Also Sie bezahlen Ihren Referenten in der Probezeit kein Geld, oder was, Herr Liskow? Das ist doch irre!
Erstens ist die Praxis, Praktikanten monatelang unbezahlt zu beschäftigen, ebenfalls eine Unsitte und sollte von der öffentlichen Hand nicht unterstützt werden.
Und zweitens ist ein Lehrauftrag kein Praktikum, das heißt, Lehraufträge werden meist nicht im Rahmen einer Ausbildung ausgeführt
Ihre Lehrveranstaltungen werden in der Regel nicht gemeinsam mit erfahrenen Dozenten vor- oder nachbereitet.
Meine Damen und Herren, die Lehrbeauftragten in unserem Land leisten vollwertige Lehrveranstaltungen und müssen daher auch vollwertig honoriert werden.
(Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Margret Seemann, SPD: Die erhalten doch eine Vergütung. Was erzählen Sie denn hier für einen Stuss?!)
Warum fordern wir aber zum jetzigen Zeitpunkt trotzdem kein generelles Verbot? Das kommt Ihnen doch entgegen, Frau Dr. Seemann.
Es kann natürlich durchaus Situationen geben, in denen eine Person aus Eigeninitiative eine Lehrveranstaltung anbieten möchte und eine Bezahlung für nachrangig hält.
Also Honorarprofessoren zum Beispiel erhalten als Entlohnung einen Reputationsgewinn, zum Beispiel in Form eben ihres Titels. Privatdozenten erhalten für ihre Lehre ebenfalls eine ideelle Vergütung in Form des Titels PD – Privatdozent.
Manche junge Wissenschaftler sagen vielleicht auch: Der Schutz vor Missbrauch der Verzichtsregelung ist zwar gut gemeint, aber wenn ich dadurch keinen Lehrauftrag mehr erhalte – das ist ja auch Ihre Denkrichtung, Frau Dr. Seemann –, dann bekomme ich später Probleme mit meinen Erfahrungswerten. Das heißt für uns als Gesetzgeber: Zunächst müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass Lehrbeauftragte hieraus keine Nachteile befürchten müssen und dass es zu keinem Missbrauch kommt. Aber eine Lösung muss gemeinsam mit den Hochschulen und den Lehrbeauftragten selbst gefunden werden. Bis dahin müssen die Personalräte der Hochschulen darüber wachen, dass die gesetzliche Regelung nicht missbraucht wird. Die hier vorgeschlagene Regelung ist daher tatsächlich als eine Art Übergangsregel zu verstehen, als Notregel, solange es keine direkte Vertretung der Lehrbeauftragten gibt. Denn bisher gibt es ja eben an den Hochschulen noch niemanden, der über den freiwilligen Verzicht von Bezahlung wacht. Deswegen fordern wir mit dem vorliegenden Antrag einerseits
und andererseits eine Meldepflicht an den Personalrat, damit ein Missbrauch beziehungsweise eine inflationäre Praxis schnell erkannt werden kann. So kann auf Fehlentwicklungen in Zukunft schneller reagiert werden.
Und gestatten Sie mir die Anmerkung: Ich bin schon etwas erstaunt, dass die Gewerkschaftspartei der SPD Interessenvertretungen scheinbar für nicht so wichtig hält.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Das habe ich nicht gesagt. Da hätten Sie mir zuhören müssen, anstatt dazwischenzuquatschen! – Zuruf von Dr. Hikmat Al-Sabty, DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich will noch kurz etwas zu den Kosten sagen. Es geht nicht um Millionenbeträge, nein, nein!
Es geht hier nicht um Millionenbeträge, ganz im Gegenteil. Es geht um eine gerechte Entlohnung von insgesamt 75.000 Lehrstunden.
Der Personalrat der Universität Rostock hat berechnet, dass durch staatliches Lohndumping auf Kosten der Lehrbeauftragten circa 500.000 Euro eingespart werden. Diese 500.000 Euro halte ich für ein Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern für absolut stemmbar. Das Geld ist gut angelegt und würde den Wissenschaftsstandort stärken und attraktiver für junge Nachwuchskräfte machen.
eigentlich wollte ich nicht weiter auf Ihren Wortbeitrag eingehen. Dass Sie sich aber über die Qualität der Anträge der GRÜNEN im Hochschulbereich abfällig geäußert haben,
darauf habe ich ja dann auch mit meinen Zwischenrufen reagiert. Das heißt, ich habe sozusagen die Fehde hier gar nicht vom Zaun gebrochen,
(Dr. Margret Seemann, SPD: Ich habe Sie nicht beleidigt wie Sie mich, Herr Saalfeld. Ich habe Sie persönlich nicht beleidigt. – Heinz Müller, SPD: Eine solche Bewertung wird ja wohl noch zulässig sein. Oder wollen Sie das verbieten?)
sondern Sie haben sich hier einfach pauschal abfällig über alle unsere Anträge geäußert. Also ich finde, das ist schon ein starkes Stück!
Ich kann mich da einzig und allein an einen armseligen Antrag in der letzten Sitzung erinnern und der forderte die lapidare Streichung eines Paragrafen im Bundesgesetz. Das hatten die GRÜNEN schon vor vier Jahren gefordert.
Also wenn Sie hier, Frau Dr. Seemann, qualitativ wertvolle Anträge in der Vergangenheit vorgelegt hätten, dann könnte ich, also dann könnte man Sie wenigstens hier und jetzt ernst nehmen, so aber nicht.
Eine angemessene Bezahlung, meine Damen und Herren, eine angemessene Bezahlung, vernünftige Mitwirkungsrechte,
das fordern wir hier und das erhöht die Qualität der Lehre und macht den Hochschulstandort Mecklenburg