Wenn das gilt, Herr Glawe, dann gilt das auch für diesen Antrag, den wir gestern oder vor zwei Tagen hatten zur Erdölförderung.
und in dem anderen Fall ist es Ihnen nicht genehm. Es gibt einen Unterschied zwischen dem, was die Erdöl
förderung betrifft, und der Deponie. Bei der Erdölförderung gibt es einen Genehmigungsanspruch. Bei dem, worüber wir hier reden, gibt es keinen Genehmigungsanspruch.
Das heißt, es gibt Handlungsspielraum, und den wollen wir ganz einfach gewürdigt sehen und dann entsprechend die rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nehmen.
Und zwar dürfte Ihnen aufgefallen sein, dass es in der Mecklenburgischen Seenplatte in den letzten Jahren eine vermehrte Gründung von Bürgerinitiativen gegeben hat:
Bürgerinitiative „Ortsumgehung Mirow“, dann die Bürger- initiative „Freie Erde – Kein Gas unterm Gras“ in Triepkendorf, „Pro Landleben Brohmer Berge“, „Mastenfreie Wohngebiete in Neubrandenburg“, „Rettet das Landleben im Tollensetal“ in Alt Tellin und eben „Stoppt die Deponie in Ramelow“, von der ja bereits die Rede war.
Und ich möchte darauf verweisen, wir als LINKE freuen uns sehr, dass es diese Bürgerinitiativen gibt, denn Bürgerinitiativen stehen für eine lebendige Demokratie.
Diese Bürgerinnen und Bürger belegen, dass sich Menschen sehr wohl für Politik interessieren, weil landläufig oft unterstellt wird, es gäbe eine Politikverdrossenheit und ein Desinteresse. Das ist nicht so. Sie tun dies aus einem speziellen Blickwinkel heraus und sie tun das interessengeleitet sehr wohl, aber keineswegs egoistisch.
Die Bürgerinitiative „Stoppt die Deponie in Ramelow“ fordert dazu heraus, sich mit Fragen, grundsätzlichen Fragen und Dingen im Zusammenhang zu beschäftigen. Zum Beispiel stellen die Mitglieder dieser Bürgerinitiativen die wirklich bedenkenswerten Fragen: Warum gibt es bei einem derartigen Vorhaben, wie zum Beispiel einer Deponie, über die wir hier gerade reden, nicht obligatorisch, also verpflichtend ein Raumordnungsverfahren? Warum ist das nicht so? Warum werden gesetzlich vorgeschriebene artenschutzrechtliche Prüfungen nicht
ordnungsgemäß durchgeführt? Ja, warum gibt es dieses Monitoring nicht? Warum ist man da nachlässig? Warum fehlt hierzulande ein Deponieabstandserlass?
Und dann die Frage, die mir gestern gestellt wurde, und ich habe sie hier in diesem Fragenkatalog mal mit aufgenommen, warum Investoren die beizubringenden Gutachten in Auftrag geben und bezahlen müssen. Und dann fragen sie anschließend, ob nicht hieraus Abhängigkeiten entstünden, die zu Gefälligkeiten führen könnten. Wir sollten darüber nachdenken, genauso wie über die Frage: Warum messen – und jetzt bin ich ganz konkret in Ramelow – Behörden mit zweierlei Maß?
Also ich beginne mal mit dieser Frage: Wenn es um die Genehmigung einer Mülldeponie, die einen Steinwurf weit von einem europäischen Vogelschutzgebiet entfernt ist, geht, lassen die zuständigen Behörden offenbar mit sich spielen. In einer ersten Bedarfsanalyse des Investors war von einem begründeten, ja sogar nachgewiesenen Bedarf von 100.000 Tonnen Müll pro Jahr die Rede, etwas später dann von 70.000 Tonnen und aktuell nur noch von 48.500 Tonnen. Ominöserweise wurde diese Menge anerkannt, obwohl eine derartige Menge der Kategorie 1 objektiv dort nicht anfallen kann, Herr Glawe.
Herr Liskow, alle seriösen betriebswirtschaftlichen Berechnungen sagen, eine Deponie mit diesen Kategorien 0 und 1 mit weniger als 50.000 Tonnen pro Jahr sind betriebs- wirtschaftlich nicht zu führen. 48.500 Tonnen wurden hier anerkannt, obwohl man unterhalb der Kostendeckung ist.
Folgern wir mal aus solch einer Logik, dann ist das wie eine Einladung zum Mülltourismus. Und weil dem Investor, das ist ja das Interessante …
Weil dem Investor das sehr wohl bewusst ist, dass es so nicht hinhaut, untermauert er seine aktuelle Bedarfsanalyse mit dem waghalsigen Argument, dass ja, wörtlich, die Insolvenz umliegender Deponien in Aussicht stünde. Da meint er wohl Rosenow? Meint er eine andere? Also sehr waghalsig.
Das alles kratzt die Behörde wenig. Wenn jedoch in der Region ein ansässiger Agrarbetrieb seine zersiedelten Betriebsstätten konzentrieren will und eine Voranfrage für den Bau einer Mehrzweckhalle, eines Bullenstalls und einer Getreidetrocknungsanlage stellt, so erhält er, wie am 12. Juli 2013 geschehen, folgende Antwort: „Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich 300 Meter vom europäischen Vogelschutzgebiet entfernt.“
(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Zweierlei Maß. – Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE: Tja.)
Der Agrarbetrieb, so heißt es weiter, müsse sich darauf einstellen, dass das Schutzgebiet durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt wird.
weil wir eben nicht in ein Verfahren eingreifen, stelle ich nur fest, dass die Behörde einerseits sagt, also stopp mal, 300 Meter vom Vogelschutzgebiet habt ihr so was vor, das ist ein Eingriff, das beeinträchtigt. Und da, wo es einen Steinwurf weit – also wirklich, da kannst du hinspucken – entfernt ist,
Wenn also das Gebiet derartig sensibel ist, und das ist es, und wenn die Deponie raumbedeutsam ist, und das ist sie, dann ist völlig unverständlich, warum kein Raumordnungsverfahren vorgenommen wurde. Und ein solches, das ist hier bereits gesagt worden, ist einstimmig vom Landrat des Kreises Mecklenburgische Seenplatte mit dem Rückenwind, also mit einem einstimmigen Votum des Kreistages auf Basis des Paragrafen 15 Absatz 4 des Landesplanungsgesetzes ausdrücklich beantragt worden.