Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, Mecklenburg-Vorpommern zahlt von Anfang an keine 100 Prozent der Diäten als Übergangsgeld, sondern in den ersten drei Monaten 90 Prozent, in den dann folgenden neun Monaten 70 Prozent
und in den dann folgenden zwei Jahren auf Antrag 50 Prozent der Grunddiäten. Wenn Sie dies alles miteinander multiplizieren, kommen Sie auf 21 Monatsdiäten. Ich finde es schon ein wenig schwierig, dies zu vergleichen und einfach gleichzusetzen mit Ländern, Bundesländern, die von Anfang bis Ende 100 Prozent der monatlichen Diäten als Übergangsgeld zahlen,
Also wenn ich 24 Monate 100 Prozent zahle, dann sind das 24 Diäten. Wenn ich, wie wir, abgestuft zahle – ich habe die Zahlen eben genannt –, dann komme ich insgesamt auf 21 Monatsdiäten. Das heißt, es gibt mehrere Bundesländer, die, was die Zahl dessen angeht, was sie zahlen, tatsächlich höher liegen als Mecklenburg-Vor- pommern, und das sollte man wissen, wenn man diese 36 Monate im Munde führt.
Ein Zweites, meine sehr verehrten Damen und Herren: Mecklenburg-Vorpommern rechnet konsequent alle Erwerbseinkünfte, die der ausgeschiedene Abgeordnete hat, auf seine Übergangsgelder an.
Es gibt nur eine Ausnahme, das sind Bezüge aus ehrenamtlicher Tätigkeit. Wenn ich also beispielsweise in einer Gemeindevertretung tätig bin, das wird nicht angerechnet. Alles andere wird angerechnet.
Und wenn ich mich mal umschaue, ich nehme beispielsweise das Land Baden-Württemberg, in dem die monatlichen Diäten bei 6.975 Euro liegen – also deutlich höher als bei uns –, in dem das Übergangsgeld für maximal 24 Monate bezahlt wird,
und wo dann eine Anrechnung von Einkommen nur stattfindet, wenn dieses Einkommen aus einem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis erzielt wird. Wenn also unser ausgeschiedener Abgeordneter in Baden-Württemberg volle Diäten bekommt und in der Privatwirtschaft sein Geld verdient – was ihm gegönnt sei –,
Und dann, meine Damen und Herren, zu sagen, Mecklenburg-Vorpommern ist ja hier der große Ausreißer, die machen bei den Übergangsgeldern Unsinn, das kann ich nicht nachvollziehen. Dann sollten wir die Vergleiche wirklich ehrlich machen
Nehmen wir mal die Wahlperioden, die bislang zu Ende gegangen sind. Die derzeit laufende 6. Wahlperiode möchte ich jetzt hier noch nicht ansprechen, sondern nur die zu Ende gegangenen fünf.
In diesen fünf Wahlperioden – einschließlich des Endes der 5. Wahlperiode, da sind ja eine Reihe von Abgeordneten ausgeschieden – sind insgesamt 151 Männer und Frauen, die Abgeordnete gewesen sind, im Laufe der Jahre aus diesem Landtag ausgeschieden. 151. Von diesen 151 ehemaligen Abgeordneten haben 51 überhaupt kein Übergangsgeld bekommen. Also ziemlich genau ein Drittel der ausgeschiedenen Abgeordneten hat null bekommen,
Und was in der Öffentlichkeit so gern als Bild genommen wird, das ist auch nicht so ganz unrealistisch, dass Angehörige des öffentlichen Dienstes ein Mandat übernehmen. Wenn das Mandat endet und die in den öffentlichen Dienst zurückgehen, in ihre alte Funktion, in ihre alte Verwaltung oder sonst etwas, dann bekommen die überhaupt kein Übergangsgeld.
Also von den 151 ausgeschiedenen Abgeordneten haben 51 überhaupt kein Übergangsgeld bekommen. Nur 100 haben es überhaupt bekommen. Und wenn ich dann weiterschaue: Von diesen 100 Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren, die überhaupt etwas bekommen haben, haben 47 das Übergangsgeld für maximal 12 Monate bekommen. Nur 21 ausgeschiedene Abgeordnete, von den 151, die ausgeschieden sind, nur 21 Abgeordnete haben das Übergangsgeld länger als 24 Monate bekommen.
Wenn wir also darüber reden, dass wir mit den 36 Monaten einen solchen Ausreißer im deutschen Vergleich darstellen, dann reden wir bitte auch mal darüber, über wie viele Abgeordnete wir eigentlich reden, die das betrifft. 21 von 151, das ist ein recht kleiner Bruchteil, und das scheinen mir dann wirklich Fälle zu sein, wo ich geneigt bin zu sagen, vermutlich haben wir dort etwas Vernünftiges gemacht und eine schwierige Situation verhindert.
(Vincent Kokert, CDU: Na, entweder wollen wir einen Bevölkerungsquerschnitt im Parlament oder wir wollen keinen. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)
Also, meine Damen und Herren, lassen Sie uns eine realistische, eine sachliche Betrachtung machen und nicht irgendwelche Schattenkämpfe kämpfen. Ich glaube, wenn wir dies tun und wenn wir das Übergangsgeld realistisch bewerten, dann müssen wir sagen, das ist angemessen, das ist etwas, was wir verantworten können und was wir vertreten können.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen den Vergleich mit anderen Bundesländern – das ist ja eine vernünftige Herangehensweise – nicht scheuen. Wir müssen aber auch sagen, wir haben die Verantwortung – Kollege Jaeger hat völlig zu Recht darauf hingewiesen –, wir haben die Verantwortung, dies für uns zu regeln. Wir haben diese Verantwortung wahrgenommen und ich glaube, wir haben es in der Vergangenheit gut gemacht.
Das, was in diesem Gesetz steht, ist angemessen. Es trägt den Gegebenheiten des Landes Mecklenburg-Vor- pommern Rechnung,