Martina Tegtmeier
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es gab nach dem Einsetzen der Enquetekommission die eine oder andere Kritik an der uns selbst auferlegten Arbeitsweise. Ich rede da in erster Linie von den Grundlagenexpertisen. Es hieß am Anfang, wir haben hier Material en masse, wozu brauchen wir dann noch mal extra Gutachten und Grundlagenexpertisen, das ist doch rausgeschmissenes Geld. Aber dem war, wie Sie alle wissen, keinesfalls so, ganz im Gegenteil. Durch diese Erarbeitung einer gemeinsamen Grundlage unserer Diskussionen traten doch ganz schön viele Dinge und Aspekte zutage, die so nicht jedem geläufig waren. Alleine die Feststellung, dass wir 84 engagementunterstützende Infrastruktureinrichtungen zu verzeichnen haben, war, glaube ich, so vorher niemandem bekannt. Ich habe zwischenzeitlich gelernt, nachdem wir das Thema „Wohnen im Alter“ abgeschlossen hatten, dass es über 200 Möglichkeiten gibt, Förderung für Umbaumaßnahmen, für barrierefreies Wohnen zum Beispiel, in Anspruch zu nehmen. Das habe ich vorher nicht gewusst, wie so einiges, was da an neuen Erkenntnissen aufgeschlagen ist.
Frau Gajek, wenn Sie sagen, dass Ihnen einige Ihrer Anregungen in dem Abschlussbericht fehlen, weil Sie sich damit nicht durchsetzen konnten,
möchte ich nur zu zwei Dingen etwas sagen. Zum einen, denke ich mal, wenn man sich die Empfehlungen der Enquetekommission anschaut, so nützen sie jedem. Sie nützen der Mutter mit dem Kinderwagen genauso viel wie dem Rentner mit dem Rollator und auch Leuten, die vielleicht ohne Auto auf dem Land leben und Probleme damit haben, hin- und herzukommen. Die Empfehlungen der Enquetekommission sind für die gesamte Gesellschaft wichtig.
Und wenn Sie hier noch mal explizit angesprochen haben, dass Sie andere Vorstellungen davon hätten, wie man mit leeren Räumen umgeht, es also nicht fördert, dass umzugswillige Personen unterstützt werden, damit sie in Zentren ziehen können, sondern im Gegenteil – und das hatten Sie ja im Laufe der Zeit vorgeschlagen –, dass man eher die Besiedlung leerer Räume unterstützt, das ist eine Position, mit der Sie sich nicht durchsetzen konnten. Auch in der Enquetekommission werden natürlich Mehrheitsentscheidungen getroffen.
Unser Leitziel, Senioren soll ein langes, selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden, haben wir hier mit vielen Vorschlägen und Handlungsempfehlungen, denke ich mal, eindrucksvoll unterstützt. Wir haben seitens der SPD auch Teile davon bereits in unser Regierungsprogramm mit aufgenommen. Ich gehe davon aus, dass die anderen Fraktionen das ebenfalls gemacht haben.
Ich möchte auch gar nicht noch mal wie Frau FriemannJennert oder Sie – na ja Hikmat hat sich da sehr zurückgehalten –
zu den ersten Zwischenberichten Stellung nehmen, sondern ich möchte einfach nur ganz wenige Feststellungen zum Abschlussbericht treffen. Und zwar, Hikmat hat es ein wenig bedauert, dass sich einige Positionen, die er besonders gut fand, auch für Langzeitarbeitslose, in diesem Papier nicht wiedergefunden haben.
Also, Hikmat, ich bin sehr froh – da bedanke ich mich ausdrücklich bei der CDU –, dass wir sehr, sehr viele Maßnahmen hineinbekommen haben, womit ich erst mal gar nicht gerechnet hatte. Es waren gute Vorschläge und sehr viele haben hier tatsächlich Eingang in dieses Papier gefunden.
Was ich auch sehr gut finde, ist, dass wir uns bei den Positionen „Ältere am Arbeitsmarkt“ in vielen Bereichen geeinigt haben. Also wir sind uns doch einig, dass die Menschen, solange sie wollen, auch arbeiten können sollen. Sie sollen vernünftig gesund erhalten werden, sie sollen nicht in die Frühverrentung geschickt werden, und
natürlich sollen sie nur länger arbeiten, als nötig ist, wenn sie das wollen, und nicht, weil sie es müssen, weil die Gehälter so schlecht waren und die Renten dann entsprechend niedrig sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist hier ganz viel zu den einzelnen Punkten gesagt worden, deswegen – Sie wissen ja, ich neige nicht zu Wiederholungen –: Die Ausgaben für die Enquetekommission waren absolut gerechtfertigt, absolut keine Verschwendung. Verschwendet waren nur die Gelder, die der NPD zugeflossen sind, weil sie auch in dieser Kommission dadurch geglänzt hat, dass sie absolut nicht mitgearbeitet hat.
Die NPD war auch folgerichtig die einzige Fraktion, die, weil sie sich offensichtlich niemals Gedanken gemacht hat, dagegen gestimmt hat, gegen den Abschlussbericht, ansonsten haben wir ihn in der Kommission einstimmig beschlossen. Dafür möchte ich mich noch mal bei meinen Kolleginnen und Kollegen bedanken
und hoffe, dass wir in den nächsten Jahren möglichst viele dieser Handlungsempfehlungen umsetzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sozialausschuss hat am 25. Mai dieses Jahres eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt. Mein ausdrücklicher Dank gilt noch einmal allen Sachverständigen, die uns dabei mit Rede und Antwort zur Verfügung gestanden haben. Am 01.06. hat der Sozialausschuss die Auswertung zur Anhörung durchgeführt. Die mitberatende Stellungnahme vom Finanzausschuss wurde uns mit Datum vom 02.06. zugeleitet und empfahl die unveränderte Annahme. Die abschließende Beratung haben wir am 22.06. durchgeführt.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen vor, dass dem Beirat zur fachlichen und wissenschaftlichen Begleitung auch eine in Mecklenburg-Vorpommern tätige Organisation für die Wahrnehmung der Interessen der an Krebs erkrankten Patienten und Patientinnen angehört. Die Regelung zur Datenerfassung im Paragrafen 2 des Gesetzentwurfs wird um den Todeszeitpunkt und die Meldung, dass eine Person nicht tumorbedingt gestorben ist, ergänzt. Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen ferner eine eindeutige Regelung des Widerspruchsrechts im Paragrafen 4 des Gesetzentwurfes vor. Insbesondere wird sichergestellt, dass auch Krebsregister anderer Bundesländer über den Widerspruch informiert werden.
Darüber hinaus erhalten die Beschlüsse des Sozialausschusses Klarstellungen und rechtsförmliche Anpassungen. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5607, die Ihnen schriftlich vorliegen, und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozialausschuss hat zum Entwurf eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten am 25. Mai dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Auch in diesem Zusammenhang gilt mein Dank den Sachverständigen, die uns hier zur Verfügung standen. Die Auswertung der öffentlichen Anhörung fand am 01.06. statt, am 22.06. führten wir die abschließende Beratung durch.
Der Innenausschuss sowie der Finanzausschuss teilten uns mit Schreiben vom 02.06. jeweils die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes, soweit ihre Zuständigkeit betroffen ist, mit.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen unter anderem vor, dass dem Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Einsicht in die Akten der Menschen mit psychischen Krankheiten gewährt werden kann. Ferner wird eine Ermächtigungsgrundlage dafür geschaffen, Menschen mit psychischen Krankheiten bis zum Abschluss der persönlichen Inaugenscheinnahme und Bekanntgabe der Entscheidung über die sofortige Unterbringung in einer Einrichtung festhalten zu können.
Hinsichtlich der Beleihungen und Ermächtigungen wird eine Übergangsregelung geschaffen, wonach diese innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erfolgen haben. Darüber hinaus enthalten die Beschlüsse des Sozialausschusses Klarstellungen und rechtsförmliche Anpassungen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5600 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und zur Änderung des Landespersonenstandsausführungsgesetzes führte der Sozialausschuss am 11.05. dieses Jahres eine öffentliche Anhörung durch. An dieser Stelle möchte ich den Sachverständigen noch einmal meinen Dank aussprechen. Am 25.05. erfolgte die Auswertung der öffentlichen Anhörung. Die abschließende Beratung fand am 30.05. statt. Der Innenausschuss hat mit Datum vom 26.05. die unveränderte Annahme in Bezug auf seine Zuständigkeit empfohlen.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses sehen vor, dass die Förderung pro vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkraft mindestens 90 Prozent der notwendigen Personalkosten und die Höhe der Sachkostenförderung 90 Prozent beträgt. Der Sozialausschuss stellt klar, dass bei der Prüfung, inwieweit noch eine ordnungsgemäße Beratung erfolgen kann, auch die Entfernung der Schwangeren von ihrem Wohnort zur Beratungsstelle und zurück berücksichtigt werden muss. Die Träger von Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz werden für einen Zeitraum von drei Jahren ausgewählt. Der Beginn der Dreijahresperiode ist der 1. Januar 2017.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5599 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Also zunächst einmal zur Klarstellung, Frau Bernhardt, Sie sagten vorhin, mit dem Festzurren der Quote von 80 Prozent hätte sich ja nichts verbessert,
90 Prozent, hätte sich ja nichts verbessert,
weil Sie einfach ein Wort weggelassen haben. Es steht nämlich jetzt da drin, „mindestens 90 Prozent“, das mal vorweggeschickt.
Festzustellen bleibt, dass die Opposition natürlich immer gern die Maximalvarianten, auch aus den Anhörungsergebnissen,
in ihre Forderungen aufnehmen kann und manchmal noch über das Ziel hinausschießt.
Das ist Ihr gutes Recht.
Als Koalitionsfraktion muss man natürlich gucken und sehr realitätsbezogen agieren, entsprechend haben Sie auch unsere Änderungsanträge vorgefunden.
Erstaunlich finde ich auch noch eins: Herr Schubert sagte ja hier, als CDU hätten sie unbedingt 95 Prozent haben wollen.
Dazu möchte ich nur mal auf das Schreiben der Liga vom 11.05. in der Stellungnahme hinweisen, da schreibt uns Herr Scriba: „Ich bin der Überzeugung, dass mit dem vorgelegten Gesetz“, also mindestens 80 Prozent, „die Arbeit der Beratungsstellen zunächst einmal ohne Abstriche fortgeführt werden kann.“
Er äußert natürlich im Weiteren Bedenken, dass dann, wenn das erst mal festgeschrieben ist,
die Ausstattung doch noch runtergeht.
Nun mal zu den Hauptkritikpunkten, also die Förderhöhe – da haben wir uns ja mittlerweile relativ einvernehmlich auf mindestens 90 Prozent verständigt –,
der Versorgungsschlüssel, die Wohnortnähe und die Förderzeiträume. Zunächst einmal denke ich, dass mit diesem Gesetz die Beratungsstruktur auf feste Füße gestellt wird und dass wir damit auch weiterhin ein flächendeckendes Beratungsangebot gewährleisten. Und
ich muss mal eine Lanze für die Gynäkologinnen und Gynäkologen brechen, weil man hier so den Eindruck hat, dass einzig die Schwangerschaftskonfliktberatungs- und die Schwangerschaftsberatungsstellen Schwangerschaftsberatung machen. Aber wenn man tatsächlich einmal schwanger ist, dann hat man einen ganz engen Überwachungszeitraum, wo man ständig bei seinem Gynäkologen vorstellig werden soll und diese ganzen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen muss, und wenn da keine Schwangerschaftsberatung gemacht wird, also dann weiß ich nicht. Also, dass das hier die einzige Möglichkeit wäre, das ist ja wohl absolut nicht der Fall.
Zur Wohnortnähe: Ich glaube, wie das hier skizziert wird, ist das nicht besonders realitätsnah.
Auch wenn man irgendwo abgeschieden auf einem kleinen Dorf wohnt, vielleicht auch noch als Mutter kleiner Kinder, dann kann mir doch kein Mensch erzählen, dass die Person da vollkommen im sozialen Abseits steht und keinerlei soziale Kontakte hat, niemanden hat, der sie mal irgendwo hinfahren kann, so, wie es ja jetzt gang und gäbe ist. Es ist jetzt gang und gäbe, Lösungen zu finden, sodass mir das, was Frau Bernhardt hier vorgetragen hat, reichlich konstruiert erscheint.
Die Erfahrungen, die ich gesammelt habe, und ich habe immer auf dem Dorf gelebt, lebe auch jetzt in einer Gemeinde mit etwas über 800 Einwohnern, da gibt es diese Problemlage so einfach nicht.
Es sind immer Lösungen da. Sie sprechen also maximal von sehr vereinzelten Fällen.
Zur Frage des Versorgungsschlüssels haben wir mit unserem Änderungsantrag eine Vorkehrung getroffen, wie Sie wissen. Die Dreijahresperiode ist eingeführt, sodass ich eigentlich abschließend sagen kann, wir werden Ihren Änderungsanträgen nicht zustimmen.
Wir werden selbstverständlich dem Gesetzentwurf zustimmen, mit den bereits im Sozialausschuss beschlossenen Änderungen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gleichstellungsrechts hat der Sozialausschuss am 11. Mai eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Den Sachverständigen, die uns während dieser Anhörung für Fragen und Statements zur Verfügung standen, sei noch mal ganz herzlich gedankt.
Am 25. Mai fand im Sozialausschuss die Auswertung der öffentlichen Anhörung statt. Die abschließende Beratung wurde am 30.05. durchgeführt. Involviert waren die Ausschüsse: der Innenausschuss, der Europa- und Rechtsausschuss, der Finanzausschuss und der Bildungsausschuss, die uns jeweils die unveränderte Annahme im Bereich ihrer Zuständigkeit empfohlen haben.
Die Beschlüsse des Sozialausschusses berücksichtigen das autonome Selbstorganisationsrecht des Parlaments und sehen unter anderem vor, dass die Präsidentin des Landtages, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eigenverantwortlich Ziele und Maßnahmen der jeweiligen Dienststellen zur Umsetzung dieses Gesetzes formulieren können. Die Präsidentin des Landtages unterrichtet das für die Gleichstellung zuständige Ministerium jährlich darüber. Ferner sehen die Beschlüsse des Sozialausschusses vor, dass die Gleichstellungsbeauftragten der Dienststellen bei der Präsidentin des Landtages einen Beobachterstatus in der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung erhalten und die Gleichstellungsbeauftragte der Landesverwaltung im Falle einer Beanstandung der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nach Beratung durch das für Gleichstellung zuständige Ministerium einen Entscheidungsvorschlag vorlegt.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf meinen schriftlichen Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 6/5598 und bitte Sie, dem zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, so ist das nun mal,
man kann immer viel mehr wünschen, als nachher auf den Tisch kommt,
und man kann es nachher auch trefflich beklagen, dass der Anwendungsbereich dieses Gesetzes sich ausschließlich auf die Landesverwaltung und die nachgeordneten Behörden auswirkt.
Herr Ritter, ja, es ist richtig, alles, was Sie hier gesagt haben, haben Sie schon mehrmals gesagt, ob es nun zu Ihren Anträgen war, ob es zu Ihrem eigenen Gesetz war. Wir haben hier erstmals am 1. April die Debatte geführt.
Da wurden alle wesentlichen Inhalte des Gesetzes von allen Rednerinnen und dem Redner beleuchtet. Frau Ministerin, aber auch Frau Friemann-Jennert haben ja alle wesentlichen Punkte noch mal zusammengefasst. Wir haben in der Vergangenheit auch ausführlich darüber geredet: ein Mann als Gleichstellungsbeauftragter oder nicht? Die Mehrheit war derzeit noch eindeutig dagegen.
Wir haben über die Zielvereinbarungen gesprochen, die die Fraktion DIE LINKE ja wieder zurückabgewickelt hätte, obwohl die sehr erfolgreich sind. Und, Frau Gajek, ein Erfolg dieser Zielvereinbarungen ist es auch, dass wir in den Ministerien peu à peu mehr Frauen in Führungspositionen bekommen.
Wenn Sie ein bisschen vom Personal- und Arbeitsrecht verstehen, dann wissen Sie auch, dass man nicht einfach sagen kann, auf Wiedersehen, geh mal sonst wohin, hier sollen jetzt mehr Frauen sitzen.
Das muss wachsen und das ist ein Erfolg der Zielvereinbarungen.
Also die Argumente sind eigentlich längst ausgetauscht. Was ich aber sehr gerne mitnehmen werde, Herr Ritter, das ist Ihre Aussage zu den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der schwierigen Situation ihrer Arbeitsbedingungen. Ich denke, das müssen wir bei einer bald anstehenden Novelle der Kommunalverfassung
unbedingt noch mal ganz genau angucken,
weil ich dort durchaus Handlungsbedarfe sehe. Die Entwicklungen der letzten Jahre sind da wirklich ins Negative verlaufen.
Frau Gajek, zu der Entschließung der Bündnisgrünen möchte ich sagen, Sie haben ja zwei Punkte aufgeworfen,
einmal die Ausweitung des Geltungsbereiches auf die kommunale Ebene seitens des Ministeriums zu prüfen, aber auch das Beanstandungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten in einer Erweiterung auf ein Klagerecht zu prüfen.
Bevor die Ministerin den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat – dazu habe ich am 1. April auch ausführlich Stellung genommen –, waren gerade diese beiden Punkte ganz, ganz intensiv in den Beratungen dabei, sage ich mal salopp, sie wurden intensiv von allen möglichen Seiten beleuchtet, konnten sich dann letztendlich aber nicht für diesen Gesetzentwurf durchsetzen.
Das ist dann vielleicht der nächste Schritt, der mit der nächsten Novelle angegangen wird.
Insgesamt möchte ich jetzt schon abschließend sagen – also ich werde meine Redezeit nicht unnütz ausdehnen, da die Argumente bereits mehrfach ausgetauscht wurden –, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Fortschritt zu dem, was wir haben,
er geht in die richtige Richtung. Man kann nicht immer mit Siebenmeilenstiefeln voranschreiten und muss manchmal auch mit etwas mäßigeren Schritten vorankommen. Aber ich denke mal, dieser Gesetzentwurf ist doch ein gelungenes Werk. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Oft ist etliches da, was nur nicht jeder sieht. Wie es Herr Köster eben schon richtig sagte, wurde bereits am 16.10.2014 inhaltsgleich hier eine Diskussion geführt. Mein Kollege Julian Barlen hat ausführlich und umfassend
unsere ablehnende Haltung zu dem Antrag zu Protokoll gegeben und hier vorgetragen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Unsere Meinung hat sich diesbezüglich nicht geändert. Wir lehnen diesen Antrag auch heute ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Beiträge der NPD insgesamt jonglieren so zwischen verzweifeltem Quieken und Arroganz der Ohnmacht.
Die NPD-Fraktion in Person von Andrejewski versucht uns seit Jahren zu vermitteln, dass sie die Anwälte der kleinen Leute sind und vor allen Dingen die Anwälte der Arbeitslosen hier im Land, die fürchterlich ungerecht behandelt werden von den Behörden.
Das glauben wir Ihnen ganz einfach nicht.
Das glauben wir Ihnen ganz einfach nicht. Wenn Sie hier Ihre Reden schwingen, Herr Andrejewski, ist das das eine,
was Sie sagen, und wenn man dann hier Herrn Müller hört,
dann kommt man allerdings dahin zu überlegen, aha, die sagen zwar nie, was sie vorhaben zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu dem Thema, aber auf anderen Wegen wird das doch wieder deutlich.
Wenn die Eingliederungsvereinbarungen abgeschafft würden, weil die ja so fürchterlich ungerecht sind, was hätte das denn für Auswirkungen? Entweder würde es im Ergebnis bedeuten, dass pauschal geregelt würde, was Arbeitssuchende zu tun und zu lassen haben, also ohne Rücksicht darauf, wie sie persönlich gebildet sind, wie leistungsvermögend sie sind, was auch immer, oder aber wollen Sie gar die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens damit vertreten? Das kann man Ihnen erst recht nicht abnehmen, Herr Andrejewski.
Wenn Sie hier verlangen – und das haben Sie ja in mehreren Anträgen schon gemacht –, dass man an die Leistungsempfänger keinerlei Ansprüche zur Eigeninitiative stellen darf, sondern im Gegenteil sie in Ruhe lässt und ihnen möglichst auskömmlich ohne irgendwelche Erwartungen ihren Lebensunterhalt finanziert, suggeriert es tatsächlich, dass Sie sich hier, wenn auch nicht direkt gesagt, aber doch unterschwellig für ein bedingungsloses Grundeinkommen aussprechen.
Und wenn Sie dann auch noch hier den Bezug zum Dritten Reich herstellen, wie Sie das vorhin gemacht haben bei dem Antrag,
dann hört man natürlich das genau heraus, was Herr Müller hier vorgetragen hat,
wenn er davon spricht, wir sollen mehr Müttergehalt einführen oder die allgemeine Dienstpflicht.
Ja, wie war es denn im Dritten Reich, wie wurde da die hohe Arbeitslosigkeit bekämpft? Da wurden Branchen
einfach aus der Arbeitslosenhilfe ganz rausgelöscht. Da wurden die Frauen möglichst aus dem Arbeitsmarkt rausgedrängt, das passierte zuhauf.
Und dann gab es auch noch den Reichsarbeitsdienst. Das sind ja alles ganz tolle Sachen, also da kann man hier direkt die Parallelen gut heraushören.
Sie haben noch nicht ein einziges Mal gesagt, welche Maßnahmen Sie denn für sinnvoll halten. Sie sagen uns alles nur, was nicht funktioniert
oder was Ihrer Meinung nach schlecht ist, weil die Behörden das falsch anwenden oder die Gesetze schlecht gemacht sind.
Und Sie stellen sich immer dar als diejenigen, die das Volk hier vertreten. Das rechtfertigt ganz einfach nicht den Prozentsatz derjenigen, die Sie ja stabil wählen. Also wenn vier Prozent immer für das gesamte Volk sprechen, dann herzlichen Glückwunsch! Wir haben immer noch demokratische Mehrheitsverhältnisse hier im Land. Ihr Antrag ist genauso ungeeignet, tatsächliche Probleme zu lösen, wie die anderen Anträge, die Sie hier vorgelegt haben. Deswegen werden wir auch diesen ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Frau Ministerin hat eben ein Wort ins Spiel gebracht: Wirklichkeit 2016. Ich glaube, nach dem Beitrag des letzten Redners gewinnt dieses Wort eine besondere Bedeutung,
weil das, was hier an krudem Wirrwarr rausgespuckt wurde,
hatte mit der Wirklichkeit 2016 und den Ansprüchen der Geschlechter herzlich wenig zu tun.
Alle meine Vorredner haben sich erfrischend kurz gehalten, ich will das auch tun.
Da ich auch meine Ausführungen aus der letzten Debatte nicht wiederholen möchte,
beschränke ich mich darauf, einige wesentliche Ablehnungsgründe kurz zusammenzufassen.
Zum einen, als Erstes möchte ich die Zielvereinbarung ansprechen. Die Frauenpläne in Gleichstellungspläne umzubenennen, halte ich nach wie vor für wenig zielorientiert. Ganz im Gegenteil – Frau Ministerin sprach es an –, die Zielvereinbarungen haben bereits gute Erfolge gebracht. Wenn man sich allein die Abteilungsleiterebene in der Landesregierung anguckt, bleibt festzustellen, dass es von zwei Abteilungsleiterinnen im Jahr 2011 bis zum Jahr 2015 eine Verbesserung auf 11 Stellen gab. Das macht insgesamt fast 30 Prozent aus.
Leider ist es allerdings so, dass wir da eine kleine Rückentwicklung hatten, weil zwei von diesen Abteilungsleiterinnen aus unterschiedlichen Gründen aus diesem Job ausgestiegen sind und sie nicht weiblich nachbesetzt werden konnten. Aber das zeigt auch mal das Auf und Ab der Geschichte der Gleichstellung. Das sind die Realitäten, die manchmal die besten Entwicklungen dämpfen oder auch mal wieder ein bisschen zurückwerfen.
Zur kommunalen Ebene hat die Ministerin gesagt, was gesagt werden musste. Aber, Herr Ritter, der Gesetzentwurf ist auch handwerklich nicht besonders gelungen. Das möchte ich an nur einem Beispiel festmachen, und zwar an Artikel 3. Da schreiben Sie in Ihrem Gesetz- entwurf oder schlagen vor, in Paragraf 15 Absatz 4 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes werden nach Satz 2 folgende Sätze 3 bis 6 eingefügt, und diese möchte ich hier kurz zitieren, damit man sich mal vor Augen führt, warum das so wenig real ist: „Es kandidieren jeweils zur Hälfte Frauen und Männer.“ Ja, schön wäre es, wenn das so ginge.
„Die Liste ist abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei der erste Platz mit einer Frau oder einem Mann besetzt werden kann. Ausnahmsweise dürfen auch die den Frauen vorbehaltenen Listenplätze mit Männern besetzt werden, wenn sich nicht genügend Kandidatinnen zur Wahl stellen bzw.“ umgekehrt natürlich. „Das Geschlecht, das unter den Mitgliedern einer Partei oder Wählergruppe in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis auf der Liste vertreten sein.“
Und dann gucken wir mal in die Realität. Wenn man das konsequent betreiben würde, würden sich viele Wahlvorstände und Wahlhelfer freuen, dann wären die Listen sehr kurz.
Nein, ich möchte Ihnen mal das Absurde dieser Formulierung kurz vor Augen führen. Mein Ortsverein ist für ungefähr, nein, nicht ungefähr, für genau 30 Gemeinden zuständig. Mein Ortsverein hat, will ich mal sagen, 30 Prozent Frauen in der Mitgliedschaft. Aber die sind vollkommen unterschiedlich auf die Gemeinden verteilt. In meiner Gemeinde zum Beispiel sind fünf SPDMitglieder, die dem großen Ortsverein angehören, aber in dieser Gemeinde gibt es nur eine Frau und vier Männer. Das ist ein ganz anderes prozentuales Verhältnis als in der kleinsten Parteieinheit überhaupt. Was soll ich denn daraus jetzt schließen? Muss ich jetzt unbedingt, obwohl ich genug anderes zu tun habe, auch für meine Gemeindevertretung kandidieren, damit mindestens zwei der dort wohnenden Männer kandidieren? Was ist mit Gemeinden, wo überhaupt keine SPD-Frau wohnt, wo wir aber gleichwohl gern eine Liste aufstellen möchten, weil wir Parteilose gefunden haben, die gern auf unserer Liste kandidieren würden? Muss ich denen dann sagen, nee, das kannst du aber nur oder könnt ihr aber nur, wenn ihr noch eine Frau mitbringt? Also das hat mit der Realität zurzeit, mit unserer Struktur auf kommunaler Ebene sehr wenig zu tun, was die realistische Umsetzung angeht, Herr Ritter.
Herr Ritter, Sie schreiben aber hier, dass sie sich prozentual bei der Besetzung der Listen wiederfinden sollen,
aber wenn ich hier Einheiten von Parteien habe, die anders aufgestellt sind, die nicht so aufgestellt sind, dass sie auch in jeder Gemeinde Parteimitglieder haben, und das trifft ja auf viele Gemeinden zu,
da kann man das rein realistisch überhaupt nicht umsetzen. Das ist einfach nicht umsetzbar.
Ja, Herr Ritter, leider ist es nun mal so, dass Ihr Vorschlag oder Ihr Gesetzentwurf es nicht in den Ausschuss geschafft hat.
Geschafft hat es aber selbstverständlich der Gesetzentwurf der Landesregierung, und es wurde schon gesagt, am 1. Juni hatten wir die Schlussabstimmung und haben den auch mehrheitlich angenommen, sodass sich jegliche weitere inhaltliche Auseinandersetzung, glaube ich, damit überholt hat. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen natürlich Ihren Gesetzentwurf nach wie vor ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag hat den Antrag der Volksinitiative gemäß Artikel 59 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vor- pommern in seiner 118. Sitzung am 21. April 2016 beraten und federführend an den Sozialausschuss über- wiesen. Hintergrund der Volksinitiative ist, dass durch Bescheid des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales das Ausscheiden der Fachabteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin am Kreiskrankenhaus Wolgast aus dem Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vor- pommern festgestellt wurde. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die durchschnittliche Auslastung in diesen Abteilungen im Jahr 2014 nur noch etwas mehr
als 50 Prozent betragen habe und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 weiter gesunken sei.
Der Sozialausschuss hat zu dem Antrag der Volksinitiative in seiner 90. Sitzung am 18. Mai 2016 eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt. Im Rahmen dieser Anhörung hatte eine Vertreterin der Volksinitiative die Gelegenheit, diese zu erläutern. Sie hat in ihrer Stellungnahme zunächst den Werdegang der Volksinitiative bis zum Tag der Anhörung dargestellt und im Anschluss Stellung zu den Feststellungsbescheiden des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales genommen. Sie hat betont, dass für sie die Zahlen zur Auslastung unter Berücksichtigung der Verweildauer und die Feststellung der Fallzahlen der betroffenen Stationen im Feststellungsbescheid des Ministeriums nicht nachvollziehbar seien. Sie gehe von einer prozentualen Auslastung aus. Jedenfalls stelle sie eine Auslastung von unter 75 Prozent fest. Sie hat zugleich auf eine steigende Entwicklung hingewiesen.
Der zurückliegende Einbruch der Fallzahlen sei im Wesentlichen auf die Kündigung des Chefarztes zurückzuführen. Auch habe es eine Anweisung an die Rettungsstellen gegeben, Kinder, aber auch andere Patientinnen und Patienten an Wolgast vorbei an die Universitätsmedizin Greifswald zu überweisen. Schon frühzeitig habe das Bundeskartellamt davor gewarnt, dass Wolgast ein Portalkrankenhaus für die Universitätsmedizin Greifswald werden könne. Diese Aspekte würden sich auf die Fallzahlen auswirken. Der direkte Zusammenhang von Fallzahlen zur Qualität sei unbestritten.
Allerdings zeige sich an dem mit 21 Prozent deutlich unterdurchschnittlichen Anteil von Kaiserschnitten an der Gesamtzahl der Geburten ein hohes Qualitätsniveau am Krankenhaus Wolgast.
Die medizinische Versorgung einschließlich der ambulanten Sprechstunden im Bereich Kinderchirurgie und Sonografie seien auf qualitativ optimale fachliche und räumliche Weise erfolgt. Verschiedene ambulante Angebote durch das Kreiskrankenhaus Wolgast seien im Betrachtungszeitraum mit der Folge einer Verschlechterung beendet worden.
Die Schließung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe ziehe das Ende der Weiterbildungsbefugnis nach sich. Der Standort Wolgast sei darüber hinaus geografisch der sinnvollere Standort als Anklam, weil die bedarfsgerechte Versorgung der Menschen vor Ort, aber auch der Touristen in der Region einschließlich der Insel Usedom ortsnah und gut erreichbar sei. Die Verlagerung der Betten nach Anklam werde zu deutlich erhöhten Wegezeiten und Entfernungen für Frauen und Kinder in besonders belasteten Situationen führen. Ein erforderliches Notfallkonzept liege nicht vor.
Die Arbeitssituation in Wolgast sei im Sinne der Zukunftssicherung problematisch, da die bisherigen Arbeitsbedingungen, zum Beispiel die Reduzierung der Wochenarbeitszeit, gegen den Willen der Mitarbeiter verändert worden und Überstundenansammlungen zu verzeichnen seien und gleichzeitig Leistungseinbrüche festgestellt werden müssten. Dies seien unzumutbare Verhältnisse für die Mitarbeiter. Verunsicherung sowie Mobbing seien an der Tagesordnung. Die Zukunftsfähig
keit werde anhand einer Gutachtenanalyse des Institutes für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH nunmehr festzustellen sein. Das dem Finanzministerium vorgelegte Sanierungskonzept beinhalte jedenfalls keine Schließung von Stationen, sondern strukturelle Veränderungen.
Darüber hinaus hat die Volksinitiative dargestellt, dass die gesamte Entwicklung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ohne Kommunikation mit der Geschäftsführung und unter starker Belastung der Arbeitsmoral stattgefunden habe. Der mit ver.di abgeschlossene Zukunftssicherungsvertrag beinhalte Gehaltseinbußen von bis zu sieben Prozent. Dabei sei ungeklärt, wie weit dies von den Mitarbeitern autorisiert worden sei. Sektorenübergreifende Versorgung sei dringend notwendig, da ansonsten eine Unterversorgung im ambulanten Bereich zu erwarten sei. Greifbare Ergebnisse zur Modellregion Vorpommern seien nicht ersichtlich. Hinsichtlich der weiteren Ergebnisse der öffentlichen Anhörung verweise ich auf Punkt 2 meines schriftlichen Berichts. Vor allen Dingen verkneife ich es mir an dieser Stelle, noch mal eine Zusammenfassung der Äußerungen der Fraktionen wiederzugeben. Ich denke, dafür wird die Zeit gleich noch ausgiebig genutzt werden.
Der Sozialausschuss empfiehlt im Ergebnis seiner Beratungen, den Antrag der Volksinitiative, die Landesregierung aufzufordern, den Bescheid über das Ausscheiden der Fachabteilungen Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin am Kreiskrankenhaus Wolgast aus dem Krankenhausplan 2012 des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben und sich mit allen geeigneten Mitteln für den Weiterbetrieb beziehungsweise die Wiedereröffnung dieser Abteilungen am Kreiskrankenhaus Wolgast einzusetzen, abzulehnen und einer umfangreichen Entschließung zuzustimmen.
Mit dieser im Sozialausschuss auf Grundlage der Bera- tungen und insbesondere der Anhörungsergebnisse erarbeiteten Entschließung werden die Bestrebungen des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales unterstützt, durch eine verantwortliche Krankenhausplanung die Standorte in Wolgast und Anklam zu stärken und für die Zukunft zu sichern. Gleichzeitig werden damit die Veränderungen in der Struktur als wichtige Beiträge für den Erhalt der ärztlichen Versorgung insgesamt betont. Mit der Entschließung wird auch der weitere Handlungsbedarf in der Region um Anklam und Wolgast benannt. Dabei wird an alle Beteiligten appelliert, eine konstruktive Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung anzustreben und das Patientenwohl in den Mittelpunkt zu stellen. Ziel sei unter anderem, die notwendige medizinische Versorgung ganztägig auch für Kinder zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweise ich auf meinen Bericht zur Beschlussempfehlung und gehe davon aus, dass die Fraktionen im Verlauf der heutigen Beratung ihre Position zur Volksinitiative darlegen, sodass ich das an dieser Stelle, wie ich es eben bereits sagte, nicht tun muss. Ich bitte Sie daher, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unter anderem hat mich eine Pressemitteilung des Landesfrauenrates bewogen, mich für eine Aussprache zum Dritten Landesaktionsplan einzusetzen. Die hat mich nämlich ein bisschen enttäuscht, muss ich sagen. Der Landesfrauenrat ist unter anderem eine der Institutionen – so nenne ich es mal –, die die Landesaktionspläne im Land fast von Anfang an begleiten. Und dann lese ich in dieser Pressemitteilung: Der Dritte Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt bringt leider „nicht viel Neues“.
Und weiter: „Was Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt nicht brauchen, sind immer neue Berichte und symbolhafte Aktionspläne.“ Ein wenig enttäuscht hat es mich deswegen, weil ich glaube, dass man, wenn man sich den Dritten Landesaktionsplan anschaut, zu diesen Ergebnissen nicht kommen kann oder nur zum Teil kommen kann. Wenn hier steht, dass nicht viel Neues drinsteht, kann man das natürlich – und so bewerte ich das – positiv sehen, weil sich die Umsetzung des Zweiten Landesaktionsplans offensichtlich bewährt hat.
Aber von Anfang an: Nach jahrhundertelanger Ignoranz der hinter deutschen Türen stattfindenden Gewalt bis in das dritte Jahrtausend hinein
wurde erst in den letzten 26 Jahren durch das BGB das Ziel,
die Prozessopfer besser zu schützen und in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen, ernsthaft untersetzt.
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ So sagt es Artikel 2 unseres Grundgesetzes in Absatz 2. Am 01.12.1999 hat das Bundeskabinett den Aktionsplan der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet. Damit hat die Bundesregierung erstmals in Deutschland ein umfassendes Gesamtkonzept für alle Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2001 der Erste und 2005 der Zweite Landesaktionsplan auf den Weg gebracht. Der Dritte trägt den Evaluationsergebnissen des Zweiten Aktionsplans Rechnung und dient dem noch besseren Schutz und der Begleitung bei Betroffenheit der Menschen, die vor häuslicher oder sexualisierter Gewalt Angst haben müssen. Der Landesrat zur Umsetzung des Landesaktionsplans ist fast von Anfang an am Prozess beteiligt und bei der Implementierung von neuen Handlungsstrategien in den unterschiedlichen Institutionen und auch bei der Fortschreibung mit einbezogen.
Der Landesrat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien für Inneres und Sport,
Justiz, Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Bildung, Wissenschaft und Kultur, der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Landesfrauenrats, der Koordinierungsstelle CORA,
den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser, der Beratungsstellen gegen häusliche und sexualisierte Gewalt, der Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angebundener Kinder- und Jugendberatung, der Männer- und Gewaltberatungsstellen und der Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Ich sage das so ausführlich, damit man mal sieht, auf welch breiter Basis dieser Rat arbeitet.
Zur Vorbereitung des Dritten Aktionsplans wurden nun folgende Verabredungen getroffen: Erstens wird der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder fortgeschrieben. Der Landesaktionsaktionsplan wird umbenannt in „Dritter Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt“, das daher, weil man mittlerweile statistisch erfasst hat, dass eine vergleichsweise zu den Frauen zwar geringe, aber insgesamt doch eine erkleckliche, signifikante Anzahl von Männern und Jungen auch von Gewalt betroffen sind. Um eine Stigmatisierung der Menschen mit Gewalterfahrung als Opfer zu verhindern, wird zukünftig statt von „Opfern“ von „Betroffenen“ gesprochen.
Zunächst soll der Zweite Landesaktionsplan evaluiert werden. Aufgrund der Ergebnisse sollen dann die Herausforderungen, Ziele und Maßnahmen im Dritten Aktionsplan benannt und Ausführungen zur Umsetzung der Maßnahmen gemacht werden.
Zunächst wurde also eine Bestandsaufnahme gemacht, die ergeben hat, dem Beratungs- und Hilfenetz gehören neun Frauenhäuser, fünf Beratungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking, fünf Kinder- und Jugendberatungsstellen, die jeweils an die fünf Interventionsstellen angeschlossen sind, und drei Männer- und Gewaltberatungsstellen, seit 2008 landesweit Kinder- und Jugendberaterinnen in den Interventionsstellen, eine weitere Männer- und Gewaltberatungsstelle in Greifswald sowie eine landesweit tätige Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung an.
Aber auch ein Ergebnis ist: Da die Bedarfe von Betroffenen analog zu den komplexer werdenden Lebensverhältnissen vielfältiger geworden sind, können die Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern nicht allen Zielgruppen auf den Punkt gerecht werden. Zu den Zielgruppen ist zu sagen: Flüchtlinge, Asyla… Asylbewerberinnen und Asylbewerber
standen im Fokus des Zweiten Berichts ebenso wie Migrantinnen und Migranten.
Da bleibt im Ergebnis eigentlich festzustellen, dass die Bedarfe längst noch nicht gedeckt sind, aber zum Teil auch noch nicht formuliert waren, dass die Landesregierung in den vergangenen Jahren bereits trotz alledem teilweise Maßnahmen ergriffen hat und die Lebenssituation von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern weiterhin zu verbessern ist. Die Beschäftigten der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt haben entsprechend der Empfehlungen Angebotsflyer in verschiedenen Sprachen, wie zum Beispiel Vietnamesisch, Spanisch, Englisch und so weiter, erarbeitet und veröffentlicht. Aber auch andere Maßnahmen sind ergriffen worden.
Zu den Betroffenen von Menschenhandel als zweite Zielgruppe des Zweiten Berichts: Zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel wurde die Entwicklung eines Konzepts im Besonderen zu dessen Bekämpfung vorgesehen. Das Vorhaben konnte im April 2009 durch die Eröffnung der Fachberatungsstelle für Menschenhandel und Zwangsprostitution ZORA in Angriff genommen werden.
Mittlerweile wurde im Jahr 2012 das Themenfeld Zwangsverheiratung erweitert. Eine große Baustelle bleibt die Zielgruppe der Menschen mit Behinderungen, weil die sehr schwer erreichbar ist. Darauf komme ich nachher noch mal zurück.
Auch die Betroffenen von Stalking waren ein Hauptschwerpunkt des letzten Berichts, ein zentrales Handlungsfeld sozusagen. Schon in 2005 wurde in der Staatsanwaltschaft Schwerin das erste Sonderdezernat für häusliche Gewalt und Stalking eingerichtet. Seit 2007 haben auch die drei anderen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate. Hier gibt es Fortbildungsveranstaltungen in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, die sich um Stalking, aber natürlich auch um die anderen Gewaltfälle kümmern. In allen Polizeidienststellen sind Informationsmaterialien zur regionalen Beratung und zu Hilfeeinrichtungen vorhanden. Es gibt eine Arbeitsgruppe Stalking im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung. Auch die haben eine Informationsbroschüre erstellt. Darüber hinaus wurde eine Fachtagung durchgeführt und, und, und. Es wurden also viele Maßnahmen ergriffen. Aber da das natürlich auch auf Bundesebene ein Thema war, hat im Februar dieses Jahres der Justizminister einen Referentenentwurf vorgelegt, der praktisch den Sinn hat, dass es künftig für die Strafbarkeit in Stalking-Fällen ausreichen soll, dass ein Opfer durch das Stalking psychisch belastet sein könnte. Aus der Praxis muss ich aber berichten, dass der Nachweis, dass man ein Stalking-Opfer ist, ziemlich schwierig ist.
Ein weiteres Ziel des Plans ist der Erhalt des Beratungs- und Hilfenetzes, natürlich inklusive der Finanzierung und der Weiterentwicklung des Beratungs- und Hilfenetzes. Da kann ich sagen, dass in den vergangenen Jahren in das bestehende Beratungs- und Hilfenetz neue Beratungssysteme integriert worden sind und andere inhaltlich ergänzt wurden. Aber insgesamt wurde das Netz ausgeweitet auf ganz viele verschiedene Bereiche.
Die Interventionsstellen Schwerin und Rostock entwickelten 2005 ein bis dahin bundesweit einmaliges Modellpro
jekt der Kinder- und Jugendberatung. Das Modellprojekt endete in 2008. Viele von Ihnen werden sich noch daran erinnern, das haben wir hier ebenfalls in den Koalitionsfraktionen sehr stark beraten, sodass es gelungen ist, dass an jeder der fünf Interventionsstellen mittlerweile eine Kinder- und Jugendberatung angegliedert ist. 2009 war die Eröffnung von ZORA, das hatte ich schon gesagt, 2013 wurde in Greifswald die dritte Täterberatungsstelle eröffnet und es wurde eine halbe Stelle in die MISS.Beratungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Stralsund eingerichtet.
2011 startete an den rechtsmedizinischen Instituten der Unis Greifswald und Rostock das Modellprojekt Opferambulanzen. Darüber haben wir auch schon gesprochen. Auch das fällt in diesen Zeitraum. Mittlerweile gibt es in Mecklenburg-Vorpommern elf über das Land verteilte Traumaambulanzen.
Hier werden Betroffene, die aufgrund ihrer Gewalterfahrung psychotraumatische Belastungen erlitten haben, qualifiziert untersucht und beraten, und das funktioniert sehr gut. Mit der Traumaambulanz an den HELIOS Kliniken hier in Schwerin habe ich bis jetzt nur die besten Erfahrungen machen können.
Dann wurde 2010 – und das haben wir Frau Kuder zu verdanken – in Mecklenburg-Vorpommern zunächst als Modellprojekt die psychosoziale Prozessbegleitung in Schwerin und Neubrandenburg eingerichtet. Seit mittlerweile 2014 ist das auf alle Landgerichtsbezirke ausgedehnt worden.
Die Landespolizei hat seit 2011 einheitlich in den Polizeipräsidien, Inspektionen, Revieren, Kommissariaten, im Landeskriminalamt und im Landeswasserschutzpolizeiamt Opferschutzbeauftragte benannt, die allerdings nebenamtlich tätig sind.
Ja, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
der kann sich niemand und auch kein Ministerium entziehen. Aber weil ich eben der Ministerin gedankt habe, danke ich auch noch mal dem Minister, dass er auch mit an dem Strang gezogen hat.
Außerdem wurde umfangreiches Informationsmaterial zum Thema bereitgestellt und veröffentlicht.
Überhaupt bildeten die Öffentlichkeitsarbeit und die Prävention einen Schwerpunkt. Ich habe eine ganze Seite mit Beispielen aufgeschrieben. Das können Sie aber im Bericht selber nachlesen, das will ich hier nicht alles wiedergeben.
Was ich nur noch einmal lobend erwähnen möchte, ist die Antigewaltwoche, die für mich immer die zentrale Veranstaltung im Jahr für diesen Bereich ist.
Eine Schlüsselrolle für die Gesamtproblematik ist aber die Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen.
Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bildungswesens, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens, aber natürlich auch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Schade, dass man die Richter nicht verpflichten kann, sich auch schulen zu lassen.
Das wäre, glaube ich, auch mal nötig. Im gesamten Evaluierungszeitraum wurden die Beamtinnen und Beamten der Polizei aller Reviere
im Rahmen von Dienstgruppenschulungen und Dienstgruppenleiterschulungen
zum Thema „häusliche Gewalt und Stalking“ durch Mitarbeiterinnen der Interventionsstellen geschult.
Zudem ist das Thema Gewalt auch in der Ausbildung und im Studium der Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter verankert und integraler Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. An unseren Universitäten und Hochschulen des Landes ist das Thema „häusliche und sexualisierte Gewalt“ fester Bestandteil der Lehrplanung in verschiedenen Studienrichtungen und Forschungsvorhaben.
Ich hatte vorhin darüber berichtet, dass es bei Menschen mit Behinderungen besonders schwierig ist, an diese Zielgruppe heranzukommen. An der Universität Rostock
ist im Rahmen des Forschungsprojektes „EMMA unantastbar!“
ein Präventionsprogramm entwickelt worden,
das das Ziel hat, geistig behinderte Mädchen vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Also Herr Pastörs
findet das ganze Thema unglaublich witzig.
Wie Sie zum Thema Gewalt eingestellt sind, das wissen wir ja.
Insgesamt ist zu sagen, dass es in den vergangenen Jahren gelungen ist, die im Zweiten Landesaktionsplan beschriebenen Maßnahmen umzusetzen und den Opferschutz in Mecklenburg-Vorpommern wirklich zu verbessern. Dazu beigetragen haben sicherlich auch die Vernetzung und Verbesserung der Kooperationen. Da gibt es die regionale Kooperationsstruktur, die landesweite, aber auch die bundesweite.
Die zukünftigen Herausforderungen sind teilweise schon angeklungen. Natürlich müssen wir weiter die Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber in den Blick nehmen, ebenso die Menschen mit Behinderungen, da gibt es noch Nachholbedarfe. Es geht hier nicht nur um die Barrierefreiheit von Frauenhäusern, sondern – das sagte ich eben schon – überhaupt um das Herankommen an diese Personengruppe. Die Betroffenen von Menschenhandel und Zwangsverheiratung sind ebenfalls im Fokus, ebenso wie die Betroffenen von Stalking. Hinzu kommt die Gruppe derjenigen, die durch digitale Gewalt betroffen ist. Auch das wird immer mehr ein Thema. Außerdem will man die täterbezogenen Interventionen, also die Verantwortungsübernahme von Vätern bei häuslicher Gewalt, mehr in den Fokus nehmen. Die digitalen Angriffe sind das Aktionsfeld, was vollkommen neu aufgenommen wird.
Dazu kommt natürlich, dass das Beratungs- und Hilfenetz weiterentwickelt und erhalten wird.
Insgesamt bleibt aber zu bemerken, dass der Landesaktionsplan zwar zunächst ein Mittel der Landesregierung ist, einen besseren Schutz vor Gewalt im Land zu gewährleisten, aber wir sprechen von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Und wenn ich noch mal an die Dunkelfeldstudie des Innenministers erinnern darf, wie
hoch da die Rate derjenigen ist, die sich trotz Betroffenheit keine Hilfe holt und diese Taten nicht anzeigt,
dann, denke ich mal, haben wir eine ganze Menge zu tun. Das betrifft nicht nur die Landesebene, das betrifft genauso gut die Bundesebene bis rauf in die EU-Ebene.
Aber das betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche.
Wir selber haben die Aufgabe, denke ich mal, immer darauf aufmerksam zu machen, welche Möglichkeiten hier in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stehen, und den Menschen Mut zu machen, die Hilfsangebote anzunehmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Gajek, das war ein bisschen leidenschaftslos heute.
Ich hoffe ja, da kommt noch ein bisschen mehr Schwung rein. Ja, also wirklich!
(Heiterkeit bei Silke Gajek, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN: Wieso? Ich habe doch zum Gesetz
gesprochen. Das ist das Gesetz, meine Liebe! –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe den größten Teil meiner Blätter am Pult gelassen,
weil ich wie in gewohnter Weise auch heute mich nicht in Wiederholungen erschöpfen möchte und ja viele Redner schon vor mir hier gestanden haben und aus dem Bereich ÖPNV vorgetragen haben.
Zu Herrn Köster: Herr Köster, Sie haben Ihren Beobachtungsposten, so, wie Sie es nannten, sehr, sehr schlecht ausgefüllt,
kann ich da nur sagen, bei dem, was Sie hier vorgetragen haben. Wer hier anderen vorwirft, sich in Vereinen und Verbänden zu engagieren, der kann das natürlich tun, wenn er das selbst nicht tut, weil er nämlich am ganz rechten Rand verortet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit der Enquetekommission ist erfrischenderweise immer sehr zielgerichtet und eben nicht geprägt von Parteienklüngel oder was auch immer,
sondern die Zielorientiertheit wird dadurch dokumentiert, dass man umfangreiche – und ich glaube, das ist auch dieses Mal wieder gelungen –,
gute Empfehlungen zuletzt auch zu Papier bringt. Und wenn auch nicht die Ergebnisse jeder Enquetekommission sofort umgesetzt werden, so ist die Arbeit einer Enquetekommission trotz alledem für die Gesellschaft wegweisend.
Die Sicherstellung der Mobilität wird als eine Kernaufgabe der Daseinsvorsorge angesehen, weil die Mobilität ein menschliches Grundbedürfnis ist, um an der Gesellschaft teilhaben zu können. Das haben die Grundlagenexpertisen deutlich herausgearbeitet. Die heutigen Älteren sind unternehmenslustiger als frühere Generationen. Auch wenn sie nicht mehr im Arbeitsleben stehen, gehen sie wesentlich häufiger aus dem Haus, fahren irgendwohin, als das frühere Generationen getan haben.
Unsere Mobilität in der Fläche ist geprägt durch Individualverkehre und – Frau Friemann-Jennert hat das vorhin, ich glaube, Frau Gajek auch, angesprochen –, zurzeit haben wir eine öffentliche Debatte über ältere Verkehrsteilnehmer, Führerschein, Verkehrssicherheit und so weiter. Dazu gibt es ganze Sendungen, auf NDR Info habe ich das gestern Abend bei der Heimfahrt selbst verfolgen können. Die Meinungen sind vollkommen kontrovers. Aber es ist nichts zu verallgemeinern, nicht mal in den obersten Altersgruppen kann man das verallgemeinern. Leute, die 85 und älter sind, können durchaus noch flott im Verkehr unterwegs sein, und zwar verkehrssicher, während auch jüngere Menschen teilweise schnell mit hohem Verkehrsaufkommen überfordert sind.
Und eins hat die Untersuchung auch ergeben: Ältere in Mecklenburg-Vorpommern greifen für den Nahbereich öfter auf das Fahrrad zurück, als das in anderen Bundesländern der Fall ist. Dann nimmt die Nutzung erst bei Hochbetagten ab, aber wir wissen alle, dass in den ländlichen peripheren Räumen oftmals für die ganz normalen Alltagsverkehre gute Radwege einfach fehlen.
Insgesamt kommt dem ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft eine größere Bedeutung zu, als das zurzeit der Fall ist. Herr Koplin, aber auch Frau Friemann-Jennert und Frau Gajek haben die Schlaglichter aus den Empfehlungen hier schon vorgetragen. Deswegen will ich mich diesem Thema mal von einer anderen Seite widmen, weil Sie wissen das alle, selbst nach der Kreisstrukturreform hat sich hier der ÖPNV so ein bisschen anders strukturiert,
teilweise sind übergreifende Lösungen wieder zurückgefahren worden. Der ÖPNV liegt in den Händen der kommunalen Ebene. Die Kreise und kreisfreien Städte machen das in ihrer eigenen Zuständigkeit und organisieren das, wie sie es für richtig halten. Und das ist für uns als Land natürlich eins der Hauptprobleme. Der zukünftige ÖPNV soll so sein, dass jemand aus dem Umkreis von Lübeck, sage ich mal, der in Nordwestmecklenburg wohnt, möglichst ohne große Brüche bis auf die Insel Rügen oder auch nach Usedom reisen kann, und das bestenfalls irgendwann auch mit einem einheitlichen Tarif. Davon sind wir weit entfernt. Das wird eine der schwierigsten Aufgaben sein, die uns bevorstehen.
Im Landkreis Nordwestmecklenburg wurde mit dem 01.01.2016 ein neues ÖPNV-Konzept eingeführt, das ganz wesentliche Bestandteile aus dem Konzept, was wir hier dem Land empfehlen, landesweit beinhaltet. Das Konzept hat also zur Folge, dass Taktlinien eingezogen wurden, dass das Hauptnetz an Struktur, sage ich mal, also alle Zentren des Kreises in einer guten Taktung liegen, verortet in diesem Netz, und die Individualverkehre sollen dieses Netz ergänzen. Es ist eine Hotline geschaltet worden, weil natürlich so ein neues Konzept zu Veränderungen führt. Die Drähte liefen heiß, bis zu 2.000 Anrufe am Tag wurden an den Umstellungstagen, in den ersten Tagen gezählt. Teilweise kamen die Nutzer überhaupt gar nicht durch, weil ständig besetzt war. Es gab und gibt viele Abstimmungsnotwendigkeiten. Die gab es im Vorfeld, die gab es nach dem Start, aber ich denke, wenn dieses Konzept erst mal eine Weile läuft, können andere Landkreise und kreisfreie Städte durchaus hier ein Beispiel vorfinden, an welchem sie sich orientieren können.
Immer wenn es zu Veränderungen kommt, werden die Bürger erst mal richtig wach und denken, wie betrifft mich das denn. Dann ist die Beteiligung am allergrößten, nicht im Vorverfahren, wenn eigentlich das öffentliche Beteiligungsverfahren läuft, wie auch hier. Ein Problem dabei ist natürlich immer die Abstimmung der Fahrpläne zwischen dem schienengebundenen und dem straßengebundenen ÖPNV. Das wird manchmal gern vergessen. Aber auch das ist natürlich besonders wichtig. Dazu haben wir hier gestern schon die Debatte gehabt, wie wichtig der schienengebundene Personennahverkehr bei uns im Land ist und wie er weiterentwickelt werden soll.
Und eins noch am Rande: Alles hängt mit allem zusammen. Der Kollege Barlen hat vorhin zu den Strukturen, zu den Anknüpfungspunkten im Land ausgeführt, weil auch im ÖPNV geht es natürlich darum, überflüssige Verkehre zu vermeiden. Das heißt also, dass ich meine Strukturen so habe, dass ich als Bürger dieses Landes nicht weiter fahren muss als bis zu meinem Grundzentrum, weil ich in meinem Grundzentrum möglichst alle Infrastruktur vorfinden kann, die ich benötige, und dass ich dort die Strukturen vorfinde und nicht erst ins nächste Mittel- oder auch Oberzentrum fahren muss.
Also, sehr geehrte Damen und Herren, die Empfehlungen, die die Enquetekommission zu Papier gebracht hat, sind übergreifend auf das ganze Land bezogen und die Umsetzung wird viel Energie und Kraft bedeuten, wird ein Umdenken bedeuten und vor allen Dingen wird es bedeuten, dass wir die kommunale Ebene vollkommen mit ins Boot bekommen müssen, weil ohne die kommunale Ebene kommen wir da keinen Schritt weiter. Ich wünsche mir, dass wir diese Schritte gehen können mit der kommunalen Ebene zusammen und dass diese aufgeschlossen ist und nicht, wenn sie ein neues Konzept gefunden hat, daran festhält, sondern auch bereit ist, dann mit den anderen zusammenzuarbeiten, damit das Ganze gelingen kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete!
Frau Borchardt, in Teilen Ihrer Einbringungsrede hatte ich direkt nicht den Verdacht, sondern die Auffassung, dass Sie eher dazu neigen, Strafen abschaffen oder auch lieber schmälern zu wollen, weil sie sowieso vor dem Begehen von Straftaten nicht abschrecken. Und ich glaube ja, Strafen schrecken nicht immer vor Straftaten ab, aber Strafen sind für Opfer ganz wichtig.
Für Opfer sind Strafen für Straftäter sehr wichtig. Und deswegen möchte ich hier auch aus Sicht von Opfern meinen Redebeitrag halten und möchte noch einmal einen Satz sagen, den wir gestern schon oft gehört haben: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Frau Ministerin sprach von gesellschaftlichen Veränderungen, denen wir auch unsere Straftatbestände und die Strafhöhen anpassen müssen. Ich sage aber, wir sind auch in der Bundesrepublik Deutschland, was die Rechte Einzelner angeht, noch nicht am Ende einer langen Entwicklung. Und da spreche ich dieselben Rechte für Mann und Frau an. Das wissen Sie alle, die Realität in Deutschland war: Bis 1958 konnten Männer eigentlich mit ihren Frauen machen, was sie wollten, und denen vorschreiben, was sie wollten. Da wurden Frauen gar nicht als geschäftsfähig angesehen, und erst 1997 wurde die Vergewaltigung in der Ehe überhaupt als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch eingeführt.
Und wenn man sich diesen Straftatbestand anschaut, die Strafhöhe anschaut und was der Bundesgerichtshof daraus folgert, wie er das auslegt, da kann man doch schon stark ins Grübeln kommen.
2006 hat der Bundesgerichtshof eine Verurteilung wegen Vergewaltigung aufgehoben. Darauf hat 2012 der Bundesgerichtshof noch mal Bezug genommen und dies wie folgt begründet: Dass „der Angeklagte der Nebenklägerin“ – also das Opfer in dem Fall – „die Kleidung vom Körper gerissen und gegen deren ausdrücklich erklärten Willen den Geschlechtsverkehr durchgeführt hat, bele- gen … nicht die Nötigung des Opfers durch Gewalt. Das Herunterreißen von Kleidung allein reicht zur Tatbestandserfüllung nicht aus …“
Der Paragraf 177 bestraft erhebliche Fälle sexueller Übergriffe. Minderschwere Fälle – beispielsweise wenn das Opfer sich missverständlich verhalten hat und eine Vergewaltigung damit womöglich provoziert hat aus Sicht der anderen – werden wenig bis gar nicht bestraft.
Auch über die Strafmaße der überhaupt nur ahndungsfähigen Straftaten kann man trefflich streiten. Zum Beispiel kann ein Exhibitionist, wenn er meint, sein Geschlechtsteil in der Gegend herumzeigen zu müssen, mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden.
Wenn aber jemand einer Frau an die Brust fasst, wie es ja auch in Köln und anderswo geschehen ist, ist das über
haupt gar nicht strafbewährt. Es ist gar nicht strafbewährt und darüber müsste man vielleicht auch mal reden. Und da hat Frau Ministerin Kuder leider auch recht, weder die Gesetzesvorlage zur Novellierung des Sexualstrafrechts noch der Antrag, der im Änderungsantrag der GRÜNEN benannt ist, ändern daran wirklich was, also nehmen weitere Straftatbestände in dieser Richtung auf. Der Täter kommt bei seiner Ersttat oft sogar mit einer Bewährungsstrafe davon. Opfer einer sexuellen Straftat haben nicht selten lebenslänglich, sie haben nämlich lebenslänglich mit den psychischen Folgen zu kämpfen.
Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2006 hat es viele Fälle gegeben, in denen die Staatsanwaltschaften und Gerichte den Vergewaltigungsparagrafen 177 entsprechend eng ausgelegt haben. Seit vielen Jahren setzen sich daher Verbände, in erster Linie jene, die eh für Frauenrechte kämpfen, für eine Reform des Paragrafen 177 ein. Ich bin froh, dass das so ist, und ich würde in diesem Fall auch die dort geforderte Strafverschärfung vollends unterstützen.
Der Antrag der LINKEN sagt ja auch aus, dass die Strafverfolgung oder der Vollzug defizitär sind. Das kann ich nur unterstreichen. Wenn man in der Opferhilfe und Opferarbeit tätig ist, erfährt man das leider sehr oft, dass Straftaten an Opfern manchmal dem Vernehmen nach tatsächlich nicht ernsthaft verfolgt werden. So habe ich es einmal erlebt, dass eine Frau von ihrem Ex vor ihrer Wohnungstür so lange gewürgt worden ist, bis Nachbarn den Täter von ihr wegrissen. Sie selber hatte Todesangst und würde Stein und Bein schwören, dass er sie töten wollte, aber letztendlich ist davon im Lauf der Verfahren eine nicht besonders schwerwiegende Körperverletzung geblieben.