Protokoll der Sitzung vom 19.11.2015

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4651 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Kann ich davon ausgehen, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4726 sowie den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4727 im Falle der Überweisung des

Antrages auch an die genannten Ausschüsse überweisen?

(Helmut Holter, DIE LINKE: Ja. – Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Alle.)

Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der NPD abgelehnt.

Ich lasse nun zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksa- che 6/4726 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Zugestimmt haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dagegen stimmten die SPD, die CDU und die NPD, keiner enthielt sich. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/4726 abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4727 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Zugestimmt haben die Fraktion der SPD, der CDU, dagegen stimmten …

(Jochen Schulte, SPD: Die Fraktion DIE LINKE hat auch zugestimmt.)

Die Fraktion DIE LINKE hat auch zugestimmt, Entschuldigung. Dagegen stimmte die Fraktion der NPD, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4727 angenommen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4651 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 6/4651 mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU und DIE LINKE, Gegenstimmen der Fraktion der NPD und Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Freifunk in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Störerhaftung abschaffen, auf Drucksache 6/4647.

Antrag der Fraktion DIE LINKE Freifunk in Mecklenburg-Vorpommern stärken – Störerhaftung abschaffen – Drucksache 6/4647 –

Das Wort zur Begründung hat der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Herr Helmut Holter. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommunikation ist nicht alles, aber ohne Kommunikation ist alles nichts. Das ist zwar eine sehr

freie Auslegung des Originalzitates, macht es jedoch in Zeiten, in denen das Internet schon lange eine Dominante in unserer alltäglichen Kommunikation darstellt, nicht weniger wahr. Doch wie soll man im öffentlichen Raum online kommunizieren, wenn dazu die Möglichkeit, sprich, der Zugang zum Internet, fehlt?

Meine Damen und Herren, ich spreche jetzt ausdrücklich nicht über den Ausbau des Breitbandes in MecklenburgVorpommern, sondern ich spreche über den freien Zugang zu WLAN-Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Die bittere Wahrheit in diesem Zusammenhang ist, dass die freien Zugangsmöglichkeiten zum Internet in Deutschland nicht bestehen wie in anderen Ländern. Deutschland ist ein Entwicklungsland, wir kommen aus der Stagnation nicht heraus. Manche sprechen auch von der deutschen WLAN-Wüste. Das kann man mit Zahlen unterlegen: Auf 10.000 Einwohner kommen in Deutschland gerade mal drei Hotspots, also öffentlich zugängliche WLAN-Netz- werke. Zum Vergleich: in Schweden sind es 10, in Großbritannien 30, in Südkorea sogar 37. Dazu kommt die teilweise erheblich eingeschränkte Versorgung mit mobilem Internet in unserem Land. Wer es nicht weiß – das soll jetzt keine Belehrung sein –, das sind zwei verschiedene Dinge, also WLAN ist etwas anderes als das mobile Internet.

Außerhalb der Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns und Deutschlands, insbesondere in den Ländern der Europäischen Union, sieht dieses alles ganz anders aus. Dort ist freies WLAN gang und gäbe. Geregelt wird das in den Mitgliedsländern zwar unterschiedlich, aber Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Anbieten von Internet, das ist etwas, was wirklich nur in Deutschland existiert, und das bereitet auch ein echtes Problem – ein kleines deutsches Einzelproblem, das international gar nicht wahrgenommen wird, aber sofern Touristinnen und Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern, nach Deutschland kommen, spüren sie es und auch wir selbst spüren dieses Problem.

Der Wirtschaftsausschuss war im März in Brüssel, der Energieausschuss war erst vor Kurzem in Brüssel, andere Ausschüsse fahren auch nach Brüssel. Ich hatte die Gelegenheit, im Oktober in Belgien Urlaub zu machen. Also da ist es in Restaurants, in Supermärkten und anderswo in den Städten gar keine Frage, dass du dich mit deinem mobilen Endgerät in ein freies WLAN-Netz einloggen kannst: zwei Klicks und du bist online. Das ist in Deutschland nicht möglich und dazu will ich jetzt im Einzelnen noch etwas sagen.

Im Kommunikationszeitalter erwarten Bürgerinnen und Bürger einfach, dass sie schnell wichtige Dinge über das Netz abrufen können. Das kann der Fahrplan für Bus oder Bahn sein, das können die Öffnungszeiten von Ämtern oder Behörden sein und viele andere Dinge mehr. Wenn selbst solche Informationen nicht verfügbar sind, weil Daten weder über das Mobilfunknetz noch über das freie WLAN abgerufen werden können, dann ist das in Zeiten, in denen permanent von digitaler Gesellschaft und von digitaler Wirtschaft gesprochen wird, schlichtweg ein Armutszeugnis. Andere Bundesländer haben das erkannt und darauf reagiert. Sie unterstützen Freifunkinitiativen, die freie und nicht kommerzielle Bürgernetze aufbauen. Neben Nordrhein-Westfalen haben jüngst die Landtage von Sachsen-Anhalt und Thüringen den Weg frei gemacht, um landeseigene Immobilien für den Freifunk nutzbar zu machen. Ähnliches wurde den Kommunen in diesen Ländern empfohlen.

Nun ist es nicht so, dass Freifunk in Mecklenburg-Vor- pommern komplett unbekannt wäre. In größeren Städten wie Schwerin und Rostock gibt es sowohl Freifunkinitiativen als auch öffentliches kommunales WLAN. In Greifswald ist der Freifunk im Aufbau. Die Stadt Rostock bietet zum Beispiel auf dem Neuen Markt der Hansestadt frei zugängliches WLAN an. Auch auf dem Schweriner Markt können Bürgerinnen und Bürger seit dem Mai 2013 kostenlos auf das kommunale Netzwerk zugreifen. Das En- gagement in Sachen Freifunk in diesen Städten ist richtig und wichtig. Viel wichtiger und nötiger sind solche Angebote jedoch im ländlichen Raum, weil in diesen Städten, von denen ich gerade gesprochen habe, auch mobiles Internet in einer guten Qualität vorhanden ist. Aber vom ländlichen Raum wissen wir, dass die Mobilfunknetze dort nicht die entsprechende Qualität haben, wie sie hier in den großen Städten zu verzeichnen ist. Dort ist also die Internetnutzung im öffentlichen Raum oft nur schwer und eingeschränkt möglich. Die Stärkung von Freifunkinitiativen könnte hier Abhilfe schaffen.

Fahren Sie doch einmal mit der Bahn von Schwerin nach Rostock und zurück und versuchen Sie, auf diesem Weg lückenlos Zugang ins Netz zu bekommen! Das wird Ihnen einfach nicht gelingen. Oder stellen Sie sich in Demmin mal auf den „Platz der Besten“! Der Plan, hier öffentliches WLAN anzubieten, scheiterte im Januar dieses Jahres an den juristischen Bedenken der dortigen Stadtverwaltung. Warum das so ist, dazu komme ich später noch einmal. In Malchin sieht es nicht besser aus. Auch in Güstrow sind die vier in der Stadt vorhandenen WLAN-Hotspots in der Hand des Einzelhandels und damit bestenfalls teilöffentlich. Das sind nur einige Beispiele von vielen Freifunkinitiativen.

Einen Zugang zu Landes- und kommunalen Immobilien zu ermöglichen, sorgt sicherlich nicht für die Komplettabdeckung des Landes mit schnellem Internet. Aber man kann es, wie gesagt, zeitlich begrenzen, man kann es zeitlich öffnen, wenn eben abends oder auch an den Feiertagen diese Netze nicht genutzt werden beziehungsweise Kapazitäten nicht voll ausgenutzt werden. Aber die weißen Flecken auf der Karte von Mecklenburg-Vorpommern in Sachen Netzabdeckung würden dann auf jeden Fall weniger werden, wenn es zum Beispiel um den Zugang zu Immobilien geht, die als WLAN-Knotenpunkte nutzbar sind. Ich will Ihnen sagen, die Kirchen in MecklenburgVorpommern gehen mit gutem Beispiel voran. Sie arbeiten bereits mit Freifunkinitiativen zusammen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie wichtig eine bessere Netzabdeckung und -versorgung mit freiem WLAN ist, zeigt sich auch in der aktuellen Flüchtlingssituation. Kommunale Immobilien, in denen Flüchtlinge untergebracht sind, könnten für die Geflüchteten eine wichtige Brücke in ihre Heimatländer darstellen, wenn Freifunkinitiativen die Möglichkeit bekämen, offene Netzwerke zu installieren. In Rostock gibt es diese Kooperation zwischen der Kommune, den ortsansässigen Freifunkern und der Universität. Die Linksfraktion in der Rostocker Bürgerschaft hat im Mai dieses Jahres einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht und für eine Unterstützung des städtischen Freifunks gesorgt. So können nun im Stadtgebiet gelegene Flüchtlingsunterkünfte mit Internet versorgt werden. Das ist beispielhaft und zeigt, wie wichtig das Ehrenamt auch in diesem Bereich für eine Kommune ist.

Mit Blick auf die Wirtschaft unseres Landes tritt ein anderer Aspekt hervor – ich hatte ihn schon angesprochen –,

der zeigt, wie wichtig freies WLAN ist. Der Tourismus, darüber haben wir gerade im vorangegangenen Tagesordnungspunkt gesprochen, ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor für unser Land. Wie aber informieren sich Menschen im Urlaub in einer ihnen fremden Gegend beispielsweise über kulturelle Angebote? In der Regel geschieht dies über das Web, und wenn keines vorhanden ist, dürfte dies mit Sicherheit bei einigen dazu führen, dass sie beim nächsten Mal den Urlaub woanders buchen. Auch hier könnte der Freifunk Lücken schließen.

Für den Einzelhandel wird die Möglichkeit, den Kunden alternative Bezahlmöglichkeiten anzubieten, immer wichtiger. Das gilt auch für die Möglichkeit, mit dem Smartphone zu bezahlen. Dafür ist ein schneller und unkomplizierter Zugang zum Netz nötig, dafür sind freies WLAN des Einzelhandels, des Einzelhändlers oder ein Freifunknetz nötig. Wie Sie sehen, sind die Argumente für freie Netzwerke vielfältig, sie liegen auf der Hand. Da stellt sich doch zwingend die Frage, warum es sie so selten bei uns gibt.

Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt komme ich zu einem juristischen Problem, das ist die sogenannte Störerhaftung. Das ist eben das, was in Deutschland einzigartig ist und wo wir uns von allen anderen unterscheiden. Diese Störerhaftung besagt, dass Anbieter eines Internetzugangs für kriminelle Handlungen von Dritten, die im jeweiligen Netzwerk unterwegs sind, haften sollen. Bei gewerblichen Anbietern wie bei Telekommunikationsunternehmen ist das ziemlich simpel.

(Vincent Kokert, CDU: Das wurde aber gerade geändert vom Bund, ne?!)

Sie beanspruchen das sogenannte Providerprivileg und umgehen die Störerhaftung mittels Vorschaltseite, das heißt, wenn du dich da einloggen willst, musst du die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

akzeptieren, indem du das anklickst.

(Vincent Kokert, CDU: Da wird im Bund gerade dran gearbeitet.)

Wie bitte?

(Vincent Kokert, CDU: Daran wird im Bund gerade gearbeitet.)

Das ist auch gut, dazu komme ich gleich.

Es müssen also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den jeweiligen Nutzer, User akzeptiert werden und dann kann er dieses Angebot entsprechend nutzen. Die darüber hergestellte Rechtssicherheit verhindert zwar keine Rechtsbrüche, ist mit zusätzlichem logistischem und finanziellem Aufwand verbunden, sichert den Betreiber aber juristisch ab.

Für die Privaten ist das Betreiben eines offenen Netzwerkes nur dann möglich, wenn der Betreiber zumutbare Anstrengungen unternommen hat, um eine missbräuchliche Nutzung seines Anschlusses zu verhindern. Das bedeutet aber Verschlüsselung und das hat ja nun wiederum nichts mit einem öffentlichen Netzwerk zu tun.

Freifunk als Alternative ist dagegen vielen noch unbekannt. Die Teilnahme an Initiativen wie Opennet gilt in Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor als etwas für Technikexoten, also für diejenigen, die auch affin sind für

diese Fragen. Auch rechtlich gesehen ist es für die Freifunkinitiativen sehr schwierig, ihr offenes Netzwerk zu betreiben, da die Anerkennung als Provider kompliziert und sehr langwierig ist. Also setzen die Ehrenamtler auf offenes WLAN und wenn es sein muss auf juristische Konfrontation, aber das kann doch nicht die Lösung sein!

Sehr geehrte Damen und Herren, stellen Sie sich bitte vor, ein Autofahrer wird auf einer kommunalen Straße in der 50er-Zone mit 60 erwischt, geblitzt. Jedem ist klar, dass er dafür geradestehen muss. Nach der Logik der Störerhaftung müsste aber diesen Bescheid, diesen blauen Brief die Kommune bekommen, weil sie die Straße zur Verfügung stellt. Ich hoffe, damit ist klar geworden, worum es hier geht. Deswegen ist es notwendig, dass auch auf Bundesebene daran gearbeitet wird und in Deutschland, also auch in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeiten geschaffen werden, in Gaststätten, in Kneipen, in Cafés einen freien WLAN-Anschluss anzubieten, wie das in anderen Ländern konkret der Fall ist.

Auch in Demmin war die Rechtsunsicherheit so groß und zu groß, dass man auf dieses Angebot eines kommunalen freien WLAN verzichtet hat. Also, Herr Kokert, wie Sie zwischengerufen haben – vollkommen richtig –, muss auf Bundesebene diese Störerhaftung beseitigt werden, sodass wir dann diesen freien Zugang haben. Mit unserem Antrag stoßen wir unter anderem genau in diese Richtung, nicht nur, aber auch in diese Richtung.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da stimmt doch Herr Kokert zu. – Zuruf von Vincent Kokert, CDU)

Wir führen in Deutschland bei der Störerhaftung eine Debatte, die von Ängsten und Vorurteilen geprägt ist und nicht von Fakten. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat seit knapp drei Jahren ein Pilotprojekt mit einem großen deutschen Betreiber aufgelegt. Im Ergebnis dieses Projektes ist klar herausgekommen, dass es über die Zurverfügungstellung freier WLAN-Zugänge nicht zu mehr Rechtsverstößen kommt. Das ist wichtig zu wissen. Merken Sie sich das bitte!

Umso erfreulicher ist es, dass sich der Bundesrat am 9. November dazu verhalten und dringende Änderungen im Telemediengesetz angemahnt hat. Man darf gespannt sein, wie sich gerade die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU zu Themen wie „Abschaffung der Störerhaftung“ verhalten werden, denn das Votum der Länder ist das eine, das Verhalten der Großen Koalition in Sachen Störerhaftung eine ganz andere Sache.

In Nordrhein-Westfalen hatte sich der Landtag im Juni dieses Jahres für eine dahin gehende Änderung des Telemediengesetzes ausgesprochen. Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich dem angeschlossen. Das erwähne ich unter anderem deswegen, weil in allen drei Ländern die SPD Antragseinbringerin war. In NRW hat die CDU sich enthalten, in Sachsen-Anhalt war sie Miteinbringerin, in Thüringen hat sie zugestimmt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: He!)

Also wenn dort die Parteien schon zugestimmt haben, dann erwarte ich auch, dass Sie heute unserem Antrag zustimmen.

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Böse Zungen, meine Damen und Herren, behaupten, dass in unserem Land alles 50 Jahre später stattfindet. Ich meine, wir können das widerlegen, indem wir in Sachen Freifunk jetzt vorangehen und über diesen Antrag – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – klarmachen, wir wollen den Freifunk, wir wollen den Zugang zum Freifunk unter anderem auch über Landesimmobilien. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Holter.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.