Gute Industriearbeitsplätze sind ein Argument. Dies darf aber auch nicht zulasten anderer Branchen gehen. Deshalb meine ich, wenn wir in dieser Frage auseinander sind: Man muss eben darüber in den Ausschüssen diskutieren.
Das LEP 2005 soll durch das LEP 2015 abgelöst werden. Das neue wird wie das alte LEP wieder für zehn Jahre gelten.
Was machen bei einer Planung für zehn Jahre diese vier Monate, um die sich dieser Prozess verlängert? Ich erkenne das Problem nicht. Läuft uns wirklich etwas davon, wenn wir für diesen Zeitraum planen und zum Beispiel auch Weißflächen, also unbeplante Bereiche für den Zeitraum danach lassen? – Das sollte nur eine Anregung sein. Ich will das inhaltlich nicht weiter vertiefen.
Ich bin überzeugt, dass wir uns viel intensiver mit dem LEP befassen sollten, und nicht nur wir vier, sondern wir alle. Viele von uns sind in der Kommunalpolitik aktiv,
wir sollten deshalb auch Mittler sein. Manches stellt sich auf Landesebene ganz anders dar als auf Kreis- oder Gemeindeebene und umgekehrt.
Kolleginnen und Kollegen, Ende November werden im Energieausschuss Ergebnisse des ersten Beteiligungsverfahrens vorgestellt.
Im Laufe eines Jahres wird der Entwurf qualifiziert, ein Umweltbericht beigefügt und dann erneut ausgelegt. Diesen Prozess bis zum zweiten Beteiligungsverfahren sollten wir in den Fachausschüssen ganz aktiv begleiten. Ziel unseres Antrages ist es, dass alle Fachausschüsse im zweiten Beteiligungsverfahren Stellung nehmen und letztlich auch das Programm mit beschließen. Deshalb beantrage ich die Überweisung in den Energieausschuss.
Während der Debatte wurde von der Fraktion DIE LINKE die Überweisung des Antrages auf Drucksache 6/3253 in den Energieausschuss beantragt. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Und die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, Ge
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3253. Wer dem zuzustimmen wünscht, den oder die bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Und die Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 6/3253 abgelehnt, bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion der NPD, bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und keinen Stimmenthaltungen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Das ist die Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Für ein partnerschaftliches Handeln – Entwicklungspolitische Leitlinien und Handlungsempfehlungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Ihnen vorliegende Drucksache 6/3239.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Für ein partnerschaftliches Handeln – Entwicklungspolitische Leitlinien und Handlungsempfehlungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 6/3239 –
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn mit einem Zitat anfangen. „Die Bekämpfung von Hunger und Armut, der Klimawandel und die weltweit zunehmende Migration stellen die Entwicklungspolitik vor neue Herausforderungen. Die Bewältigung der globalen wirtschaftlichen, ökologischen und politischen Umwälzungen erfordert nicht nur von den Nationalstaaten und internationalen Institutionen, sondern auch von den Ländern verstärkte Anstrengungen. … Es ist die vorrangige Aufgabe der Länder, als Träger und Rahmengeber für Entwicklungspartnerschaften zu fungieren, diese zu koordinieren und zu unterstützen. … Mit ihrem vielfältigen Engagement nehmen die Länder nicht nur Mitverantwortung für eine nachhaltige globale Entwicklung wahr, sondern sichern auch ihre eigene gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit.“
Wer diese Textpassage nicht gleich erkannt hat – es handelt sich um einen Auszug aus dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2008 mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Entwicklungspolitik in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen“.
Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Juni dieses Jahres nimmt darauf Bezug und präzisiert weiter: „Künftig werden die globalen Nachhaltigkeitsziele neben den bisherigen Schwerpunkten auch Aspekte von sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit einbeziehen. Mit dieser Weiterentwicklung ist ein Paradigmenwechsel hin zu einer tiefgreifenden Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft im Norden wie im Süden verbunden, um in gemeinsamer Verantwortung die Welt zukunftsfähig und gerecht zu gestalten.“
Um diese Worte aber nicht stehen zu lassen, sondern um diesen Worten ganz praktische Taten folgen zu lassen,
um sicherzustellen, dass der hohe und aus unserer Sicht völlig richtige Anspruch, den die Ministerpräsidentenkonferenz hier beschlossen hat, auch umgesetzt wird, haben wir folgenden Antrag vorgelegt. Entwicklungspolitische Leitlinien können einen Rahmen für die Umsetzung bilden. In 9 von 16 Bundesländern existieren diese bereits, in 2 weiteren läuft der Erarbeitungsprozess. Es wäre doch schön, wenn Mecklenburg-Vorpommern den Anschluss an diese Ländermehrheit realisiert und sich damit dem vorhandenen breiten gesellschaftspolitischen Konsens anschließt.
Mit der Teilnahme unseres Bundeslandes am „Eine-WeltPromotorInnen-Programm“ hat die Landesregierung be- reits einen ersten Schritt in diese, unserer Meinung nach, völlig richtige Richtung getan. Mit dem Programm wird den vielen Menschen, die überwiegend ehrenamtlich im Bereich des fairen Handels tätig sind, eine professionelle Unterstützungsstruktur zur Seite gestellt, um so Engagement und lebendige Partnerschaften in Kommunen, Vereinen und Schulen zu initiieren und zu stärken. Diesen Weg konsequent weiterzugehen, dazu fordert unser Antrag die Landesregierung auf. Um es auf eine knackige Formel zu bringen: Wer auf der einen Seite A sagt, der muss auch B sagen!
Worum geht es bei der Erarbeitung entwicklungspolitischer Leitlinien? Wir Bündnisgrüne wollen, dass das Regierungshandeln auf Kohärenz überprüft wird, dass also geprüft wird, ob und wie und in welchem Maße Überschneidungen und deren Umsetzung auf Landesebene in Übereinstimmung stehen mit global anerkannten entwicklungspolitischen Zielen, wie Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Friedenserhalt, und wo gegebenenfalls Verbesserungsbedarf besteht. Ganz wichtig ist uns dabei, dass die Leitlinien im aktiven und konstruktiven Dialog gemeinsam mit den gesellschaftlichen Akteuren, die sich in diesem Bereich engagieren und die über fundiertes, ja sehr fundiertes Fachwissen verfügen, erarbeitet werden.
Das sind Nichtregierungsorganisationen, das sind Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen: Entwicklungszusammenarbeit, fairer Handel, Migration, Integration, Friedenssicherung, Menschenrechte, Umwelt- und Naturschutz, Wissenschaft und Kultur, Bildung. Das sind Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen. Diese sollte man nicht links liegenlassen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vom 12. bis 26. September, also genau in diesen Tagen, findet die 13. Faire Woche statt, die bundesweit größte Aktionswoche des fairen Handels mit rund 5.000 Veranstaltungen. Der faire Handel ist die größte entwicklungspolitische Bewegung in Deutschland. Er ist eine Reaktion auf eine globale wirtschaftliche, soziale und politische Schieflage. Zwei Milliarden Menschen in den Ländern des globalen Südens sind von gerechten Wirtschafts- und Handelsstrukturen abgeschnitten. Sie leben trotz harter Arbeit von weniger als zwei Dollar am Tag.
Nun geht es bei der Fairen Woche nicht darum, 15 Tage im Jahr fair zu sein – in diesem Fall Waren aus fairem Handel einzukaufen –, um an den restlichen 350 Tagen weiter zu konsumieren wie zuvor. Nein, es geht darum, das Bewusstsein dafür zu schulen, dass wir in einer immer globaler werdenden Welt nicht isoliert handeln
können, sondern, dass unser Konsum immer auch Aus- und Wechselwirkungen hat, die die Entwicklungen in den Ländern des globalen Südens betreffen. Diese Hintergründe werden im Rahmen der Fairen Woche erlebbar, bei Vorträgen, Produzentenbesuchen und Probieraktionen, also ganz unmittelbar erlebbar, auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern.
Sehr geehrte Damen und Herren, der faire Handel ist eine Möglichkeit, wenn ich einmal bildlich sprechen darf, mit dem Einkaufskorb Politik zu machen. Für die langfristige Erzielung gerechter Wirtschafts- und Handelsbeziehungen reichen individuelle Konsumentenentscheidungen natürlich nicht aus. Dazu braucht es konsequentes politisches Handeln und einen strukturierten Rahmen. Darauf bin ich eingangs schon einmal eingegangen.
Aber wenn es konkret darum geht, durch langfristige transparente und partnerschaftliche Lieferbedingungen, durch faire Preise und die Wahrung sozialer und ökologischer Mindeststandards ein Zeichen zu setzen, dann kommt der öffentlichen Hand eine besondere Vorbildfunktion zu. Die Aufnahme der ILO Kernarbeitsnormen in das Landesvergabegesetz ist ein positives Signal, denn sie zeigt, dass es uns in Mecklenburg-Vorpommern damit ernst ist, konsequent und konsistent im Sinne von mehr globaler Gerechtigkeit zu handeln.
Eine verantwortliche, faire und ökologisch nachhaltige öffentliche Beschaffung bildet einen wichtigen Schritt hin zu mehr globaler Gerechtigkeit und zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Welche Möglichkeiten dazu im Rahmen des Vergaberechts bestehen, sollte seitens der Landesregierung geprüft werden mit dem Ziel, ein Konzept zur schrittweisen Umstellung auf sozialverträgliche und ökologische Beschaffung im Bereich der Landesverwaltung auszuarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2015, also das nächste Jahr – ich blicke schon mal voraus –, wird unter dem Motto „Europäisches Jahr der Entwicklung“ stehen. Wir Bündnisgrüne sehen das als Chance, um entsprechende Impulse für unser Bundesland zu setzen. Entwicklungspolitik soll die globalen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen mitgestalten. Maßnahmen im Bereich Handel können direkt und indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen.
Wir begrüßen an dieser Stelle, dass für Mai kommenden Jahres bereits eine Landesveranstaltung geplant ist, die das EU-Motto aufgreift. Die parallele Erarbeitung entwicklungspolitischer Leitlinien, wie sie andere Bundesländer bereits haben, und deren Vorlage hier im Landtag Anfang Juni nächsten Jahres wären in der Folge logisch und konsequent. Für uns Bündnisgrüne ist ganz klar: Frieden und Sicherheit, mehr globale Gerechtigkeit und Klimaschutz können nur gemeinsam erreicht werden. Entwicklungszusammenarbeit ist dabei ein Instrument, um soziale und ökologische Nachhaltigkeit zu erreichen.
Wir werden diese komplexe Thematik nicht von Mecklenburg-Vorpommern aus allein lösen können, das ist uns schon klar, aber wir können auf unserer Ebene unseren Teil dazu beitragen, eben ein Stückchen dazu beitragen. Ich bitte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Entwicklungspolitik ist für die SPD auf Bundes- und Landesebene elementarer Teil einer Strategie für Frieden, Demokratie und eine gerechte Gestaltung der Globalisierung. Entwicklungspolitik unterstützt nachhaltige Entwicklung als Strategie gegen Hunger und Armut, gegen Umweltzerstörung, erzwungene Migration und Vertreibung, gegen Staatszerfall, bewaffnete Konflikte, Gewalt, Krieg und Terrorismus. Nachhaltige Entwicklung leistet einen Beitrag zu politischer, ökonomischer, ökologischer und sozialer Stabilität in unseren Partnerländern.
Meine Damen und Herren, wir stimmen grundsätzlich mit der Auffassung der Antragsteller überein, dass Mecklenburg-Vorpommern ein weltoffenes Land mit internationalen Kontakten und Handelsbeziehungen ist. Daraus ergibt sich unsere Verantwortung für die Beziehung mit Menschen vieler Länder einer gemeinsamen Welt und für eine weltweite nachhaltige Entwicklung.
Gesonderter entwicklungspolitischer Leitlinien für das Land Mecklenburg-Vorpommern bedarf es jedoch nach unserer Auffassung nicht. Die entwicklungspolitische Arbeit im Land ist bereits jetzt in hohem Maße koordiniert auf die entwicklungspolitischen Ziele ausgerichtet. Auch aus den Beschlüssen der Konferenzen der Regierungschefinnen und Regierungschefs vom Oktober 2008 und vom Juni 2014, auf die in der Begründung des Antrages Bezug genommen wird, ergibt sich nicht zwingend, dass die Landesregierung beauftragt werden muss, entwicklungspolitische Leitlinien für das Land Mecklenburg-Vor- pommern zu erarbeiten.
(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Na, wenn es zwingend wäre, müsste man es ja nicht erarbeiten.)
Vielmehr wird aktuell auf den Nutzen der intensivierten entwicklungspolitischen Bund-Länder-Zusammenarbeit
zur Erreichung der Post-2015-Agenda-Ziele für nachhaltige globale Entwicklung abgestellt. Dabei ist die vorrangige Aufgabe der Länder, als Träger und Rahmengeber für Entwicklungspartnerschaften zu fungieren, diese zu koordinieren und zu unterstützen.
Im Kern sind entwicklungspolitische Leitlinien, wie sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert werden, durchaus begrüßenswert. Gleichwohl wird der mögliche Effekt derartiger Leitlinien von den Bündnisgrünen deutlich überhöht und es wird eine in der praktischen Umsetzung kaum erreichbare Erwartungshaltung aufgebaut.
Entwicklungspolitische Leitlinien sind politische Bekenntnisse. Neun Bundesländer haben entwicklungspolitische Leitlinien erarbeitet. Ob daraus ein größerer entwicklungspolitischer Nutzen erwächst, als in den Ländern