Meine Damen und Herren, das Kreisstrukturgesetz gibt die richtige Antwort. Mit der Umsetzung der Reform werden Landkreise geschaffen, die auch in einer derzeit wichtigen Zukunftsfrage aufgestellt sein sollen.
Daher ist der Spagat zwischen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung auf der einen Seite und der Steigerung der Effektivität der Verwaltung auf der anderen Seite nicht nur wichtig, er ist nötig, meine Damen und Herren. Deswegen werden die Vorgaben des Landesverfassungsgerichtes eingehalten.
Das Gericht hatte unter anderem bemängelt, dass für den gescheiterten Reformversuch kein Leitbild erarbeitet wurde. Das haben wir nachgeholt.
Der Landtag hat das Leitbild für die Kreisgebietsreform am 24. April 2008 als Teil des Gesamtrahmens für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Darin sind als allgemeine Ziele der Reform die Schaffung nachhaltiger, tragfähiger und effizienter Verwaltungsstrukturen sowie der Erhalt und die Stärkung der ehrenamtlich ausgeübten kommunalen Selbstverwaltung benannt.
Damit war der Rahmen der Reform festgelegt, der nun im Gesetz ausgefüllt wird. In einem nächsten Schritt hat der Innenminister im Juni 2008 insgesamt 13 mögliche Modelle für die neue Kreisgebietskulisse vorgelegt. Diese reichten von 6+1 über 7+6 bis hin zu 8+2.
Alle Varianten wurden wiederum ausführlich in der Öffentlichkeit, insbesondere mit den kommunalen Gebietskörperschaften diskutiert. Als Ergebnis der Diskussion hat sich das Modell 6+2 als das beste für unser Land erwiesen.
Das Ziel der Reform ist es, im ganzen Land möglichst gleichwertige – ich sage, gleichwertige, nicht gleiche! – Lebensverhältnisse zu schaffen, und dies soll umgesetzt werden.
Dabei sind zum Teil auch große Gebietskörperschaften entstanden. Einerseits ist die Bevölkerungsdichte eine gewisse Größe und andererseits spielen auch Gebiete, wie in der Seenplatte zu sehen, eine Rolle.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben Ihnen heute ein wichtiges Reformpaket zur Abstimmung auf den Tisch gelegt.
Der Innenminister hat entscheidende Weichen gestellt. Die Arbeit in den Ausschüssen war sehr konstruktiv. Viele Dinge, die in den Anhörungen angesprochen worden sind, sind in die Gesetzgebung eingeflossen. Auch dem Willen der Mehrheit bei der Anhörung, der Forderung, Kreissitze durch den Landtag bestimmen zu lassen, kommen wir nach, meine Damen und Herren.
Wir werden insgesamt ein gutes Reformwerk beschließen und wir werden die Zukunftsfähigkeit für Mecklenburg-Vorpommern damit sichern. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor vier Jahren haben wir an dieser Stelle erbittert um das rot-rote Verwaltungsmodernisierungsgesetz gestritten. Viele von Ihnen werden sich daran erinnern, die CDU-Fraktion hat es damals für verfassungswidrig gehalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, führt man sich die damalige Debatte vor Augen, dann muss man sich heute schon sehr wundern. Kollege Glawe, Kollege Ringguth, Kollege Kokert, bevor Sie in der nächsten Woche wieder vor Ihre Wählerinnen und Wähler in der Heimat treten, werde ich Ihnen heute den Spiegel vor das Gesicht halten müssen.
Spieglein, Spieglein an der Wand, wer sagt die Unwahrheit im Land? Und auch der Kollege Dr. Jäger und der Kollege Renz werden in diesem Zusammenhang zu zensieren sein.
Zunächst aber darf ich mich an den Innenminister wenden. Sehr geehrter Herr Innenminister, nach Ihren Vorstellungen soll mit dem heutigen Tag die Verwaltungsmodernisierung in die Annalen von MecklenburgVorpommern eingehen, und zwar als sogenannte Reform im Dialog.
Herr Minister, es ist an der Zeit, Ihren Wachtraum zu beenden, denn die Rolle vom Chefankläger zum Chefreformer ist Ihnen nicht geglückt.
Ich denke in erster Linie dabei nicht an die öffentlichen Sitzungen der Enquetekommission, die abgebrochen werden mussten, da die Koalitionäre unfähig waren für einen Dialog.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und FDP – Helmut Holter, DIE LINKE: Sehr richtig.)
Ich denke bei dieser Dialogreform auch nicht an Kabinettsbeschlüsse, die durch einzelne Minister mit Protokollnotizen aufgeweicht werden sollten.
Eine mutige Entscheidung, muss ich sagen, denn die Frau Justizministerin muss heute nicht abstimmen. Wie man aber hört, will sie nächstes Jahr für die Landtagswahl in Anklam kandidieren.
Ich denke hierbei schließlich auch an bemerkenswerte Beschlüsse von CDU-Sonderparteikreistagen, bei de nen, lieber Kollege Ringguth, der Dialog wohl mächtig in die Hose gegangen ist.
Nein, Herr Innenminister, auffallen ist etwas anderes: Zwischen den zahlreichen Kritikern und den sehr übersichtlichen Befürwortern dieses Gesetzgebungsvorhabens, namentlich aus dem Landkreis Nordvorpommern,