Protocol of the Session on May 23, 2012

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alles auch ein bisschen schneller passieren können, das gestehe ich ungern ein, aber das ist so und sie wird zum Jahresbeginn des kommenden Jahres in Kraft treten, und zwar deshalb jetzt erst zu Beginn des kommenden Jahres, weil wir mit allen betroffenen Unternehmern intensive Gespräche dazu führen, wie sie denn aussehen soll, diese Busförderrichtlinie. Weil wir alle wissen – und das ist auch Konsens mit den Unternehmen, das ist auch mit dem Verband dieser Unternehmen Konsens –, dass sie geringe finanzielle Möglichkeiten haben und wir wollen nicht sozusagen an der Zielgruppe vorbei als Land einfach festlegen, wie die Förderkriterien auszusehen haben, sondern wir wollen mit der betroffenen Branche einfach zu einvernehmlichen Kriterien kommen. Da sind wir, denke ich mir, auf sehr gutem Wege und auch dieser Hinweis sei mir an der Stelle noch mal gestattet: Wir sind eines der ganz wenigen Länder, die diese Förderung überhaupt noch machen. Viele Bundesländer fördern den Busbereich gar nicht mehr. Wir führen dazu gute Gespräche mit den Unternehmen und ich kann das hier so sagen, ich habe nicht den Eindruck oder ich weiß, dass die Unternehmen eine gute Lösung einer schnellen Lösung hier deutlich vorziehen.

Sie sprechen dann unter Punkt 8 die Absicherung der Mobilität durch alternative Bedienformen an. Dieser Punkt deckt sich mit unserer Koalitionsvereinbarung Ziffer 104. Es ist also auch nicht unbedingt Ihre Erfindung und ich kann Ihnen sagen, seit Jahren haben wir eine Landesförderung für alternative Bedienformen auf Grundlage einer eigenen Richtlinie. Das ist also schon möglich. Diese Richtlinie wird zurzeit überarbeitet, und zwar mit dem Ziel, eine stärkere und bessere Nutzung für die Zukunft hinzubekommen. Darüber hinaus ist die Förderung zum Beispiel von Kleinbussen nach der geltenden Fahrzeugförderrichtlinie möglich, aber auch verbesserungsbedürftig. Das ist unbestritten. Da gibt es, sage ich mal, technische, formale, bürokratische Hürden, die das an der einen oder anderen Stelle bisher verhindert haben, da arbeiten wir dran.

Unter Punkt 9 kommen Sie zur Schülerbeförderung. Da verlangen Sie die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung durch das Land. Ja, meine Damen und Herren, die Träger der Schülerbeförderung sind die Landkreise. Und auf Grundlage vom Paragrafen 17 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erhalten die Landkreise im Rahmen des Vorwegabzuges Mittelzuweisungen in Höhe von 11 Millionen Euro. Das Land leistet darüber hinaus Ausgleichsleistungen an die Busverkehrsunternehmen für den Ausbildungsverkehr. Das wird häufig in der öffentlichen Wahrnehmung durcheinander geschmissen, Schülerverkehr und Ausbildungsverkehr, zwei völlig unterschiedliche Dinge. Und hier bei dem Ausbildungsverkehr geht es um den Paragraph 45a des Personenbeförderungsgesetzes, das sind im Jahr 2011 circa 24,5 Millionen Euro gewesen. Das heißt also, das Land leistet einen wesentlichen Beitrag für den ÖPNV in der Fläche unseres Landes.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber die Zahl der anspruchsberechtigten Schüler ist durch die Kreisgebietsreform gestiegen.)

Sie haben mir nicht zugehört. Oder ich gebe Ihnen das schriftlich. Wenn Sie mir nicht zuhören, ist das Ihr Problem.

Punkt 10 – SPNV und ÖPNV an Wegenetzen und nicht an den Verbindungen zu orientieren. Innerhalb des schienengebundenen Personennahverkehrs besteht ein landesweiter integraler Taktfahrplan, den das Land in einer Vorstufe seit 96 eingeführt hatte. Dieser wird sukzessive weiterentwickelt, so sollen kurze Übergangszeiten an Umsteigebahnhöfen gewährleistet werden. Auch hier eine Klarstellung: Für die Anbindungen und Taktungen des straßengebundenen ÖPNV an den Bahnhöfen sind wiederum die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Sie sind die Aufgabenträger nach Paragraf 3 Absatz 3 des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vor-pommern. Wer also nun den ÖPNV zentralisieren will, dem sei einfach nur gesagt, dass die kommunale Ebene nach unserer Einschätzung dichter dran ist und die Erfordernisse vor Ort besser einschätzen kann.

Natürlich ist der Landesregierung viel an einer gut vernetzten Infrastruktur gelegen und dazu wird, ich sage es noch mal, ein integrierter Landesverkehrsplan erstellt. Und da freue ich mich darauf, mal zu sehen, wie Sie sich dann als Opposition konstruktiv an der Stelle mit einbringen und eben nicht nur …

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das tun wir gerne.)

Davon gehe ich aus, Herr Suhr, da habe ich keine Bedenken.

… und eben nicht nur einen Landesnahverkehrsplan fordern.

Also ich sage es noch mal: Der Schwerpunkt muss auf einem integrierten Landesverkehrsplan liegen, weil wir einfach das Problem haben, dass wir – das ist natürlich der historischen Entwicklung geschuldet – viele Dinge nebeneinander her laufen haben, die manchmal nicht wirklich hundertprozentig kompatibel sind. Deswegen wollen wir diesen integrierten Landesverkehrsplan. Da gehören viele Verkehrsträger rein bis hin zum Luftverkehr zum Beispiel.

Dann komme ich zum Punkt 11. Und da halte ich mich jetzt vorsichtig zurück, weil auch da ist eine Unterstellung drin. Sie sagen da, Ausschreibungen im Bahnverkehr sollen so gestaltet werden, dass künftig nicht mehr durch Mengen Mehrkosten entstehen.

Meine Damen und Herren, ich sage das hier von dieser Stelle noch mal ausdrücklich und deutlich: Die Ausschreibungen von SPNV-Leistungen in Mecklenburg-Vorpommern sind nicht mangelbehaftet. Was richtig ist, ist, dass wir darüber diskutieren, dass die vergleichsweise geringe Verkehrsnachfrage in Mecklenburg-Vorpommern in unserem Land teilweise für Eisenbahnverkehrsunternehmen tatsächlich wirtschaftlich relativ wenig interessant sind. Das ist schlicht und einfach so. Und so besteht auch ein relativ geringer Wettbewerb unter den Anbietern. Uns als Landesregierung ist aber viel an der Attraktivität des Angebotes gelegen. Und den …

(Im Plenarsaal klingelt ein Handy.)

Da klingelt ein Handy und der Kollege ist nicht da. Das kommt gut.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Ah, er ist doch da.

Also, meine Damen und Herren, bei der Attraktivität von Angeboten und das bei den schwierigen Wettbewerbsbedingungen, denen wir da unterliegen, geht es uns zum Beispiel in Ausschreibungen unbedingt um Anforderungen, wie den Einsatz von Neufahrzeugen, auch das wirkt sich auf den Fahrpreis aus, logischerweise. Ich erinnere daran, in Rostock werden demnächst Waggons eingesetzt. Das sind nicht mehr die Doppelstockwaggons, weil da kommen Menschen mit Behinderungen oben gar nicht mehr rein, sind noch nie reingekommen, sondern da werden moderne Fahrzeuge eingesetzt, die also jedem Menschen mit Behinderung ermöglichen, jeden Ort innerhalb dieses Zuges, innerhalb dieses Waggons auch zu erreichen. Die sind schlicht und einfach teurer als die – ich sag jetzt mal – einfach gestrickteren Waggons. Und darauf bin ich stolz, dass wir als Verkehrsministerium lange, bevor wir andere Regelungen getroffen haben, eine Tariftreueerklärung in dem Bereich haben. Das heißt, auch da, und das nehmen wir billigend in Kauf, weil wir genau wussten, was passiert, dass natürlich diese Tariftreueerklärung sich ebenfalls auf den Preis auswirkt. Das ist ja ganz normal und logisch.

Meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen.

Zusätzlich soll der Landtag nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Feststellung über die Verantwortung und Organisation des öffentlichen Nahverkehrs treffen. Und dazu sei eigentlich nur Folgendes gesagt, ich habe es vorhin schon mal angedeutet: Es gibt eine gesetzlich fixierte Trennung der Zuständigkeiten. Die Regelungen im ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern sind eindeutig, das Land hat die Zuständigkeit für den SPNV und die Landkreise und die kreisfreien Städte haben die Zuständigkeit für den sonstigen ÖPNV auf der Straße. Wenn Sie das also ändern wollen – setzen wir das mal voraus –, dann, sage ich Ihnen, wären die parlamentarischen Gepflogenheiten so, müssen Sie einen Entwurf für eine Änderung des ÖPNV-Gesetzes Mecklenburg-Vorpommern einbringen, wo Sie genau diese Zuständigkeiten anders formulieren, zusammenfassen, wie auch immer, und dann dem einen oder dem anderen zuschlagen wollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich glaube, damit schaffen Sie sich nicht bloß Freunde. Also ich kann nur vorsichtig darauf hinweisen, denn die Landkreise und die kreisfreien Städte sehen schon sehr genau darauf, dass sie dort, genau an der Stelle ihre Zuständigkeiten haben und nicht das Land.

Meine Damen und Herren, im Koalitionsvertrag kann man nachlesen, dass ein integrierter Landesverkehrsplan unter Bürgerbeteiligung erarbeitet werden wird. Damit kommen wir unserer Verantwortung nach und verbessern die Verknüpfung aller Verkehrsträger. Mit der ausschließlichen Betonung eben auf den öffentlichen Nahverkehr verkennen Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, schlicht und einfach die Lage und man muss anerkennen, dass bei allem Bemühen der Individualverkehr in diesem Land einfach aufgrund der Struktur des Landes und auch der demografischen Entwicklung weiterhin einen relativ hohen Stellenwert haben wird, ob uns das gefällt oder nicht. Und um da auch Missverständnissen vorzubeugen, beim Individualverkehr setze ich Fahrrad, Motorrad, Autoverkehr gleich. Ich gewichte da nicht den Autoverkehr deutlich höher.

Meine Damen und Herren, dieser Antrag, so, wie er vorliegt, bietet das Potenzial, um das jetzt freundlich zu formulieren, enormer Kostensteigerung ohne irgendeine Idee der Gegenfinanzierung. Es werden dann Forderungen formuliert, die schon längst durch geltende Rechtslage abgearbeitet sind, und in der Sache bleibt Ihr Antrag eigentlich weit hinter dem Anspruch zurück, den wir als Koalition in unserem Vertrag zur Zusammenarbeit schon längst festgelegt haben, nämlich die Weiterentwicklung der Mobilität im Land weiterzuführen. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht nicht um die Festsetzung, sondern um die Umsetzung.)

Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Eifler von der CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Herr Minister, ich habe Ihnen deutlich zugehört und das bestätigt das: Wieder einmal beglückt uns die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit einem unnötigen Antrag. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, für die Jahre 2013 bis 2017 einen Landesverkehrsplan zu erarbeiten. Um auch sicherzugehen, dass grüne Politik umgesetzt wird, werden gleich elf Vorgaben zur Erarbeitung des Landesnahverkehrs formuliert.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sollten wir weniger machen? – Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Eines solchen Antrages, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bedarf es aber nicht, da aus dem Koalitionsvertrag heraus die Landesregierung bereits aufgefordert ist, das Verkehrskonzept aus dem Jahre 2002 durch einen integrierten Landesverkehrsplan abzulösen und dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten.

Die Koalitionsfraktionen ziehen deshalb eine andere Herangehensweise vor. Wir haben uns konkret unter Punkt 87 der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, das Verkehrskonzept aus dem Jahre 2002 durch einen integrierten Landesverkehrsplan, der Leitlinien für eine ökonomisch soziale und eine ökologisch nachhaltige Verkehrspolitik vorgibt, abzulösen. Hierbei werden auch die mit dem Verkehr einhergehenden Belastungen für die Menschen Beachtung finden. Der Landesverkehrswegeplan, Entschuldigung, Landesverkehrsplan soll unter Einbeziehung der Kommunen, der betroffenen Verbände und interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Darüber hinaus wird er auf einer Verkehrsprognose für das Land aufbauen, um bedarfsgerecht und ressortübergreifend verkehrsrelevante Entscheidungen vorzubereiten.

Allein diese Feststellungen verdeutlichen, dass die Landesregierung auf Grundlage einer aktuellen Verkehrsprognose und unter Beteiligung aller Betroffenen einen fundierten Landesverkehrsplan erarbeiten wird. Nur so können die Belange der Menschen in unserem Land ausreichend berücksichtigt werden. Im Rahmen dieses

Verfahrens können auch Sie, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Vorstellungen zur Gestaltung des Landesverkehrsplanes einbringen.

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Na, wann geht es denn los?)

Der Minister hat Sie ja auch eingeladen dazu, an dem Verfahren teilzunehmen.

Die unter Ihren elf Punkten aufgeführten Vorschläge sind meines Erachtens jedoch kaum geeignet, eine ökonomisch soziale und ökologisch nachhaltige Verkehrspolitik zu gestalten. Sie stellen einen Forderungskatalog auf, ohne auf Bedarfe beziehungsweise Kosten näher einzugehen. Ein solches Verfahren hält meine Fraktion für äußerst fragwürdig.

Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn die Ausgestaltung des ÖPNV und dessen Finanzierung seitens des Verkehrsministeriums in den zurückliegenden Jahren als nicht optimal zu bezeichnen ist, so kann man auf Grundlage Ihres Antrages schon keine geordnete Verkehrspolitik im Land realisieren. Insgesamt ist meine Fraktion, wie eingangs deutlich erwähnt, der Auffassung, dass der vorliegende Antrag nicht zur nachhaltigen Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in MecklenburgVorpommern taugt. Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Danke.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es liegt einiges im Argen im Personennahverkehr im Land, das hat nicht zuletzt die Anhörung im Verkehrsausschuss deutlich gemacht. Es gibt eine ziemliche Unzufriedenheit nicht nur unter den Unternehmen, sondern auch Bürgerinitiativen, offene Briefe, alles Mögliche in dieser Richtung zeigen das. Deshalb ist es richtig, dass wir uns mit dieser Problematik wieder nach so kurzer Zeit beschäftigen. Im letzten Monat hatten wir schon einen Antrag von uns auf der Tagesordnung, der ebenfalls angeblich nicht nötig war, also solche Aussagen schocken mich nun wirklich überhaupt nicht mehr.

(Torsten Renz, CDU: Nee?)

Trotzdem ist es richtig, dass wir das heute wieder debattieren.

(Torsten Renz, CDU: So schnell geben Sie nicht auf.)

Nicht nur meine Fraktion treibt die Sorge um, dass aufgrund falsch gesetzter Prioritäten und fehlender finanzieller Mittel, und ich betone das ausdrücklich, nicht nur schuldhaft durch das Land, sondern vor allen Dingen auch durch den Bund, ein zukunftsfähiger und dem Bedarf flexibel angepasster öffentlicher Personennahverkehr im Moment kaum noch zu gewährleisten ist.

Und da hier immer von Gegenfinanzierungsvorschlägen gesprochen wird, also mein Herangehen und das meiner

Fraktion – und da denke ich, so machen das die GRÜNEN auch – ist, dass man zunächst erst mal ein Ziel formuliert und Ansprüche formuliert und dann überlegt: Wie kommen wir dahin? Und dann muss man natürlich auch fragen: Wo nehmen wir das Geld dafür her?

Die Landesregierung antwortet bisher mit Plänen zur Streckenstilllegung und Ausdünnung von Takten beim Schienenpersonennahverkehr sowie mit Vorschlägen zur Kürzung für die Fahrzeugförderung. Seit Anfang des Jahres gibt es keinen Ersatz für die ausgelaufene Richtlinie. Das hat der Minister selbst gesagt.

Die Kommunen müssen sich auf größere Verlustausgleiche für ihren Busverkehr einstellen, da auch die Ausgleichszahlungen für den Schülerverkehr kontinuierlich rückläufig sind und sich das Land aus der Unterstützung für die Straßenbahninfrastruktur zurückziehen will. Die kommunalen Kassen sind weder darauf eingerichtet noch verfügen Sie über genügend Spielraum, um überhaupt helfend einzugreifen. So sind Verschlechterungen im Busverkehr, gerade im ländlichen Raum, vorprogrammiert.

Zum Beispiel wird es in den Ferienzeiten abseits der Bundesstraßen – das hat die Anhörung im Ausschuss eindeutig ergeben – wohl kaum noch Busverkehr zwischen den kleinen Dörfern und in den kleinen Dörfern geben. Vielfach ist diese Situation bereits eingetreten. Mobilität im ländlichen Raum darf aber nicht zu einem Luxusgut werden, das sich nur noch Menschen mit ausreichendem Einkommen und einem Auto oder anderem individuellen Fahrzeug leisten können. Mobilität ist ein Grundbedürfnis und deren Sicherung ist Kernaufgabe des Landes. Zumindest sehen wir das so, nicht nur in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern, aber besonders da. Ein ganzheitlicher Ansatz mit vorausschauender Planung, der diesem Anspruch genügt, fehlt. Aus all diesen Gründen unterstützt meine Fraktion den Antrag der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, auf einiges möchte ich trotzdem noch im Einzelnen eingehen.