Absichtserklärung deshalb, weil wir leider feststellen müssen, dass sie in ihrer praktischen Politik ins Leere läuft. Ich will an dieser Stelle ein paar Beispiele benennen: drei Volksinitiativen in unserem Land in dieser Wahlperiode, zwei davon vom Landtag mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt,
Anhörungen im Landtag zu zahlreichen Gesetzen, kaum eine Übernahme von Änderungsvorschlägen der Experten. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Senkung von Quoren für ein Volksbegehren schmort seit über einem Jahr im zuständigen Fachausschuss.
Aber nicht nur das. Obwohl Sie wissen, dass die Hürden, die formellen Ansprüche für ein Volksbegehren sehr hoch sind, tun Sie nichts, aber auch gar nichts, um entsprechend Ihrer Möglichkeiten die Initiativen des Volksbegehrens zu unterstützen. Nein, im Gegenteil, Sie erschweren den Prozess und setzen die Initiatoren unter Druck.
Dabei ziehen Sie sich auf eine rechtliche Bewertung zurück. Bedenklich ist aber, dass Sie bei der Volksinitiative für eine bürgernahe Gerichtsstrukturreform nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht haben, weil Sie vielleicht die Volksinitiative nicht so ernst genommen haben oder das Ergebnis von Beginn an feststand.
Das Volksbegehren ist natürlich politisch eine andere Nummer. Wenn die Initiatoren die Ansprüche erfüllen, müssen Sie erklären, warum Sie das Votum von 120.000 Bürgerinnen und Bürgern nicht ernst nehmen –
Meine Damen und Herren, kommen wir zur rechtlichen Bewertung. Hier gibt es aus meiner Sicht zwei Dinge, auf die ich kurz eingehen möchte. Da wäre einerseits die Sache mit der Neutralitätspflicht der Justiz.
Ja, es gibt diese Pflicht zur Neutralität und diese Pflicht zur Neutralität ist auch ungemein wichtig.
Was ist denn das bitte schön für ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger? Neutralität in Bezug auf was? Zwischen wem soll denn hier ein Konflikt bestehen, wo man sich neutral verhalten müsste? Nach Auffassung der Justizministerin besteht ja offenbar einer zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Regierung.
Ketzerisch könnte ich jetzt behaupten, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz ein Gesetz gegen die Bürgerinnen und Bürger durchgepeitscht haben.
Es handelt sich hierbei um ein Volksbegehren von Bürgerinnen und Bürgern. Dieses grundsätzlich sinnvolle Neutralitätsgebot ist hier anders zu bewerten.
Als Zweites: Ein Volksbegehren ist sicherlich keine Privatangelegenheit. Die Volksgesetzgebung ist in unserer Landesverfassung als festes Element der Demokratie eingebettet. Insofern hat das Land sicher eine Pflicht, solche Dinge auch zu unterstützen.
Meine Damen und Herren, wenn ich zum Beispiel ins Volksabstimmungsgesetz schaue, lese ich da unter Paragraf 3, dass Ämter, amtsfreie Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte
zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden verpflichtet sind. Paragraf 12 geht noch weiter und bestimmt, dass, wenn dem Volksbegehren eine entsprechende Volksinitiative vorausgegangen ist, die Vertreter des Volksbegehrens die Auslegung der Unterschriftenlisten
Bleiben Sie doch mal bitte ruhig! Bleiben Sie einfach... Sie sind heute irgendwie sehr aggro. Also ich verstehe das gar nicht. Hören Sie einfach zu!
(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Heinz Müller, SPD: Ich möchte, dass Sie bei den Fakten bleiben. – Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Hier ist sogar vorgeschrieben, dass derartige „Privatangelegenheiten“, wie die Justizministerin sie nennt, von öffentlichen Einrichtungen nicht nur geduldet, sondern sogar unterstützt werden müssen.
Selbstverständlich ist ein Gericht keine der vorgenannten Stellen. Das ist mir schon klar, aber Gerichte sind andererseits auch mehr als die Dritte Gewalt.
Rechtsprechung ist das, was die Richterinnen und Richter im Verhandlungssaal tun müssen. Darüber hinaus sind Gerichte aber auch öffentliche Stellen, in denen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Das