Da bleibt im Ergebnis eigentlich festzustellen, dass die Bedarfe längst noch nicht gedeckt sind, aber zum Teil auch noch nicht formuliert waren, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren bereits trotz alledem teilweise Maßnahmen ergriffen hat und die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern weiterhin zu verbessern ist. Die Beschäftigten der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt haben entsprechend der Empfehlungen Angebotsflyer in verschiedenen Sprachen, wie zum Beispiel Vietnamesisch, Spanisch, Englisch und so weiter, erarbeitet und veröffentlicht. Aber auch andere Maßnahmen sind ergriffen worden.
Zu den Betroffenen von Menschenhandel als zweite Zielgruppe des Zweiten Berichts: Zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel wurde die Entwicklung eines Konzepts im Besonderen zu dessen Bekämpfung vorgesehen. Das Vorhaben konnte im April 2009 durch die Eröffnung der Fachberatungsstelle für Menschenhandel und Zwangsprostitution ZORA in Angriff genommen werden.
(Udo Pastörs, NPD: ZORA, das ist wohl eher Aufgabe der Polizei, so was zu verfolgen, und nicht irgendwelcher Emanzen.)
Mittlerweile wurde im Jahr 2012 das Themenfeld Zwangsverheiratung erweitert. Eine große Baustelle bleibt die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen, weil die sehr schwer erreichbar ist. Darauf komme ich nachher noch mal zurück.
Auch die Betroffenen von Stalking waren ein Hauptschwerpunkt des letzten Berichts, ein zentrales Handlungsfeld sozusagen. Schon in 2005 wurde in der Staatsanwaltschaft Schwerin das erste Sonderdezernat für häusliche Gewalt und Stalking eingerichtet. Seit 2007 haben auch die drei anderen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate. Hier gibt es Fortbildungsveranstaltungen in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, die sich um Stalking, aber natürlich auch um die anderen Gewaltfälle kümmern. In allen Polizeidienststellen sind Informationsmaterialien zur regionalen Beratung und zu Hilfeeinrichtungen vorhanden. Es gibt eine Arbeitsgruppe Stalking im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung. Auch die haben eine Informationsbroschüre erstellt. Darüber hinaus wurde eine Fachtagung durchgeführt und, und, und. Es wurden also viele Maßnahmen ergriffen. Aber da das natürlich auch auf Bundesebene ein Thema war, hat im Februar dieses Jahres der Justizminister einen Referentenentwurf vorgelegt, der praktisch den Sinn hat, dass es künftig für die Strafbarkeit in Stalking-Fällen ausreichen soll, dass ein Opfer durch das Stalking psychisch belastet sein könnte. Aus der Praxis muss ich aber berichten, dass der Nachweis, dass man ein Stalking-Opfer ist, ziemlich schwierig ist.
Ein weiteres Ziel des Plans ist der Erhalt des Beratungs- und Hilfenetzes, natürlich inklusive der Finanzierung und der Weiterentwicklung des Beratungs- und Hilfenetzes. Da kann ich sagen, dass in den vergangenen Jahren in das bestehende Beratungs- und Hilfenetz neue Beratungssysteme integriert worden sind und andere inhaltlich ergänzt wurden. Aber insgesamt wurde das Netz ausgeweitet auf ganz viele verschiedene Bereiche.
Die Interventionsstellen Schwerin und Rostock entwickelten 2005 ein bis dahin bundesweit einmaliges Modellpro
jekt der Kinder- und Jugendberatung. Das Modellprojekt endete in 2008. Viele von Ihnen werden sich noch daran erinnern, das haben wir hier ebenfalls in den Koalitionsfraktionen sehr stark beraten, sodass es gelungen ist, dass an jeder der fünf Interventionsstellen mittlerweile eine Kinder- und Jugendberatung angegliedert ist. 2009 war die Eröffnung von ZORA, das hatte ich schon gesagt, 2013 wurde in Greifswald die dritte Täterberatungsstelle eröffnet und es wurde eine halbe Stelle in die MISS.Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Stralsund eingerichtet.
2011 startete an den rechtsmedizinischen Instituten der Unis Greifswald und Rostock das Modellprojekt Opferambulanzen. Darüber haben wir auch schon gesprochen. Auch das fällt in diesen Zeitraum. Mittlerweile gibt es in Mecklenburg-Vorpommern elf über das Land verteilte Traumaambulanzen.
Hier werden Betroffene, die aufgrund ihrer Gewalterfahrung psychotraumatische Belastungen erlitten haben, qualifiziert untersucht und beraten, und das funktioniert sehr gut. Mit der Traumaambulanz an den HELIOS Kliniken hier in Schwerin habe ich bis jetzt nur die besten Erfahrungen machen können.
(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Ach, haben Sie das ausprobiert? – Stefan Köster, NPD: Ziehen Sie doch einfach den Tagesordnungspunkt zurück!)
Dann wurde 2010 – und das haben wir Frau Kuder zu verdanken – in Mecklenburg-Vorpommern zunächst als Modellprojekt die psychosoziale Prozessbegleitung in Schwerin und Neubrandenburg eingerichtet. Seit mittlerweile 2014 ist das auf alle Landgerichtsbezirke ausgedehnt worden.
Die Landespolizei hat seit 2011 einheitlich in den Polizeipräsidien, Inspektionen, Revieren, Kommissariaten, im Landeskriminalamt und im Landeswasserschutzpolizeiamt Opferschutzbeauftragte benannt, die allerdings nebenamtlich tätig sind.
(Torsten Renz, CDU: Da hätten Sie ruhig mal unseren Spitzenkandidaten beim Namen nennen können! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
der kann sich niemand und auch kein Ministerium entziehen. Aber weil ich eben der Ministerin gedankt habe, danke ich auch noch mal dem Minister, dass er auch mit an dem Strang gezogen hat.
(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Torsten Renz, CDU – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
(Torsten Renz, CDU: Jetzt weiß ich auch, warum Sie Block IV beantragt haben. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Überhaupt bildeten die Öffentlichkeitsarbeit und die Prävention einen Schwerpunkt. Ich habe eine ganze Seite mit Beispielen aufgeschrieben. Das können Sie aber im Bericht selber nachlesen, das will ich hier nicht alles wiedergeben.
Was ich nur noch einmal lobend erwähnen möchte, ist die Antigewaltwoche, die für mich immer die zentrale Veranstaltung im Jahr für diesen Bereich ist.
(Torsten Renz, CDU: Block IV, SPD, 30 Minuten. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU, Jochen Schulte, SPD, und Udo Pastörs, NPD)
Eine Schlüsselrolle für die Gesamtproblematik ist aber die Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen.
Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungswesens, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens, aber natürlich auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Schade, dass man die Richter nicht verpflichten kann, sich auch schulen zu lassen.
Das wäre, glaube ich, auch mal nötig. Im gesamten Evaluierungszeitraum wurden die Beamtinnen und Beamten der Polizei aller Reviere
Zudem ist das Thema Gewalt auch in der Ausbildung und im Studium der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter verankert und integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. An unseren Universitäten und Hochschulen des Landes ist das Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“ fester Bestandteil der Lehrplanung in verschiedenen Studienrichtungen und Forschungsvorhaben.
Ich hatte vorhin darüber berichtet, dass es bei Menschen mit Behinderungen besonders schwierig ist, an diese Zielgruppe heranzukommen. An der Universität Rostock