Heinz Müller
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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch das System kommunale Abgaben und das zugrunde liegende Kommunalabgabengesetz eignen sich trefflich für polemische und emotionalisierte Diskussionen. Ich möchte aber eine solche Diskussion hier heute nicht führen und die Art und Weise, wie wir bisher mit diesem Gesetzentwurf umgegangen sind, macht mich hoffnungsvoll, dass es uns gelingt, hier eine sachliche Debatte zu führen. Das haben wir jedenfalls bisher so gehandhabt und ich fände es schön, wenn das auch so weitergeht. Ich werde jedenfalls meinen Teil dazu beitragen.
Lassen Sie uns noch einmal einen Blick zurückwerfen auf den Gesetzentwurf der Landesregierung: In diesem Gesetzentwurf wird die Schließung einer Regelungslücke vorgeschlagen, einer Regelungslücke, die höchstrichterlich festgestellt worden war, und die, wenn wir sie nicht schließen würden, bei uns zu erheblichen Problemen führen würde. Mit der Schließung dieser Regelungslücke kommen wir zu einer rechtlichen Situation, die es uns ermöglicht, die Finanzierung insbesondere der Abwasseranlagen, darum geht es im Schwerpunkt, aber auch anderer leitungsgebundener Anlagen, etwa des Trinkwassers, über das System von einer Mischfinanzierung aus Beiträgen und Gebühren zu einem Ende zu bringen. 95 Prozent der Finanzierungen sind abgeschlossen. Die entsprechenden Beitragsbescheide sind rausgegangen, die Beiträge sind erhoben.
Nur in einigen wenigen Bereichen ist dies nicht der Fall. Über Ursachen wollen wir hier nicht weiter spekulieren, aber ich darf mir den Hinweis auf teilweise extrem lange Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nicht ersparen, denn solche Dinge sind häufig streitverfangen und streitverhangen und deshalb kommt es zu solchen Verfahren, die dann zu zeitlichen Verzögerungen führen. Würden wir jetzt diese Regelungslücke nicht schließen, würde in diesen wenigen Bereichen, in denen wir diese Abgaben noch nicht erhoben haben, die Situation entstehen, dass wir dies nicht mehr können, möglicherweise mit sehr schwierigen rechtlichen Folgen, wie etwa gespaltenen Gebührensituationen und Ähnlichem. All dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann unseres Erachtens nicht sinnvoll sein.
In der Anhörung, die wir im Innenausschuss durchgeführt haben, hat sich diese Einschätzung sehr deutlich gespiegelt. Natürlich – und das finde ich vollkommen in Ordnung und vollkommen normal – ist von dem Vertreter der Bürgerinitiativen, die sich insgesamt gegen eine Beitragsfinanzierung unserer Entsorgungseinrichtungen wenden und die insbesondere das Thema der sogenannten Altanschließer zum Gegenstand machen, die Gelegenheit genutzt worden, diese Rechtsänderung zum Anlass zu nehmen, um die Beitragsfinanzierung insgesamt infrage zu stellen und eine Rückabwicklung vorzuschlagen. Ich glaube, dass eine solche Rückabwicklung weder praktikabel noch sinnvoll, noch sachangemessen ist, und ich denke, dass wir diesen Gedanken nicht weiter verfolgen sollten.
Interessant war, dass von den übrigen Anzuhörenden mit unterschiedlichen Akzentsetzungen aber doch insgesamt die Intention des Gesetzentwurfes unterstützt worden ist. Sehr spannend fand ich die Aussage, dass Nichtstun – so war es wörtlich – auch keine Option sei. Das heißt, dass, wenn man das Gesetz nicht, wie von der Landesregierung vorgeschlagen, verändert, wir neue Probleme bekommen und es dann doch ändern müssen. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier gab es eine relativ klare Situation und aus meiner Sicht eine klare Richtung, wie wir zu verfahren haben, nämlich Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Interessant wurde die Diskussion dadurch, dass über das hinaus, was im Gesetzentwurf drinsteht, ein weiteres Thema mehr und mehr Eingang in die Diskussion gefunden hat. Das ist das Thema der sogenannten Erneuerungsbeiträge. Erneuerungsbeiträge sieht das Kommunalabgabengesetz vor und wenn wir dieses Instrument, was bisher nicht geschieht, anwenden würden, würde dies dazu führen, dass wir von dem Grundgedanken der Einmaligkeit von Beiträgen abweichen würden und dass wir eine Anlage möglicherweise über Beiträge finanzieren, für die laufenden Kosten Gebühren nehmen, in diesen Gebühren einen Anteil für die Abschreibungen haben, diese Abschreibungen aber nicht ausreichen, um die Erneuerungen zu finanzieren, und dann ein weiteres Mal Erneuerungsbeiträge genommen werden müssten.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, macht vielen Grundstücksbesitzern Sorgen, weil wir alle wissen, dass in den nächsten, ich sage jetzt mal, zehn Jahren wir einen erheblichen Erneuerungsbedarf bei unseren Abwasserentsorgungsanlagen haben.
Dann gibt es natürlich die Angst, dass dieses Instrument genutzt werden würde und ihnen entsprechende Beiträge erneut auferlegt würden. Ich nehme diese Angst sehr ernst, obwohl mir auf der anderen Seite die Juristen sagen, dass dieses Instrument juristisch so sperrig sei dank des Gesamtanlagenprinzips, das unserem Kommunalabgabenrecht zugrunde liegt, dass dieses Instrument aufgrund der Rechtssituation nur äußerst schwer anzuwenden wäre, sodass seine Anwendung gar nicht wahrscheinlich ist. Aber ich glaube, bei den Bürgerinitiativen gilt so etwa der Gedanke, den der Dalai Lama einmal formuliert hat, als er sagte: „Wer einmal von einer Schlange gebissen wurde, der faßt selbst ein Seil nur ganz vorsichtig an“, und dass von daher Befürchtungen bestehen.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollte und will die Koalition ernst nehmen und wir sind deshalb mit einem Änderungsantrag in den Innenausschuss gegangen, die Erneuerungsbeiträge aus dem Gesetz zu streichen. Der Antrag lag bereits vor. Der Innenausschuss war anberaumt, als sich die Schweriner Abwasserentsorgung mit großer Sorge an uns gewandt hat. Die Sorge der Schweriner bestand darin, dass ihr System – und ihr System beruht nicht auf Gebühren und Beiträgen, sondern auf privatrechtlichen Entgelten –, das auf hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung trifft, rechtlich ins Wanken geraten könnte, wenn wir diesen Begriff aus dem Gesetz streichen. Wir haben dies sehr ernst genommen.
Wir haben das Innenministerium um eine Bewertung gebeten und dieses hat uns – ich sage das jetzt mit meinen Worten – gesagt, da könnte möglicherweise etwas
dran sein. Und wir haben dann – das fand ich vom Ziel her ausgesprochen angenehm und sinnvoll – in einer Verständigung zwischen den demokratischen Fraktionen gesagt, gut, wir nehmen den Änderungsantrag der Koalition von der Tagesordnung des Innenausschusses herunter. Ich habe das für die Koalition getan. Wir klären den Sachverhalt und gehen dann gegebenenfalls mit einem Änderungsantrag in die Zweite Lesung. Zugleich haben wir als Koalition den demokratischen Oppositionsfraktionen angeboten, in diesen Prozess mit einzusteigen und gemeinsam mit uns einen solchen Änderungsantrag vorzulegen.
Die Klärung des Sachverhaltes hat ergeben, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir Ihnen einen Änderungsantrag vorlegen – das Ergebnis sehen Sie auf Ihren Tischen und wer „wir“ ist, sage ich gleich noch –, der dabei bleibt, dass wir die Erneuerungsbeiträge streichen, der aber mit einer weiteren Veränderung dafür sorgt, dass die Ängste der Schweriner Abwasserentsorgung, dass wir ihnen den rechtlichen Boden unter den Füßen wegziehen würden, beseitigt werden. Wir kommen zu einem Verfahren, dass sie ihren bisherigen erfolgreichen Weg auch weitergehen können.
Ich darf also zunächst mal festhalten, dass anders, als es in einer Veröffentlichung zu lesen war, es keineswegs der Druck der Landesregierung gewesen ist, der uns hier zu unserem Verhalten geführt hat, sondern die Intervention einer abwasserentsorgungspflichtigen Körperschaft, die wir sehr ernst genommen haben und selbst dafür gesorgt haben, dass wir Gutes tun und dabei nicht ungewollt anderen schaden. Das ist nicht unsere Absicht, im Gegenteil, wir wollen eine Lösung, die möglichst viele weitgehend zufriedenstellt. Und diese Variante, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird Ihnen heute von der Koalition vorgelegt.
Aber ich finde es sehr bemerkenswert und angenehm, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unser Angebot, hier mit einzusteigen, angenommen haben und diesen Antrag mit uns gemeinsam einbringen. Wenn ich also vorhin „wir“ gesagt habe, die Ihnen diesen Änderungsantrag vorlegen, dann sind es drei der demokratischen Fraktionen dieses Hauses.
Im Ergebnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, wir machen bei einem äußerst schwierigen, konfliktträchtigen und fachlich sehr schwer zu verstehenden Gebiet hier ein Angebot, zu einer vernünftigen zukunftsorientierten Befriedung der Lage zu kommen. Natürlich ist es bei solchen Themen so, es wird nicht jeder damit zufrieden und glücklich sein. Natürlich gab es, das weiß ich, bei den Bürgerinitiativen sehr viel weitergehende Vorstellungen. Ich habe dies bereits erwähnt. Ich glaube aber, nein, ich bin überzeugt, dass das, was wir Ihnen hier und heute vorlegen, eine sinnvolle, eine vernünftige und eine der Sache angemessene Lösung ist. Ich bitte Sie daher, sowohl dem Änderungsantrag von SPD, CDU und GRÜNEN als auch dem Ursprungsantrag zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Wahlkampf. –
Zurufe von Vincent Kokert, CDU,
und Egbert Liskow, CDU)
Na gut.
Ich persönlich empfinde die Diskussionen im Rahmen von „Jugend im Landtag“ immer als sehr angenehm. Es ist gut zu sehen, dass die Jugend in unserem Land kritisch und konstruktiv ihre Vorstellungen davon entwickelt, wie dieses Land in Zukunft aussehen soll.
Es ist gut, dass man ohne die Zwänge eines Haushalts einfach mal diskutieren kann. Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man sich als politisch Verantwortlicher, egal, ob in der 6. oder in der 7. Wahlperiode, mit genau solchen Ideen auseinandersetzt.
Ihren Antrag halte ich für nicht notwendig. Wem der 6. Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Beschäftigung mit den Ereignissen von „Jugend im Landtag“ erst empfehlen muss, damit er sie zur Kenntnis nimmt, der ist hier ganz einfach falsch am Platz.
Meine Fraktion hat für die Belange von Jugendlichen immer ein offenes Ohr. Das gilt sowohl während „Jugend im Landtag“ als auch im Nachgang. Dies wird auch für die kommenden Koalitionsverhandlungen gelten, sofern das Votum der Wählerinnen und Wähler uns hierfür legitimiert. Mehr Jugendbeteiligung und Wahlalter mit 16 sind auch im Regierungsprogramm der SPD wichtige Punkte, für die wir uns in diesem Parlament einsetzen werden.
Ich möchte aber noch die Gelegenheit nutzen, mich beim Landesjugendring, der Landtagsverwaltung und den Jugendlichen für die Vorbereitung und Durchführung von „Jugend im Landtag“ zu bedanken. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Antisemitismus pur! –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag in der 54. Sitzung dieses Landtages am 14. November des Jahres 2013 bereits einmal diskutiert. Es gibt für mich überhaupt keine Veranlassung, wirklich überhaupt keine Veranlassung, diesem Blödsinn auch nur eine Minute Redezeit und Lebenszeit von uns allen zu widmen. Wir werden ihn erneut ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag in der 18. Sitzung am 24. Mai des Jahres 2012 bereits einmal diskutiert. Dabei ist durchaus auch deutlich geworden, dass es innerhalb der demokratischen Fraktionen unterschiedliche Akzentuierungen, was das Thema Verfassungsschutz angeht, gibt.
Wir haben in den seither verstrichenen Zeiträumen sehr wohl Dinge und Erkenntnisse, die unsere Diskussion über das Thema Verfassungsschutz weitergebracht haben und die Notwendigkeit aufzeigen, hier weiter zu diskutieren.
Eine Notwendigkeit, uns mit Ihrem Antrag und Ihrem Unsinn erneut auseinanderzusetzen, sehen wir allerdings nicht.
Wir werden Ihren Antrag genau wie damals ablehnen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unter den Demokratinnen und Demokraten unseres Landes ist es unstrittig, dass ein unverzichtbares Element unseres Zusammenlebens das Ehrenamt ist. Ehrenamt finden wir an den unterschiedlichsten Stellen und wir wissen, ohne das ehrenamtliche Engagement von Hunderttausenden unserer Bürgerinnen und Bürger würde diese Gesellschaft nicht funktionieren. Genauso unstrittig wie diese Erkenntnis ist auch die Einschätzung, dass es Aufgabe des Staates ist, dem Ehrenamt Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen, aber bei der Frage des Wie endet die Übereinstimmung bereits. Hier gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen und wir alle erleben dies in unseren täglichen Diskussionen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat es vor der Errichtung der Ehrenamtsstiftung einen Diskussions- und Entwicklungsprozess gegeben, der fast ein Jahr gedauert hat und in dem die Betroffenen, also die ehrenamtlich Tätigen, ihre Wünsche, ihre Vorstellungen, ihre Anregungen aktiv in den Diskussionsprozess einbringen konnten. Gemündet ist dies in fünf regionale Werkstattgespräche, wo die verschiedenen Ideen und Gedanken zusammengeführt wurden. Bei der Errichtung der Ehrenamtsstiftung wurden dann die Ergebnisse dieser Werkstattgespräche aufgenommen und für die Arbeit der Stiftung verankert.
Ehrenamtlich Tätige brauchen Beratung und Information, sie brauchen Vernetzung und Austausch, sie brauchen Weiterbildung, sie brauchen aber auch die Sichtbarmachung des ehrenamtlichen Engagements und die öffentliche Anerkennung und – last, but not least – sie brauchen auch finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit. Dies alles darf nicht bürokratisch sein, sondern es muss unbürokratisch gehen, es muss schnell gehen, ohne Antragsfristen, ohne ausufernde Formulare. Es muss ein Instrument her und das soll die Ehrenamtsstiftung sein, die als Problemlöser für die ehrenamtlich Tätigen fungiert.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist diese Stiftung ein Jahr lang tätig
und nach einem Jahr ist es Zeit, Bilanz zu ziehen,
ob die Ziele erreicht worden sind in diesem ersten Jahr der Tätigkeit der Stiftung. Ich freue mich auf den Vorsitzenden des Stiftungsrates der Ehrenamtsstiftung, auf den Ministerpräsidenten Erwin Sellering,
der uns eine solche Bilanz hier geben wird,
und bedanke mich zunächst für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Ja, Herr Holter, es stimmt, im Koalitionsvertrag steht, dass wir einen Zukunftsvertrag mit den kommunalen Verbänden abschließen wollen.
Das haben wir 2011 unterschrieben und die Tinte ist in der Tat trocken.
Wir haben im Moment – und das wird auch so bleiben – keinen Vertrag auf dem Tisch liegen, der den schönen Titel „Zukunftsvertrag“ trägt.
Ja, das stimmt.
Aber daraus ein Scheitern der Regierungspolitik herleiten zu wollen,
das halte ich schon für ausgesprochen mutig, und ich denke, Sie sind Ihrem eigenen Anspruch hier in keiner Weise, in keiner Weise gerecht geworden. Das Einzige, was Sie als Argument haben, ist der Satz: „Ihr habt keinen Vertrag, auf dem Zukunftsvertrag steht.“ Aber deswegen ist doch eine Regierungspolitik noch lange nicht gescheitert.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren …
Ja, da komme ich gleich drauf, keine Sorge.
Keine Sorge, Herr Holter, darauf komme ich noch.
Aber lassen Sie uns bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal einen Blick auf das Thema Zukunftsverträge werfen. Der Begriff des Zukunftsvertrages stammt aus Niedersachsen. Er ist dort am Ende des vorigen Jahrzehnts in die Regierungspolitik eingeflossen, und wenn wir uns mal angucken, was wir in Niedersachsen unter Zukunftsverträgen verstehen, dann sind dies ausschließlich Konsolidierungsverträge. Der Ansatz und der Gedanke, man könne mit der kommunalen Ebene doch über die gesamte Bandbreite gemeinsam interessierender Fragen einen Vertrag schließen, der war in Niedersachsen nie Gegenstand der Diskussion.
Hier geht es ausschließlich um Konsolidierungsverträge.
Und selbst diese Konsolidierungsverträge werden in Niedersachsen in den Folgejahren – Sie können sich das gern im Detail anschauen – mehr und mehr lieblos abgearbeitet. 2013 im November titelt der „Weser-Kurier“ bereits „Zukunftsverträge ohne Zukunft“ und niemand widerspricht ihm.
Und wenn wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, Zukunftsverträge allein als Konsolidierungsverträge neh- men, lieber Herr Holter, dann haben wir in diesem Land eine ganze Reihe von solchen Verträgen, nur dass wir sie nicht Zukunftsverträge nennen, sondern es sind Verträge – so wie in Niedersachsen –
zwischen dem Land und einzelnen kommunalen Körperschaften,
die massiv dazu beitragen, die Zukunft dieser kommunalen Körperschaften zu sichern. Auf den ersten Vertrag dieser Art mit der Landeshauptstadt Schwerin hat der Innenminister bereits hingewiesen. Es gibt inzwischen weitere mit der Hansestadt Wismar und mit Landkreisen.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir Zukunftsvertrag in der engen Form sehen, wie es die Erfinder dieses Begriffes sehen, dann haben wir in diesem Land eine ganze Menge Zukunftsverträge, nur wir nennen sie nicht so.
Also, dass ich eine Schleife mache, mit so einer Kritik kann ich ja leben. Jedenfalls können Sie mir nicht sagen, dass das, was ich hier sage, nicht zutrifft. Das ist schon mal gut.
So, und jetzt lassen Sie uns bitte noch mal in den Koalitionsvertrag gucken. Sie haben – das kann man natürlich machen, das kann man machen, wenn man bestimmte Ziele verfolgt –, Sie haben ihn natürlich unvollständig zitiert. Da steht nicht nur, dass wir einen solchen Vertrag abschließen, sondern da steht ganz konkret, was in diesem Vertrag drinstehen muss. Da steht nämlich etwas von einem Konsolidierungsfonds drin
und da steht etwas von einem Kofinanzierungsfonds drin. Dieser Konsolidierungsfonds von 100 Millionen Euro, meine sehr verehrten Damen und Herren, steht zur Verfügung und er steht zur Verfügung über das Geld, das wir im Finanzausgleichsgesetz den Gemeinden geben, hinaus.
100 Millionen Euro zusätzlich zur Konsolidierung unserer kommunalen Körperschaften, der besonders betroffenen. Zum Teil ist dieses Geld ausgezahlt, zum Teil allerdings noch nicht, weil manchmal das Abschließen von Verträgen eben seine Zeit dauert. Ich darf da auf meinen eigenen Landkreis Vorpommern-Greifswald verweisen, wo sich das als ausgesprochen schwierig darstellt.
Aber wir haben das, was wir inhaltlich in diesen Punkt des Koalitionsvertrages hineingeschrieben haben, an diesem Punkt – Konsolidierungsfonds – erfüllt.
Und der zweite Punkt, der in dieser Ziffer der Koalitionsvereinbarung steht, ist der Kofinanzierungsfonds. Meine sehr verehrten Damen und Herren, 50 Millionen – und auch diese 50 Millionen zusätzlich zu den FAG-Mitteln – werden der kommunalen Ebene zur Verfügung gestellt, um ihnen aus der vielfach beklagten Situation herauszuhelfen, dass sie die Möglichkeit hätten, Fördermittel zu bekommen, aber die Eigenmittel nicht haben. Genau da setzt dieser Fonds an, stellt 50 Millionen zur Verfügung, um eben diese Eigenmittel darzustellen, und bis heute ist dieses Geld im Wesentlichen abgeflossen, in kleinen Teilen zugesagt und wir haben damit fast 230 Millionen an Investitionen ausgelöst.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn zusätz- lich initiierte Investitionen auf der kommunalen Ebene von 230 Millionen Euro Ausdruck von gescheiterter Regierungspolitik sind, na, dann scheitere ich gern, Herr Holter!
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie hier ein Scheitern feststellen, Herr Holter, dann weiß ich nicht, ob Sie überhaupt noch gewillt und in der Lage sind, die Realität wahrzunehmen.
230 Millionen zusätzliche Investitionen sind nicht Scheitern, sondern sind eine ausgesprochen erfolgreiche Landespolitik.
Für mich – und nicht nur für mich – brauchen wir noch ein Stück mehr. Wir brauchen nicht nur Kofinanzierung und Konsolidierung, wir brauchen auch gemeinsame Gestaltung der Zukunft. Und das, was wir an Vertrag – und es ist bitte schön ein Vertrag zwischen der Landesregierung und den kommunalen Verbänden – abgeschlossen haben zur zukünftigen Gestaltung des Finanzausgleiches in diesem Land, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich für ein hervorragendes Beispiel von einer Form von Zukunftsvertrag. Wir schließen einen Vertrag zwischen Land und kommunaler Ebene, um gemeinsam Zukunft zu gestalten. Wir stimmen uns sehr genau ab, wie ein zukünftiges FAG entstehen soll.
Wir stimmen uns sehr genau ab, wie wir mit dem Gutachten umgehen, wer Gutachter sein soll, wie der Gutachtenauftrag lautet, wie das Verfahren ist, wie der Gutachter durch kommunale Vertreter begleitet wird. Und dass uns ein solcher Vertrag gelingt, Herr Holter, das ist für mich nicht Beispiel und Indiz für gescheiterte Landespolitik, das ist für mich Beleg und Beweis für eine ausgesprochen erfolgreiche Landespolitik,
damit wir hier nämlich einen Weg finden, gemeinsam die heiße Frage des FAGs zu lösen. Das ist für mich erfolgreiche Landespolitik.
Und wenn wir dann im Zuge dieses Vertrages – wir alle haben ja bedauert, dass das so lange dauert, ich bedauere das auch, aber wenn man den Gutachter fragt, dann geht das wohl nicht anders –, wenn wir dann sagen, gut, für diese Übergangszeit, das ist eben lang, stellen wir euch noch mal über das Geld im Finanzausgleichsgesetz hinaus 160 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, meine sehr verehrten Damen und Herren,
dann kann man nicht sagen, dass das Ausdruck gescheiterter Regierungspolitik ist, sondern da glaube ich, dass das Ausdruck von ausgesprochen erfolgreicher Regierungspolitik ist.
Hier von einer Stillhalteprämie zu sprechen, wie Sie das tun, Sie merken, glaube ich, gar nicht, dass Sie in dem Willen, uns – das heißt, der Koalition und der Landesregierung – vors Schienbein zu treten, beiden Vertragspartnern vors Schienbein treten und auch den kommunalen Verbänden hier sagen, dass sie sich auf irgendwelche halbseidenen Geschäfte einlassen. Darüber würde ich an Ihrer Stelle einmal nachdenken, was Sie eigentlich tun!
Und noch etwas, meine sehr verehrten Damen und Herren: Ich glaube, solche Verträge sind ja gar nichts Neues. Denken Sie bitte an einen Vertrag, der schon recht lange zurückliegt, nämlich die Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Verbänden zur Umsetzung des
Konnexitätsprinzips! Wir haben damals – das ist mehr als zehn Jahre her – eine richtig gute Gesetzgebung hier gemacht, aber sie braucht eine Ausführung und wir haben darüber einen Vertrag geschlossen. Es zeigt sich, dass es sehr gut war, dass wir dies getan haben, es zeigt sich aber auch, dass ein solcher Vertrag nach mehr als einem Jahrzehnt überarbeitungsbedürftig ist.
Wir, die SPD, aber ich denke, das wird die CDU genauso sehen, haben gegenüber dem Städte- und Gemeindetag – das ist ja einer der Wahlprüfsteine des Städte- und Gemeindetags – erklärt, dass wir hier natürlich gesprächsbereit sind. Die kommunale Ebene ist dabei, ihre Forderungen, ihre Anliegen zusammenzutragen und zu formulieren, und wir werden dann darüber reden. So gehört sich das unter vernünftigen Vertragspartnern. Das sind wir in der Vergangenheit gewesen, das sind wir in der Gegenwart und das werden wir auch in der Zukunft sein, und das ist nicht Ausdruck gescheiterter Politik, sondern das ist Ausdruck von sehr vernünftiger Politik.
Und jetzt hätte ich beinahe noch die 100 Millionen Soforthilfe vergessen, die der Innenminister angesprochen hat. Nein, die kommen natürlich vor. Und es kommt vor allen Dingen vor das Instrument Kommunalgipfel, aus dem diese 100 Millionen resultieren. Der Kommunalgipfel – Sie haben selbst dankenswerterweise in Ihrer Rede darauf hingewiesen – ist ein Instrument, das wir seit 2013 praktizieren.
Ich glaube, dass dieses Instrument des unmittelbaren Gespräches zwischen der Landesregierung – und vor allen Dingen der Spitze der Landesregierung, also des Ministerpräsidenten, und es ist ja auch etwas, was stark mit dem Namen Erwin Sellering verbunden ist – und der kommunalen Ebene, damit man unmittelbar die Probleme löst, dass dieses ein sehr erfolgreicher Weg ist, miteinander Probleme zu lösen, viel besser als ein starrer Zukunftsvertrag, den man abschließt, unterschreibt und dann in die Schublade legt.
Und noch etwas – und da verstehe ich Ihre Erregung, lieber Kollege Ritter, von vorhin überhaupt nicht –: Ich finde es ausgesprochen wichtig, dass wir bei diesem kommunikativen Prozess zwischen Landesregierung und kommunaler Ebene nicht nur über Haushaltsprobleme und über Finanzprobleme reden, sondern dass wir große gesellschaftliche Aufgaben, die wir gemeinsam haben, und das ist der humane und vernünftige Umgang mit der Frage von vielen, vielen Menschen, die zu uns kommen, der Frage der …
Nein, lieber Kollege Saalfeld, das nehme ich jetzt nicht persönlich, sondern technische Pannen können natürlich passieren. Das weiß doch jeder. Ich denke, ich mache jetzt einfach weiter und dann ist es gut so. Wir lassen uns davon alle nicht stören.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir so ein großes gesellschaftliches Problem wie die Flüchtlingsfrage im Dialog miteinander klären, dass wir das miteinander klären –
es gibt drei Bundesländer, lieber Kollege Ritter, es gibt ganze drei Bundesländer, die der kommunalen Ebene die Kosten für die Asylbewerber komplett erstatten, eines dieser drei Länder in Deutschland ist Mecklenburg-Vor- pommern, und wenn Sie sagen, das ist Ausdruck gescheiterter Regierungspolitik, Herr Holter, sage ich, das ist Ausdruck von ausgesprochen erfolgreicher und ausgesprochen vernünftiger Regierungspolitik.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist, und das Beispiel Flüchtlinge zeigt es …
Zur kommunalen Ebene komme ich gleich, warte ab!
Es ergibt viel Sinn, bestimmte Dinge wie etwa das Thema Verfahren bei Konnexität festzuschreiben
in einem richtigen schriftlichen Vertrag und dieses auch so zu fixieren. Es gibt aber auch sehr viele Gründe, bei vielen anderen Fragen nicht den Vertrag in schriftlicher Form zu machen und zu denken, damit haben wir jetzt für die nächsten Jahre Ruhe. Das Thema Flüchtlinge zeigt uns,
dass die Realität sich oft so schnell entwickelt, dass wir immer wieder und auch in kurzen Zeiträumen miteinander reden müssen und gemeinsames Verhalten anpassen müssen. Wir brauchen also die nötige Flexibilität.
Und deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es richtig, nicht den einen großen, alle Fragen umfassenden Zukunftsvertrag zu machen, der – weil seine Verhandlung ja lange Zeit in Anspruch nimmt – dann, wenn er unterschriftsreif ist, an der einen Ecke bereits veraltet ist, sondern in einen vernünftigen Prozess miteinander einzusteigen,
manches schriftlich zu fixieren, aber auch manches variabel und flexibel zu handhaben. Das ist weitaus besser als ein solcher großer Vertrag.
Und jetzt kommen wir doch mal zu den kommunalen Verbänden: Lieber Herr Holter, Sie haben gesagt, dass der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages in seinem Geschäftsbericht vom Juni oder Juli – im „Überblick“ war er Anfang Juli des Jahres 2015 – den Zukunftsvertrag sozusagen für tot erklärt hat. Ja. Und wenn wir uns den Geschäftsbericht vornehmen – wer möchte, ich habe ihn an meinem Platz –, das ist, wie wir das von den Geschäftsführern des Städte- und Gemeindetages kennen, ein ausgesprochen ausführlicher und umfassender Geschäftsbericht. Dem Thema Zukunftsvertrag widmet er nüchtern 19 Zeilen und es kommt in diesen Zeilen – wir können sie gern hier mal vorlesen – keinerlei Bedauern darüber zum Ausdruck, dass dieser Zukunftsvertrag in der mal angedachten Form nicht zustande gekommen ist. Selbst unter der Überschrift „Zukunftsvertrag“ kommt Andreas Wellmann dann sehr schnell zu anderen Themen, die ihn interessieren und die er für viel wichtiger hält als den Abschluss eines solchen Vertrages.
Sie stellen sich, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, hier hin und tun so, als wären Sie die Sachwalter der kommunalen Verbände hier im Parlament, nur …
Danke für den Zwischenruf. Für alle, die es nicht gehört haben: Herr Holter bestätigt das, dass sie das sogar sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur weiß ich gar nicht, ob die, für die Sie da reden wollen, eigentlich damit einverstanden sind, dass Sie hier den Anspruch erheben, für die kommunalen Verbände zu reden.
In der Frage des Zukunftsvertrages jedenfalls habe ich seit Juli 2015, seit jenen dürren 19 Zeilen, noch nie, in keiner Veröffentlichung des Städte- und Gemeindetages, ein Bedauern darüber gehört, dass es diesen Zukunftsvertrag nicht mehr gibt. Die haben den genauso schnell abgehakt wie wir auch
und haben genauso wie wir gesagt,
andere Verfahren sind wesentlich besser, sind wesentlich effektiver. Es gibt kein Bedauern des Städte- und Gemeindetages darüber, dass es diesen Vertrag nicht gibt. Und wenn hier Erwin Sellering – jetzt muss ich gucken, das habe ich mir aufgeschrieben – von „Sachverhaltsquetsche“ spricht, das ist nicht Sachverhaltsquetsche, das ist sachverhaltsfreie Erfindung, wenn Sie hier etwas anderes behaupten. Und so, finde ich, kann man keine seriöse Oppositionspolitik machen.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, die kommunalen Verbände rufen nicht nach diesem Zukunftsvertrag. Natürlich haben sie Ansprüche an die Politik der Landesregierung, natürlich möchten sie mehr durchsetzen. Das ist für Interessenverbände normal. Aber sie rufen hier nicht nach einem solchen Zukunftsvertrag und ich glaube auch nicht, lieber Kollege Holter, dass sie die Aussage, dass dies Ausdruck gescheiterter Regierungspolitik ist, unterstreichen. So nicht.
Herr Holter, Sie haben uns hier vor ein paar Wochen so ein Ding unterzujubeln versucht mit dem Arnold Schoenenburg als Vater der Verfassung,
dem Mann, der dazu aufgerufen hat, gegen die Verfassung zu stimmen.
Und wenn Herr Schoenenburg Vater der Verfassung war, dann hat er sich der versuchten Kindstötung schuldig gemacht.
Heute versuchen Sie, uns so ein Ding unterzujubeln von einem Zukunftsvertrag, einer Leiche, wie Sie selber gesagt haben. Ja, es ist eine Leiche und ihre Reanimation interessiert niemanden und möchte niemand. Wir wollen vernünftige Politik. Wir wollen vernünftigen Dialog mit der kommunalen Ebene.
Wir wollen vernünftig mit ihnen zusammenarbeiten, auch wenn es gelegentlich unterschiedliche Positionen und Reibereien gibt.
Im Großen und Ganzen gelingt uns dies sehr gut, darauf sind wir stolz. Ich glaube, wenn jemand gescheitert ist, Herr Holter, dann Sie und nicht diese Regierungspolitik. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine heftige Debatte erlebt zu diesem Thema.
Und, lieber Peter Ritter, die Ankündigung, dass da von der kommunalen Ebene noch Zahlen kämen, was die kommunale Ebene zum Zukunftsvertrag sagt, die Ankündigung ist leider nicht erfüllt worden. Ganz viele Resolutionen zum FAG – wie viele gab es denn zum Zukunftsvertrag? Wie viele? Null! Und deswegen habe ich vorhin gesagt, die kommunale Ebene weint diesem Instrument keine Träne nach.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren,
vielleicht können wir – und da würde ich jetzt gerne an die Richtigstellung, die Kollege Saalfeld eben gemacht hat, er hat sich vorhin missverständlich ausgedrückt, anknüpfen –, vielleicht schaffen wir es hier ja mal, ein kurzes Stück auch sachliche, gemeinsame Diskussion zu führen. Denn, Herr Saalfeld, Sie haben von der einen Milliarde an Steuern gesprochen, das ist richtig, und wenn ich Ihnen die Zahlen sage, im Jahr 2015 waren es 1,064 Milliarden
und die Steuerschätzung sagt, dass es im Jahr 2016 – natürlich haben wir da noch keine abschließenden Ergebnisse – 1,089 Milliarden sein werden und im Jahr 2017 1,152 Milliarden.
Dann sehen wir daran, dass die Steuereinnahmen der Kommunen deutlich steigen.
Das hat natürlich was mit hervorragender konjunktureller Situation zu tun. Ich denke, da sind wir uns einig.
Sie sagen, Herr Saalfeld, da gibt es Kassenkredite in Höhe von 700 Millionen und das zeigt doch, wie schlecht es den Kommunen geht. Ich sage Ihnen, die Zahl von 700 Millionen ist ja zutreffend. Und wenn Sie sagen, das ist der Beleg dafür, wie schlecht es denen geht, dann sage ich Ihnen, das Statistische Landesamt sagt, dass unsere Kommunen in ihren Kernhaushalten im Jahr 2015 einen Überschuss – man höre und staune, einen Überschuss! – von 106 Millionen aufweisen.
Und auch diese Zahl stimmt.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir doch bei einem Kernproblem: Es gibt ganz offenkundig eine ganze Reihe von Kommunen, denen geht es ziemlich gut, und es gibt eine ganze Reihe von Kommunen, denen geht es außerordentlich schlecht. Wenn ich die Situation richtig beobachte, dann ist die Distanz zwischen denen, denen es gut geht, und denen, denen es schlecht geht, in den letzten Jahren nicht etwa kleiner geworden, sondern größer.
Wie man im Jargon sagt: Die Schere geht nicht zu, die Schere geht auf.
Und damit ist doch Politik gefordert. Wir haben ein Gesetz, das heißt Finanzausgleichsgesetz.
Das soll ja genau ausgleichen zwischen Finanzstärkeren und Finanzschwächeren. Aber sobald Sie anfangen zu diskutieren, wie soll denn das genau aussehen, wie soll denn der Ausgleichsfaktor aussehen, beginnen doch auch innerhalb der kommunalen Ebene die Interessengegensätze aufzubrechen. Wenn wir sehr stark ausgleichen, also den Finanzschwachen helfen – und damit Ihnen vielleicht, Herr Saalfeld, entgegenkommen –, dann sagen die Finanzstarken, das geht nicht, und umgekehrt. Damit sind wir in einer ausgesprochen schwierigen Situation. Ich glaube, in einer solchen schwierigen Situation sich einen Schiedsrichter zu holen, der Wissenschaft heißt, …
… ist ein sehr vernünftiger Ansatz.
Gerne.
Also negativ. Ja, Herr Saalfeld, das trifft zu. Insofern habe ich Ihre Frage schon beantwortet, Sie können gern wieder Platz nehmen.
Aber wenn wir dann weiter zurückgehen, haben wir wieder andere Zahlen. Wir können daraus natürlich auch ableiten, dass wir dank der guten konjunkturellen Situation – und die schlägt sich 2015 in den kommunalen Haushalten nieder – auch eine deutliche Verbesserung der kommunalen Finanzsituation haben. Wenn ich mich hier hinstelle und sage, die kommunale Finanzsituation verbessert sich deutlich, dann kriege ich wahrscheinlich Buhrufe von den LINKEN.
Aber lassen Sie uns versuchen, ein bisschen nüchtern an die Sache heranzugehen! Lassen Sie mich noch mal meinen Gedanken aufgreifen: Wir haben durchaus einen Interessengegensatz innerhalb der kommunalen Ebene zwischen den Reicheren und den Ärmeren. Der Schiedsrichter Wissenschaft ist da immer ein kluger Rat, deswegen der Weg des Gutachtens, deswegen dieser Weg, den wir mit der kommunalen Ebene selbst vereinbart haben.
Stellen Sie sich bitte mal vor, Herr Saalfeld, wir beide würden im Vorstand des Städte- und Gemeindetages sitzen und müssten hier eine Entscheidung treffen, wie denn ein FAG auszugestalten ist. Wir haben in unserer Mitgliedschaft derartig entgegengesetzte Interessen, das ist doch auch für so einen Verband schwierig. Deswegen ist es klug, das Gutachten zu machen.
Ich hätte gern dieses Gutachten früher gehabt, aber wenn uns der Gutachter entgegenhält, er möchte gern die Kreisgebietsreform – und das gehört ja zu kommunalen Finanzen mit dazu –, er möchte gern die Kreisgebietsreform in ihren finanziellen Auswirkungen, wir müssen jetzt gar nicht die Diskussion aufmachen, aber in ihren finanziellen Auswirkungen mit auf dem Tisch haben und möchte dann eine tiefgehende Analyse machen, auch der Aufgaben und der Finanzmittel, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann braucht das Zeit.
Ich finde das auch schade, dass das Gutachten 2016 erst vorliegen wird. Hier wird ja immer gesagt, das kommt alles erst 2018. 2018 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, am 1. Januar. Das Gutachten wird noch in diesem
Jahr kommen. Ich hätte es gern schneller gehabt, aber wir müssen uns hier, glaube ich, den Fakten beugen und wir müssen in solchen Fragen,
Herr Saalfeld, wir müssen in solchen Fragen, gerade auch des horizontalen Finanzausgleichs, so einen wissenschaftlichen Impulsgeber und Schiedsrichter hinzuholen, denn ansonsten würden wir uns in den verschiedenen Interessen verstricken. Der eine würde dem anderen vorwerfen, dass er ja nur bestimmte Klientelpolitik macht. Wir würden uns hier ohne Not fürchterlich zerstreiten.
Schade, dass es so lange dauert, aber lassen Sie uns diesen Prozess abwarten! Lassen Sie uns im Herbst 2016, wenn das Gutachten vorliegt, darüber reden! Dann stimmen meine Zahlen, dann stimmen Ihre Zahlen und dann müssen wir mal gucken, wie wir daraus einen vernünftigen Weg machen, einen vernünftigen Weg, mit dem am Ende die kommunale Familie insgesamt besser leben kann, als sie es heute tut. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir befinden uns in der Zweiten Lesung und ich muss von daher nicht mehr die grundsätzlichen Inhalte dieses Gesetzentwurfes darstellen. Ich möchte mich deshalb darauf beschränken, drei wesentliche Züge dieses Gesetzentwurfes noch einmal hervorzuheben.
Das Erste – und hier unterscheidet sich die derzeitige Diskussion über Gemeindestrukturen von Diskussionen, die wir in früheren Jahren geführt haben –: Der Entwurf, der uns vorliegt, geht von einer ausschließlichen Freiwil
ligkeit bei der Veränderung von Gemeindestrukturen aus. Hier entscheiden die kommunalen Körperschaften selbst und nicht wir als Gesetzgeber.
Das Zweite: Das Einzige, wozu wir die Gemeinden zwingen, ist, eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, also für sich selbst zu bewerten, halten wir uns denn für zukunftsfähig oder halten wir uns eben nicht für zukunftsfähig, sehen wir hier Probleme, möchten wir Hilfe für eine Lösung haben.
Und der dritte Punkt – das ist, so denke ich, der entscheidende Punkt –: Wenn Gemeinden zu dem Ergebnis kommen, dass sie sich selbst für nicht unbedingt zukunftsfähig halten, so bieten wir ihnen Rat und Unterstützung an. Wir bieten ihnen die Hilfe von Koordinatoren an, die bei den Kreisen angesiedelt sind,
und wir bieten ihnen, das ist natürlich der Hauptdiskussionspunkt, finanzielle Unterstützung bei Zusammenschlüssen mit Nachbargemeinden an.
Dieser Gesetzentwurf hat in der Anhörung, der Ausschussvorsitzende hat darüber berichtet, ein sehr differenziertes Echo gefunden. Gerade der Gedanke, die Selbsteinschätzung zur Pflicht zu machen, wurde positiv bewertet, eine Reihe von anderen Punkten aber durchaus negativ oder sehr unterschiedlich. Lassen Sie mich das an einem, wie ich finde, recht interessanten Punkt beispielhaft deutlich machen, und zwar an der Frage der Koordinatoren, die beratend und unterstützend tätig sein sollen für den Diskussionsprozess in den Gemeinden.
Der Gesetzentwurf siedelt sie bei den Landkreisen an. Das fanden die einen Anzuhörenden viel zu weit weg von der Basis. Sie fanden die Landkreise nicht unbedingt geeignet, für die kreisangehörigen Gemeinden als Berater dazustehen. Sie verlangten eine viel niedrigere Ansiedlung oder gar eine beim kommunalen Verband, während die anderen meinten, damit, mit der Ansiedlung bei den Kreisen, sei die Nähe zum Geschehen vor Ort noch viel zu eng, die Berater müssten viel weiter weg angesiedelt werden, am besten beim Land.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, was sollen wir jetzt tun? Die einen sagen, diese Koordinatoren sind zu dicht an der Basis, die anderen sagen, sie sind viel zu weit weg von der Basis. Ich sage Ihnen, was unser Vorschlag ist: Wir lassen sie dort, wo der Gesetzentwurf es vorsieht, nämlich bei den Kreisen.
Dass wir damit Kritik ernten, und zwar von beiden Seiten, allerdings in ganz verschiedene Richtungen, liegt bei dem geschilderten Sachverhalt wohl auf der Hand.
Allerdings haben wir uns durch die Anhörung durchaus anregen lassen, zu Veränderungen des Gesetzentwurfes zu kommen. Das eine, und Sie entnehmen dies dem Bericht des Ausschussvorsitzenden, ist unser Vorschlag, dass wir einen Bericht durch die Landesregierung vorsehen, einen Bericht, der uns, dem Landtag, einfach darstellen soll, inwieweit sich denn das, was mit diesem Gesetzentwurf intendiert wird, in der Praxis auch verwirklicht. Das beinhaltet natürlich, dass wir dann möglicherweise sagen, haben wir gut gemacht. Das beinhaltet aber
auch die Möglichkeit, dass wir sagen, ja, dann müssen wir uns überlegen, ob und wie wir hier nachsteuern.
Das Zweite, meine sehr verehrten Damen und Herren, und hier fand ich die Kritik in der Anhörung ausgesprochen nachvollziehbar und überzeugend, ist die Frage, wie wir eigentlich mit der Situation umgehen wollen, dass einzelne Gemeinden, die vielleicht durchaus fusionsbereit sind, derartig verschuldet sind, dass sie keinen Kooperationspartner, keinen Fusionspartner finden, weil jede andere Gemeinde sagt, wir würden euch ja gerne heiraten – wie man im Jargon so sagt –, aber wir heiraten doch nicht eine halbe Million Euro Schulden mit.
Dieses Argument, meine sehr verehrten Damen und Herren, halten wir für schlagend und deswegen haben wir mit einem Änderungsantrag hier eine Ermächtigung eingeführt, bei fusionswilligen Gemeinden ein Entschuldungsprogramm durchzuführen. Das heißt, dass einzelne Gemeinden, die bereit sind, die willens sind, sich mit Nachbargemeinden zusammenzuschließen, aber über einen erheblichen Fehlbetrag verfügen, an dieser Stelle Hilfe vom Land bekommen können.
Wir sind sicher, dass das Fusionsbestrebungen deutlich erleichtern und unterstützen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Finanzausgleichsgesetz im Paragrafen 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe g wie Gustav – klingt alles sehr technisch, aber Sie können es dort nachlesen – jährlich 15 Millionen Euro bereitgestellt, die dem Zwecke dienen, der Konsolidierung von Gemeinden hilfreich zur Seite zu stehen, 15 Millionen, mit denen wir in der Vergangenheit eine Reihe größerer und mittlerer Städte und Gemeinden entlastet haben. Wir haben aber auf dieser Schiene im Moment keine großen Projekte in Arbeit und wir können sicherlich dieses Geld für einen bestimmten Zeitraum, nicht für alle Zeiten, aber für einen bestimmten Zeitraum zur Unterstützung von Fusionsbestrebungen zur Verfügung stellen.
Wir schätzen, meine Damen und Herren, dass eine große Zahl von Gemeinden, vielleicht etwa 250/260 Gemeinden jeweils mit unter 800.000 Euro verschuldet sind. Das ist für eine einzelne Gemeinde mit 200, 300, 400, 500 Einwohnern natürlich eine riesige Zahl, das ist aber, wenn man auf den Landeshaushalt schaut, keine so ge- waltige Zahl. Wenn wir hochrechnen, wie viele Schulden denn bei diesen Gemeinden zusammenkommen, dann kommen wir zu einer Zahl, die etwa bei 60 oder 65 Millionen liegt. Nun gehe ich nicht davon aus, dass die alle fusionieren wollen, aber wenn ein erheblicher Teil davon fusionieren will – ich sage noch mal, die Gesamtverschuldung dieser Gemeinden liegt bei etwa 60 oder 65 Millionen – und wir jährlich 15 Millionen zur Verfügung stellen, dann gehe ich davon aus, dass wir doch eine sehr starke Bewegung in die Diskussion bekommen und vielen, die gerne fusionieren möchten, hier die nötige Hilfe angedeihen lassen können.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir gehen mit dem Geld in diesem Vorwegabzug sehr sinnvoll
um und machen etwas sehr Vernünftiges. Zusammengefasst: Dieser Gesetzentwurf ist ein Angebot an die Städte und Gemeinden. Es ist ein Versuch,
hier zu anderen Strukturen zu kommen, ein Versuch, der aber den Grundsatz der Freiwilligkeit von vorn bis hinten berücksichtigt.
Erwähnen möchte ich noch, weil das in der Diskussion immer so ein bisschen zu kurz kommt, dass wir hier auch über kommunale Verwaltungen und deren Strukturen reden. Ich glaube, das, was wir dabei an Möglichkeiten eröffnen, nicht Zwang, sondern Möglichkeiten, ist es wert, dass die Städte und Gemeinden darüber nachdenken und vielleicht die eine oder andere Region – es geht ja dann eher um Ämter – diese Möglichkeiten nutzt, damit wir hier interessante neue Strukturen erproben können.
Ein letzter Gedanke: Interkommunale Zusammenarbeit war ein wichtiger Aspekt der Anhörung. Wir wollen interkommunale Zusammenarbeit fördern. Ja, meine Damen und Herren, dieser Gedanke ist richtig. Es muss nicht immer gleich die Fusion sein, es kann auch die Zusammenarbeit sein. Aber diese Förderung, die auch wir wollen, da sind wir uns mit dem Städte- und Gemeindetag völlig einig, die verankern wir, die sichern wir an anderer Stelle ab, nicht in diesem Gesetz. Alles zusammengenommen bitte ich Sie um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, so, wie wir ihn im Innenausschuss verändert haben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Telekommunikationssektor, wir alle merken das, wir alle wissen das, befindet sich in einer rasanten Entwicklung, und wenn man – und wir, das heißt, die Koalition, wollen das, Telekommunikationsüberwachung –, selbstverständlich in eindeutig definierten rechtlichen Grenzen, selbstverständlich mit entsprechender Kontrolle, wenn man eine so definierte Telekommunikationsüberwachung für polizeiliche Zwecke will, dann muss man auf diese rasante Entwicklung des Telekommunikationssektors reagieren, dann muss man die entsprechenden technischen Möglichkeiten haben und dann muss man auch die entsprechende personelle Ausstattung haben, damit man hier adäquat handlungsfähig ist.
Dieses, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist sehr aufwendig und es ist sinnvoll, mit anderen gemeinsam zu arbeiten, um hier Synergieeffekte heben zu können. Dem dient der Staatsvertrag. Er dient der techni
schen Durchführung der gewollten Telekommunikationsüberwachung, er dient der Hebung von Synergieeffekten. Er dient nicht dem Zweck, die Kompetenzen einzelner Landesregierungen zu verändern, ihre Überwachungs- befugnisse auszuweiten oder Ähnliches, sondern hier bleibt alles beim Alten. Es bleibt auch bei der Verantwortlichkeit der jeweiligen Landesregierung, die bei dem durch den Staatsvertrag geschaffenen gemeinsamen Zentrum einen Auftrag erteilt.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kooperation und Zentralisierung sollen uns in die Lage versetzen, die bestehenden Herausforderungen besser zu bewältigen, die technischen Herausforderungen, aber auch die Herausforderungen der Personalgewinnung. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Staatsvertrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehöre diesem Hohen Haus schon relativ lange an und ich bekenne hier freimütig, dass ich nur wenige Veranstaltungen in dieser langen Zeit erlebt habe, die mich so beeindruckt haben wie die Anhörung, die der Innenausschuss mit den Obleuten der Fraktionen des Deutschen Bundestages aus dem dortigen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema NSU durchgeführt hat. Der Vorsitzende des Innenausschusses hat diese Anhörung kurz erwähnt, die im Januar dieses Jahres stattfand. Ich fand es außerordentlich beeindruckend, in welcher Weise die drei Kolleginnen und der eine Kollege hier aufgetreten sind, mit welcher Offenheit sie gesprochen haben – sagen wir es mal auf Deutsch: ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen und ohne diplomatische Umschweife – und in wel
cher Weise diese vier, die doch ansonsten inhaltlich so weit auseinanderliegen, hier gemeinsame Positionen vertreten haben.
Ich war aber auch – und das gehört mit zu dem tiefen Eindruck, den ich mitgenommen habe – entsetzt über das, was sie uns inhaltlich berichtet haben. Ich möchte das, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht im Detail darstellen, ich möchte Ihnen nur einige wenige Zitate vortragen, damit Sie meinen Eindruck nachvollziehen können. Ich nehme diese Zitate aus dem Bericht des Innenausschusses. Es sind also keine wörtlichen Zitate, sondern das ist die Zusammenfassung dessen, was dort gesagt worden ist durch die Kolleginnen und den Kollegen aus dem Deutschen Bundestag.
Clemens Binninger vertritt im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages die Fraktion der CDU/CSU als Obmann und er ist, vielleicht darf ich das hier erwähnen, von seiner Ausbildung her Polizeibeamter, der sich dann in der Polizei nach oben gearbeitet hat. Und jetzt darf ich zitieren: Clemens Binninger hat betont, auch in Mecklenburg-Vorpommern habe der NSU Straftaten be- gangen. Bei der Untersuchung des Komplexes habe er gestaunt, wie wenig über den NSU beim Verfassungsschutz bekannt gewesen sei, obwohl es zahlreiche VLeute in dessen Umfeld gegeben habe.
Die Sicherheitsbehörden hätten miteinander konkurriert statt kooperiert. So weit, meine Damen und Herren, Clemens Binninger. Er fügt weiter unten noch einen Satz hinzu: Die parlamentarische Kontrolle habe nicht im notwendigen Umfang stattgefunden. So weit der Vertreter der Christdemokraten.
Petra Pau von den LINKEN wird hier wiedergegeben in folgender Weise: Die Untersuchungsausschüsse der Parlamente hätten sich auch mit den Netzwerken um das NSU-Kerntrio befasst. Für Mecklenburg-Vorpommern fehle es bisher an Erkenntnissen dazu, obwohl es offenbar engste Kontakte gegeben habe. Dies werde im zweiten Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum NSU näher betrachtet. Dabei sei insbesondere unklar, welche Erkenntnisse das Landesamt für Verfassungsschutz gehabt habe. So weit wird Petra Pau wiedergegeben.
Die Sozialdemokratin Dr. Eva Högl, Rechtsanwältin, darf ich mit zwei Stellen zitieren: Die Arbeit der V-Leute sei in der Vergangenheit ein einziges Desaster gewesen. Und an anderer Stelle: Dr. Eva Högl hat herausgestellt, der ganze Komplex NSU sei noch nicht aufgeklärt. Der Verfassungsschutz habe lange die Gefährlichkeit der rechtsextremistischen Vernetzung und vor allem dessen Bereitschaft zu äußerster Gewalt verkannt. Der nötige Austausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden habe nicht stattgefunden und die Informationen seien nicht im richtigen Kontext gewürdigt worden und damit wertlos geblieben. Das müsse jetzt zum Anlass genommen werden, die Arbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz zu aktivieren. Zitatende.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Aussagen unserer Kolleginnen und unseres Kollegen aus dem Deutschen Bundestag machen deutlich, wie ernst das Thema ist, über das wir hier reden. Wenn wir gestern
und heute in die Nachrichten schauen und sehen, was sich in Freital gerade abspielt, dann muss uns klar werden, es geht hier nicht um ein paar versponnene, nationalverschworene Idioten, sondern es geht um Leute, die bereit sind zu schwerster Gewalttat. Die Bundesanwaltschaft spricht von versuchtem Mord. Und beim NSU war es nicht der versuchte Mord, es war der elffache Mord!
Wenn Eva Högl uns sagt, wir müssen unsere Behörden reformieren, wir müssen sie optimieren, wir müssen sie rauskriegen aus ihrer Mentalität, in der sie im Moment stecken, dann hat sie vollkommen recht.
Diese Veränderung, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht nicht, wie man das Licht anschaltet, mit einem einzigen Schritt, sondern wir brauchen viele Dinge und wir brauchen sie über einen längeren Zeitraum. Der nötige Mentalitätswechsel, der im Deutschen Bundestag sehr deutlich herausgestellt worden ist, der Mentalitätswechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, er ist nicht von einem Tag auf den anderen herbeizuführen, sondern er braucht kontinuierliche Arbeit. Wenn wir heute hier das Verfassungsschutzgesetz novellieren und neue Regelungen einführen, dann sind wir uns sicher, dass damit allein das Problem nicht gelöst ist. Wir sind uns aber auch sicher, dass dieser Schritt ein notwendiger Schritt ist, um das Problem zu lösen, aber kein hinreichender.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, widmen wir uns dem konkret vorliegenden Gesetzentwurf. Da gibt es mehrere Schwerpunkte, die er angeht. Es geht um das Thema der Information. Es geht um das Thema der Informationsübermittlung – das hat bei den Zitaten, die ich vorgelesen habe, ebenfalls eine wichtige Rolle gespielt. Es geht um das Thema Akten. Es geht um das Thema Aktenvernichtung. All dies sind sicherlich wichtige Punkte.
Aber ich möchte mich mit Blick auf die Zeit zwei anderen Schwerpunkten widmen. Das eine ist die Arbeit mit VLeuten. Dieses ist in der Vergangenheit – und gerade die NSU-Affäre, ich darf noch mal auf die Zitate verweisen, hat es sehr deutlich gemacht –, dieses ist in der Vergangenheit immer ein großes Problem gewesen, dieses ist Gegenstand höchst kontroverser politischer Debatten gewesen und ist es noch. Ich möchte allerdings – und da kann ich bei Eva Högl ansetzen – die Arbeit von Verfassungsschutz, Polizei und Justiz optimieren. Dazu gehört für mich auch, dass ich diesen Einsatz des Instrumentes „V-Leute“ optimiere. Für mich und für uns geht es nicht darum, auf dieses Instrument generell zu verzichten, sondern es geht darum, dieses Instrument sinnvoll zu begrenzen, einzugrenzen, in seiner Zielsetzung zu definieren und mit vernünftigen Regelungen zu versehen. Dazu gehört für mich auch – und das ist wesentlich in diesem Gesetzentwurf –, dass ich eine solche zentrale Frage wie den Einsatz von V-Leuten nicht einfach in einer Dienstanordnung regeln kann, sondern dass ich die zwingend im Gesetz regeln muss, damit wir es auch der parlamentarischen Diskussion, so, wie das hier und heute passiert, zugänglich machen.
Ich halte die Regelungen, die hier getroffen worden sind, für sinnvoll und für notwendig. Wir dürfen V-Leute nicht anwerben, wenn diese zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Schwerverbrecher im Dienste des Staates, meine
sehr verehrten Damen und Herren, das sollte es nicht geben. Ich darf sie nicht dafür einsetzen, Organisationen, die wir beobachten, zu gründen oder maßgeblichen Einfluss auf sie auszuüben. Auch hier reflektieren wir rechtliche Auseinandersetzungen in der Vergangenheit bis hin zum ersten NPD-Verbotsverfahren. Ich darf sie nicht einsetzen, wenn bei ihnen eine finanzielle Abhängigkeit von den Zahlungen des Verfassungsschutzes entsteht. Solche Regelungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind kluge und sind vernünftige Regelungen für den Einsatz von V-Leuten.
Darüber hinaus – und das geht jetzt über zum nächsten Punkt, den ich für wichtig halte – ist der Leiter der Verfassungsschutzbehörde aufgefordert, einmal jährlich in der Parlamentarischen Kontrollkommission, ohne dass es dafür einen besonderen Anlass gibt, Bericht zu erstatten über den Einsatz von V-Leuten mit allem, was dazugehört. Selbstverständlich schließt das nicht aus, dass weitere Berichte anlassbezogen gegeben werden, aber ein solcher Generalbericht im Jahr muss, ohne dass hierfür ein besonderer Anlass besteht, gegeben werden.
Die Stärkung der Rolle der Parlamentarischen Kontrollkommission – insgesamt die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle – ist für uns ein wichtiges Anliegen und sie findet sich in diesem Gesetzentwurf.
Sie findet sich aber auch in der Entschließung, die SPD und CDU hier vorgelegt haben
und die wir Ihnen ebenfalls zur Abstimmung unterbreiten möchten, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer genau hinsieht, der wird auch im bisherigen Verfassungsschutzgesetz schon durchaus Möglichkeiten sehen, dass die parlamentarische Kontrolle, dass die Parlamentarische Kontrollkommission besser arbeitet.
Ich nehme vor allen Dingen die Frage eines Sekretariats. Jeder unserer Ausschüsse hat ein Sekretariat, das ihm zuarbeitet und das für die Arbeit im Ausschuss sehr wichtig ist. Das können wir alle, die wir in Ausschüssen sitzen, so bestätigen. Eine solche Institution brauchen wir auch für die Parlamentarische Kontrollkommission. Deswegen....
Und deswegen, lieber Kollege Ritter, haben wir in der Entschließung genau diesen Punkt verankert,
dass dieses in der Praxis realisiert werden soll,
um die parlamentarische Kontrolle
zu stärken.
Ja.
Erstens, Herr Saalfeld, habe ich nicht gesagt, dass straffällig gewordene Personen nicht V-Leute werden können, sondern dass es eine Frage ist, welche Schwere die Straftat hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie es uns doch an einem Beispiel deutlich machen. Wenn es um die Beobachtung von rechtsextremistischen Organisationen geht, ist das ja kein frei gewähltes Beispiel, das ist ja etwas, was in diesem Land stattfindet und Gott sei Dank stattfindet.
Herr Ritter, lassen Sie mich vielleicht noch meinen Gedanken zu Ende bringen!
Es geht hier um die Frage, die der Kollege Saalfeld aufgeworfen hat, mit Straftätern. Ich glaube schon, dass es im Sinne der Sache ist, wenn ich akzeptiere, dass der V-Mann, dass die V-Person, die dem Verfassungsschutz Informationen liefert, beispielsweise wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen eine Strafe bekommen hat. Es geht also nicht darum, V-Leute anzuwerben, die völlig ohne jede Straftat sind, dann wird man wahrscheinlich bei diesen Herrschaften wenig V-Leute bekommen können. Aber es ist eine Frage des Maßes und eine Frage der Ver- hältnismäßigkeit. Wenn jemand dort etwa wegen versuchten Totschlags – und auch das ist ja bei den Herrschaften, die da grinsen, durchaus eine Straftat, die Ihnen naheliegt,
das ist eine Straftat, die Ihnen durchaus naheliegt – verurteilt worden ist, dann ist das ein völlig anderes Thema und dann müssen wir das anders bewerten.
Aber, meine Damen und Herren, ich habe bisher – und deshalb guckt er etwas skeptisch – die Frage des Kollegen Saalfeld noch nicht beantwortet. Ja, in der Tat, es ist so, dass wir in dem Gesetz auch eine Regelung haben, die Ausnahmen zulässt, wenn dies der Leiter der Verfassungsschutzbehörde – ausdrücklich der Behördenleiter – erlaubt, wenn dies im Ausnahmefall von der Sache her geboten ist. Hier gilt der Maßstab der Verhältnismäßigkeit, und das halte ich für gut und das halte ich für richtig.
Ja.
Ich halte den Leiter des Verfassungsschutzes als Beamten dieses Landes für denjenigen, der eine schwierige Entscheidung zu treffen hat und der eine schwere Verantwortung zu tragen hat, und ich halte es in Ausnahmefällen für möglich – in Ausnahmefällen! –, dass auch jemand zum V-Mann oder zur V-Frau wird, der/die eine schwere Straftat begangen hat, ja.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war bei dem Thema „Entschließung“, ich war bei dem Thema „Stärkung der parlamentarischen Kontrolle“. Ich halte es auch für wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle in der Weise stattfindet, dass sie hier im Hause stattfindet. Nun wird mir mancher sagen, das ist Symbolpolitik, wo die PKK tagt und wo der Verfassungsschutz, wo die Vertreter des Verfassungsschutzes sich den Fragen stellen müssen, wo sie Unterlagen vorlegen müssen. Vielleicht ist es Symbolpolitik, aber auch Symbole gehören zur Politik. Ich finde es richtig, dass wir als Parlament diejenigen sind, die die Kontrolle ausüben, und dass der Verfassungsschutz zu uns kommt und nicht umgekehrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes löst nicht alle Probleme, die wir mit dem Thema Verfassungsschutz haben. Sie enthält aber wichtige Schritte, um zu einer Lösung zu kommen, dies insbesondere, wenn wir das Gesetz in Verbindung mit der Entschließung sehen, die die Koalition hier eingebracht hat.
Lassen Sie mich abschließend noch auf zwei Änderungsanträge eingehen, die mir heute vorgelegt worden sind, aber nicht erst heute, sondern hier heute erneut vorgelegt worden sind von der Fraktion DIE LINKE.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Peter Ritter, da gibt es den einen Antrag, der sagt, wir müssen in der PKK jedem einzelnen PKK-Mitglied sozusagen Minderheitenrechte garantieren, damit er Akteneinsicht erzwingen kann und Ähnliches. Nun dürfen wir alle über das,
was in der PKK geschieht, hier nicht öffentlich reden, aber ich stelle mir doch die Frage, ob das wirklich das Problem ist, dass es zu lösen gilt, und ob in der PKK tatsächlich die Wünsche einzelner Mitglieder nach Information oder Akteneinsicht oder Ähnlichem von der Mehrheit abgebügelt werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das kann ich mir nicht vorstellen. Deswegen, glaube ich, würde uns diese Regelung nun wirklich keinen Millimeter weiterbringen.
Etwas anderes – und das gestehe ich gerne zu – ist die Frage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fraktionen, die den Abgeordneten zuarbeiten. Ich habe vor wenigen Minuten das Hohelied auf die Sekretariate unserer Ausschüsse gesungen – dabei bleibe ich auch –, ich möchte aber ebenso sagen, dass ich, zumindest in den demokratischen Fraktionen sehe ich das so, eine ganz wichtige Funktion bei unseren Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern sehe, die uns Abgeordneten hilfreich zur Seite stehen. Die sind für uns – und ich glaube, das sehen Sie alle so – unverzichtbar. Der Gedanke, dass dieses auch im Bereich der PKK, im Bereich der Kontrolle des Verfassungsschutzes geschehen könnte, das ist eine Überlegung, lieber Kollege Ritter, da sage ich Ihnen ganz ehrlich, dafür habe ich erhebliche Sympathien. Ich muss mich aber auch – und das gehört ebenfalls zur Wahrheit – in einer Koalition bewegen und muss die Dinge durchsetzen, die in dieser Koalition Konsens sind, und dazu gehört dieser Punkt leider nicht.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben, nicht mit dem Gedanken, dass damit dann für die nächsten zehn Jahre alles erledigt sei, sondern mit dem Gedanken, dass wir damit einen wichtigen Schritt nach vorn tun, dass wir uns aber auch in den nächsten Jahren diesem Thema weiter widmen müssen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine Binsenweisheit, dass die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie unsere Welt in rasender Geschwindigkeit verändert. Das gilt für die Produktion, das gilt für unser Privatleben, das gilt aber selbstverständlich auch für die öffentlichen Verwaltungen. In diesem Prozess stecken enorme Chancen, es stecken aber auch entsprechende Risiken und Gefahren darin. Wir als Gesetzgeber sind aufgerufen, uns diesem Thema zu widmen und die Chancen zu nutzen, aber auch die Gefahren zu begrenzen oder einzudämmen. Wir brauchen also Rahmenbedingungen für die elektronische Verwaltung, wir brauchen Mindeststandards, Mindestanforderungen, wir brauchen Vereinheitlichungen von Systemen.
Der Bund hat für diese Aufgabe sein Gesetz bereits verabschiedet. Das Land zieht hier nach, übernimmt zum Teil Aussagen des Bundesrechts, trifft aber für die Landesebene eigene Regelungen und eigene Spezifika. Vieles in dieser Gesetzgebung, meine sehr verehrten Damen und Herren, war in den Ausschussberatungen unstrittig. Und ich finde es auch sehr begrüßenswert, dass die kommunalen Verbände, einschließlich des Verbandes, den sie für die EDV gegründet haben, diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung gegeben haben.
Es gab einige Diskussionen zu grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes, aber ich nehme an, dass sie von der Opposition noch vorgetragen werden. Und es gab – das
war vielleicht das größte Problem bei unseren Beratungen – die Frage der Reichweite dieses Gesetzes, das heißt, für welche Verwaltungen soll es gelten und wer wird gegebenenfalls aus dem Geltungsbereich des Gesetzes herausgenommen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht hierfür bereits eine Regelung vor. Hierzu gab es einige Diskussionen und wir haben uns letztlich dafür entschieden, dass wir expressis verbis den Landtag, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den Bürgerbeauftragten vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausnehmen wollen, nicht zuletzt weil auch in den Diskussionen nicht ganz eindeutig zu klären war, was denn nun Behörde ist und inwieweit die Genannten Behördencharakter haben, denn dann würden wir möglicherweise zukünftige Auseinandersetzungen nur provozieren. Das wollten wir nicht, deshalb diese Regelung. Ich bitte Sie, dem so veränderten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es ist alles schon mal dagewesen.
Viel schlimmer, dass wir heute diesen Gesetzentwurf in Zweiter Lesung beraten, ohne ihn im Ausschuss gehabt zu haben, sondern – Sie haben selbst darauf verwiesen, Herr Suhr – wir haben im Jahr 2012 zwei Gesetzentwürfe, den einen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den anderen von den LINKEN, hier in diesem Hause gehabt mit dem gleichen Inhalt und damals haben wir diese beiden Gesetzentwürfe in den Ausschuss überwiesen.
Ich darf daran erinnern, wir haben eine Anhörung gemacht,
und diese Anhörung hat uns eine Fülle von Argumenten geliefert. Zum einen, es waren weniger Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters, die Mehrzahl und für mich die überzeugenden Argumente waren für eine Absenkung des Wahlalters.
Nun hat sich an dieser grundsätzlichen Sachlage bis heute eigentlich relativ wenig geändert. Das Einzige, was sich wirklich fundamental geändert hat, ist, dass wir ein zusätzliches Argument in Form einer zusätzlichen Untersuchung bekommen haben, aber im Übrigen ist alles so, wie es auch 2012 gewesen ist. Deswegen stelle ich mir schon die Frage, ob die Tatsache, dass es eine zusätzliche Untersuchung zu einem Gegenstand gibt, dazu führt, dass wir das Thema hier noch mal behandeln müssen, denn vom Ergebnis her – das wissen Sie auch, Herr Suhr, Sie haben es gesagt – wird das Gleiche am Ende stehen, was 2012 dort gestanden hat.
Ich kann für meine Fraktion hier sehr klar und sehr deutlich sagen, dass wir für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Landtags- und auch bei Bundestagswahlen und Europawahlen sind. Wir haben es seinerzeit in rot-roter Koalition für die Kommunalwahlen bereits eingeführt und wir haben in verschiedenen Dokumenten festgelegt, dass wir diese Absenkung auch für Land und Bund und Europa wollen.
Wir haben dazu einen Beschluss unseres Landesparteitages, wir haben mehrere Wahlprogramme auf Landes- und auf Bundesebene, in denen wir uns sehr klar und sehr eindeutig für diese Absenkung aussprechen. Wir halten das Wahlalter 16 für ein wichtiges Angebot an junge Menschen, sich in unserem Staat und in unserer Gesellschaft, in der Politik zu engagieren und hier ihre Interessen zu vertreten, nicht zuletzt dadurch, dass sie wählen. Und Sie haben natürlich recht, Herr Suhr, dass es schwer zu vermitteln ist, warum sie bei den Kommunalwahlen wählen dürfen und bei den Landtagswahlen nicht.