Peter Ritter

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Meine Damen und Herren! Hintergrund der von meiner Fraktion beantragten Aussprache ist selbstverständlich der aktuelle, also der Zwölfte Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in MecklenburgVorpommern. Und Gegenstand einer solchen Aussprache ist bereits traditionell der Dank der Landtagsfraktionen, insbesondere auch der demokratischen Opposition, an den Landesbeauftragten und seine Behörde für seine geleistete Arbeit. Also von dieser Stelle aus einen herzlichen Dank an Reinhard Dankert und seine Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der eigentliche Anlass für diese Aussprache sind dann aber die einleitenden Bemerkungen des Zwölften Tätigkeitsberichts zur Entwicklung des Datenschutzes und zu notwendigen Konsequenzen auch für unser Bundesland. Diesen Herausforderungen werden wir allein mit warmen Dankesworten und Absichtserklärungen nicht mehr gerecht werden können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ziel der heutigen Aussprache kann nach meinem Verständnis daher nur ein konsensualer Appell, eine möglichst breit getragene Aufforderung an den Landtag der 7. Wahlperiode sein, hier ganz zügig und mutig notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ich komme darauf zurück.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorletzte Sitzung des Innenausschusses, Stichpunkt „Unterrichtung des Innenministeriums zur Funkzellenabfrage“, gibt Anlass, auf einen Punkt des Datenschutzberichtes etwas näher einzugehen, nämlich auf Punkt 5.2.3 „Neue Richtlinie zur Funkzellenabfrage“. Hier legt der Landesdatenschutzbeauftragte auf gut einer Seite dar, welche Probleme er im Entwurf der Richtlinie zur Funkzellenabfrage und -auswertung sieht, die er im Oktober 2014 erhalten hat, nämlich eine große Streubreite mit vielen Unbeteiligten, die Unvereinbarkeit mit Verhältnismäßigkeitserwägungen, offene Fragen zur notwendigen Verkleinerung des Restdatenbestandes, zur unverzüglichen Löschung über
zähliger Verkehrsdaten und so weiter und so fort. Die Presse titelte in diesem Zusammenhang unter der Überschrift „Polizei wertet immer mehr Handydaten aus, Funkzellenabfragen verzehnfachten sich seit 2011/Wie viele Straftaten damit aufgeklärt wurden, ist unklar“, nachzulesen in der „Ostsee-Zeitung“ 2016. Ach ja, da ist dieses Sicherheitsgefühl, von dem wir gestern in der Aktuellen Stunde gesprochen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund war eine Befassung des Innenausschusses mit dieser Problematik berechtigt und sinnvoll, sollte man meinen. Das Ministerium hingegen äußerte sich anders. Es gäbe zurzeit gar keine Richtlinie, also sei auch nichts zu erörtern. Der Innenausschuss hat auf meinen Antrag hin dennoch eine schriftliche Unterrichtung zum weiteren Verfahren beschlossen und diese erscheint uns dringend notwendig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, schenkt man hingegen den vorliegenden schriftlichen Antworten der Landesregierung zur Funkzellenabfrage Glauben, dann wird die Sache noch verrückter: zu den übermittelten Daten – keine Übersichten, zur Anzahl der Telekommunikationsanschlüsse – keine Übersichten, Kosten der ganzen Maßnahmen – nicht darstellbar. Wie soll der Gesetzgeber auf dieser Grundlage seiner Kontrollverpflichtung nachkommen? Wie soll er auf dieser Grundlage die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Sicherheitsarchitektur, der Datensicherheit und ihrer Einzelelemente prüfen? Das Ganze ließe sich fortsetzen mit der Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und der scharfen Kritik des Datenschutzbeauftragten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, „Datenschutz fit machen für das Europarecht“ – dieses Thema beinhaltet natürlich auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu erwartende Folgen auch für Mecklenburg-Vorpommern und vor allem gegenwärtige Handlungsnotwendigkeiten. Nachdem die neue Datenschutz-Grundverordnung am 4. Mai dieses Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen ist, läuft die Übergangszeit von zwei Jahren. Die neuen Regelungen werden dann im Mai 2018 in Kraft treten.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, wir würden uns heute überheben, wenn wir bereits Einzelaspekte der Neuregelung vertieft diskutieren wollten. Ich denke hier etwa an eine deutliche Veränderung der bisherigen Rechtslage zur Videoüberwachung in Deutschland. Mir geht es um zu erwartende Folgen für die Behörde des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und für die Landesgesetzgebung.
Der Zwölfte Tätigkeitsbericht spricht hier eine deutliche Sprache. So stehe jetzt schon fest, dass das Landesdatenschutzgesetz durch ein entsprechendes Überleitungsgesetz ersetzt werden muss. Bereits nach einer ersten Rechts- und Strukturfolgeabschätzung sei festzustellen, dass für unsere Datenschutzbehörde und unser Land sowohl datenschutzrechtlich als auch datenschutzpraktisch fast nichts mehr sein wird, wie es bisher war. Es bestehe bereits jetzt rechtlicher, personeller, finanzieller und struktureller Handlungsbedarf. Aus einer bisherigen Opportunitätsbehörde des Landes mit einer überwiegend
präventiven Kontrolle wird der Landesdatenschutzbeauftragte zu einer weitgehend europäischen Behörde. Das sind die Dimensionen, um die es geht. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind durch die Mitgliedsstaaten und durch die Bundesländer als völlig unabhängig zu gestalten und mit dem dafür erforderlichen Budget auszustatten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Problembeschreibung ließe sich fortsetzen, es sollte uns aber um Problemlösungen gehen. Und hier malt der Datenschutzbericht ein eher düsteres Bild, ich zitiere auf Seite 8: „Unsere frühzeitigen und eindringlichen Bemühungen, die künftigen Veränderungen gegenüber der Landesregierung und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ausreichend nachvollziehbar zu machen, führten nur zu spärlichen bis abweisenden Reaktionen …“ Zitatende. So machen wir unsere Behörde fit für Europa.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich persönlich bedaure es sehr, dass es den demokratischen Fraktionen selbst auf der Ebene der informellen Runden beziehungsweise unter den Parlamentarischen Geschäftsführern letztlich in dieser Legislatur nicht mehr gelungen ist, hier nachhaltige Lösungen zu finden. Und ich persönlich meine vor diesem Hintergrund auch, dass die Konstruktion zum Beispiel des Datenschutzbeirates hinterfragt werden sollte. Ich habe dort interessante und aufschlussreiche Informationsveranstaltungen und Diskussionsrunden erlebt. Die Rolle als Beratender für den Datenschutzbeauftragten, der durch Beschlüsse zum Beispiel Empfehlungen ausspricht, ist nicht zustande gekommen. Für die absehbaren und nun anstehenden Fragen hat auch der Beirat noch keine Antworten. Eine Empfehlung des Beirates, etwa in die Richtung, dass sich die deutsche Bundes- und Landesgesetzgebung bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht auf Minimalregelungen beschränken, sondern Vorreiter werden sollte, wäre hier eine hilfreiche Positionierung gewesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt endet der Zwölfte Tätigkeitsbericht zu dieser Problematik versöhnlich. Es wird das Angebot unterbreitet, belastbare und gegebenenfalls auch finanziell spitzgerechnete Folgenabschätzungen zu erarbeiten und unserem Landtag zur Verfügung zu stellen. Dafür bin ich schon im Voraus dankbar. Aber an dieser Stelle sollten wir nicht wieder nur danken. Wir sollten unserem Nachfolgelandtag von dieser Stelle aus empfehlen, derartige Folgenabschätzungen zu einer unmittelbaren Arbeitsgrundlage zu machen. Der rechtliche, personelle, finanzielle und strukturelle Handlungsbedarf duldet hier nämlich keinen Aufschub mehr. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde, das „Sicherheitsgefühl der Bürger stärken“, wirft zunächst zwei Fragen auf. Zum einen: Geht es nicht eher darum, die Sicherheit in unserem Land zu stärken und nicht nur irgendein diffuses Gefühl? Zum Zweiten: Was ist denn mit den Bürgerinnen dieses Landes?
Die werden ausgeblendet, das finde ich schade.
Eine weitere Feststellung zu Beginn ergibt sich, wenn man die zehn Jahre Regierungsverantwortung der CDU betrachtet und die zehn Jahre Verantwortung des Innenministers hernimmt. Wer also nach zehn Jahren Regierungsverantwortung für Sicherheitsfragen in diesem Land in der letzten Aktuellen Stunde an die Stärkung des Sicherheitsgefühls appelliert, der macht Wahlkampf – das haben wir jetzt gemerkt,
Kollege Silkeit hat ja umfangreich aus dem Wahlprogramm der CDU zitiert –, er täuscht Aktionismus vor
oder er steht ganz einfach vor den Trümmern seiner gescheiterten Politik.
Sei es, wie es sei, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin der CDU-Fraktion sehr dankbar,
dass sie das Thema der Aktuellen Stunde so gewählt hat, wie sie es gewählt hat, denn das gibt mir die Möglichkeit,
das Konzept „,Persönliche und öffentliche Sicherheit‘ – Anmerkungen aus LINKER Sicht für ein sicheres Mecklenburg-Vorpommern“
dem Hohen Hause etwas nahezubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, DIE LINKE beteiligt sich bekanntermaßen und aus guten Gründen nicht an einem sicherheitspolitischen Wettrennen.
Wir stellen aber dem vernommenen Konzept der inneren Sicherheit unser Konzept der persönlichen und öffentlichen Sicherheit entgegen.
Diese Konzeption der persönlichen und öffentlichen Sicherheit haben wir Anfang September, lieber Kollege Kokert, Anfang September des letzten Jahres im Rahmen einer sicherheitspolitischen Konferenz mit zahlreichen Fachleuten erörtert, etwa dem Direktor des Landeskriminalamtes,
der Direktorin der Fachhochschule Güstrow, dem Landessprecher der AG Justiz und Vorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Mecklenburg-Vorpommern und Vertreterinnen und Vertretern des Landesvorstandes der GdP. Also lange vor dem Wahlkampf haben wir unsere Vorstellungen zur persönlichen und öffentlichen Sicherheit in der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Politikfeld Sicherheit hat Konjunktur, auch in der Wahrnahme der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes,
Stichpunkt „letzter ,Mecklenburg-Vorpommern Monitor‘“. Bei insgesamt 15 Aufgabenbereichen, die für die Politik in unserem Land von Bedeutung sind, liegen nach guten Schulen und der Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Verbrechen auf dem dritten und, man höre und staune, die Bekämpfung des Rechtsextremismus auf dem vierten Rang. Das sind die wichtigen Themen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, anders, als es Herr Pastörs versucht zu suggerieren.
Schulen, Arbeitsplätze und Sicherheit sind für jeweils acht von zehn Befragten die wichtigsten Aufgaben von Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern. Nehmen wir allerdings die Umfrage her, die uns letzte Woche präsentiert worden ist, müssen wir oder muss vor allem die CDU konstatieren, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Landesregierung zur Bekämpfung von Kriminalität drastisch gesunken ist, Herr Kokert.
Ich empfehle Ihnen, die einzelnen Umfragewerte noch einmal genau anzuschauen.
Auch die sogenannte Dunkelfeldstudie, die uns das Innenministerium präsentiert hat, hat einen enormen Handlungsbedarf aufgezeigt. Bei der Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt warten wir allerdings bis heute auf Lösungsansätze.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben einer notwendigen Auseinandersetzung mit dem konservativen Konzept der inneren Sicherheit – als Stichwort genügt an dieser Stelle das vorgebliche „Grundrecht auf Sicherheit“, das der ehemalige Bundesinnenminister Friedrich jenseits aller Verfassungsnormen kreieren wollte –, neben diesen Grundsatzfragen wendet sich unser Konzept ganz praktischen Fragen zu, die allesamt aber auf eine Stärkung der persönlichen und öffentlichen Sicherheit zielen, Stichwort „Kriminalität und ihre Ursachen“. Für unseren Ansatz war und ist der sozialpräventive Bereich von zentraler Bedeutung. Eine gute Sozialpolitik ist und bleibt die beste Kriminalitätsprävention, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Stichwort „bürgernahe Polizei – Polizeireform von innen und außen“.
Herr Innenminister und Frau Justizministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, welchen Beitrag konkret die Ausdünnung von Polizeidienststellen und Gerichtsstandorten für die nun geforderte Stärkung des Sicherheitsgefühls bei den Bürgerinnen und Bürgern geleistet hat, das hat sich mir beim besten Willen noch nicht erschlossen.
Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Wort zur Polizeistärke, da die Polizeipräsenz selbstverständlich einen
erheblichen Einfluss auf das persönliche und öffentliche Sicherheitsgefühl hat. SPD und CDU haben sich bekanntermaßen koalitionsintern darauf verständigt, den Personalbedarf extern und vor allem bis zu einem Zeitpunkt nach der Landtagswahl prüfen zu lassen.
Ich will noch mal daran erinnern: Nach der Landtagswahl sollten die Ergebnisse dieser Evaluierung vorgestellt werden. So werden politische Probleme zwar nicht gelöst, aber verschoben.
So wurde möglicherweise auch das Sicherheitsgefühl der Koalition gestärkt, von den Bürgerinnen und Bürgern hingegen war aber keine Rede.
Meine Fraktion hat bekanntlich eine deutlich frühere Evaluierung gefordert, da nach unserer Auffassung mit 5.800 Stellen bei der Landespolizei ein Grenzwert erreicht wird. Altersstruktur, Krankenstand und Einsatzbelastung zeigen eine äußerst problematische Entwicklung auf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage, die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten am tatsächlichen Bedarf auszurichten oder an Sparvorgaben zu orientieren, wird letztlich immer politisch entschieden. Ich weiß, wovon ich rede. Unsere Konzeption verzichtet daher auch auf die Vorgabe einer abstrakten Zahl.
Gleichzeitig machen wir in unserer Konzeption aber Schluss mit der traditionellen Praxis, den Stellenbedarf von der Einwohner/-innenzahl des Landes abzuleiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenminister hat kürzlich – und auch der Kollege Silkeit hat hier von konkreten Zahlen gesprochen – die Zahl 555 zusätzlicher Stellen ausgerufen.
Der Ministerpräsident nannte dies, wenn ich es richtig gelesen habe, eine Schnapszahl.
Eine fachliche Begründung für diese Schnapszahl blieb er schuldig, der Innenminister. Laut Wikipedia bezieht sich eine Schnapszahl möglicherweise auf die Tatsache,
dass nach übermäßigem Alkoholkonsum doppeltes Sehen auftreten kann, wodurch etwa aus einer 5 eine 55
oder eben aus einer 55 eine 555 werden kann. So aber betreibt man keine verantwortungsbewusste Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und wenn Sie, Herr Innenminister, und die CDU-Fraktion die Ergebnisse der Evaluation schon kennen, dann legen Sie die Ergebnisse auf den Tisch des Hohen Hauses, und zwar jetzt und nicht erst nach dem 4. September, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Konzeption „Persönliche und öffentliche Sicherheit“
beinhaltet auch Fragen des Verfassungsschutzes, des Datenschutzes und Fragen von Demokratie und Toleranz. So kann zum Beispiel nach unserer Auffassung eine wirksame parlamentarische Aufarbeitung der NSUVorgänge auch in unserem Land nicht nur die Arbeit des Bundestags-PUA unterstützen, nein, ich sehe hier einen Weg, bestehendes Misstrauen in unsere Sicherheitsbehörden abzubauen und persönliche und öffentliche Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken.
Beim Thema Verfassungsschutz wollen wir nicht alte Schlachten wiederholen.
Aber wir stellen die Frage: Was nützt der Bundesrepublik von heute und morgen ein Geheimdienst von gestern und vorgestern?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass ein durchlöcherter Datenschutz kaum das Gefühl von Sicherheit stärkt, dürfte unstrittig sein. Und welche Herausforderung die EU-Datenschutz-Grundverordnung auch für unser Bundesland mit sich bringt, werden wir auf dieser Landtagssitzung noch diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf einen Aspekt unserer Konzeption eingehen, der an ein gemeinsames Agieren der demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus erinnert und einen erheblichen Einfluss auf die persönliche und öffentliche Sicherheit hat, nämlich unser gemeinsamer Antrag zur Demonstrationskultur.
Hiernach handelt es sich bei friedlichen Demonstrationen gegen rechtsextremistische Aufmärsche um politisch und gesellschaftlich erwünschtes Verhalten,
um lobenswerte Beispiele von Zivilcourage.
Gerade auch unsere gemeinsame Positionierung zu rechtlich erlaubten Sitzblockaden war und ist ein unschätzbarer Beitrag zur Stärkung
der persönlichen und öffentlichen Sicherheit aufseiten der engagierten Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Und da gebührt aller Dank denen, die an der Organisation und Durchführung von Demonstrationen gegen Aufmärsche in diesem Land beteiligt sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aus Sicht meiner Fraktion ist also persönliche und öffentliche Sicherheit
mehr als Polizeipersonal und mehr als Polizeistruktur.
Die bisher gehörte Rede des Kollegen Silkeit als Antragsteller für diese Aktuelle Stunde hat allerdings keinen Beitrag geleistet,
diese Problematik …
Das habe ich hinzugefügt, nachdem ich mir
den Kollegen Silkeit angehört habe.
Diese Rede hat keinen Beitrag geleistet,
um die Erwartungshaltung an das Thema der Aktuellen Stunde zu erfüllen.
Vielleicht wird ja der Innenminister in seinen Ausführungen konkreter.
Und ich bin vor allen Dingen gespannt, wie er die Zahl der 555 notwendigen zusätzlichen Stellen bei der Landespolizei hier und heute begründen wird.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir den Kollegen Silkeit noch mal erlebt, wie wir ihn kennen, und das macht nicht immer Spaß. Wenn ich an die Auseinandersetzungen im Innenausschuss denke, die gehen sehr oft weit unter die Gürtellinie,
und das ist nicht der Stil der politischen Auseinandersetzung.
Lieber Kollege Silkeit, wenn Sie danach fragen, wie wir zu unseren 250 Stellen von mehr Lehrerinnen und Lehrern kommen, dann kann ich Ihnen sagen, das ist fachlich untersetzt
und das ist genau der Unterschied zu den 555 Polizistinnen und Polizisten mehr, die Sie im Wahlprogramm fordern und wo der Innenminister heute wieder zurückgerudert ist und gesagt hat, das entscheiden wir mal nach der Landtagswahl. Also ihr müsst schon mal klar sagen, was ihr wollt. Sind es denn nun die 555
oder gibt es die Evaluationsergebnisse erst nach der Landtagswahl? Sich dann hier hinzustellen, wir haben eine konkrete Zahl vorgelegt – die ist durch nichts fachlich und sachlich begründet!
Und deswegen hätte ich – ich sage es noch mal – erwartet, dass der Innenminister sich heute hier hinstellt und sagt, die Evaluationsergebnisse liegen vor, erstens, zweitens, drittens, das sind die Gründe und deshalb brauchen wir 555 Polizeistellen mehr, aber nicht den Kollegen Silkeit vorzuschicken, um die Schnapszahl hier noch mal zu präsentieren, und dann selber zu sagen, das wird dann die neue Regierung entscheiden. Im Übrigen entscheidet die Regierung gar nichts, denn die Stellen bei der Polizei entscheidet immer noch der Landtag, der ist Haushaltsgesetzgeber.
Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der Zweiten Lesung dieses Gesetzentwurfes könnte man heute sagen, „mit Müh und Not erreicht den Hof“.
Nein, nein, das habe ich,
das habe ich nicht gesagt.
Angesichts der vollmundigen Ankündigung, vor allen Dingen des Ministerpräsidenten, zu Beginn dieser Legislaturperiode – Sie erinnern sich, Paukenschlag und Ähnliches –
und angesichts des Gesetzgebungsplanes aus dem Haus der Sozialministerinnen war es höchste Zeit, dass wir jetzt zum Abschluss kommen bei diesem Gesetzentwurf, denn die Gesetzesnovelle war längst angekündigt und eigentlich hätten die wegweisenden Regelungen dieses Gesetzentwurfes schon längst Gültigkeit in der Landespolitik haben müssen. Aber gut.
Wir haben in den vergangenen Monaten mehrfach über das Gleichstellungsrecht und Änderungen im Gleichstellungsrecht in unserem Land diskutiert. Dem Landtag lag ebenfalls ein Gesetzentwurf meiner Fraktion vor und die Landesregierung hat ihren eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der heute zur abschließenden Beratung steht.
Unser Gesetzentwurf – ich will das noch mal in Erinnerung rufen – wurde, ich drücke mich vorsichtig aus, etwas stiefmütterlich behandelt, denn er war weder Beratungsgegenstand in den Ausschusssitzungen noch Grundlage für die Anhörung im Mai. Er wurde von den Koalitionsfraktionen weitgehend ignoriert. Das ist kein sachlicher und kein konstruktiver Umgang mit den Vorschlägen der demokratischen Opposition, das muss an dieser Stelle noch einmal gesagt werden.
Im Gegensatz dazu haben wir uns zum Gesetzentwurf der Landesregierung ausgiebig Gedanken gemacht und Änderungsvorschläge eingebracht, wo es aus unserer Sicht notwendig erscheint. Wir bringen diese Änderungsanträge, die wir im Sozialausschuss vorgelegt haben, auch heute wieder ein, denn auch im federführenden Ausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen wur
den unsere Anträge teilweise ohne Begründung abgelehnt. Das ist schade. Deshalb, auch für das hochverehrte Publikum, will ich noch einmal einen kurzen Überblick über unsere Forderungen geben. Ich würde mir wünschen, dass die Vertreter/-innen und die Redner/-innen der Koalitionsfraktionen vielleicht noch mal auf den einen oder anderen Änderungsantrag eingehen beziehungsweise an der einen oder anderen Stelle sachlich begründen, warum sie unsere Änderungsanträge ablehnen.
Erstens. „Es ist wichtig, Familienaufgaben wie die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Pflege von Angehörigen in den Fokus zu rücken und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Pflege zu gewährleisten.“ Da stimmen wir mit der Landesregierung und der Koalition vollkommen überein. Das „ist aber nur ein Aspekt. Die im Gesetzentwurf gewählte Begrifflichkeit der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit spiegelt die Situation der Frauen und Männer im Land nicht in erforderlicher Weise wider. Vielmehr hat sich der Begriff Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben etabliert …“
Es ist nun wirklich nichts Schlimmes, einem solchen Änderungsantrag an dieser Stelle zuzustimmen. Dieser Begriff beinhaltet neben den Familienaufgaben nämlich auch das Ehrenamt, das lebenslange Lernen und die individuelle Regenerationszeit. Was ist also schlimm daran, wenn man einem solchen Änderungsantrag folgt?
Wir fordern, dass die „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben“ als umfassender Begriff für das Gleichstellungsreformgesetz übernommen wird, und ich bitte herzlichst um Ihre Zustimmung.
Zweitens. Der wichtige Punkt ist, Männer stärker in die Verantwortung in Sachen Gleichstellung zu nehmen. Das bedeutet auch, dass Männer als Gleichstellungsbeauftragte fungieren können und müssen.
Damit verbunden ist natürlich auch, dass Männer für das Thema fit gemacht werden müssen.
Ich freue mich über die Unterstützung meines hochgeschätzten Kollegen Wolf-Dieter Ringguth.
Es ist ja ohne Zweifel so, dass es geeignete Männer für dieses Thema gibt,
sie müssen nur gesucht, sie müssen ermutigt werden, sich dieser Problematik zu stellen.
Selbstverständlich müssen Männer auch die Gleichstellungsbeauftragten wählen können. Ich finde es fatal, den Männern hier das Wahlrecht abzusprechen und sie somit komplett auszuschließen. Wie soll denn da Akzeptanz steigen? Diese Frage ist mir bislang nicht beantwortet worden.
„In der Anhörung zum Gleichstellungsreformgesetz im Sozialausschuss des Landtages … am 11. Mai … hat sich unter anderem der Hauptpersonalrat der Polizei beim Ministerium für Inneres und Sport für das passive und aktive Wahlrecht von männlichen Beschäftigten für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten ausgesprochen.“
„Dies trägt unter anderem dazu bei, … Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe der Geschlechter voranzubringen.“ Und, sehr verehrte Kollegin Tegtmeier, ich will an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass mein Gespräch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten keine Annäherung unserer unterschiedlichen Positionen gebracht hat, aber wir haben über dieses Problem offen und miteinander geredet.
Was aber deutlich geworden ist in diesen Gesprächen, was aber – lieber Kollege Müller, das müsste Sie als Kommunalpolitiker besonders berühren – deutlich geworden ist, ist, dass die Dienst- und Arbeitsbedingungen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sich in den letzten Jahren drastisch verschlechtert haben.
Schauen Sie sich die Beschäftigungsmöglichkeiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten an, wo viele nur noch Teilzeitgleichstellungsbeauftragte sind!
Machen Sie das, und Sie würden vielleicht den Regelungsbedarf anerkennen, den auch die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hier vorgeschlagen hat.
Drittens. „Der bisherige Gesetzentwurf regelt, dass die Landesregierung dem Landtag im Abstand von fünf Jahren über die Durchführung des Gesetzes berichtet. Mit voraussichtlichem Inkrafttreten des Gesetzes am Ende der 6. Legislaturperiode hat die Landesregierung erst wieder die Pflicht, zum Ende der 7. Legislaturperiode zu berichten. Dieser Turnus ist äußerst ungünstig gewählt, da er einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ergebnissen eines solchen Berichtes verhindert. Um die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen und die adäquate Umsetzung des Gesetzes sicherzustellen, soll zweimal pro Legislaturperiode berichtet werden. Der erste Bericht soll innerhalb der ersten Hälfte der Legislaturperiode erfolgen.“
Viertens. „Für die Konzipierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von“ Männern und Frauen
„sowie Mädchen und Jungen in Mecklenburg-Vorpommern ist eine geschlechterdifferenzierte Datenlage unerlässlich. Im Zuge der Gesetzesänderungen zum Gleichstellungsreformgesetz muss deshalb eine Ergänzung“ des Statistik
gesetzes „von Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. Grundsätzlich müssen alle auf natürliche Personen bezogenen, statistischen Merkmale nach ihrer geschlechtsspezifischen Ausprägung erhoben und veröffentlicht werden. Damit“ stünde „in Zukunft eine verlässliche Datenlage zur Verfügung, die detaillierte Aussagen über die Situation der Frauen und Männer, Mädchen und Jungen im Land ermöglicht.“ Nennen Sie mir bitte einen Grund, warum Sie sich hier an dieser Stelle verweigern!
Fünftens. „Die Regelungen im Gleichstellungsreformgesetz zu den §§ 11 bis 15 bilden die Grundlage für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, inklusive Familien- und Pflegeaufgaben. Im Gesetzentwurf sind die Regelungen zu Arbeitszeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit und Arbeitsplatzwechsel sowie zu dienstlichen Besprechungen und Dienstreisen“ aber „nicht ausreichend anwendbar für den Bereich der öffentlichen Schulen geregelt.“ Das bemängelten unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaften (GEW) und der DGB Nord in der Anhörung. „Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, für eine Anwendbarkeit Sorge zu tragen und mit“ dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, „den Gleichstellungsbeauftragten unter anderem der vier Staatlichen Schulämter, zeitnah Ausführungsvorschriften zu den §§ 11 bis 15 des Gleichstellungsreformgesetzes zu erarbeiten.“
Sechstens. „In § 19 Absatz 4 des Entwurfs für ein Gleichstellungsreformgesetz ist die Entlastung der Gleichstellungsbeauftragten je Anzahl der zu vertretenden Beschäftigten geregelt. Danach sind Gleichstellungsbeauftragte in Dienststellen mit mehr als 600 Beschäftigten im Umfang der vollen regelmäßigen Arbeitszeit freizustellen. Die Gleichstellungsbeauftragten der vier Staatlichen Schulämter werden laut § 19 Absatz 4 Satz 5 des Gleichstellungsreformgesetzes jedoch nur mit einer Viertel-Stelle freigestellt. Nach dem Gesetzentwurf vertritt demnach in jedem Staatlichen Schulamt eine Gleichstellungsbeauftragte circa 2.500 Beschäftigte.“ Wie soll da ein ordentlicher Arbeitsprozess und Vertretungsprozess gewährleistet sein? „Das schafft ungleiche Voraussetzungen in der Gleichstellungsarbeit und ist nicht hinzunehmen.“ – Nennen Sie mir bitte einen Grund, warum Sie an dieser Stelle unserem Änderungsantrag nicht zustimmen können! – „Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, die Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten der Staatlichen Schulämter neu zu regeln.“
Siebentens. Der Landesfrauenrat fordert seit Langem vehement ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben an verschiedenen Stellen hier im Hohen Haus schon darüber gesprochen. Es gibt bereits gute Vorbilder, zum Beispiel in Sachsen-Anhalt. Auch wir in MecklenburgVorpommern brauchen ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm, das die gesamtgesellschaftliche Um- setzung maßgeblich beeinflussen soll. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure an der Erstellung des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms beteiligt werden. Nur so kann ein breiter gesellschaftlicher Konsens gebildet werden. Die Mitwirkenden fungieren als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und tragen die gleichstellungspolitischen Ansätze weiter in die verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen, sozusagen als eine Art Kettenreaktion.
Zum Punkt „Gender Budgeting“ überlasse ich das Wort meinem Fraktionskollegen Torsten Koplin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich appelliere an dieser Stelle nachdrücklich an alle demokratischen Fraktionen, unsere Vorschläge aufzunehmen, damit wir auch in Sachen Gleichstellung endlich weiter vorankommen. Dies wäre eine gute Mitgift für die nächste Legislaturperiode. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ins Praktikum gegangen, und zwar bei meinem Kollegen Henning Foerster,
für den ich den Redebeitrag hier halten darf,
da er einen Arzttermin absolvieren muss und ich ihm alles Gute wünsche.
Auch wenn ich mich vertretungsweise mit Themen auseinandersetze, arbeite ich mich dennoch ein. Ich muss sagen, auch ich bin baff, in mehrerer Hinsicht. Dazu komme ich noch. Es bezieht sich auf die bisherigen Redebeiträge von allen Seiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung war im Dezember 2014 Thema dieses Hauses. Der Anlass waren seinerzeit die wenig schmeichelhaften Überschriften in den regionalen Zeitungen. Diese titelten, ich zitiere:
„Land zahlt Praktikanten keinen Cent“, und sie nahmen damit eine Debatte aus unserem Nachbarland Schleswig-Holstein auf, wo die PIRATEN durch eine Kleine Anfrage zutage gefördert hatten, dass Hunderte Praktikantinnen und Praktikanten in den Ministerien und nachgeordneten Landesbehörden, und darum geht es, monatelang ohne Bezahlung beschäftigt wurden.
Hierzulande lief es damals und läuft es heute noch genauso, und das ist bedauerlich. Denn 2014, das ist sozusagen die erste Stelle, wo ich baff bin, 2014 zeigten sich alle Redner der demokratischen Fraktionen unisono davon überzeugt, dass dieser Zustand einer Überprüfung und gegebenenfalls einer Veränderung bedarf. So sagte die Arbeitsministerin damals, dass sie eine gewisse Sympathie für das Anliegen hege, Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung wenigstens den entstehenden Aufwand zu vergüten.
Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU, Torsten Renz, äußerte seinerzeit in der Debatte, er sei ein bisschen froh, dass erstmalig ein Arbeitsmarktantrag nicht aufgrund der Intervention seiner Fraktion abgelehnt werde. Er verwies weiterhin auf die unter Regierungsverantwortung von CDU und FDP auf den Weg gebrachte Praktikantenrichtlinie des Bundes und betonte die Notwendigkeit, über das Thema reden zu müssen.
Nun, Herr Renz, mit dem Reden ist das so eine Sache.
Wer gedacht hätte, dass der ansonsten recht umtriebige Kollege Renz nun aktiv werden würde, um dafür zu sorgen, dass im Sozialausschuss oder an anderer geeigneter Stelle darüber geredet wird – zumindest darüber geredet wird, Kollege Renz! –, der sah sich getäuscht. Initiativen der CDU zu diesem Thema: null! Wieder war es die Opposition,
wieder war es die Opposition, diesmal die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, die sich des Themas annahmen und versuchten, einen mehrfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen.
Das Ergebnis ist bekannt. Es gibt heute leider keine gemeinsame Initiative aller demokratischen Fraktionen. Herr Saalfeld hat es dargestellt.
Offenbar hat sich die Finanzministerin, die schon im Dezember 2014 der Bremsklotz bei den Bemühungen um eine Praktikantenvergütung war, erneut durchgesetzt. Dabei beruft sie sich nach wie vor auf Paragraf 6 der Landeshaushaltsordnung, nachdem bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes nur die Ausgaben
zu berücksichtigen sind, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Praktikantinnen und Praktikanten, die freiwillige Praktika oder Pflichtpraktika als Bestandteil einer dem Landesrecht unterliegenden Schul- oder Hochschulausbildung absolvieren, erledigen nach ihrer Auffassung offenbar keine für das Land notwendigen Aufgaben.
Leider, leider gibt es heute auch keine gemeinsame Initiative der demokratischen Opposition. Und da bin ich das nächste Mal baff, denn wie mir mitgeteilt wurde, bekamen wir von Ihnen, Herr Saalfeld, zwar die Mitteilung, dass die GRÜNEN-Fraktion sich aufgrund des Scheiterns der mehrfraktionellen Initiative entschieden habe, keinen Antrag zu stellen, umso erstaunter waren wir dann doch mit Blick auf die Tagesordnung, dass die GRÜNEN-Fraktion einen solchen Antrag gestellt hat. Man hätte auch meine Fraktion fragen können, ob es einen gemeinsamen Antrag der Opposition gibt.
Ich möchte Sie daher bitten, lieber Kollege Saalfeld, aufgrund dieses Agierens ein bisschen in sich zu gehen.
Natürlich, meine Fraktion ist Ihr politischer Wettbewerber auf der Oppositionsbank, und ja, wir befinden uns mittlerweile im Vorwahlkampf, dennoch sollte ein Mindestmaß an Kollegialität im gegenseitigen Umgang gewahrt bleiben.
Nun, ich neige nicht zu trotzigem Verhalten und will mich daher weiter mit dem inhaltlichen Ansatz des Antrages auseinandersetzen. Ich bin der Meinung, dass die Rückzugsgefechte der Koalitionäre mit Blick auf die Landeshaushaltsordnung schon ein Stück scheinheilig sind, denn neben der Haushaltsordnung gilt der alte Grundsatz, was politisch gewollt ist, wird auch finanziert.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Kollegen Foerster auf Drucksache 6/3586 aus dem Januar 2015 teilte die Landesregierung schließlich mit, dass den Praktikantinnen und Praktikanten, über die wir heute reden, ja durchaus eine Vergütung gezahlt werden könne. Es bestehe aber kein Rechtsanspruch. Und, das ist das Interessante an dieser Antwort, die Landesregierung lieferte auch die Lösung für das vermeintlich unüberwindbare haushaltsrechtliche Problem mit.
Sie teilte mit, es bedürfe einer Modifizierung im Paragrafen 6 Landeshaushaltsordnung und damit der Möglichkeit, zukünftig auch Ausgaben zu planen und zu leisten, obwohl diese nicht zwingend zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind. Na, dann machen wir doch einfach das, was uns die Landesregierung empfohlen hat! Schließlich ist der Landtag Haushaltsgesetzgeber und könnte folglich auch Ministerin Polzin aufgleisen und in Sachen Praktikumsrichtlinie für das Land auf den Weg schicken. Da dieser Punkt im Antrag der GRÜNEN fehlt, haben wir uns erlaubt, Ihnen einen Änderungsantrag genau mit dieser Formulierung vorzuschlagen.
Die Haltung der Landesregierung, insbesondere der Finanzministerin, erscheint zudem merkwürdig – auch
das ist hier vom Kollegen Saalfeld schon vorgestellt worden –, wenn man sich vergegenwärtigt, was in der Praktikantenrichtlinie des Bundes vom 1. Januar 2015 geregelt ist. Dort findet sich – ich wiederhole das – neben der Festlegung, dass Pflichtpraktika mit mindestens 300 Euro Aufwandsentschädigung vergütet werden können, auch die Festlegung, dass freiwillige Praktika generell mit Bezug auf den Tarifvertrag für Angestellte des öffentlichen Dienstes zu vergüten sind. Sonst schaut man ja auch gern auf den Bund. Warum macht man es an dieser Stelle nicht?
Dazu kommen Regelungen für die Gewährung von Sachbezügen – auch darüber könnte man ja nachdenken – wie Wohnheimunterbringung, Taxi- oder Essensgutscheine. Auch was die Erstellung von Zeugnissen, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder den Urlaubsanspruch angeht, finden sich wichtige Festlegungen. Was in Berlin beziehungsweise auf Bundesebene möglich ist, das sollte hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich sein? Ich weiß es nicht. Ich kann das nicht glauben und in der heutigen Debatte ist bislang kein nachvollziehbares Argument dagegen aufgeführt worden.
Arbeits-, Bildungs- und Finanzministerium arbeiten ja auch nach dieser Landtagssitzung weiter und sollten die Zeit bis zur Neukonstituierung des Landtages nutzen, um neu zu bewerten, inwieweit die Regelung der Praktikantenrichtlinie des Bundes als Blaupause für eine Richtlinie hierzulande dienen könnte. Wenn dazu der schon erwähnte Paragraf der Landeshaushaltsordnung geändert werden muss, dann sollte es der Landtag beschließen.
Wir können heute sozusagen in Vorleistung gehen. Besser heute als später, aber da sich abzeichnet, dass die Mehrheiten dafür nicht stehen, Kollege Renz, sollten wir spätestens in der neuen Wahlperiode wieder darüber reden, aber nicht nur reden, sondern endlich auch handeln.
Wir werden jedenfalls, das kann ich hier im Namen des Kollegen Foerster versprechen, dranbleiben, denn ein Land guter Arbeit werden zu wollen – das ist auch für den Ministerpräsidenten ja wichtig –, muss ebenso für Praktikantinnen und Praktikanten gelten und schließt eine solche Regelung ein. Bislang haben sich die Ministerien und die Landesverwaltung insgesamt in unserem Land in dieser Sache nicht als vorbildlich erwiesen und eben nicht mit Ruhm bekleckert.
Namens meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. In diesem Fall würden wir dem dann erweiterten Antrag der GRÜNEN-Fraktion zustimmen, uns ansonsten enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es nach unserer Landesregierung gegangen wäre, also nach SPD und CDU, dann hätten sich die Koalitionsfraktionen ihren gemeinsamen Antrag und der Landtag heute diese Aussprache schenken können, denn der Ministerpräsident ließ den Bundesrat am 17. Juni wissen, dass er es sehr gut gefunden hätte, „wenn wir bereits heute“, also am 17. Juni, „die Ausweitung der Liste der sicheren Drittstaaten beschlossen hätten“. Ich zitiere aus der Rede des Ministerpräsidenten vor dem Bundesrat:
„Zweiter Punkt: Gleichzeitig ist klar, dass Deutschland nicht jedes Jahr mehr als 1 Million Flüchtlinge aufnehmen kann. Die Zuwanderung wird nur dann Akzeptanz in der Bevölkerung finden, wenn sie in geordneten Bahnen abläuft. Dazu gehört, dass wir Menschen, die unseren Schutz nicht brauchen, konsequent in ihre Heimat zu
rückführen. Dazu gehört, dass wir dabei so konsequente Signale geben, dass sich Menschen gar nicht erst auf den Weg machen, wenn sie bei uns nicht die Chance auf Schutzgewährung haben. Ich“ – ich, Erwin Sellering, Mecklenburg-Vorpommern – „hätte es deshalb sehr gut gefunden, wenn wir bereits heute die Ausweitung der Liste der sicheren Drittstaaten beschlossen hätten, meine Damen und Herren.“ Zitatende.
Ich muss ehrlich sagen, als ich den Tagesordnungspunkt gesehen habe, ohne zunächst die Reihenfolge der Antragstellung zu betrachten, habe ich gedacht, na das ist klar, das stammt aus der Feder der CDU,
weil das sozusagen auch die Lesart des Innenministers ist. Ich war, ich muss es Ihnen wirklich so sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, zutiefst erschüttert, als ich dann in Vorbereitung auf diese Aussprache die Rede des Ministerpräsidenten gelesen habe. Da wundert mich nichts mehr, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Herr Ministerpräsident – er ist nun leider nicht da –, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Bundesrat haben Sie, Herr Ministerpräsident, von einem klaren Kompass in der Flüchtlingspolitik gesprochen
und dass Deutschland deshalb gut beraten sei, in der Flüchtlingsfrage auch in Zukunft auf Menschlichkeit und Mitgefühl zu setzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Menschlichkeit und Mitgefühl, dieser Kompass des Ministerpräsidenten ist den Koalitionsfraktionen bei der Formulierung des Themas wohl vollständig abhandengekommen. „Konsequent“, „verantwortungsbewusst“, „einstufen“ – vor diesem technokratischen Dreiklang würde ein mitfühlender Kompass in der Tat ein Fremdkörper sein. Im Kern geht es aber hier nicht um Menschlichkeit und Menschenrechte, hier geht es um knallharte Innenpolitik, und dass die Sozialdemokratie dieses Landes so etwas mitmacht, das erschüttert mich zutiefst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es sich bei Algerien, Marokko und Tunesien keineswegs um asylrechtlich sichere Herkunftsstaaten handelt, können Sie bitte dem Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst entnehmen. Hier werden rechtsstaatliche Defizite und Grundrechtsverletzungen detailliert aufgelistet, wenn auch ganz offensichtlich mit schwerer Hand. Aber selbst ganz Hartleibigen muss doch das Verhalten anderer EU-Staaten zu denken geben. Algerien wird lediglich durch Bulgarien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft. Weder Marokko noch Tunesien werden auch nur von einem einzigen anderen EU-Staat als sicherer Herkunftsstaat betrachtet, und der Ministerpräsident dieses Landes bedauert, dass der Bundesrat die Ausweitung nicht beschlossen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz zur Bestimmung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, dem der Bundesrat nach Auffassung der Antragsteller unbedingt zustimmen sollte, also auch nach Auffassung der SPD unbedingt zustimmen sollte, verfolgt zwei grundlegende Ziele: eine Beschleunigung der Abschiebung im Asylverfahren und die Abschreckung vor der Flucht nach Deutschland. Einen mitfühlenden Kompass der Menschlichkeit, Herr Ministerpräsident und liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, kann ich hier nicht er- kennen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz führt dazu, dass Flüchtlingen aus den Maghreb-Staaten mit legislativen und administrativen Maßnahmen der Schutz verkürzt und eingeschränkt werden soll. Asylrecht ist aber ein individuelles Recht, welches zwingend eine uneingeschränkte Einzelfallprüfung verlangt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Konzeption der sicheren Herkunftsstaaten folgt gerade nicht einem mitfühlenden Kompass der Menschlichkeit. Mit diesem System wird insgesamt eine falsche Richtung eingeschlagen. Hier marschiert bereits die CSU weit vorneweg, wenn sie Armenien, Georgien, die Ukraine, Bangladesch und Indien in diese Liste aufnehmen möchte – alles Staaten, in denen Bürgerkrieg, Krieg herrscht und Menschenrechtsverletzungen auf der Tagesordnung stehen.
Ich wiederhole es: Hier geht es nicht mehr um Menschenrechte und Fluchtursachen, hier geht es um knochenharte Innenpolitik!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Aussprache um eine konsequente und verantwortungsbewusste Flüchtlingspolitik muss abschließend die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, die SPD-Politikerin Bärbel Kofler, zu Wort kommen, ich zitiere: „Aus grundsätzlichen Erwägungen lehne ich die Einstufung Algeriens, Marokkos und Tunesiens als sichere Herkunftsstaaten ab. Fragen der Zu- und Einwanderung lassen sich durch dieses Konzept nicht lösen.“ Zitatende.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, und ja, auch liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der Christlich Demokratischen Union, Sie sollten Ihre politische Agenda mit diesem eben zitierten humanistischen Kompass neu einnorden! – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Dieser Antrag wäre fast eine Punktlandung geworden, denn am 02.07.2015, also vor fast einem Jahr, haben wir den Antrag auf Drucksachennummer 6/4108 schon einmal behandelt. Ich habe damals für die demokratischen Fraktionen die Ablehnung dieses Antrages begründet.
Dieser Ablehnung ist nichts hinzuzufügen. Wir lehnen den Antrag auch heute wieder ab. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Kollegen von der NPD-Fraktion, nicht, dass Sie den Eindruck haben oder den Eindruck vermittelt bekommen, wir hätten uns mit Ihren Anträgen inhaltlich nicht auseinandergesetzt – nein, nein, wir haben das sehr aufmerksam getan, Ihre Anträge gelesen und festgestellt, dass der Antrag mit der Drucksachennummer 6/5554 die Überschrift „Bundeseinheitliches Bildungssystem schaffen!“ trägt. Der Antrag mit der Drucksachennummer 6/167 aus der Landtagssitzung vom 15. Dezember 2011 trägt die Überschrift: „Zerklüftung beenden – bundeseinheitliches Bildungssystem herstellen“. Sie waren also innovativ, indem Sie zwei Worte gestrichen haben.
Ziffer 1 Ihres Antrags von heute ist modifiziert, Ziffer 2 des Antrages ist identisch. Was auch identisch ist, ist die Begründung für die Ablehnung Ihres Antrages. Die können Sie nachlesen im Plenarprotokoll. Etwas Neues gibt es nicht hinzuzufügen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Erstens. Im Unterschied zu Ihnen, Herr Pastörs, bin ich als Mitglied des Bundeswehrverbandes beim Bundeswehrverband willkommen.
Zweitens ist es hier im Landtag für niemanden etwas Neues, dass die demokratischen Fraktionen zur NATO und zu den Bundeswehreinsätzen im Ausland sehr unterschiedliche Positionen haben.
Drittens habe ich Sie in der Debatte zu Ihrem Antrag auf Drucksache 6/1955 bereits auf diese Unterschiede hingewiesen.
Viertens ist genau das für uns als Demokraten Grundlage, den Meinungsstreit miteinander zu führen und unsere Position den Wählerinnen und Wählern nahezubringen.
Eine Problemlösung à la NPD brauchen wir in diesem Diskussionsprozess nicht, deshalb lehnen wir auch heute Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin ja gespannt, ob die AfD sich von der NPD als „Kollege“ bezeichnen lässt. Schauen wir mal, wo die politische Diskussion und Reise so hingeht!
Aber das ist jetzt nicht das Thema.
Das Thema ist ein nicht eingehaltener Punkt der Koalitionsvereinbarung, ein Punkt, der aus Sicht der Kommunen von enormer Bedeutung ist.
Und, lieber Kollege Müller, Sie haben hier betont, dass die kommunalen Landesverbände spätestens seit dem Sommer 2015 zu diesem Thema schweigen. Ich kann Ihnen auch die Antwort darauf geben: weil die kommunalen Landesverbände nicht mehr an die Versprechungen der Landesregierung seit diesem Zeitpunkt glauben.
Denn im Juli 2015 hat mir die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zur Problematik „Zukunftsvertrag“ noch geantwortet, ich erkläre: „Die Erklärung ist mit den kommunalen Landesverbänden inhaltlich endabgestimmt“;
„eine Terminierung der Unterzeichnung ist nach der Sommerpause avisiert.“ Zitatende. Passiert ist nichts. Und irgendwann geben dann auch die kommunalen Landesverbände auf, sozusagen in dieser Hinsicht Forderungen an die Landesregierung zu stellen, wenn die Landesregierung selbst in regierungsoffiziellen Dokumenten die Unwahrheit erklärt.
Und es heißt auch in der Antwort weiter, ich zitiere: „Die Rahmenvereinbarung wird unmittelbar nach Unterzeichnung veröffentlicht.“ Nichts ist geschehen, nichts ist geschehen. Was uns dagegen seitdem erreichte, waren unter anderem 94 Resolutionen aus der kommunalen Ebene zur FAG-Novelle 2016, Stichwort „Beteiligungsquote“.
Dazu sagen sie was. Ich komme auch noch zu den Bestand…
Ich komme auch noch zu den Bestandteilen des Zukunftsvertrages, lieber Kollege Müller. Das nur dazu.
Und es gibt wirklich ein Thema, wo es mich nicht auf dem Sitz hält.
Das ist das Thema „Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“, und zwar deshalb,
wenn man die Flüchtlinge dann für alles und jedes verantwortlich macht, was in diesem Land nicht funktioniert.
Wir wissen, dass die Belastungsgrenze der Polizei erreicht worden ist zum Höhepunkt der Flüchtlingskrise. Die Belastungsgrenze der Polizei war schon längst überschritten. Jetzt stellt sich der Innenminister hin und sagt: Ja, der Zukunftsvertrag und die Flüchtlingskrise, deswegen konnte das alles so nicht kommen. Wenn das so ist – wenn das so ist, sehr geehrter Herr Innenminister! –, dann frage ich mich, warum diese Landesregierung in diesem Jahr einer Entschließung im Bundesrat aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und anderen Ländern nicht zugestimmt hat, sich dort, wie es in der Antwort auf meine Anfrage heißt, „koalitionsbedingt“ der Stimme „enthalten“ hat.
Wo gefordert worden ist, dass der Bund den Kommunen und Ländern mehr Geld für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellt,
da enthält sich diese Landesregierung und dann kommt so ein Innenminister daher und sagt, ja, das geht alles nicht, Zukunftsvertrag und Flüchtlinge, funktioniert so alles nicht.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bild von Pinocchio ist hier heute schon benutzt worden und auch der Innenminister verdient diesen Titel. Ich muss es leider so sagen.
Ich zitiere noch einmal aus dem Landtagsprotokoll der 37. Sitzung am 21. März 2013.
Dort heißt es, wörtlich der Innenminister: „Der Zukunftsvertrag wird nicht in der Versenkung verschwinden, sondern er wird dementsprechend in dieser Legislatur“
„gemeinsam mit den Landesverbänden abgeschlossen. … Sie sehen also, die Kommunalpolitik der Regierung folgt einem klaren Konzept.“ Zitatende. Klares Konzept? Ich
kann es nicht erkennen. Und niemand stellt doch die Notwendigkeit und Wirksamkeit,
niemand stellt doch die Notwendigkeit und die Wirksamkeit der hier dargestellten Hilfsprogramme infrage, aber das ist noch lange kein klares Konzept, wenn ein Hilfsprogramm das andere jagt und die FAG-Novelle, die dringend notwendig ist, die von der kommunalen Ebene erwartet worden ist, auf 2018 verschoben ist. Wie viele Hilfsprogramme wollen Sie denn bis dahin noch auf den Weg bringen?
Also ein Zukunftsvertrag ist mehr als Konsolidierungsprogramme, lieber Kollege Müller. Und wenn Sie sich dann hier hinstellen und sagen, na ja, eigentlich ist ein Zukunftsvertrag Mist, der hilft nichts und niemandem, dann frage ich mich, warum haben Sie den denn damals in den Koalitionsvertrag aufgenommen?
Prüft man denn nicht vorher, was man in einem Koalitionsvertrag vereinbart? Ich glaube schon.
Im Geschäftsbericht der 41. Sitzung des Städte- und Gemeindetages im Jahr 2011 heißt es, ich zitiere: „In einem Zukunftsvertrag für Mecklenburg-Vorpommern sind klare Verabredungen zwischen dem Landtag, der Landesregierung, den Kommunen und ihren Verbänden zu regeln. Die Überschrift zum Dialog muss lauten: ‚Transparenz und Vertrauen‘. Nur so lassen sich die Wogen glätten und die Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern gestalten.“ Zitatende.
„Klare Verabredungen zwischen dem Landtag, der Landesregierung … ,Transparenz und Vertrauen‘“ – da wird ganz klar deutlich, dass es hier um mehr geht als um finanzielle Hilfen für die kommunale Ebene, denn ein Vertrag soll die kommunalpolitischen Vorhaben konzeptionell miteinander verknüpfen und deren Abarbeitung einvernehmlich und verbindlich regeln. Und genau das sind Anspruch und Inhalt eines Zukunftsvertrages, so, wie wir ihn uns vorstellen, und so, wie Sie ihn auch in Ihrem Koalitionsvertrag damals verabredet und unterschrieben haben. Passiert ist nichts, weil Sie nicht in der Lage waren, klare kommunalpolitische Vorstellungen zu entwickeln, diese konzeptionell miteinander zu verbinden und unter Vertrauen und Transparenz miteinander im Land umzusetzen.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als wir gestern die Zweite Lesung eines Gesetzentwurfes hatten – ich glaube, es war das Klimaschutzgesetz der GRÜNEN –, gab es ei
nen kurzen Disput zur Reihenfolge der Rednerinnen und Redner, und es ist dann sozusagen in der normalen Reihenfolge verfahren worden. Ich bin deshalb etwas erstaunt, dass ich jetzt der Erste bin.
Ach, Herr Köster, hier sind jetzt Fachleute gefragt bei dem Thema.
Ich will deshalb zunächst Folgendes zum Ausdruck bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Bei einer Zweiten Lesung beschäftigt man sich gemeinhin mit dem Inhalt von Ausschussberatungen,
fasst diese noch einmal zusammen und stellt die einzelnen Auffassungen der Fraktionen dar. Da das bei diesem Tagesordnungspunkt so nicht der Fall sein kann – weil mir schon mitgeteilt worden ist, der Gesetzentwurf meiner Fraktion ist nicht, wie es üblicherweise parlamentarischer Brauch ist, in die Ausschüsse überwiesen worden –, ist eine solche Auseinandersetzung in einer Zweiten Lesung mit den Inhalten der Ausschussberatungen nicht möglich. Deswegen will ich das an dieser Stelle bei meinen Ausführungen belassen. Ich werde mich dann aber am Ende der Debatte – das melde ich hier an, weil ich ausreichend Redezeit habe – noch einmal zu Wort melden, um zunächst in Erfahrung zu bringen, wie die geschätzte Meinung der Sozialministerin und der Fraktionen zu unserem Gesetzentwurf ist.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleichstellung ist Einstellungssache und natürlich lehnen wir den Gesetzentwurf der Linksfraktion ab.
Also ich vermute da mal eine ein bisschen mangelhafte Einstellung, sich ernsthaft mit Vorschlägen einer Oppositionsfraktion auseinanderzusetzen. Die Gründe sind hin- länglich bekannt. Aber ich halte es, egal, um welches Thema es sich handelt, für einen schlechten parlamentarischen Stil, wenn Gesetzentwürfe einer Fraktion nicht einer ordnungsgemäßen Beratung zugeführt werden. Und da hört man dann in der Begründung, erstens haben wir nichts Neues gehört, zweitens ist Ihre Argumentation ein bisschen schwach, aber hier am Pult werden Dinge geäußert, die es durchaus lohnenswert gemacht hätten, genau das im Ausschuss miteinander zu debattieren.
Im Übrigen haben wir in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung viele dieser Fragen, die jetzt sozusagen als Schwachpunkte aus unserem Gesetzentwurf herausgearbeitet wurden seitens der Koalitionsfraktionen, auch diskutiert.
Ich erhebe ja gar nicht den Anspruch, dass man einen solchen Gesetzentwurf aus meiner Fraktion eins zu eins annehmen muss, weil wir der Meinung sind, es ist alles perfekt und niemand hat bessere Ideen, nein, darum geht es nicht. Es geht hier um den Wettstreit der besseren Ideen und den haben Sie verhindert. Das ist eben eine Einstellungssache, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das finde ich schade, das schadet dem Parlament.
Und, sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben zu Recht die Frage aufgerufen, warum die Problematik der Wählbarkeit von Männern als Gleichstellungsbeauftragte aktiv
oder passiv in unserem Gesetzentwurf keine Widerspiegelung findet. Das stimmt, das haben wir nicht aufgenommen. Eine Auseinandersetzung hat sich dann auch in der Öffentlichkeit entwickelt, nachdem in Ihrem Gesetzentwurf explizit ausgeschlossen ist, dass Männer gewählt werden können oder wählen dürfen. Und dann haben wir einen kleinen Disput gehabt. Wir haben uns ja nicht gestritten, wir haben uns an manchen Stellen schon ganz anders gestritten.