Die Richter haben ausdrücklich nicht gesagt, der Kreis Nordwestmecklenburg mit 7.000 Quadratkilometern und der Kreis Mecklenburgische Seenplatte mit damals 5.800 Quadratkilometern ist zu groß. Das sagen sie eben nicht. Sie sagen, was diese beiden Kreise angeht, sind Bedenken nicht von der Hand zu weisen.
Und, sehr geschätzter Herr Kollege Ritter, genau das tut ja auch heute niemand, nicht die Landesregierung, nicht die Fraktion der CDU, nicht die Fraktion der SPD und ich ganz persönlich auch nicht. Wir alle sehen die Bedenken, die es gibt. Wir gehen aber nicht leichtfertig damit um und wir wischen sie nicht einfach vom Tisch. Nein, ganz im Gegenteil, wir nehmen die Bedenken sehr ernst
und kommen am Ende eines Diskussions- und Überlegungsprozesses dazu, dass wir sagen: Ja, trotz der Bedenken ist der Kreis Mecklenburgische Seenplatte mit 5.470 Quadratkilometern notwendig. Keiner in der Koalition sagt, die Kreisfläche ist Spitze, die ist toll, lass uns doch möglichst lauter solche großen Kreise machen. Wir sagen, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat sich im Dialog entwickelt. Zuletzt, und das wissen Sie am Allerbesten, wollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Demmin und aller Gemeinden des Amtes DemminLand
Es ist also offensichtlich: Die Gestalt des Landkreises ist ein Prozess der Diskussion. Er ist im Miteinander entstanden, nicht im Gegeneinander
Im Übrigen ist die Kreisstrukturreform natürlich ein Gesamtpaket, auch vor dem Landesverfassungs gericht. Um das zu wissen, muss man in der Tat nicht Jurist sein. Es ist ein Paket aus zahlreichen einzelnen Päckchen. Und da macht es einen großen Unterschied, davon bin ich überzeugt, ob sich ein Gericht mit am Reißbrett entworfenen Kreisen konfrontiert sieht, von denen der größte 7.000 und der zweitgrößte 5.800 Quadratkilo meter ist,
oder ob die Kreisstruktur im Dialog entstanden ist und die beiden größten Kreise 5.474 Quadratkilometer beziehungsweise 4.750 Quadratkilometer groß sind,
Der Zuschnitt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist dabei nur ein Beispiel dafür, dass im Verfahren, auch noch im Landtagsverfahren, immer wieder auf Kritik eingegangen wurde
Ein Weiteres will ich Ihnen stellvertretend für zahlreiche andere noch nennen, die ursprünglich vorgesehene Übertragung des Aufgabenbereiches „Arbeitsschutz und Technische Sicherheit“ auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Infolge der Kritik aus den Reihen der Wirtschaftsverbände und der Beschäftigtenvertretungen wurde auf die Übertragung dieser Aufgaben verzichtet, stattdessen wurde eine weitere Forderung des kommunalen Landesverbandes erfüllt.
Die kommunale Seite hat sich wiederholt für eine verstärkte Aufgabenübertragung im Bereich Jugend und Soziales eingesetzt. Neben der bereits vorgesehenen Übertragung im Bereich des Bundeselterngeldes und -elternzeitgesetzes erfolgt nun auch mehr eine
Übertragung des Feststellungsverfahrens im Schwerbehindertenrecht. Auf diese Weise können die Landräte und kreisfreien Städte ihre Funktion als Bündelungsbehörde weiter ausbauen und für die Bürger eine Vielzahl von Dienstleistungen aus einer Hand anbieten. Zusammen mit den Aufgaben des Landesjugendamtes, die der Kommunale Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern wahrnehmen wird, werden zukünftig alle Vollzugsaufgaben der öffentlichen Jugendhelfer auf der kommunalen Ebene angesiedelt
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben aber auch insgesamt eine Funktionalreform vor uns, die mit Augenmaß gemacht wurde. Künftig wird der am besten geeignete Verwaltungsträger die jeweilige Aufgabe wahrnehmen. Untersetzt wird dieses Ziel jetzt schon im Leitbild durch drei Kriterien: Wirtschaftlichkeit und Effizienz, Bürger- und Wirtschaftsnähe, Rechtssicherheit.
Auch wenn die Zahl der Stellen, die vom Land übergeht, mit 300 Stellen auf den ersten Blick eher bescheiden wirken mag,
dass es sich um einen hochwertigen Aufgabenkomplex handelt. Aufseiten des Landes werden endlich die so viel kritisierten Doppelstrukturen abgebaut. In den Landkreisen und kreisfreien Städten werden die vorhandenen Aufgabenkataloge in Zukunft sinnvoll ergänzt. Die Kreis ebene kann künftig ihre Funktion als Bündelungsbehörde weiter ausbauen. Die Qualität zählt am Ende, nicht die Quantität.
Meine Damen und Herren, auch in der Frage der Einkreisung haben wir sorgsam abgewogen. Im Leitbild des Landtages heißt es hierzu, ich zitiere: „Es ist abzuwägen, ob dem Interesse einer nachhaltigen Entwicklung des gesamten Landes eine Einkreisung kreisfreier Städte oder eine Aufrechterhaltung der Kreisfreiheit zweckdienlicher ist.“ Zitatende. Bei der danach gebotenen Gesamtbetrachtung aller kreisfreien Städte des Landes und aller Landkreise sind wir im Ergebnis dazu gekommen, dass dem Gemeinwohl am besten gedient wird, wenn die vier kleineren kreisfreien Städte dieses Landes eingekreist werden.
Ich bin fest davon überzeugt, dass alle vier Städte auch nach der Einkreisung eine herausgehobene Rolle in diesem Land spielen werden und ein bedeutendes wirtschaftliches, wissenschaftliches und kulturelles Zentrum unseres Landes sein werden. So gibt es bundesweit, und ich habe das schon mehrmals gesagt, eine Reihe von sehr erfolgreichen Oberzentren und Universitätsstädten in der Größenklasse zwischen 50.000 und 100.000 Einwohnern, die auch kreisangehörig sind. In Städten wie Lüneburg, Göttingen, Hildesheim, Gießen, Marburg, Fulda, Konstanz oder Tübingen hängt weder das Selbst
verständnis noch die Wahrnehmung ober- oder mittelzentraler Funktionen von der Kreisfreiheit ab, meine Damen und Herren.
Und das wird auch bei uns im Land nicht anders sein. Ich jedenfalls habe überhaupt keinen Zweifel daran, dass wir in unserem Bundesland in Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar in Zukunft dasselbe leisten und schaffen können. Sie dürfen nur nicht im eigenen Spielfeld stehen und mauern, dann, in der Tat, gehen sie mit wehenden Fahnen unter.
Als letzten Punkt will ich den Namen der Landkreise ansprechen. Wir werden heute noch vorläufige Bezeichnungen festlegen. Am Tag der Kreistags- und vermutlich Landratswahlen dürfen die Bürgerinnen und Bürger selbst – Landtagswahlen, Entschuldigung – über den endgültigen Namen der Landkreise abstimmen.
Dies ist ein nicht zu unterschätzender Beitrag dazu, dass die neuen Kreise keine Fremdkörper werden,