Ich bin vielleicht, meine Damen und Herren, noch nicht lange genug dabei, um beurteilen zu können, ob wir miteinander in diesem Prozess der Entstehung – mit einigen aus Ihrer Runde im Landesplanungsbeirat – in hinreichender Weise die Rückkopplung in die Fraktionen suchen und in die Ausschüsse des Landtages. Ich bitte aber an dieser Stelle auch um Nachsicht, dass ich als Nichtmitglied dieses Hohen Hauses dazu kein echtes Urteil abgeben kann und mag und dass wir es als Ministerium an den Stellen nur bemessen leisten können. Da, wo wir es leisten können, habe ich es gern durch meine Angebote versucht.
Wenn aber beim Lesen des Antrages ein Stück weit ein Eindruck entstehen mag, dass Sie uns in Ihrer Wertung ein anachronistisches oder sehr singuläres Gesetz zum Vorwurf machen, lässt sich das nach meiner Überzeugung, wenn wir dieses Gesamtportfolio mit betrachten, bei genauem Hinsehen eben nicht bestätigen. Und ich erlaube mir ein Stück weit die Rückfrage, die auch dazugehört, weil ein Gesetz immer mehr als einen Paragrafen hat – zumindest im Regelfall die meisten, die ich als Jurist kennengelernt habe –: Wie viele andere Landesplanungsgesetze in dieser Republik haben eine solch frühe und proaktive Mitarbeitsmöglichkeit durch einen Landesplanungsbeirat? Da werden Sie nur wenige finden, wenn Sie dann in diesen Gesetzestext einsteigen. Aber sehen Sie dann auch in den dortigen Landesgesetzen, die überhaupt einen Landesplanungsbeirat haben,
sehr gerne nach: Erstes. Wann wird er beteiligt? Wie früh? Und zweitens. Gibt es in diesen Beiräten schon Mitglieder eines Landtages? Wird dort schon ganz bewusst ein Landtag eingebunden?
Meine Damen und Herren, da wird die Luft dann dünn, verdammt dünn. Da sind wir ziemlich einsam in diesem Bundesland.
Mecklenburg-Vorpommern ist diesen Schritt gegangen und beteiligt damit den Landtag sehr, sehr früh schon in der Phase der Entstehung. Und meine Damen und Herren, ich erlaube mir noch einen weiteren Hinweis: Wir trauen uns nach meiner Einschätzung auch mehr Bürgerbeteiligung als viele der anderen hier angesprochenen Landesgesetze. Wir sehen nämlich zwei große Bürgerbeteiligungswellen vor. Auch danach werden Sie in vielen Gesetzen ergebnislos suchen. Viele haben für sich entschieden, ich könnte auch provokativ sagen, begnügen sich mit lediglich einer Bürgerbeteiligung, die Sie erwähnen. Und in dieser Beteiligung, die unser Gesetz zweimal vorsieht, sind selbstredend – auch das deutlich formuliert – auch Beiträge der Ausschüsse oder des Landtages selbst herzlich willkommen.
Unser Landesrecht sieht ausdrücklich eine Jedermannbeteiligung vor. Alle können, aber keiner muss. Wenn Sie aber im Gesetz ganz bewusst das System wechseln, weg von der frühen Mitwirkung und Gestaltung schon im Entwurfsstadium, hin zu einer quasi nachträglichen Kontrolle, hat das bei ehrlicher Betrachtung nach meiner Überzeugung auch Auswirkungen auf das gesamte Verfahren.
Zunächst müssten wir dann nämlich die Zeiträume für die Beteiligungsphasen, auch wenn das eben kritisch angemerkt worden ist, nach meiner Einschätzung deutlich verlängern. Wir haben aktuell die dreimonatige erste Beteiligungsphase hinter uns, wir werden im kommenden Jahr eine zweite ebenfalls dreimonatige Beteiligungs- phase vor uns haben. Wenn der Landtag verpflichtend Stellung nehmen muss, bevor wir weitermachen dürfen, müssten wir nach meiner tiefen Überzeugung bei allem, was ich bisher in den Zeitläufen kennengelernt habe – die ich auch nicht kritisiere, die sind so, wie sie sind –, diese Zeiträume deutlich verlängern. Wer so eine Stellungnahme ernst nimmt, wird beinahe alle Ausschüsse, die dieser Landtag hat, beteiligen müssen. Diese werden beraten, sie werden zum Teil auch Dritte und Sachverständige anhören und sich dann eine eigene Meinung bilden müssen. Das Ganze ist dann im Zweifel auch noch mal einem federführenden Ausschuss zuzuleiten, der wiederum ein Gesamtkonglomerat daraus macht.
Und dann wäre mindestens einmal der Landtag am Zug, vielleicht sogar mehrfach. Das lässt sich, meine Damen und Herren, nach meiner Einschätzung in drei Monaten schwer realisieren, und wenn, wäre das ein Drohszenario für den Landtag, was ich wiederum unanständig fände. Ich fürchte, dass wir damit die schon jetzt verhältnismäßig lange Bearbeitungszeit eines neuen Landesraumentwicklungsprogrammes noch einmal deutlich verlängern würden, und ich fände es nicht ganz einfach, Menschen draußen zu erklären, dass wir drei- bis vierjährige
Und, meine Damen und Herren, wer das ganz konsequent zu Ende denkt – ich finde, man muss auch konsequent in einer Grundentscheidung sein –, wer die Beschlussfassung durch den Landtag ernst nimmt, müsste nach meiner Überzeugung das Landesraumentwicklungsprogramm auch nicht mehr als Rechtsverordnung durch die Landesregierung erlassen, sondern dann muss es als konsequent formelles Parlamentsgesetz dieses Hauses erlassen werden, mit erheblichen wesentlichen Konsequenzen für die Frage, wie Bürgerinnen und Bürger sich im Zweifel dagegen wehren können.
Zurzeit, in Form einer Rechtsverordnung, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Landes mit mehr als einem Instanzenzug zuständig und im Zweifel kann das Verfassungsgericht hintendran prüfen.
Ein Parlamentsgesetz wird ausschließlich vom Verfassungsgericht überprüft werden können. Wenn in einem Rechtsstreit nur mittelbar die Wirksamkeit des Landesraumentwicklungsprogrammes infrage steht, würde ein Gericht zunächst aussetzen, das Landesverfassungsgericht anrufen, warten, bis eine Entscheidung kommt, und dann weitermachen.
Nun haben Sie bewusst auf andere Landesgesetze abgestellt und sagen: Na, die sind ja so einen Zwitter gegangen – Rechtsverordnung der Landesregierung, aber mit Zustimmung des Landtages. Rechtsdogmatisch lässt mich das zucken, aber man kann ja sagen: Sei ganz pragmatisch. Ich weise noch mal darauf hin, zum Teil ist es aber auch nur Benehmen, zum Teil Einvernehmen, zum Teil Zustimmung. Mal sind es Ausschüsse, in Bayern nach meiner Erinnerung der Innenausschuss. Ich schaue auch gern nach, welches Landesgesetz das war. „Benehmen“ ist ja eine der schwächsten Formen, auch das ist ganz spannend. Die Bandbreite ist da groß.
Wenn Sie das tun, meint das aber zugespitzt, wir führen mehr als zwei Jahre, aktuell mehr als zwei Jahre, ein komplexes Verfahren durch, zu dem viele Bürgerinnen und Bürger, Verbände, Vereine, Städte und Gemeinden ihre Anregungen, Einwände und Stellungnahmen einbringen und an dem sie mitarbeiten. Wir führen zwei mehrmonatige Beteiligungswellen durch, wägen umfangreich die vielen Hinweise miteinander ab – aktuell schon 1.600 –, zuweilen im Übrigen auch gegeneinander, und das gefundene Ergebnis, ein sehr frei abgewogenes, mit ganz vielen Interessen zusammengefügtes Konstrukt, untersteht dann dem schlichten Damoklesschwert: Ja oder Nein.
Bürgerbeteiligung, meine Damen und Herren, ernst gemeinte Bürgerbeteiligung und vor allem das Ernstnehmen der Ergebnisse eines so komplexen Prozesses mag dann mancher Bürger, der sich engagiert beteiligt hat, darin nicht mehr ganz so einfach erkennen. Wir müssen auch aufpassen, dass wir da nicht Frust verbreiten. Nach so einem umfangreichen Verfahren mit schon jetzt – im
aktuellen Verfahren nur in der ersten Beteiligungswelle – über 1.600 Reaktionen ist ein schlichtes Nein nach meiner Überzeugung eine schwer vermittelbare Antwort.
Der Antrag lässt an der Stelle im Übrigen offen – das ist aber dann eine Frage, die man im Detail diskutieren kann –, ob der Landtag auch zweimal befasst werden soll, nämlich gegebenenfalls nach der ersten Anhörungswelle, wenn man den fortentwickelten Entwurf hat, oder erst ganz zum Schluss, wenn das Endergebnis steht.
Aber zurück zum Signal, das von so einem Landtagsbeschluss für die sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger ausgehen würde. Alle durften Stellungnahmen abgeben, nach Ihrem Wunsch in diesem Hause im Übrigen ausdrücklich auch jeder Ausschuss und dieser Landtag als Ganzes. Alle Stellungnahmen wurden dann im Verfahren miteinander und zum Teil auch gegeneinander – da sind auch Dinge, die sich widersprechen – abgewogen, aber nur dieser Landtag kann dann, nachdem alle Stellungnahmen wechselseitig miteinander bewertet und abgewogen wurden, politisch seine gegebenenfalls nicht berücksichtigte Stellungnahme doch noch durchsetzen. Die Zustimmung der beteiligten Bürgerinnen und Bürger kann ich mir bildlich ausmalen, meine Damen und Herren! Begeisterungsstürme werden Sie erwarten, wenn hier kassiert wird, was vorher in einem komplexen Verfahren mit immerhin gut vertretbarer Argumentation anders entschieden worden ist!
In der Annahme, dass wir uns einig sind, das wohlgemerkt – Sie können mir gern zurufen, wenn Sie es anders sehen –, dass die Stellungnahmen des Landtages oder seiner Ausschüsse genauso viel Gewicht haben wie die aller anderen Beteiligten, aber eben auch nicht mehr Gewicht. Und dann ist genau so eine Situation ein WorstCase-Szenario für das Signal an die Menschen, denn dann können sie im Rahmen der Abwägung, auch in der Abwägung gegen Bürgerbelange unterliegen, wenn wir die Gleichwertigkeit auslegen. Und dann kommen wir im Übrigen in der Demokratie theoretisch – zweifelsfrei Demokratie –, theoretisch spannende Situation, dass die Exekutivkolleginnen und -kollegen der Landesverwaltung Argumente der Legislative in der Abwägung übergehen können und manchmal vielleicht sogar müssen, weil erkennbar deutliche Bürgerinteressen dagegenstehen. Eine nicht ganz einfache Situation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt doch alles vorn und hinten nicht! Da sind doch Wertungswidersprüche, Ungereimtheiten und der Frust der Menschen, die sich beteiligt haben, vorprogrammiert! Und das alles für, nach meiner Überzeugung, einen Rückschritt bei unserer bisherigen Beteiligungsmöglichkeit für diesen Landtag über vier Mitglieder im Landesplanungsbeirat.
(Regine Lück, DIE LINKE: Jetzt überziehen Sie aber ein bisschen. Jetzt überziehen Sie aber ein bisschen.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was der Antrag als anachronistisch einstuft, ist eine sehr frühe und weitreichende Beteiligung gerade auch dieses Landtages über seine Mitglieder im Landesplanungsbeirat. Und noch mal die Bitte: Schauen Sie gerne in den anderen Gesetzen nach, wie es dort gehandhabt wird. Den Ausschüssen bleiben Stellungnahmen wie jedermann in den beiden Beteiligungsphasen unbenommen. Lassen Sie uns diese frühe Mitwirkungsmöglichkeit nicht durch eine späte Endkontrolle ersetzen. Lassen Sie uns aber vor allem nicht ein Signal an die Verbände und Bürger senden, dass alle in der Bürgerbeteiligung gleich sind, wohlgemerkt in der Bürgerbeteiligung, nur der Landtag ist gleicher, indem er zunächst auf Augenhöhe Stellung nimmt wie jedermann, dann aber am Ende nach einem komplexen Abwägungsprozess einseitig zugunsten seiner Stellungnahmen Gewichte zulasten der Menschen, die sich beteiligt haben,
verschieben kann. Das ist die denknotwendige Folge Ihres Vorschlages. Das hilft nicht, das droht zu schaden.
Ich hoffe, ich konnte einen Beitrag für einen etwas differenzierteren Blick auf unser auf den zweiten Blick sehr beteiligungsorientiertes Landesplanungsgesetz leisten. Sie haben ja noch viele Gelegenheiten, Ihre Position dagegenzustellen.
Ich bitte gleichwohl mal zu berücksichtigen, ob nicht genau diese Folgen konsequent mitgedacht werden müssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der emotionalen Rede des Ministers Pegel könnte ich es mir einfach machen und sagen, ist alles erledigt. Da ich aber heute nicht für mich hier stehe, sondern für meinen Kollegen Seidel, der leider nicht da sein kann, bin ich wenigstens so fair und werde seine Worte vorlesen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE legt einen Antrag zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes mit dem Ziel der direkten Beteiligung des Landtages bei der Fortschreibung des Landes
raumentwicklungsplanes vor. Weshalb seitens der Fraktion heute kein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, bleibt fraglich. Frau Lück hat ja schon erklärt, dass sie es schon mal gemacht haben.
Klar ist allerdings, dass aktuell das Landesraumentwicklungsprogramm gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes fortgeschrieben wird. Das zuständige Ministerium hat im Kabinett hierzu bereits einen Entwurf vorgelegt, der bis zum 30. Juni auslag. Alle Stellungnahmen, die bis zum 30. September vorliegen, werden aber weiterhin berücksichtigt. Sowohl im Landesplanungsbeirat, auf Regionalkonferenzen und im zuständigen Landtagsausschuss wurde der Gesetzentwurf beraten und diskutiert. Die breite Beteiligung der Öffentlichkeit wird allein dadurch deutlich, dass circa 1.800 Stellungnahmen – der Minister sagte gerade 1.600 –, ich gehe mal davon aus, dass zwischen 1.600 und 1.800 Stellungnahmen im Energieministerium eingegangen sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit eine Änderung des Landesplanungsgesetzes notwendig ist.
Jederzeit können sich die Ausschüsse des Landtages im Rahmen des Selbstbefassungsrechtes mit der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes befassen.
Natürlich gibt es auch Fragen, wie die künftigen Herausforderungen der Landesplanung bewältigt werden können. Gerade der demografische Wandel, aber auch die konkurrierenden Nutzungsformen wie Tourismus und erneuerbare Energien müssen ausreichend abgewogen und berücksichtigt werden. Dies wird im laufenden Verfahren gewährleistet.
Für meine Fraktion stellt sich insbesondere die Frage, weshalb Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE erst jetzt nach Abschluss der ersten Auslegungsphase des Landesraumentwicklungsprogrammes mit Ihrem Anliegen den Landtag befassen. Gleichzeitig stellt sich die Frage: Was hat Ihre Fraktion in den acht Jahren Regierungsverantwortung, als Helmut Holter zuständiger Minister war,