Und man kann den Antrag natürlich wohlwollend oder sachlich lesen oder man kann ihn verdrehen. Also es hat mich auch, muss ich sagen, sehr irritiert, Sie haben ja, Frau Oldenburg, geltend gemacht, der Antrag sei widersprüchlich, es gebe gar keinen Ermessensspielraum, weil es eine Rechtssetzung gebe. Das finde ich deshalb interessant, weil ja die Rede vom Ermessensspielraum in Punkt 1 ist und die Frage der Finanzhilfesätze in Punkt 2. Das haben die Antragsteller, glaube ich, mit Grund gemacht. Denn es gibt zwei Punkte, mit denen wir selbstverständlich ohne Änderung des Schulgesetzes regulieren können:
Das Erste ist nämlich die Frage, und das ist der erste Punkt, was erkennt das Land als Personalkosten an. Und selbstverständlich haben wir da einen Ermessensspielraum ohne Änderung irgendeiner Rechtsvorschrift.
Und dann kommt der zweite Punkt, die Höhe der Finanzhilfesätze, die ist selbstverständlich nicht in reinem Ermessen möglich ohne Änderung einer Rechtsvorschrift. Aber ich verstehe den Punkt 2 als politischen Auftrag des Parlamentes, falls der Antrag beschlossen wird, die Verordnung zu ändern, falls die einlaufenden Daten der freien Schulen dies erforderlich machen.
sondern die Koalitionsfraktionen haben einfach mehr Faktoren berücksichtigt als Sie in Ihrer Argumentation und das sauber im Antrag abgebildet.
Schauen Sie mal, Frau Oldenburg, die Anhörung kann an der Rechtskraft der Verordnung nichts ändern, die ist gültig.
Und insofern geht es um die Ausgestaltung der Verordnung, und das andere kann erst geklärt werden, wenn alle Daten vorliegen.
Es kann auch gerne geklagt werden, das wird wohl an der unmittelbaren Situation nichts ändern. Ich persönlich, muss ich sagen, ich kann …
Nein, ich greife einem Gericht nicht vor, sondern fürchte mich vor einer solchen Klage angesichts der Urteile der letzten Jahre nicht.
Letzter Punkt, Haushaltsveranschlagung: Ich muss sagen, eigentlich hat der CDU-Fraktionsvorsitzende fachlich und politisch alles Notwendige gesagt.
Ich wundere mich, dass solche Argumente hier vorgetragen werden. Wer das Haushaltsrecht dieses Landes kennt, weiß, dass die Regierung aufgefordert ist, plausible Schätzwerte abzugeben für die Zukunft, und dass es alle haushaltsrechtlichen Elemente und Instrumente gibt, damit für den Fall, dass eine Prognose so nicht eintritt, nachgesteuert werden kann.
Herr Kokert hat völlig recht, natürlich begrenzt die Summe, die im Haushalt steht, nicht die Ansprüche der freien Schulen, sondern begrenzt werden die Ansprüche der freien Schulen durch das Leistungsgesetz selbst.
und wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass die freien Schulen über diesen im Haushalt stehenden Betrag einen Rechtsanspruch haben, dann ist es selbstverständlich, dass die Regierung dem entsprechend nachkommen wird.
Jetzt kann man natürlich diskutieren, die Schülerzahl steigt, man hätte andere Beträge reinschreiben können. Ja, hätte man. Frau Polzin und ich haben uns aber darauf verständigt, diesen Betrag planerisch fortzuschreiben. Warum? Weil wir erst dann plausibel wissen, welche Kosten wir in Zukunft haben werden,
wenn alle Schulen ihre Daten vorgelegt haben, wir die geprüft haben und dann auch konkret das bemessen können. So einfach ist die Lage.
Und vor diesem Hintergrund haben wir uns entschlossen, planerisch das fortzuschreiben, aber ansonsten gelten in diesem Land ein Leistungsgesetz und das normale Haushaltsrecht.
aber es betrifft ja nur einige hier in diesem Hause, die diese Regeln jetzt nicht ganz parat hatten.
Der entscheidende Punkt ist auch in der Tat, oder der letzte Punkt, derjenige, den Herr Kokert genannt hat: Der Haushalt ist nicht beschlossen. Die Regierung hat einen bestimmten Hintergrund gehabt für diese Entscheidung. Das Parlament kann dies anders sehen. Ich halte es zum Beispiel nicht für ausgeschlossen, dass das Parlament diese Haushaltsansätze korrigiert, wenn eine Komplettprüfung und eine Komplettvorlage aller Unterlagen aller freien Schulen auf dem Tisch liegen, vor Beschluss des Haushaltes. Also wenn wir bis dahin eine Faktenklarheit haben und genauer wissen, welche Entwicklung es in Zukunft geben wird, dann gäbe es ja auch keine Schwierigkeit, den Haushalt anzupassen. Nur, meine Damen und Herren, wenn man gar nicht weiß, wie sich das in Zukunft entwickeln wird,
dann kann man natürlich auch den Finger anlecken, in die Luft halten und irgendwelche Schätzzahlen nehmen.