Meine Damen und Herren, zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zur Kreisstrukturreform und Funktionalreform liegen derzeit keine ernsthaften Alternativvorschläge vor. Auch im Dialog wurden weder der Landesregierung noch dem Landtag andere machbare und zielführende Lösungsansätze – ich betone, zielführende Lösungsansätze – vorgestellt.
Die Gründe für die Notwendigkeit der Reform sind seit Langem bekannt und immer wieder wiederholt worden. Ich kann mich dabei relativ kurzfassen und möchte es trotzdem noch mal tun in der Schlussberatung.
Mecklenburg-Vorpommern hat seit 1990 bis zum heutigen Tag 250.000 Einwohner verloren. Nach wissenschaftlicher Einschätzung wird die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030 noch mal um die gleiche Zahl zurückgehen. Für die vielen Zuschüsse der Europäischen Union und des Bundes, die pro Kopf gezahlt werden, hat der Einwohnerverlust ganz automatisch zur Folge, dass nach Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft erheblich weniger Geld fließt. Hinzu kommt, das ist bekannt, wenn es viele auch nicht hören wollen, der Solidarpakt II, der die neuen Länder bisher umfangreich unterstützt hat und zurzeit noch unterstützt, wird auslaufen. Statt wie derzeit noch 1 Milliarde Euro im Jahr – zurzeit sind es 920 Millionen – werden im Jahr 2020 diese Zuschüsse auf null gestellt.
Wir, das Land, seine Landkreise und seine Gemeinden müssen spätestens dann finanziell auf eigenen Füßen stehen. Und dass die Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 noch hinzukommt, sollte zumindest in diesem
Haus jedem bekannt sein. Jeder der genannten Gründe spricht für sich. Spätestens in der Zusammenschau steht für jeden, der die Augen nicht bewusst vor den Tatsachen verschließt und sich in eine andere Welt träumt, fest, dass die neuen Kreisstrukturen Hand in Hand mit der optimierten Aufgabenzuordnung jetzt kommen müssen.
Nur auf einen Punkt will ich kurz noch etwas tiefer eingehen, und zwar auf die demografische Entwicklung dieses Landes, und dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele, allen Lippenbekenntnissen zum Trotz, nach wie vor hier eine Reform der Kreisstrukturen komplett ablehnen. Sehr viele erzählen, man müsse schon irgendwie reformieren, nur bitte schön nicht so und auf gar keinen Fall jetzt schon. In Wahrheit wollen sie aber gar keine Reform,
sondern sie wollen alles beim Alten lassen. Und genau das geht nicht, wenn man sich die Zahlen ansieht.
dass die Landkreise in der Regel mehr als 175.000 Einwohner haben sollten. Schon bei der Kreisgebietsreform von 1994 war einer der wesentlichsten Maßstäbe, dass Teile der Landkreise unter 100.000 Einwohner haben sollten.
Betrachten wir doch einmal die prognostizierten Einwohnerzahlen: Nur drei unserer heutigen Landkreise würden in 20 Jahren gerade einmal knapp 100.000 Einwohner haben. Und schauen wir die kleinsten Kreise dieses Landes in den Zahlen für das Jahr 2030 an, dann ist alles noch erschreckender: Der Landkreis Rügen 59.000 Einwohner,
(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: 17.000! – Toralf Schnur, FDP: Das ist doch alles nichts Neues. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Ich kann ja nichts dafür, wenn die Zahlen so sind, wie sie sind. Sie müssten sie vielleicht mal zur Kenntnis nehmen!
(Michael Andrejewski, NPD: Das haben Sie hervorragend hingekriegt. – Zurufe von Peter Ritter, DIE LINKE, und Raimund Frank Borrmann, NPD)
kreisangehörige Städte wohlgemerkt. Das sind keine Werte, die starke und zukunftsfähige Landkreise haben und die starke und zukunftsfähige Landkreise brauchen.
Hingegen verfügt nach unserem Gesetzentwurf künftig selbst der einwohnerschwächste neue Landkreis im Jahr 2030 noch über etwa 160.000 Einwohner, so viel wie drei der eben genannten Kreise zusammen.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Die Zahlen sind seit 2006 bekannt. Und das haben Sie ignoriert und beklagt. Und jetzt erzählen Sie genau das Gegenteil. Das war lächerlich!)
Dass so viel weniger Menschen mit so viel weniger Mitteln nicht unverändert große Verwaltungen bezahlen können, liegt nun wirklich ganz k lar auf der Hand.
Größere einwohnerstärkere Kreise sparen viel Geld, nach unserer mehrfach wissenschaftlich bestätigten Einschätzung sogar sehr viel Geld,
nämlich jedes Jahr aufs Neue hohe zweistellige Millionensummen. Die neuen Landkreise werden auch vieles besser machen können als die derzeitigen kleinen Landkreise.
Ein größerer Landkreis kann eben eher spezialisierte Fachleute beschäftigen, während kleine getrennte Verwaltungen eher Alleskönner brauchen.
Die Kreisverwaltungen werden somit künftig schlagkräftiger und sie haben die Chance – und das können Sie mir glauben, das weiß ich als Rechtsaufsicht sehr wohl genau, worüber ich rede –, ihre Kräfte erheblich zu bündeln zum Wohle ihrer Bürgerinnen und zum Wohle ihrer Bürger,