und dann stellten wir fest, ja, er kann eben nichts, er kann keine Empfehlungen geben. Aber das ist ein Element, was ich Ihnen jetzt ganz gern vorstellen wollte.
Jugendpolitik steht seit Jahren – eigentlich können wir schon sagen, seit Jahrzehnten – vor zahlreichen Herausforderungen. Die haben eben nicht nur etwas mit dem demografischen Wandel zu tun, sondern insbesondere mit dem Rückzug aus der Fläche. Ich möchte ein paar Zahlen darstellen, die zeigen, wie dramatisch es ist.
Zum Personal: Im Vergleich von 2002 zu 2010 hat sich dieses halbiert. Waren noch im Jahre 2002 1.657 in dem Bereich tätig, sind es 2010 nur noch 800 Menschen. Auch die Anzahl der Jugendzentren, Jugendfreizeitheime, Haus der offenen Tür hat sich mehr als halbiert. Auch hier die Zahlen: 2002 gab es 580 Einrichtungen, im Jahre 2010 waren es noch 199. Alle Angaben sind aus dem Statistischen Landesamt.
Dagegen – und daran erinnern Sie sich gerade bei der Diskussion um den Doppelhaushalt – hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen in diesem Zeitraum nicht halbiert, sondern ist von circa 410.000 Kindern gesunken, jetzt haben wir 290.000 Kinder. Und ich nehme jetzt die Zahl 6 bis 26 Jahre. Wenn Sie sich erinnern, das KJfG geht von 10 bis 26 Jahre, das heißt, 30 Prozent weniger Kinder leben in unserem Land.
Im Haushalt gesunkene Mittel sind auch enorm, und zwar hier die Zahl von 2002 bis 2014 – 1,4 Millionen Euro haben wir heute weniger, das sind 25 Prozent, und unter Berücksichtigung der Inflation, steigender Lebenser- haltungskosten, aber auch der Betriebskosten ist das eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit.
Jetzt möchte ich aber zu diesen vier Punkten kommen, die das Jugendprogramm beinhaltet. Eins vorweg: Es soll kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung sein. Es soll kein Eingriff in Strategien sein.
Im Jahre 2002 waren 5,6 Millionen Euro zur Verfügung für die Jugendarbeit der öffentlichen und freien Träger. 2014 sind es jetzt nur noch 3,66 Millionen Euro, und das sind die Gelder, die eben durch dieses KJfG zur Verfügung stehen. Diese sind letztes Jahr aufgestockt worden – Sie erinnern sich, das war die Debatte um die 85.000 – und später noch mal im Doppelhaushalt. Das Problem, was wir sehen, ist, diese 5,11 Euro, die vom Land zur Verfügung gestellt werden, nämlich pro Kopf, pro Kind zwischen 10 und 26 Jahren, reichen bei Weitem nicht mehr aus.
In diesem Kontext werden gern zwei weitere Berufsfelder genannt, nämlich die Jugend- und die Schulsozialarbeit, und die sehen auf den ersten Blick besser aus. Für die Jugendsozialarbeit werden 17,5 Millionen und für die Schulsozialarbeit werden über den Europäischen Strukturfonds 30 Millionen Euro eingesetzt. Wir wissen noch nicht, wie weit das ist. Ich denke, Frau Ministerin Hesse wird dazu noch etwas sagen.
Aber ich möchte auf eine Situation hinweisen, die ich letzte Woche hier von Jugendarbeiterinnen und Jugend
arbeitern erfahren habe. Es gab mit Schreiben vom 24. Februar vom Bereich ESF-Fondsverwaltung einen Fragebogen, und zwar zum Operationellen Programm für die Jugendsozialarbeit. Dort stehen bestimmte Rahmenbedingungen drin. Und jeder und jede, der oder die in der Jugendarbeit überhaupt mal gearbeitet hat und das sogenannte SGB VIII Paragraf 11 kennt, weiß, dass es darum geht, Jugendliche auf das Leben vorzubereiten, ihnen Freiräume zu geben. Hier drin steht aber, dass die Fachkräfte dafür zu sorgen haben, dass die Aufgaben mindestens drei Stunden umfassen, einen inhaltlichen Bezug zur Lebenswelt oder zu den Problemen der jungen Menschen im Wirkungskreis haben und mehr als fünf Teilnehmer aufweisen, zudem von der Fachkraft selbst vorbereitet und durchgeführt beziehungsweise geleitet werden. Die thematische Einheit, die Veranstaltungen, die Aktionen sollen dann an der Schule sein, und zwar zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in die Ausbildung, die Probleme der Jugendlichen ansprechen, das ist klar, das ist Jugendsozialarbeit, Kooperation mit Betrieben und arbeitsmarktlichen Akteuren anregen, die Öffnung der Schule im Blick haben, zu mehr sozialem Engagement der Schüler beitragen, die Eigeninitiative und Mitverantwortung fördern und die außerschulischen Bildungsangebote mit dem Schulalltag verknüpfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das hat mit Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit nur noch wenig zu tun. Und ketzerisch wurde ich gefragt, ob es nur noch um die Verwertbarkeit von Menschen für den Arbeitsmarkt geht.
Das können wir nicht zulassen und ich finde, dass diese Ausrichtung wirklich etwas prekär ist. Und dazu hätte ich gern nachher ein paar Anmerkungen von der Ministerin, wie sie sich dieses vorstellt. Ich komme darauf zurück, weil das waren die 17,5 Millionen, da sind zurzeit 180 Jugendsozialarbeiterinnen und Jugendsozialarbeiter im Land unterwegs.
Einen weiteren großen Bereich bildet die Schulsozialarbeit. Also Schulsozialarbeit, hier sind 125 Frauen und Männer insgesamt unterwegs, auch die umgeschulten Lehrerinnen und Lehrer sind in dem Bereich von den 30 Millionen im Europäischen Strukturfonds.
Und es gibt eine vierte Säule, das ist die der Bildung und Teilhabe. Da sind jetzt zweckgebunden 30 Millionen. Diese können perspektivisch von den Kreisen und kreisfreien Städten ausgegeben werden. In dem Bereich sind nach letzten Angaben von Claus Wergin 75 Frauen und Männer tätig, auch hier die Perspektive steigend.
Wir haben festgestellt, dass gerade diese Bereiche wichtig sind, aber die eigenständige Jugendarbeit sehr in Gefahr ist. Sie erinnern sich an die Richtlinie zur Ganztagsschule, die durch Minister Brodkorb in der vergangenen Woche diskutiert wurde. Es gibt eine Stellungnahme
Also es ging perspektivisch darum, einen Zweig im Land weiterzuführen. Da waren wir uns auch alle einig. Das war die Schulsozialarbeit. Aber, und darum geht es hier, es geht darum, die eigenständige Jugendarbeit in diesem Land zu erhalten.
Und es gibt noch mehr Brisanzen in diesem Zusammenhang. Erinnern Sie sich an die Diskussion zum Doppelhaushalt. Die ESF-Gelder werden finanziert zu 50 Prozent aus dem Land für Jugendsozialarbeit und Schul- sozialarbeit. Perspektivisch hatte die Landesregierung dort etwas anderes vor, nämlich perspektivisch die Schulsozialarbeit zu stärken und die Jugendsozialarbeit sukzessive abzuschmelzen.
Was heißt das? Ich nehme gern das Beispiel von Schwerin. In Schwerin heißt es, wenn Gelder vom Land wegfallen, werden diese nicht kompensiert. Perspektivisch gesehen könnte das zum Jahr 2020 möglicherweise heißen, wenn es nur noch 15 Prozent für die Jugendsozialarbeit gibt, dann gibt es auch nur noch 15 Prozent von der Stadt. Was das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, das können Sie sich selbst vorstellen.
Warum ist diese Situation so im Land? Sie erinnern sich sicher alle noch sehr gut an die Kreisgebietsreform. Dort gibt es einen Paragrafen 20 im Aufgabenzuordnungsgesetz und der sagt, dass bestimmte Bereiche nicht im Landesjugendamt sind. Jetzt haben wir ein Landesjugendamt, das ist nicht dafür zuständig, Empfehlungen auszusprechen, zu beraten und auch nicht, die Fortbildung zu machen. Das führt jetzt dazu – es ist kurios, was abläuft –, jede Fachabteilung arbeitet für sich bestimmt nach bestem Wissen und Gewissen, aber die Steuerungsfunktion, die das SGB VIII, die soziale Gesetzgebung für den Jugendbereich vorsieht, bricht perspektivisch weg. Hier arbeiten Ministerien nicht zusammen, hier wird in Teilen relativ willkürlich gearbeitet.
Und wenn ich den ESF, den Europäischen Strukturfonds, perspektivisch sehe, wird im Landesjugendhilfeausschuss nur die Zeit bis 2017 diskutiert, also anders als das, was wir bislang gehört haben. Und da würde ich ganz gern im zweiten Teil weitermachen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und freue mich auf eine rege Debatte.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mir ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche in unserem Land einen guten Start ins Leben haben und dass sie chan
cengerecht und sicher aufwachsen, mit einer guten Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur von Anfang an.
Gerade die Jugend ist eine der spannendsten Lebensphasen. Die Pubertät setzt ein, die Schulzeit geht zu Ende, die Berufsausbildung beginnt. In dieser Zeit ist Unterstützung wichtig. Hierzu schaffen wir gute Rahmenbedingungen, damit die Kinder und Jugendlichen sich zu toleranten und mündigen Menschen entwickeln, die Lust haben, sich einzumischen, und sich füreinander engagieren.
Es sind die örtlichen Akteure und Jugendhilfeausschüsse mit ihren Entscheidungen und eingesetzten Mitteln,
die die Lebenswelt der jungen Menschen weitgehend prägen. Veranstaltungen und Einrichtungen sind ortsnah und lebensweltnah auszurichten. Dort finden Teilhabe, Bildung und Hilfe statt und dieses gilt es, von Landessicht weiter zu stärken. Das Land hat zumeist eine Anregungsfunktion beziehungsweise unterstützt und stellt in einigen Bereichen der Jugendhilfe die Grund- und Basisversorgung sicher.
Ich möchte als Beispiel der Weiterbildung und Qualifizierung das Weiterbildungs- und Qualifizierungszentrum in Güstrow nennen. „Schabernack“ leistet für alle Professionen der Jugendhilfe eine gute Arbeit.
So ist es gelungen, immer mehr Fachkräfte im Bereich der Jugendhilfe zu gewinnen und die Qualität der Arbeit entscheidend zu verbessern. Jugendpolitik in unserem Land wird praktiziert und gelebt. Es wird nicht nur berichtet und erörtert. Vor Ort sind engagierte Fachkräfte, die einen guten Job machen und dafür Anerkennung und Begleitung erwarten können.
Sehr geehrte Abgeordnete, wenn ich von Begleitung spreche, meine ich auch die gemeinsame Verantwortung, die das Land mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eingehen muss, um die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe und die Schulsozialarbeit langfristig abzusichern. Ich meine auch die vielfältige Nutzung von Bundes- und ESF-Programmen zur Verbesserung der Lebens- und Lernsituation junger Menschen in unserem Land und ich meine nicht zuletzt die bessere Ausgestaltung der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit zur Förderung benachteiligter oder beeinträchtigter junger Menschen.
Im Antrag wird die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Jugendhilfe und der sich weiterentwickelnden Ganztagsschule kritisch gesehen. Ich kann nur sagen, dass wir bei diesem Thema für Diskussionen offen sind. Die Zusammenarbeit zwischen Ganztagsschule und Jugendhilfe wird auch weiterhin durch das Sozialministerium in Konferenzen, Foren und Qualifizierungsmaßnah
Sie sprechen auch die Finanzierungssicherheit im Bereich Jugend- und Schulsozialarbeit aus ESF-Mitteln an.
Die ESF-Mittel für Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sind bis zum Ende der laufenden Förderperiode,
das heißt einschließlich 2020 geplant. Umsetzungsfragen werden gegenwärtig mit der kommunalen Ebene erörtert und ich kann Ihnen hier heute zusagen, dass wir auf einem sehr guten Weg sind, die 300 Schulsozialarbeiter, 225 über ESF