Die Beschlussempfehlung macht in ihrer ausführlichen schriftlichen Begründung ganz deutlich, warum der Einspruch der NPD zurückgewiesen werden muss,
denn Vorlagen sind gemäß Paragraf 42 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zurückzuweisen, wenn sie gegen die Geschäftsordnung oder die parlamentarische Ordnung verstoßen. Und es geht hier um Ihren Antrag,
sehr geehrte Herren der NPD-Fraktion. Es geht hier um Ihren Antrag und um den Antragstext, der zurückgewiesen wird, meine Herren der NPD-Fraktion.
Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und die rechtswissenschaftliche Literatur definieren den Begriff der parlamentarischen Ordnung...
... als, ich zitiere, „die Gesamtheit der Normen, deren Befolgung nach den im Parlament herrschenden – nur selten und ungern wechselnden – Anschauungen als
Vorbedingung einer gedeihlichen, das Staatsleben fördernden Beratung der Abgeordneten und als Grundlage des innerparlamentarischen Lebens gilt“, Zitatende.
(Stefan Köster, NPD: Welche Beratung hat denn im Fahrstuhl stattgefunden? – Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)
Wir hier im Landtag Mecklenburg-Vorpommern haben die gute parlamentarische Praxis, dass der Ältestenrat das angemessene Forum für die Beratung zu sämtlichen Themen der Binnenorganisation des Landtages darstellt. Das ist im Übrigen in allen anderen Parlamenten so und das ist auch gut so.
Daher nur so viel, Herr Köster: Der Vorwurf – und es geht hier um Ihren Antragstext –, der Vorwurf, dass unsere Präsidentin politische Diskriminierung betreibt und im Rahmen ihrer Amtsführung rechtswidrig handelt – nichts anderes sagt der Antrag der NPD –, ist eine haltlose und völlig hanebüchene Anschuldigung.
denn die Landtagspräsidentin und unsere Vizepräsidentinnen sind verfassungsgemäß die obersten Repräsentantinnen unseres Landtages,
Das Plenum darf nicht als Forum für derartige Angriffe missbraucht werden. Deshalb stehen wir vollkommen hinter der Entscheidung der Präsidentin,
Eins ist klar: Ziel der NPD ist der Versuch, auch mit dem zurückgewiesenen Antrag Unruhe zu stiften.
(Michael Andrejewski, NPD: Oh! – Heiterkeit bei Stefan Köster, NPD: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.)
Die Herren von der Fensterfront sollten vielleicht einmal ehrlich zu sich selbst und zu uns sein: Ist es nicht vielleicht auch ein klein wenig der Versuch einer Revanche für den überzeugenden Auftritt unserer Präsidentin vor dem Bundesverfassungsgericht?
(Michael Andrejewski, NPD: Sehr überzeugend. – Stefan Köster, NPD: Die Medienleute haben gesagt, das war lächerlich. Denen war das peinlich.)
Dieser Auftritt, Herr Köster, dieser Auftritt, wo Sie meinen, der war so lächerlich, spielt jedenfalls in dem aktuellen, nachgeschobenen Schriftsatz der NPD eine sehr große Rolle.
Ach ja, Karlsruhe! Karlsruhe, liebe Kolleginnen und Kollegen: Herren von der Fensterfront, wo war eigentlich der Führer der NPD-Fraktion in Karlsruhe, Herr Pastörs?
Hat ihn der Schneid verlassen oder hat Ihr Bundesvorsitzender ihn nicht hingelassen? Zu riskant für Ihre Partei? Ich glaube, ja.
Aber sei es, wie es sei, diese Versuche, Unruhe zu stiften, kennen wir zur Genüge. Es geht der NPD auch hier nicht um Sachfragen, es geht ihr ausschließlich darum, unsere Präsidentin und damit uns Demokraten alle anzugreifen. Ich denke, der Schuss ist klar nach hinten losgegangen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und dass die NPD, die hier im Plenum Sitzung für Sitzung diskriminierende Parolen verlautbart gegenüber allem und jedem, das und der nicht in ihr Weltmodell passt,