Ich erinnere nur an die Debatte zum möglichen Bau eines Kohlekraftwerkes, weil Herr Seidel ja in seinem Bericht auch so ein bisschen in die Vergangenheit gegangen ist und sich noch mal mit Herrn Holter beschäftigt hat – hat mich überhaupt nicht gewundert und überrascht.
Weil die Nutzung von Kohle nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde – und damit will ich noch mal sagen, welche Bedeutung die Landesplanung hat, wenn wir uns nämlich nicht damit befassen –,
weil die Nutzung von Kohle nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, konnte seinerzeit überhaupt der Bau eines Kohlekraftwerkes erwogen werden. Und ich weiß, Helmut Holter als zuständiger Minister wurde damals jahrelang damit konfrontiert:
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das wäre ihm nicht passiert, wenn wir das im Parlament beschlossen hätten?! Natürlich nicht!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Landesraumentwicklung braucht meiner Meinung nach eine Zukunftsvision für das Land. Aufgabe eines jeden Landespolitikers und einer jeden Landespolitikerin muss es doch sein, daran mitzuwirken!
Das LEP ist doch das Instrument, umzusetzen, was und wohin wir wollen, zumindest was flächen- und raumbezogene Planung und Nutzung angeht. Beispielsweise arbeitet Schleswig-Holstein derzeit an einer Landesentwicklungsstrategie 2030, natürlich gemeinsam mit dem Parlament. Ich kündige schon einmal an, dass meine Fraktion in dieser Richtung parlamentarisch auch aktiv bleiben wird.
Eine Landesentwicklungsstrategie ist bislang nicht in ausreichendem Maße, meine ich, zu erkennen. Mir wurde von verschiedenen Gesprächspartnern vorgehalten, dass im Entwurf zum LEP der Gestaltungswille und auch Entwicklungsgedanken fehlen, vielmehr werde der Status Quo festgeschrieben. Auch im Landesplanungsbeirat gab es lebhafte Debatten. Einiges wurde berücksichtigt, anderes nicht, so, wie Kollege Jaeger schon sagte.
Dieser Kritik sollten wir uns doch gemeinsam stellen, Landesregierung und Landesparlament. Noch ist genug Zeit, sich einzubringen. Jetzt werden erst einmal alle Stellungnahmen des ersten Beteiligungsverfahrens sondiert und abgewogen und in diesen Prozess sollten die Fachausschüsse, alle Fachausschüsse des Landtages eingebunden sein – und das ist doch nicht so!
Nun kommen Sie doch nicht mit Ihrem Argument der Selbstbefassung. Wer hat denn Zeit? Jeder hat doch seine Spur und sein Gebiet. Und wer kümmert sich da um Landesplanung?
In den jeweiligen Fachausschüssen sollte diskutiert werden, ob den Vorschlägen gefolgt werden sollte oder nicht, Beispiel: Offshorewindparks im Küstenmeer. Minister Pegel äußerte sich ja schon, dass wir den 6Kilometer-Abstand zwischen maritimen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windeignungsanlagen und Küsten noch mal diskutieren wollen.
Das halte ich auch für richtig, dass wir das machen. Ja, aber wollen wir das wirklich nur alleine im Energieausschuss machen? Und das machen wir dann auch nur, wenn wir sagen, wir, die LINKEN, sagen, wir wollen darüber diskutieren, ja?
In der Sitzung des Energieausschusses in der letzten Woche kam es zur Vorstellung dieser Studie, ich möchte sie noch mal nennen: „Tourismus, Erneuerbare Energien und Landschaftsbild“. Da gab es natürlich eine Debatte zur Ausweisung der Windkraftanlagen im Küstenmeer. Bei den Regionalkonferenzen war das ein Reizthema schlechthin. Und im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erfuhren die Mitglieder des Energieausschusses, dass bei Realisierung aller derzeit in Planung befindlichen Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone, also der Zone jenseits des Küstenmeeres, die Energieziele Deutschlands bis 2030 erreicht werden können.
Schleswig-Holstein verzichtet bewusst auf die Ausweisung von Windenergie- und Windvorranggebieten im Küstenmeer.
Ich habe mir noch mal etwas raussuchen lassen zum Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein. Ich will das einfach mal zitieren: „Der Landesentwicklungsplan wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen. § 62 des Landesverwaltungsgesetzes ist nicht anzuwenden“, und so weiter. Im Paragrafen 8 heißt es: „Die Kreise und kreisfreien Städte sind frühzeitig an der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans zu beteiligen“,
die Kreise und kreisfreien Städte. „Parallel zum Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Abs. 5 wird der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags über den Stand der Arbeiten unterrichtet. Ihm wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.“
Es stellt sich doch die Frage: Brauchen wir wirklich – wenn wir mal auf andere Inhalte eingehen wollen –, brauchen wir wirklich Flächenvorsorge für die kommenden 20 Jahre im Küstenmeer für Windenergie, oder nicht?