(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ich gehe erst mal eine rauchen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
(Vizepräsidentin Regine Lück übernimmt den Vorsitz. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ich gehe erst mal eine rauchen. – Heiterkeit bei Dr. Norbert Nieszery, SPD)
Cannabis ist nicht harmlos, es ist ein Stoff, der bei sehr häufigem und übermäßigem Gebrauch zu gesundheitlichen Schäden führen kann.
Da haben Sie recht, Herr Dr. Nieszery. Das ist auch bei Alkohol und Nikotin der Fall, bloß dass Alkohol und Nikotin in Deutschland nicht kriminalisiert werden.
Die gesundheitlichen Risiken des Cannabisgebrauchs sind davon abhängig, auf welche Weise, in welcher Frequenz und in welcher Dosis Cannabis genutzt wird.
Es gibt Anzeichen dafür, dass riskanter, also hochfrequenter Konsum von Cannabis zu einer psychischen Abhängigkeit führen kann.
Die Gefahr der psychischen wie auch physischen Abhängigkeit ist jedoch bei Alkohol sehr viel größer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, dass es in Deutschland eine unterschiedliche Behandlung von unterschiedlichen weichen Drogen gibt. Allerdings werden derzeit Jahr für Jahr etwa 100.000 Menschen wegen Cannabisbesitzes polizeilich verfolgt.
(Egbert Liskow, CDU: Zu Recht. – Wolfgang Waldmüller, CDU: Das ist gut so. – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen aber gleichzeitig feststellen, dass der Cannabiskonsum in Deutschland unabhängig von der bisherigen repressiven Drogenpolitik gleichbleibend hoch geblieben ist – seit Jahren gleichbleibend hoch.
(Michael Andrejewski, NPD: Wegen der GRÜNEN-Parteitage. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der NPD)
Cannabis ist de facto leicht erhältlich. Wer es will, bekommt es trotz repressiver Drogenpolitik. Das Betäubungsmittelgesetz hat damit sein ursprüngliches Versprechen, nämlich die Reduzierung des Angebots und die Verringerung der Nachfrage, nicht erfüllt. Die repres
sive Drogenpolitik – so bringt man es immer wieder kurz auf die Formel – ist eigentlich unstrittig gescheitert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Beste wäre, Cannabis wie in anderen Ländern auch, zum Beispiel in einigen Bundesstaaten der USA, zu legalisieren, erwachsene Konsumenten zu entkriminalisieren, Jugendliche und Kinder besser zu schützen, als es derzeit die repressive Drogenpolitik vermag, und vor allem den Schwarzmarkt zu bekämpfen, der sich zwischenzeitlich ausgebildet hat,
und damit eben auch die Finanzierungsquellen der organisierten Kriminalität trockenzulegen. Deswegen bräuchten wir im besten Fall ein sogenanntes Cannabiskontrollgesetz, wie es die GRÜNEN-Bundestagsfraktion im Bundestag vorgelegt hat,
(Torsten Renz, CDU: War das die Antwort auf meine Frage? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)
Was will denn dieses Cannabiskontrollgesetz machen? Es will die Entkriminalisierung erwachsener Privatper- sonen, und zwar so, dass Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis
Der Jugendschutz soll gestärkt werden. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen der Erwerb und der Besitz von Cannabis prinzipiell vollständig untersagt bleiben. Es soll eine Kontrolle eingeführt werden, die sich über den gesamten Wirtschaftsverkehr für Cannabis erstreckt, also Anbau, Verarbeitung, Transport, Im- und Export, Groß- und Einzelhandel.
und der Zutritt von Jugendlichen untersagt sein soll. Auch der Verbraucherschutz soll durch dieses Cannabiskontrollgesetz gestärkt werden.
Der Anbau von Cannabis soll strengen Vorschriften unterliegen, beispielsweise hinsichtlich der Pflanzenschutzmittel.