Protocol of the Session on July 5, 2016

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In Artikel 3 Ihres Grundgesetzes heißt es –

(Heinz Müller, SPD: „Ihres Grundgesetzes“ haben Sie gesagt. „Ihres Grundgesetzes“! – Heiterkeit bei Stefanie Drese, SPD)

Ihres Grundgesetzes! –: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse“,

(Heinz Müller, SPD: Ach, Ihres wohl nicht? Er hats wohl nicht so mit dem Grundgesetz.)

„seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen“ – und jetzt passen Sie gut auf, Herr Müller –

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

„oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das ist immer schön, wenn ihr uns das Grundgesetz vorlest! Das ist so geil!)

Ja, wir können das ja mal als Hörbuch machen, ne, Herr Ringguth?!

(Udo Pastörs, NPD: Das ist eure Verfassung des Landes. Wir führen euch vor. Ihr verstoßt, nicht wir!)

Können Sie dann beim Pommerschen Buchdienst bestellen.

Zurückzukommen auf das Zitat: Sie können sich also aussuchen, ob Sie mit der Ausreichung der Anti-RechtsMillionen gegen das Grundgesetz verstoßen, weil Sie damit alle Nationalgesinnten im Land bewusst benachteiligen, oder ob Sie gegen das Grundgesetz verstoßen, weil Sie allerlei Extremisten, seien sie nun links oder demokratisch, bevorzugen. Wenn Sie sich nicht entscheiden können – es dürfte beides stimmen. Sie sind nämlich keine Demokraten, wie Sie es vor sich hertragen. Sie halten nichts von Meinungsfreiheit und auch nichts von Volksbeteiligung. Was Ihnen nicht passt, das wird bekämpft. Und dann muss man sich also nicht wundern, wenn man als Heterosexueller deutscher Abstammung ohne Schuldkomplex zur Zielscheibe Ihres Wahnes wird.

(Heiterkeit und Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Erwartungsgemäß werden Sie unserem Antrag heute wohl nicht zustimmen. Aber es sei Ihnen versichert, dass Ihr Plan nicht aufgehen wird. Ihr Ziel werden Sie nicht erreichen. Wir werden es eben nicht hinnehmen, dass Sie unser Volk seiner Selbstbestimmung berauben wollen, dass Sie versuchen, es durch Millionen von Ausländern zu ersetzen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Wir werden weiter für die Existenz, die Freiheit und für den sozialen Frieden unseres Volkes kämpfen. Wir wer

den nicht aufhören, auf das volksfeindliche Treiben von Ihnen und Ihren Parteien zu zeigen,

(Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Irgendwie haben die Wahnvorstellungen.)

und dabei ist es zweitrangig, ob dieser Kampf zum Wohle unseres Volkes in einer Partei wie der NPD geführt wird oder eben ohne Parteibuch fortgesetzt wird. Wir machen weiter – und zwar so lange, bis Deutschland aus seinem Schlaf erwacht.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Bis alles in Scherben fällt, jaja, das haben wir schon gehört.)

Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wer dem Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksa- che 6/5544 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Und die Stimmenthaltungen? – Zugestimmt hat die Fraktion der NPD, dagegen stimmten alle anderen Abgeordneten. Damit ist der Antrag der Fraktion der NPD auf Drucksache 6/5544 abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23: die Beratung des Antrages der Fraktion der NPD – Fehlentscheidungen der Job-Center und Sozialämter nicht ohne Konsequenzen lassen – Überprüfungszeitraum für Verwaltungsakte nach dem SGB II verlängern, Drucksache 6/5545.

Antrag der Fraktion der NPD Fehlentscheidungen der Job-Center und Sozialämter nicht ohne Konsequenzen lassen – Überprüfungszeitraum für Ver- waltungsakte nach dem SGB II verlängern – Drucksache 6/5545 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn die Jobcenter Fehler machen – und das kommt gar nicht so selten vor –, dann hätten sie zwei Möglichkeiten, mit diesem Problem umzugehen: erstens, sie könnten ihre Arbeit verbessern, oder zweitens, sie beschneiden und beseitigen die Möglichkeiten der Betroffenen, gegen diese Fehler vorzugehen.

Weg Nummer eins ist ein bisschen schwierig aufgrund der von Grund auf verkorksten Personalpolitik, besonders des Jobcenters Vorpommern-Greifswald. Ich bin dabei gewesen, als der Vorgänger, die Sozialagentur, gegründet wurde, und habe mir angehört, wie dort das Personal aufgestellt wurde. Die Landrätin wollte unbedingt die Sozialagentur haben, fand ich auch noch das geringere Übel damals, verglichen mit einer Arbeitsgemeinschaft. Und dann kamen die Bürgermeister und sagten, das machen wir mit, aber wir wollen unsere Mitarbeiter loswerden, die wir nicht mehr so gebrauchen können. Ich habe da ein paar überflüssige und ich habe welche in der Friedhofsverwaltung, die kann ich auch nicht mehr brauchen, und so kam die Friedhofsverwaltung eben dazu, die Langzeitarbeitslosen zu verwalten. Das war schon mal kein guter Anfang, denn nicht jeder

von den Leuten war unbedingt geeignet, dann durch Nachschulungen an die nötige Qualifikation herangeführt zu werden, zumal die Bürgermeister ja wahrscheinlich nicht gerade ihre besten Leute da hingeschickt haben. Und so fing das auch an und stolperte vor sich hin.

Ein zweiter großer Fehler bei den Jobcentern sind die ewigen Versetzungen. Das ist mir ja so vollkommen rätselhaft, warum die meisten sogenannten Kunden oder Betroffenen nur so kurze Zeit einen Sachbearbeiter oder einen Jobvermittler haben, warum die immer, ständig wechseln, warum die dauernd versetzt werden. Kaum haben sie sich an einen gewöhnt, schon ist der nächste da. Der muss sich wieder einarbeiten, der hat keine Ahnung davon, in der Leistungsabteilung genauso, der sagt dann, oh, das ist ja mein Vorgänger gewesen, was ist das überhaupt, das muss ich mir erst mal anschauen. Und so dauert das auch ewig. Solange sich daran nichts ändert, wird auch die Fehlerhaftigkeit der Arbeit der Jobcenter so auf dem Niveau, auf dem tiefen Niveau bleiben, wo sie jetzt ist.

Was sie ja stattdessen gemacht haben: Sie haben den Gesetzgeber eingespannt, damit der ihnen hilft, um die Konsequenzen ihrer Fehler herumzukommen. Denn die geheime Kommandosache bei den Jobcentern ist, dass es so etwas wie Überprüfungsanträge gibt. Ich habe noch nie einen Empfänger von Arbeitslosengeld II gesehen oder gehört, der vom Jobcenter erklärt bekommen hätte, dass es so etwas wie Überprüfungsanträge überhaupt gibt. Denn wenn die Widerspruchsfrist versäumt ist, sagt man den Leuten, das war es halt. Es gibt aber Überprüfungsanträge und die können auch gestellt werden über die Monatsfrist in die Vergangenheit hinaus, die der Widerspruch eigentlich umfasst hätte. Und wenn der Überprüfungsantrag durchkommt, dann muss die Voraussetzung gegeben sein, dass das Recht unrichtig angewandt wurde und dass aufgrund dessen Sozialleistungen zu Unrecht nicht gewährt wurden. Wenn ich das beweisen kann, wenn mir das erst ein halbes Jahr später auffällt, weil auch die Texte der Bescheide so komplex sind, dass ein normaler Mensch sie kaum verstehen kann, dann kann ich das noch machen.

Und da hat sich der Gesetzgeber nun herangesetzt, nicht etwa an die verfehlte Personalpolitik und die schlechte Organisation, sondern an diese Möglichkeit, rückwirkend noch falsche Bescheide angreifen zu können. Früher war das bis zu vier Jahre zurück in die Vergangenheit möglich. Wenn mir jetzt also auffallen würde, dass mir im Jahre 2013, selbst 2012 noch Leistungen versagt worden sind – vielleicht weil ich irgendwo lese, dass diese Leistungen hätten gewährt werden müssen, und ich jetzt erst erfahre, dass das rechtlich falsch war, mir die zu versagen –, dann hätte ich das nach der alten Rechtslage noch bis 2012 zurückverfolgen können. Das hat man jetzt eingeschränkt. Man hat das so eingeschränkt, dass ich es nur noch vom jetzigen Jahr bis zum 01.01.2015 zurückverfolgen und korrigieren lassen kann und Leistungen zurückbekommen kann, sodass die Jobcenter mit falschen Entscheidungen und rechtswidrigen Bescheiden durchkommen und sich wieder einmal durchgesetzt haben, nach dem Motto: Wir wollen Geld sparen, wir wollen uns Arbeit sparen und die Betroffenen sind uns völlig egal. Und dieses Unrecht haben wir zwar schon mal angesprochen, aber seit wann darf man ein Unrecht nur einmal in der Welt und einmal im Leben ansprechen?

(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD)

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Foerster von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Andrejewski, da Sie meine Fraktion ja nun mehrfach explizit angesprochen haben, sei mir der Hinweis gestattet, dass wir als LINKE

(Michael Andrejewski, NPD: Nicht lesen können.)

selbstverständlich gute Kontakte zu Tacheles e. V. pflegen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Also sowohl die Bundestagesfraktion nutzt Harald Thomé als Experten im Rahmen von Anhörungen als auch wir greifen auf dessen Expertise zurück, zuletzt übrigens im Rahmen der Beratung zum Antrag „Hartz-IV-Rechtsver- schärfung im Bundesrat nicht zustimmen“. Dieses Thema haben Sie ja seinerzeit verschlafen und dann in der letzten Sitzung des Landtages einen ähnlich lautenden Antrag zum gleichen Sachverhalt eingereicht.

Und wenn Sie heute früh zugehört hätten, wäre Ihnen auch nicht entgangen, dass ich persönlich die anstehende Abstimmung zur SGB-Rechtsverschärfung bei der Aussprache „Mecklenburg-Vorpommern soll ein Land guter Arbeit werden“ angesprochen habe. Insofern brauchen wir von Ihnen keine Belehrungen, wie wir sozusagen mit Empfehlungen von Tacheles e. V. umgehen sollen, und ich glaube, die Kolleginnen und Kollegen dort sind auch nicht besonders erfreut darüber, dass nun ausgerechnet Sie diese als Kronzeugen hier in Landtagssitzungen benutzen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Aber jetzt zum vorliegenden Antrag: Auch der bietet tatsächlich nichts Neues unter der Sonne. Ich habe mich mit dem im Antrag beschriebenen Sachverhalt im Dezember des vergangenen Jahres ausführlich auseinandergesetzt. Der Antrag trug seinerzeit die Drucksachennummer 6/4849 und datierte vom 2. Dezember 2015. Ich habe damals ausführlich die unterschiedlichen Positionen der demokratischen Fraktionen zu Hartz IV allgemein, aber auch zur Frage, inwieweit der im deutschen Sozialrecht zugunsten der Betroffenen geltende Grundsatz, einen nicht rechtskonformen Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde überprüfen lassen zu können, dargestellt. Und für DIE LINKE habe ich dabei verdeutlicht, dass wir die Absenkung der Höchstgrenze für den Zeitraum, in dem man rückwirkende Leistungen geltend machen kann – für Betroffene, die Leistungen im Rahmen von Hartz IV oder der Sozialhilfe beziehen –, von vier auf ein Jahr für falsch halten. Zudem habe ich Sie, Herr Andrejewski, auf formale Fehler in Ihrem Antragstext hingewiesen.

Sie wissen, wie wir mit Ihren Anträgen umgehen, und Sie wissen auch, warum. Heute kommt jetzt noch der untaugliche Versuch dazu, das Parlament mit einem Wust von aufgewärmten oder leicht modifizierten Anträgen seiner Arbeitsfähigkeit zu berauben, und selbstverständ

lich lehnen wir daher auch diesen Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Andrejewski von der NPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!