(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von Stefan Köster, NPD, und Udo Pastörs, NPD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn eine solche allgemein geschätzte Organisation angeblich oder tatsächlich in Gefahr gerät durch ein Papier, das in Brüssel das Licht der Öffentlichkeit erblickt, dann sieht die NPD ihre große Stunde gekommen, kann sie doch hier zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, meint sie jedenfalls. Sie kann als Erstes sich hinstellen als die Kümmerer, die sich hier um das Wohl unseres Landes kümmern, und sie kann zum Zweiten das tun, was sie immer gern tut, nämlich die Institution der Europäischen Union in den Dreck ziehen.
(Stefan Köster, NPD: Jawoll. – Udo Pastörs, NPD: Was ist Dreck? – Jörg Heydorn, SPD: Sie sind einfach doof!)
Punkt 1. Wie groß ist eigentlich die Gefahr? Ist es eigentlich realistisch, dass die Landesregierung hier eine Bundesratsinitiative ergreift?
Meine Damen und Herren, bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um eine Konkretisierung der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG vom 12.06.1989. Das heißt, die zugrundeliegende Richtlinie gibt es seit 22,5 Jahren. Bislang hat sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern und auch anderswo nicht allzu heftig gestört. Ich glaube, da gibt es eher andere Dinge, die die Feuerwehren stören
Wie ist nun der Gang der Dinge in Europa? Dass Sie davon nichts verstehen, wissen wir. Deswegen will ich Ihnen gern ein wenig nachhelfen.
Eine solche Konkretisierung einer solchen Rahmenrichtlinie wird in Europa zunächst von den Sozialpartnern, das heißt, von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften diskutiert.
Die Sozialverbände besitzen nämlich in Europa hier ein kodifiziertes Legislativrecht. Und wenn Sie tatsächlich Interesse daran hätten, auf eine solche Konkretisierung Einfluss zu nehmen, dann wäre es einfach nur logisch, sich mit einem der beiden Sozialpartner, Arbeitgebervertreter oder Arbeitnehmervertreter, in Verbindung zu setzen
Aber wenn Sie Zeit haben und sich ernsthaft mit der Sache befassen wollen, dann schauen Sie bitte mal in Artikel 154 Absatz 4 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
dann werden Sie nämlich feststellen, dass eine solche legislative Tätigkeit der Sozialpartner faktisch Gesetzeskraft erlangt, wenn diese Sozialpartner sich nämlich einigen.
Das heißt, die Sorge, dass das hier alles gegen den Baum geht, ist vielleicht ein bisschen früh, denn ich setze sehr wohl Hoffnung in die Vernunft der Sozialpartner,
Sollte allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, und damit bin ich weiter bei der Sache, eine solche Einigung nicht erzielt werden, wird die Europäische Kommission einen Vorschlag erarbeiten.
Ich darf hier beispielhaft für viele andere die Abgeordnete Ulrike Rodust aus Schleswig-Holstein zitieren. Sie sagt, ich darf zitieren: „Die Entscheidung über solche Fragen liegt immer noch beim Parlament.“
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Stefan Köster, NPD: Sind Sie ein Traumtänzer! – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns dies ansehen, vom Legislativrecht der Sozialpartner über die Kommission, über die letzte Entscheidung im Europäischen Parlament, dann ist es völlig lächerlich, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt die Landesregierung auffordern wollen, eine Bundesratsinitiative zu ergreifen.
So viel Schwachsinn auf einem Haufen habe ich selten gesehen und das zeugt nicht davon, dass Sie sich ernsthaft mit dem Thema befassen,