„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Diese Aussagen, mit denen der gemeinsame Antrag der im Bundestag vertretenen Fraktionen vom 22.11.2011 schließt, wurde 1949 als bewusste Reaktion auf die menschenverachtenden Ereignisse während der nationalsozialistischen Herrschaft im Dritten Reich an erster Stelle unseres Grundgesetzes aufgenommen.
Staatliche Willkür und tödliche Gewalt, die Entrechtung und Ermordung von Bürgern im Namen eines totalitären Systems, alles das sollte und soll sich nie wiederholen. Die Achtung und die Unverletzlichkeit der Menschenwürde ist damit auch verbindliches Prinzip für alles staatliche Handeln und für das gesellschaftliche Zusammenleben. Rassismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz sind nicht nur typische Merkmale rechtsextremistischer Ideologien, sondern auch Ausdruck einer massiven Missachtung der Menschenwürde.
Und diese Menschenverachtung drückt sich, wie wir schmerzhaft erfahren haben, eben nicht nur in Worten, sondern auch in Taten aus.
Das geht bis zur vorsätzlichen Tötung von Menschen. Die Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ sind nicht nur verdächtig, mehrere bewaffnete Banküberfälle im gesamten
(Michael Andrejewski, NPD: Sollen. – Tino Müller, NPD: Sie sollen auch, da ist gar nichts bewiesen.)
neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft und eine Polizistin kaltblütig ermordet haben. Ich habe über den Sachverhalt bereits in der Landtagssitzung am 17.11.2011 informiert.
Durch die bisherigen Ermittlungen konnten zwischenzeitlich weitere Personen festgenommen werden, die die terroristische Zelle unterstützt haben sollen. Diese Personen sollen aktiv in der rechtsextremistischen Szene tätig sein oder enge Kontakte dorthin pflegen. In einem Fall handelt es sich um einen ehemaligen Funktionär der NPD. Ich habe immer darauf hingewiesen,
auf der Innenministerkonferenz am vergangenen Freitag in Wiesbaden wurde daher beschlossen, eine gemeinsame Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten – und zwar wurde das einstimmig beschlossen! –, die die Kriterien für ein erfolgreiches Verbotsverfahren aufstellt und das Material zusammenstellt. Ich habe mich hier mit der schon lange vertretenen Position des Landes, die im Übrigen im Landtag unter den demokratischen Fraktionen unstrittig ist, mit allen Kollegen gemeinsam durch
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
dabei muss natürlich genau analysiert werden, ob Personen im Auftrag der NPD oder zumindest mit Wissen der NPD in die Machenschaften der Zwickauer Terrorzelle einbezogen gewesen sind.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit den menschenverachtenden Taten der NSU hat die politisch motivierte Kriminalität rechts eine bisher nicht gekannte terroristische Dimension angenommen. Wir alle haben ein hohes Interesse daran, dass die Geschehnisse rückhaltlos aufgeklärt werden. Insofern kann ich das Bedürfnis nachvollziehen, umfassend über Aktivitäten von Strukturen, Vereinen und Organisationen auch in unserem Land informiert zu werden, die mit der NSU in Zusammenhang zu bringen sind.
Allerdings ist das eine Aufgabe, der ich selbstverständlich, wie ich heute in der Fragestunde schon ausführte, nachkommen werde und auch bereits nachkomme, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den jeweiligen Häusern, aber in den Institutionen, die dafür zuständig sind. Das ist in diesem Fall per Landtagsbeschluss die Parlamentarische Kontrollkommission, und dort werden wir dies auch weiterhin,
und dies werden wir dort weiterhin so tun und alle Fragen, die von den gewählten Kolleginnen und Kollegen gestellt werden, dementsprechend bearbeiten.
Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes noch längst nicht abgeschlossen sind.
Wie der Präsident des BKA vor Kurzem ausgeführt hat, werden in diesem Ermittlungskomplex rund 2.500 sichergestellte Beweisstücke untersucht.