushaltsrechtliche Situation für die Kommunen, denn wir werden dann vor der Situation stehen, dass Kreisstraßen auf der einen Seite durch das Land möglicherweise mitfinanziert werden, während andere Kreisstraßen eben nicht durch das Land finanziert werden. Und genau das stellt letztlich ein Problem dar.
Im Übrigen, wenn man uns heute sagt, das wäre ja so, dass das Land überhaupt keine Umnutzung vornimmt – das habe ich ja hier irgendwie in einer Kleinen Anfrage heute lesen dürfen, sinngemäß, das ist alles kein Problem, eine Umwidmung findet sowieso nicht statt –, dann will ich nur darauf hinweisen: Die Nutzung ist der entscheidende Faktor, ob eine Straße umgewidmet wird,
Und damals bei der letzten Kreisstrukturreform war es so, dass man beabsichtigte, die Straßenbauämter zu kommunalisieren.
Nur, man muss eines sehen, Ursache und Wirkung sollte man hier unterscheiden. Es ist ganz klar, die Umwidmung hat nichts damit zu tun, ob ich die Straßenbauämter kommunalisiere oder nicht, denn die Nutzung hat ja nichts mit der Absicht zu tun, ob ich ein Straßenbauamt kommunalisieren will oder nicht, denn der Bürger weiß
doch gar nicht, wie diese Straße unterhalten wird. Und da muss man an der Stelle klar und deutlich sagen: Ja, wir werden mit der Kreisstrukturreform aus unserer Sicht eine Umnutzung zielsicher bekommen, auch wenn sie hier abgestritten wird.
warum Sie diese Nutzung anders sehen als möglicherweise wir. Auch da werden wir fragen, das ist doch überhaupt kein Problem. An der Stelle will ich nur für mich oder für unsere Fraktion sagen, dass wir überhaupt kein Problem sehen, dass Sie unserem Antrag zustimmen können.
Ja, gut, wir können es auch ohne Sicherheit tun. Ich würde Sie an der Stelle bitten, unseren Antrag mit aller Gesamtheit und Kraft zu unterstützen. – Danke.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Herr Schlotmann, Sie haben das Wort.
Wir haben uns ja vorhin schon mal draußen unterhalten. Einiges aus Ihren Ausführungen ist mir nicht ganz klar geworden. Wenn ich Ihr Motiv jetzt richtig verstanden habe, hat man Ihnen das ja schon im Innenausschuss alles beantwortet.
Man hat Ihnen das jetzt mit der Kleinen Anfrage – ich habe Ihnen das ja vorab noch mal zur Kenntnis gegeben – beantwortet,
aber da das ja alles nicht öffentlich ist nach Ihrer Interpretation, haben wir das jetzt hier als Antrag, damit das