Dagmar Kaselitz
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern regelt seit 2012 die Anerkennung von ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat das Land Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt.
Damit wird die Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine Grundfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger der EU weit vorangebracht.
In Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur EU-Bürge- rinnen und -Bürger diesen Rechtsanspruch. Die Koalition hatte sich schon vor vier Jahren dazu entschlossen, dass für eine Anerkennung nicht entscheidend sein soll, in welchem Land die berufliche Qualifikation erlangt wurde, sondern inwieweit die ausländische Qualifikation den hohen deutschen Qualitätsstandards entspricht. Somit haben auch Menschen aus Weißrussland, Russland, China, Japan oder aus dem Nahen Osten unter den gleichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Anerkennung ihres Berufs- beziehungsweise Studienabschlusses. Auf dieser Grundlage können heute auch geflüchtete Menschen, die in unserem Land bleiben, von dieser vorausschauenden Entscheidung des Landtages profitieren.
In der Praxis für die konkrete berufliche Tätigkeit war und ist bisher die mangelnde Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oft noch ein Hindernis. Alle
neuen Regelungen sind begrüßenswert, die den Verlauf des Verfahrens optimieren.
Eine Änderung der oben genannten EU-Richtlinie führte dazu, dass die Bundesländer einen entsprechenden Mustergesetzentwurf erarbeiteten. Daran orientiert sich der vorliegende Gesetzentwurf. Die beiden wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfes sind die Einführung des Europäischen Berufsausweises und die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung auf Anerkennung der Abschlüsse.
Ich möchte an dieser Stelle meinen Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der beteiligten Ministerien und dem Bildungsausschuss aussprechen. Durch deren intensive Arbeit war es möglich, diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung vorzulegen. In meinen Dank schließe ich auch ausdrücklich die Opposition ein, die in einem konstruktiven Beratungsverfahren in den Ausschüssen eine zügige und gründliche Behandlung des Gesetzentwurfes ermöglicht hat.
In diesen Beratungen hat nicht nur die Ausschussvorsitzende Frau Berger auf die kritische Anmerkung des Landesdatenschutzbeauftragten hingewiesen. Damit haben wir uns in der Beratung des Bildungsausschusses am 22. Juni 2016 auseinandergesetzt. Die Juristen der Landesregierung hatten auf Nachfrage von Frau Oldenburg mitgeteilt, dass sie die Einwände des Landesdatenschutzbeauftragten gründlich geprüft haben,
aber die rechtliche Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht teilen. Nun könnte man sagen: „Zwei Juristen, zwei Meinungen“,
aber als Abgeordnete möchte ich es mir nicht ganz so leicht machen und an einem Beispiel erläutern, warum uns die Argumentation des Landesdatenschutzbeauftragten an dieser Stelle nicht überzeugen konnte.
Im Gesetz ist in Paragraf 12 Absatz 3 künftig unter anderem geregelt, dass sich die zuständige Stelle im Land bei begründetem Zweifel an der Echtheit der Unterlagen sowohl an die zuständige Stelle des Ausbildungsstaates wenden kann sowie die Antragsteller auffordern kann, beglaubigte Kopien vorzulegen. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme an das Bildungsministerium mit Verweis auf das Landesdatenschutzrecht kritisiert, dass dadurch der datenschutzrechtliche Grundsatz nicht eingehalten wird. Die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten sind beim Betroffenen und mit seiner Kenntnis zu erheben. Er schlägt daher vor, dass der oder die Betroffene die Möglichkeit bekommt, die begründeten Zweifel durch entsprechende Nachweise selbst auszuräumen. Erst in einem zweiten Schritt sollte sich dann die zuständige Stelle für die Anerkennung an das gleiche Organ des Ausbildungslandes wenden können.
Diese Argumentation ist in sich nicht schlüssig. Die erste Datenerhebung erfolgt ja bereits bei den Betroffenen, da diese mit dem Anerkennungsantrag die entsprechenden Unterlagen beifügen müssen. Damit ist der datenschutzrechtliche Grundsatz, dass die Daten zunächst beim Betroffenen zu erheben sind, erfüllt. Der entsprechende Paragraf regelt die Fälle, in denen es eben Zweifel an der
Echtheit der vorgelegten Dokumente gibt. Im schlimmsten Fall kann der Verdacht bestehen, dass eine Straftat vorliegt. Ist dies der Fall, würde der vom Landesdatenschutzbeauftragten geforderte Vorgang dazu führen, dass derjenige oder diejenige von diesem Verdacht der zuständigen Anerkennungsstelle erfährt und sich dann einer Strafverfolgung entziehen könnte.
Hier überzeugt uns die Argumentation des Landesdatenschutzbeauftragten nicht. Mit der vorliegenden Fassung der gesetzlichen Regelung besteht ein ausreichender Ermessensspielraum, um zu entscheiden, ob die Vorlage einer beglaubigten Kopie ausreicht oder ob man sich direkt an die zuständige Stelle im Ausland wendet.
Ein kritischer Einwand der Landesärztekammer hat uns hingegen alle im Bildungsausschuss überzeugt. Daher kam es zu den Klarstellungen der Änderungen in Paragraf 39 zum Heilberufsgesetz. Der Änderungsantrag der Koalition wurde einstimmig im Bildungsausschuss angenommen.
Auch die Beschlussempfehlung zur Änderung des Be- rufsqualifikationsfeststellungsgesetzes für MecklenburgVorpommern wurde im Ausschuss in Gänze einstimmig beschlossen. Daher bitte ich den Landtag, diesem Votum des Bildungsausschusses zu folgen und ebenfalls zuzustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als weitere sichere Herkunftsstaaten hat die Regierungskoalition in Berlin als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Optimierung und Beschleunigung der Asylverfahren auf den Weg gebracht. Ziel ist es, schnellere Rechtssicherheit herzustellen. Menschen aus diesen Staaten warten gegenwärtig oft weit über ein Jahr, bis über ihren Asylantrag entschieden ist,
der dann meist abgelehnt wird.
In meiner Heimatstadt lebt, somit dezentral, zum Beispiel ein junger Mann aus einem sicheren Herkunftsland schon länger als zwölf Monate.
Er hat in diesem Jahr Freundschaften geschlossen, ist hilfsbereit und aktiv im Sportverein und dort als sehr guter Fußballer aus der aktiven Mannschaft nicht mehr wegzudenken.
Mehr als ein Jahr lang hatte er Hoffnung auf eine Zukunft in Deutschland. Er konnte keine Arbeit aufnehmen, auch wenn es einen Arbeitgeber gibt, der ihn beschäftigen würde. Er konnte keinen Integrationskurs besuchen,
der Grundlage für Spracherwerb und Berufsausbildung wäre. Nun hat er den Bescheid erhalten, dass er ausreisepflichtig ist.
Er selbst, aber auch die, die mit ihm über ein Jahr gemeinsam gelebt haben, verstehen die Entscheidung nicht.
Mehrfach wurde ich in den letzten Wochen gefragt, warum wir die abschieben, die sich schon so gut integriert haben. Ich ernte manchmal viel Unverständnis, wenn ich antworte, dass solche Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden Asylrechts getroffen werden. Wenn es, wie in seinem Fall, kein Recht auf Asyl gibt und er nicht aus humanitären Gründen verfolgt ist, muss er Deutschland verlassen. Für ihn fehlen legale Wege nach Deutschland, fehlt ein echtes Einwanderungsgesetz, wenn er hier leben und arbeiten möchte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der SPD ist das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten nicht unumstritten. Auch auf Bundesebene wurde intensiv diskutiert. Wie wir der Presse entnehmen konnten, ist das Thema im Bundesrat wieder vertagt worden. Eine Einigung zum Sachverhalt zeichnet sich noch nicht ganz ab.
Uns ist bewusst, dass wir uns gegenwärtig in einer großen Verantwortungsgemeinschaft in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern der Aufnahme und Integration von Menschen, die in ihren Ländern vor Krieg und Verfolgung fliehen, stellen. Gegenwärtig erleben wir die großen Anstrengungen, die im Rahmen der Integration vor uns stehenden Aufgaben zu bewältigen. Gelingt es uns dabei, Entscheidungen schneller zu treffen, ist es möglich, dass geflüchtete Menschen, die bei uns bleiben, schneller Zugang zu notwendigen Integrationsmaßnahmen erhalten. Gleichzeitig wird es möglich, dass diejenigen Personen, die keinen Bleibegrund haben, schneller wissen, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen. Für die SPD-Fraktion steht dabei der Aspekt der zeitnahen rechtssicheren Verfahren im Mittelpunkt.
Gegenwärtig erfolgt die Einwanderung aus der Demokratischen Volkrepublik Algerien, dem Königreich Marokko und der Tunesischen Republik gerade nicht überwiegend als Flucht vor Krieg und politischer Verfolgung. Wie bereits gesagt, bei weit über 90 Prozent der Menschen, die aus diesen Staaten kommen, ist die Motivlage eine andere, zum Beispiel der Wunsch nach einem besseren Leben.
Das ist menschlich verständlich, aber es ist eben kein Asylgrund.
Für alle betroffenen Menschen aus den Ländern, die als sichere Herkunftsstaaten eingestuft sind, ist eine Aussage besonders wichtig: Selbst durch die vorgenommene Einstufung und bei einer Beschleunigung der Entschei
dung wird das Recht auf eine individuelle Prüfung im Asylverfahren nicht berührt. Auch nach Inkrafttreten eines solchen Gesetzentwurfes können in jedem Einzelfall weiterhin Gründe für Verfolgung oder Diskriminierung vorgebracht werden, durch die nach Prüfung und Anerkennung Schutzgewährung erreicht wird. Wer tatsächlich von drohenden Menschenrechtsverletzungen betroffen ist, wird als schutzwürdig anerkannt. An der durchschnittlichen Anzahl der positiv beschiedenen Anträge für Menschen aus Algerien, Marokko und Tunesien wird sich auch nach der Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten nicht wirklich etwas ändern, stattdessen verlaufen die Verfahren zügiger.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Recht werden hohe Anforderungen mit dem Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten verbunden. Die entsprechende Einstufung wurde bisher bereits intensiv diskutiert und Gründe für die Entscheidung wurden genau geprüft. Die zu dem Gesetzentwurf durchgeführte Anhörung hat verdeutlicht, welche konkreten Gründe zu den häufigen Ablehnungen der Asylanträge führen und wie niedrig die Schutzquote ist, die als ein wichtiges Indiz gilt. Ebenso sind die tatsächlichen Verhältnisse in den Staaten entscheidend. Der Gesetzgeber hat sich anhand von Rechtslage, Rechtsanwendung und allgemeinen politischen Verhältnissen ein Gesamturteil darüber zu bilden, wie die Menschenrechtslage in den jeweiligen Staaten aussieht. Beurteilt werden muss, ob beziehungsweise wie es zu politischer Verfolgung, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung kommen kann. Dabei kommt unter anderem der Lage von ethnischen Minderheiten, von Homosexuellen, dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu. Zudem hat eine intensive Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Gegenargumenten auch in der Stellungnahme des Bundesrates stattgefunden.
Unser Asylrecht soll all diejenigen schützen, die in ihren Heimatländern politisch verfolgt werden oder vor Krieg und Terror fliehen. In den Ländern Tunesien, Marokko und Algerien ist das in der Regel nicht der Fall. Im vergangenen Jahr betrug dort die Gesamtschutzquote 2,1 Prozent und sie ist, wie der Minister schon gesagt hat, im ersten Quartal 2016 auf 0,7 Prozent gefallen. Es gibt aber durchaus Fälle, in denen Asyl gewährt wird.
An dieser Stelle möchte ich darauf verweisen, dass die Einstufung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat eine Einstufung auf Widerruf ist. Für die betroffenen Staaten gibt es ein engeres Monitoring der Menschenrechtslage. Die jeweilige Entscheidung muss in den Folgejahren einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Bundestag alle zwei Jahre zu berichten, ob die entsprechenden Voraussetzungen in den betroffenen Ländern weiterhin vorliegen.
Bei der Bearbeitung jedes Einzelfalles und in Bezug auf die Beobachtung der Entwicklung in den bisher als sichere Herkunftsstaaten eingestuften Ländern erwarte ich persönliches und politisches Engagement jedes am Verfahren Beteiligten im Interesse der Betroffenen. Ich wünsche an dieser Stelle besonders denen Erfolg bei der bevorstehenden Landtagswahl, die sich in unserem Bundesland für Migration und Integration engagieren. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der von der NPD eingebrachte Antrag lag wortgleich dem Landtag bereits in der 91. Sitzung vor und wurde somit am 22. April 2015 beraten. Unsere ablehnende Antwort können Sie im Protokoll dieser Sitzung ab Seite 100 nachlesen. Es gibt keine Veranlassung, zum wiederholten Male auf diesen Antrag
und die heutigen, oft niveaulosen Provokationen einzugehen.
Unsere Auffassung hat sich nicht geändert. Ende meiner Ausführungen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist wieder einmal ein Musterbeispiel für die politische Hetze und die abwertenden Parolen der NPD. Er zeugt von ihrem völkisch-nationalistischen Verständnis von Sozialpolitik,
wonach Sozialleistungen unseres Staates ausschließlich Deutschen vorbehalten sein sollten.
Aber, meine Herren, es bleibt dabei: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Diejenigen, die das Recht haben,
sich in Deutschland aufzuhalten, und hier einer Arbeit nachgehen können,
haben auch das Recht, entsprechende Sozialleistungen für sich und ihre Familien in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich gilt dabei, dass jeglicher Missbrauch geahndet wird, ganz gleich, ob Deutsche oder Ausländerinnen oder Ausländer betroffen sind.
Meine Damen und Herren, ein nahezu identischer Antrag stand bereits auf der Tagesordnung der Julisitzung des Landtages 2014 und wurde dann aber wieder zurückgezogen. Nun hat die NPD ihn wiederbelebt. Wir brauchen ihn auch heute nicht. Es geht der NPD keinesfalls um eine sachliche Debatte. Wird von Ausplünderung der Sozialkassen schwadroniert,
so wird ein Bild an die Wand gemalt, das mit der Realität nicht viel zu tun hat. Das Ganze dient als Vorwand, Menschen, die nicht in Ihr Weltbild passen, zu stigmatisieren und auszugrenzen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn nicht nur wir hier im Saal, sondern viele Menschen im Land und die Gäste unserer Landtagsberatung diese Aussprache und die Berichterstattung dazu verfolgen, wird mit dem jetzt zu beratenden Antrag ein Anliegen der Linksfraktion auf jeden Fall erreicht: Wir haben damit alle gemeinsam die Chance, für eine hohe Wahlbeteiligung zu den Landtagswahlen am 4. September zu werben. Wir können deutlich machen, dass an diesem Tag jede Frau und jeder Mann mit der Stimmabgabe entscheidet, wer Ministerpräsident oder Ministerpräsidentin wird und welche Abgeordnete dann hier auf diesen Stühlen sitzen.
Bis zum Wahltag ist gar nicht mehr viel Zeit. Dennoch sollen der Landesregierung noch einige Hausaufgaben aufgegeben werden. Mit der Erledigung dieser Aufgaben sollen sich die Bedingungen für Wählerinnen und Wähler mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen verbessern. Das betrifft die Barrierefreiheit von Wahllokalen und parteipolitisch neutrales, in einfacher Sprache formuliertes Informationsmaterial.
Bis zu diesem Antrag war mir nicht bewusst, dass auf diesem Gebiet noch so großer Nachholbedarf bestehen soll. Meine eigenen jahrelangen Erfahrungen als Mitglied in Wahlvorständen und ein kurzer Rückruf in der Wahlbehörde meines Amtes bestätigten diese Annahme dann auch nicht. Hier gab es seit 2003 keine diesbezüglichen Beschwerden. Ich gebe aber zu, dass es dabei regionale Unterschiede im Land gibt. Grundsätzlich sind bereits zum Beispiel im Landesbehindertengleichstellungsgesetz, im Landes- und Kommunalwahlgesetz, in der Landes- und Kommunalwahlordnung Regelungen zur Auswahl und Ausstattung von Wahllokalen enthalten. Darauf wurde schon verwiesen.
Ebenso gilt das Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen oder seit 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, für deren Umsetzung in unserem Bundesland 2013 der Maßnahmeplan „MecklenburgVorpommern auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft“ verabschiedet wurde. Auch hier sind Aussagen zur Selbstbestimmung und politischen Mitwirkung, zur Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben enthalten.
Die selbstbestimmte und uneingeschränkte Ausübung eines möglichst barrierefreien Wahlrechts stellt für uns in der SPD bei der Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben einen Schwerpunkt dar. Dabei ist die Wahrung und Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Aufgabe für alle Beteiligten, sowohl in der Zivilgesellschaft, in den Kommunen als auch innerhalb der Landesregierung und aller Verwaltungen.
Vielfach werden vor Ort bereits verantwortungsbewusste Entscheidungen getroffen. Öffentliche Gebäude, wie Schulen, Kitas, Schulungsräume von Feuerwehren, Gemeindebüros oder Räume in Amtsverwaltungen, werden als Wahllokale genutzt. Hilfestellungen sind hier jederzeit möglich. Bereits heute sehen die einschlägigen Vorschriften vor, dass die Wahlräume so ausgewählt und eingerichtet werden sollen, dass allen Wahlberechtigten, insbesondere Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, die Teilnahme an der Wahl erleichtert wird. Wie die genaue Ausstattung sein sollte, hat der Innenminister schon in seinen Ausführungen dargestellt. Wahlberechtigte können also – und das ist meine Erfahrung dabei, die durchweg positiv ist – vor Ort in den meisten Fällen nicht barrierefreie, aber zumindest barrierearme Wahllokale benutzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, schon vor etwa zwei Wochen fand meine Wahlkreismitarbeiterin das Angebot der Landeszentrale für politische Bildung, die Broschüre „Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern – 20 Fragen, 20 Antworten“ in Vorbereitung der Wahl beziehen zu können. Wir haben sofort 500 Stück angefordert und werden sie an Orten auslegen, wo sie jeder bei
Interesse mitnehmen kann. So können wir alle selber einen Beitrag zur breiten Information durch dieses Angebot leisten. Jetzt noch zu fordern, diese handliche Broschüre zusätzlich in einfacher Sprache zu veröffentlichen, ist wohl etwas spät und vom Herausgeber auch nicht geplant.
Ich bin der Meinung, dass die Broschüre durchaus kurz und knapp über die wesentlichen Aspekte der Wahlen informiert. Die Landeszentrale für politische Bildung hat versucht, das komplizierte Thema „Wahlen und Wahlrecht“ in möglichst einfacher Sprache zu vermitteln. Vorbildlich und beispielgebend war hier auch das kleine Heft zu den Flüchtlingen, wie schon erwähnt. Jetzt wird diese aktuelle Broschüre an über 230 Träger verteilt, die im Land im Bereich der politischen Bildung tätig sind. Hinzu kommen die Schulen, die Ämter und Bürgermeister. Und noch einmal: Jede und jeder kann sie kostenlos bestellen und verteilen. Das Heftchen ist gut geeignet, es fällt auf, und die Landeszentrale für politische Bildung hat sich beim Inhalt auf das Wesentliche beschränkt – eine gute Entscheidung, finde ich.
Andere Bundesländer haben sicher auch geeignetes Material. Anregungen daraus sollte man sich merken und langfristig vor der nächsten Wahl mit all den Ideen von heute umsetzen. Das betrifft auch den Internetauftritt. Der unterliegt schon heute der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Präsentation im Internet wird fortwährend weiterentwickelt. Dabei wird von der Landeszentrale für politische Bildung stetig an einer größeren Barrierefreiheit gearbeitet. So gibt es bereits sprechende Links und Bilder mit Beschreibungen, mehr ist aber auch hier möglich. Geplant sind in Zukunft weitere technische Neuerungen, um Inhalte barrierefrei zu kommunizieren.
Artikel 29 der UN-Behindertenkonvention beinhaltet die Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben. Ich zitiere: Danach garantieren die Vertragsstaaten „Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich, … dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;“ sie schützen „das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben“, sie garantieren „die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen“. Dem fühlen wir uns verpflichtet. Diesem gemeinsamen Anliegen wird in Mecklenburg-Vorpommern sowohl wahlrechtlich als auch wahlorganisatorisch auf vielfältige Weise entsprochen.
Dem Antrag können wir heute nicht zustimmen, empfehlen aber, in Vorbereitung künftiger Wahlen dazu im Gespräch zu bleiben. Noch mehr barrierefreie Wahllokale und entsprechende Informationen, die für alle gleichermaßen zur Verfügung stehen, sind ein anspruchsvolles Ziel. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Menschen, die in Deutschland Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, erhalten ein menschliches und faires Verfahren, dem internationales, europäisches und nationales Recht zugrunde liegen. Flüchtlinge im Asylverfahren und die Menschen in unserem Land vertrauen darauf, dass Schutzsuchende Aufnahme finden und bei denjenigen, bei denen dieser Schutz nicht gewährt werden kann, die Aufnahme nicht erfolgt. Dieses Handeln ist eine Voraussetzung dafür, dass wir eine menschenwürdige Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration für alle sicherstellen können, die in unserem Land bleiben.
Das Grundrecht auf Asyl ist wesentlicher Bestandteil unserer Rechts- und Werteordnung. Es gilt, für die Entscheidung über einen Asylantrag ist das Einzelschicksal maßgebend. Sind Betroffene mit ablehnenden Entscheidungen zu ihrem Asylantrag nicht einverstanden, besteht immer die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Sind diese ausgeschöpft, kann ein Härtefallersuchen, also ein Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, gestellt werden. Härtefallersuchen werden ausschließlich an die Mitglieder oder die Geschäftsstelle der Härtefallkommission gestellt.
Die Härtefallkommission ist eine von der Landesregierung eingerichtete, behördenunabhängige und aus acht Personen bestehende Einrichtung, der Bereiche der Kirche, der Flüchtlingsorganisation, der Wohlfahrtsverbände, der kreisfreien Städte und Landkreise sowie der Landesregierung angehören. Hier wird geprüft und bewertet, ob dringend humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die eine weitere Anwesenheit im Land rechtfertigen, obwohl der Aufenthalt abgelehnt wurde. Hier werden keine Entscheidungen getroffen, sondern Empfehlungen gegeben.
Zuletzt beschäftigten sich die Abgeordneten unseres Hauses im Innenausschuss im Februar dieses Jahres mit der Arbeit der Härtefallkommission im Land. In einer Anhörung, an der auch ich teilnehmen konnte, stellten sich die Mitglieder vor und erläuterten ihre Arbeit. In Mecklenburg-Vorpommern wurde bereits 1999 die erste Härtefallkommission gegründet. Seit 2005 ist durch den gesetzlichen Rahmen im Aufenthaltsrecht die Härtefallkommission bundesweit verfasst worden.
In der Anhörung wurde deutlich, und das ist auch in der Begründung zum Antrag der Linksfraktion zu lesen, „dass die Härtefallkommission die ihr übertragenen Aufgaben innerhalb der“ rechtlichen „Möglichkeiten erfüllt“. Gleichfalls wird „der landesrechtliche Handlungsrahmen, ins- besondere die Härtefallkommissionslandesverordnung“ Mecklenburg-Vorpommern „den praktischen Anforderungen gerecht“, wie Herr Ritter erläutert hat.
Die entsprechende Landesverordnung beinhaltet auch alle Gründe, bei denen die Härtefallkommission nicht zuständig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sich die Antragsteller nicht im Bundesgebiet aufhalten, wenn jemand flüchtig ist oder zur Fahndung ausgeschrieben, wenn ein aufenthaltsrechtliches Verfahren noch nicht beendet ist, wenn eine Ausreisepflicht besteht und der Ausreisetermin schon feststeht, wenn es ein Wiederholungsantrag ist, ohne dass neue Gründe vorgetragen werden, oder wenn das Land oder Ausländerbehörden in MecklenburgVorpommern nicht zuständig sind. Gerade die Frage der Zuständigkeit war wohl ausschlaggebend für diesen Antrag. Ist Mecklenburg-Vorpommern nicht zuständig, kann auch die Härtefallkommission des Landes nicht angerufen werden. Hier wird eine Schutzlücke vermutet.
Grundsätzlich gilt: Vor der eigentlichen Prüfung des Asylantrages wird entsprechend dem Dublin-Übereinkommen zuallererst geprüft, welcher europäische Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmt, dass der Staat, in dem die Asylbegehren nachweislich zuerst eingereicht sind, das Asylverfahren inhaltlich prüfen und durchführen muss. So soll die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert und gleichzeitig verhindert werden, dass der Asylbewerber mehr als ein Verfahren betreiben kann. Hier ist, wie vom Minister bereits ausgeführt, ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Das Bundesamt hat also alle Abschiebungshindernisse, die sich aus der Person oder in Bezug auf den Staat, in den zurückgeführt werden soll, ergeben, zu prüfen. Hier besteht durchaus die Möglichkeit, humanitäre Härten zu berücksichtigen. Beanstandungen in diesem Verfahren können gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vorgebracht werden.
Viele Geflüchtete, die zu uns kommen, sind Dublin-Fälle. Sie sind also bereits in einem anderen sicheren EU-Staat registriert worden. Dieser Staat, meist Ungarn, Polen oder zum Beispiel Italien,
ist demnach für das Asylverfahren zuständig. Die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer werden in diese
Staaten zurückgeführt. Dazu wird ein Übernahmeersuchen beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen an den zuständigen Mitgliedsstaat gestellt. Bei Zustimmung erhalten die Betroffenen einen entsprechenden Bescheid. Die beteiligten Staaten vereinbaren die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedsstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. Auch in diesem Verfahren können Rechtsmittel eingelegt werden, die aufschiebende Wirkung haben. Rücküberstellungen nach dem Dubliner Übereinkommen sind von Abschiebungen strikt zu unterscheiden. Inwieweit hier tatsächlich eine in der Antragsbegründung behauptete Schutzlücke besteht, wird in der Begründung nicht näher ausgeführt.
Meine Damen und Herren, wir schließen uns einer Position des Bundesministeriums für Inneres an, nach der die Entscheidung eines EU-Mitgliedsstaates zu Asylverfahren zu respektieren ist. Entsprechende Härtefälle sind jeweils national von den Staaten zu entscheiden. Es gibt EU-rechtlich keine Pflicht, deutsches Recht vergleichbar einzusetzen. Gleichwohl wären gleiche internationale Standards bei der Behandlung von Geflüchteten wünschenswert. Sie würden einer Binnenwanderung entgegenwirken.
Gerade im Hinblick auf europäische Lösungen zur Verteilung der schutzsuchenden Menschen sind Akzeptanz nationaler Entscheidungen und die Bemühungen um wesentliche gemeinsame Standards wichtige Voraussetzungen. Bei gegenwärtigen europäischen Entscheidungen zur Aufnahme von Geflüchteten auf der Grundlage von Quoten wird es Schutz für alle die geben, die ihn brauchen, aber auch die Verteilung auf einzelne Staaten wird gemeinschaftlich geregelt werden müssen. Ihrem Antrag stimmen wir nicht zu. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Länder und Kommunen stehen derzeit vor der Herausforderung, eine große Zahl geflüchteter Menschen unterzubringen, zu versorgen, zu betreuen und zu integrieren. Dabei stehen oft vor allem Fragen der Unterbringung und der Kostenübernahme im Fokus. Über die Qualität der Unterkünfte und die Wahrung der Rechte von Asylsuchenden wird weit weniger diskutiert.
Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Anlass der heutigen Diskussion zum Thema „Besonderer Schutz für bestimmte Personengruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Mecklenburg-Vorpommern“. Ich habe dadurch die Möglichkeit, den verschiedenen Trägern, die mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen tagtäglich in den Einrichtungen für geflüchtete Menschen ihre verantwortungsvolle Arbeit bei der Betreuung engagiert leisten, herzlich Dank zu sagen. Sie sind oft die ersten Kontaktpersonen, die Menschen begleiten, die auf so unterschiedliche Weise, aber niemals ohne zwingende Gründe ihre Heimat verlassen haben. Gleichzeitig kann ich darauf verweisen, dass es viele demokratische Kräfte gibt, die sich des Themas annehmen und mit speziellen Forderungen auf Bedürfnisse von Geflüchteten in unserem Land hinweisen. Dazu zähle ich alle demokratischen Parteien, beispielsweise aber auch die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen oder den Landesfrauenrat.
Grundsätzlich gilt aber, dass jeder Mensch, der in unserem Land lebt, ein Recht auf Schutz seiner Person hat, ihm der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungssystemen gewährt wird und ihm entsprechend der persönlichen Lebensumstände eine individuelle Lebensgestaltung möglich ist. Die Besonderheit für die Geflüchteten, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, ist der Umstand, dass sie für einen gewissen Zeitraum in Gemeinschaftsunterkünften leben. Das Zusammenleben vieler Menschen auf engem Raum mit den unterschiedlichsten persönlichen, religiösen und kulturellen Voraussetzungen ist niemals ohne Probleme und Auseinandersetzungen möglich, ganz gleich, woher die Menschen kommen. Regelungen, zum Beispiel im Flüchtlingsaufnahmegesetz oder in der Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften, und die soziale Betreuung der Bewohner bieten einen bestimmten Rahmen für die Unterkünfte für Geflüchtete.
Gespräche mit Einrichtungsbetreibern, aber auch mit den Menschen, die in den Einrichtungen leben, machen deutlich, dass es nicht ausreicht, für ein Dach über dem Kopf zu sorgen. Es ist wichtig, Unzulänglichkeiten an
zusprechen und nach Lösungen zu suchen. So habe ich junge Frauen gesprochen, die in Rövershagen auf engstem Raum untergebracht waren und sich nach mehreren Wochen ohne Beratung und Begleitung wie abgeschnitten von der Außenwelt und nicht gewollt vorkamen.
In unserer Erstaufnahme in Horst, in Basepohl und in den Gemeinschaftsunterkünften in Friedland und Neubrandenburg konnte ich mich bei Besuchen und nach Gesprächen davon überzeugen, dass es durchaus gute Erfahrungen bei der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Geflüchteten gibt. So gibt es in Friedland eine sehr enge Zusammenarbeit der Einrichtungsleiterin mit dem Unterbringungsmanagement des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Entsprechend der von ihr gemeldeten freien Kapazitäten werden die Belegungen konkret abgestimmt. So wurde bei einer Kapazität der Einrichtung von 120 Menschen zum Beispiel eine reine Frauenwohngruppe gebildet.
Diese Wohngruppe für Frauen gibt es auch in der Neubrandenburger Gemeinschaftsunterkunft. Hier berichtet der Einrichtungsleiter, der drei Häuser verwaltet und circa 600 Menschen aufnehmen kann, von seinen Bemühungen, Nationalität und Religion bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Allein reisende Frauen und Männer bewohnen unterschiedliche Etagen. In seiner Einrichtung gibt es Doppelzimmer zu ebener Erde mit eigenen sanitären Anlagen, die Menschen mit Behinderung, Personen mit gesundheitlichen und speziellen psychischen Problemen vorbehalten sind. Aufgrund aktuell ausreichender Kapazitäten versucht er zum Beispiel auch, Personen, die rauchen, gesondert unterzubringen.
Bei Menschen mit besonders schwerwiegenden psychischen Problemen wird in Abstimmung mit der Ausländerbehörde sehr flexibel reagiert und zum Beispiel eine Möglichkeit der dezentralen Unterbringung organisiert. Für Kinder bis zwölf Jahre steht in Neubrandenburg ein separater Spielraum zur Verfügung. Jugendliche bis 18 nutzen den Jugendraum. Ein Gebetsraum ist eingerichtet. Mehrere Mehrzweckräume können bei Bedarf auch allein nur von Frauen oder Männern genutzt werden. Das Angebot wird aber selten genutzt.
Bei einer Bewertung dieser Tatsachen sollten wir nicht generell von unserem Selbstverständnis als Frauen ausgehen. In Horst wird zum Beispiel von speziellen Zimmern für Menschen mit Behinderung berichtet. Hier wird, wie in den anderen Einrichtungen auch, wenn möglich immer aktuell auf Personen mit besonderen Bedürfnissen reagiert.
Meine Damen und Herren, in keiner der genannten Einrichtungen gibt es Probleme mit verschließbaren Sanitäranlagen, getrennt für Frauen und Männer. In keiner der genannten Einrichtungen ist bisher eine erhöhte Gefahr von Belästigungen, sexuellen Übergriffen oder Diskriminierungen aufgetreten. Das hohe mediale Interesse an problematischen Einzelfällen irgendwo in Deutschland führt aber dazu, dass auch diese Einrichtungen Orte von Negativdiskussionen werden, obwohl die Probleme mit den im Antrag angeführten Personengruppen hier, wie auch an vielen anderen Orten im Land, gar nicht bekannt sind.
Kurz zu den einzelnen Beschlusspunkten im Antrag:
Dass in unserem Land gegen Hass und Gewalt gegen
Flüchtlinge rechtsstaatlich hart durchgegriffen werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit.
Die fehlende Privatsphäre in Erstaufnahme- und Ge
meinschaftsunterkünften und die sich daraus ergebenden problematischen Situationen stellt niemand infrage. Die Beispiele haben gezeigt, wie darauf mit dem Einsatz der Menschen vor Ort reagiert werden kann.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstver
ständlich immer bestrebt, gewaltfördernde oder -be- günstigende Konstellationen zu vermeiden.
Allein reisende Frauen, auch mit Kindern, werden in
der Praxis separat untergebracht. Rückzugsmöglichkeiten sind häufig vorhanden.
Alternative Wohnmöglichkeiten für schutzbedürftige
Geflüchtete in Gefährdungslagen konnten bisher bei den genannten Einrichtungen durchaus realisiert werden.
Um Informations- und Hilfsangebote nutzen zu können,
müssen die Betroffenen Kenntnis davon haben. Entsprechende Anlaufstellen sind durchaus vorhanden, aber zum Beispiel über das Willkommensportal des Landes oder eine Vernetzung regionaler Partner ausbaufähig.
Das Landesprogramm Kinderschutz und der Landes
aktionsplan für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in MecklenburgVorpommern sind bereits Beispiele, mit denen die Beschäftigten in der Erstaufnahmeeinrichtung und den Gemeinschaftsunterkünften geschult werden können.
Sehr geehrte Abgeordnete, das wichtige Anliegen des Antrages konnte bisher nicht als gemeinsames Vorhaben umgesetzt werden. In einigen Punkten laufen die Forderungen der GRÜNEN den Entscheidungen im Land und vor Ort leider hinterher. Wir werden den Antrag heute ablehnen. Ziel muss es aber sein, in der zukünftigen Arbeit einheitliche Standards zu formulieren und festzuschreiben und weitere Punkte in die Diskussion zu bringen. Dazu zählen unter anderem Gemeinschaftsunterkünfte nur für Frauen und Kinder, Gewährleistung von Sprachmittlungsleistungen, regelmäßige mehrsprachige Informationen der Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte, die Vernetzung der Unterkünfte mit dem Hilfesystem gegen geschlechtsspezifische Gewalt, Sensibilisierung des Personals von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, Aufnahme von geschlechtsspezifischen Aspekten in die Ausbildung von Betreuungs- und Wachpersonal und die gemischtgeschlechtliche Besetzung des Wachschutzes.
Die EU-Aufnahmerichtlinie enthält Mindestnormen für die Aufnahme von Asylsuchenden in der Europäischen Union und verlangt von den Mitgliedsstaaten unter anderem, geschlechtsspezifische Aspekte bei der Unterbringung zu berücksichtigen. Da haben wir durchaus noch Umsetzungsbedarf.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jeden Montag treffen sich in
meiner Heimatstadt Frauen und Männer, die schon immer da wohnen, die aus Nachbardörfern oder aber auch aus den Altbundesländer zugezogen sind, mit einigen unserer neuen Nachbarn, die aus Ghana, Mauretanien, Algerien und Syrien gekommen sind, zu einem offenen Gesprächskreis.
Vor einigen Wochen war Gisela, eine gut siebzigjährige Frau, zum ersten Mal in unserer Runde. Sie ist seitdem an jedem Montag da und hat zu einer syrischen Frau, die mit drei Kindern allein auf der Flucht war, eine besonders enge Beziehung entwickelt. Zusätzlich zum Sprachkurs, den alle Ausländer besuchen können, lernen sie zum Beispiel gemeinsam ganz individuell deutsch in kleiner Runde. Gisela ist Mitglied der Patchwork Gilde Deutschlands, sie hat also ein ganz besonderes Hobby.
Aus vielen einzelnen, kleinen, oft runden Stoffteilen näht sie in mühevoller, zeitaufwendiger Arbeit Patchworkdecken.
Sie gestaltet diese Quilts ganz individuell. Es entstanden teilweise richtige Kunstwerke, die sie schon in Ausstellungen gezeigt hat. Am Montag in dieser Woche hatte sie eine besondere Überraschung für alle 15 unserer syrischen Kinder. Ob Baby oder Teenager, jeder bekam von ihr seinen ganz persönlichen, einmaligen Quilt geschenkt. Die bunten Decken sollen jetzt, wo es kalt ist in Deutschland, wärmen und künftig die oft noch trostlos wirkenden Unterkünfte schmücken. Ganz gleich, ob sie hierbleiben werden oder auch nicht, die Decken werden sie an die Zeit bei uns erinnern.
Warum erzähle ich Ihnen dieses Erlebnis? Es ist für mich wie ein Gleichnis. Aus vielen kleinen Teilen, Aktionen, entsteht etwas, das zu einem Ganzen zusammengefügt wird. Das Ganze erfüllt aber nur dann seine Funktion, wenn vorher ein Plan vorhanden war, der ein Ziel hatte.
Wir in Penzlin, in Mecklenburg-Vorpommern, in ganz Deutschland wollen Menschen, die Schutz für sich und ihre Kinder suchen, helfen und ihnen eine neue Heimat bieten. Das gebieten uns Anstand, Humanität, Nächstenliebe und nicht zuletzt auch unsere Verfassung. Unser Land, unsere Zivilgesellschaft hat in den vergangenen Monaten eine enorme Hilfsbereitschaft gezeigt. Tausende Freiwillige helfen jeden Tag bei der Unterbringung, Versorgung und Unterstützung der Geflüchteten.
Ohne diesen unermüdlichen Einsatz könnten staatliche Stellen auf allen Ebenen die gewaltige Aufgabe manchmal nicht schultern. Allen, die hier im Einsatz sind,
gelten unser Dank und unsere Anerkennung.
Die vergangenen Monate haben aber auch dafür gesorgt, dass alle, die mit der Aufnahme, Unterbringung, Betreuung und der Integration der vielen Schutzsuchenden betraut waren, die unterschiedlichen Konzeptionen, Programme, Verordnungen oder Gesetze auf den Weg gebracht haben. Dazu sind zahlreiche Projektgruppen aktiv. Auf allen Ebenen wird um bestmögliche Regelungen und Festlegungen gerungen. In der konkreten Umsetzung der großen Aufgabe sind auch bei uns im Land Landkreise und Kommunen sehr unterschiedlich an die Lösung herangegangen. Überall wurden eigene Erfahrungen gemacht, bewährte Praktiken und konkrete Probleme konnten in der Arbeit erkannt werden. Bei Weitem herrscht nicht überall das erwähnte chaotische Treiben.
Es ist ein großer Erfolg, dass nun gemeinsam mit der kommunalen Ebene in Mecklenburg-Vorpommern der Integrationsprozess einheitlich ausgestaltet wird. Das aus etwa zehn Personen bestehende Arbeitsgremium Integration, in dem die kommunale Ebene besonders stark vertreten ist, möchte bereits im April, dann beim vierten Flüchtlingsgipfel des Landes, erste Ergebnisse vorlegen.
Unter Berücksichtigung der Verantwortungsgemeinschaft zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird hier konkret analysiert, beraten und verbindlich umgesetzt, wer wann was im Prozess leisten kann, welche Schnittstellen besonders sensibel sind, wo Beratungsangebote ineinandergreifen müssen und wie finanzielle Lasten fair getragen werden können. Das ist nach unserer Meinung gegenwärtig der bessere Weg, um schnell zu konkreten Handlungsgrundsätzen zu kommen.
Ähnlich lautet die Forderung im Antrag der Linksfraktion.
Ein Partizipations- und Integrationsgesetz, wie es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern, ist sicherlich auch für unser Land auf Dauer gesehen sinnvoll. Wenn ich aber etwas in den gut zwei Jahren, die ich im Landtag mitarbeiten durfte, gelernt habe, so ist es der Umstand, dass wir für ein neues Gesetz viel Zeit benötigen. Die Zeitschiene ist also der größte Hemmschuh. Ein solches Gesetz sollte nicht übers Knie gebrochen werden. Wir müssen erst einmal die laufenden Verfahren mit der kommunalen Ebene in den Griff bekommen. Idealerweise setzt ein Integrationsgesetz dann genau auf den Einigungen auf, die wir momentan pragmatisch erzielen.
Starten wir jetzt mit einem Integrationsgesetz, gibt es zwei parallel laufende Diskussionsstränge, die nicht zwangsweise zur Besserung der Lage beigetragen hätten. Außerdem ist, wie schon gesagt, unser Bundesland mit gerade einmal zwei Prozent das Land mit dem geringsten Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für das Gelingen einer Sache, beispielsweise der Integration, ist nicht zwingend ein Gesetz notwendig. In erster Linie ist es der feste Willen aller Beteiligten, am
Ende ein positives Ergebnis zu erreichen. Hier müssen wir demokratischen Fraktionen zusammenstehen.
Jetzt danke ich der Sozialministerin, Herrn Silkeit und Herrn Al-Sabty für ihre ausführlichen Beiträge und kann das bei mir dann ein bisschen einkürzen. Es geht darum, den konkreten Weg der Integration zu zeichnen, sagte unsere Sozialministerin im auch schon erwähnten letzten Sozialausschuss. Dabei muss uns immer bewusst sein, Integration ist eine Aufgabe für alle, die uns noch lange beschäftigen wird.
Migrationsexperten haben recht, wenn sie darauf verweisen, dass die Integrationsprozesse alle Menschen der deutschen Gesellschaft mit einschließen. Wir sollten nicht immer nur auf die jeweils Neuankommenden starren, denn eine Migrationsgesellschaft verändert sich für alle, die in ihr leben. Einheimische und auch die schon länger in Deutschland lebenden Migranten müssen sich unter den neuen Bedingungen am Arbeitsmarkt, in der Schule oder in der Familie neu orientieren. Die Gesellschaft wird in sprachlicher, kultureller und sozialer Hinsicht vielfältiger und komplexer. Manche Menschen fühlen sich dabei nicht immer integriert und mitgenommen. Es geht darum, das Zusammenleben mit den Menschen zu gestalten. Wir müssen die, die Anspruch auf einen humanitären Schutzstatus als Flüchtling haben, auch als solche begreifen. Sie sind eben nicht mehr als Flüchtende in unserem Land unterwegs. Ihre Flucht sollte endlich zu Ende sein.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch von mir noch ein Wort zur Gesundheitskarte. Wenn im Austausch mit der kommunalen Ebene Erkenntnisse gewonnen werden, die am Nutzen ihrer Einführung gegenwärtig zweifeln lassen, so sollte das Vorhaben vorerst nicht weiterverfolgt werden.
Der zurzeit erkennbare sehr kurze Zeitraum der Nutzung und die hohe Fluktuation der potenziellen Nutzer sprechen ebenfalls dagegen.
Damit komme ich zum Ende meiner Ausführungen: Vielen Aufgaben müssen wir uns gegenwärtig stellen, mit deren Ausmaß wir vor einem Jahr noch nicht in der Form gerechnet haben.
Wir wollen dabei immer dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft zusammenhält. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen gemeinsam gut leben können. Sorgen wir also auch gemeinsam dafür, dass bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen nicht auf einen Flickenteppich von Maßnahmen zurückgegriffen werden muss,
sondern auf einen soliden, aufeinander abgestimmten Integrationsfahrplan. Unsere Landesregierung ist dabei auf einem guten Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „Übergriffe auf Flüchtlinge sind Schande für das ganze Land“, so das Thema der heutigen Aktuellen Stunde. Sucht man nach einer Begriffserklärung, ist Folgendes zu finden: „Schande … bezeichnet einerseits den Verlust von Ansehen und Ehre, andererseits die Ursache für diesen Verlust. Schande kann lediglich subjektiv empfunden sein … oder von außen durch Verachtung, Geringschätzung oder Bloßstellung induziert und sanktioniert werden. … Meyers Konversations-Lexikon definierte 1909 ,Schande‘ im Gegensatz zur ,Ehre‘ als ,Missachtung, die denjenigen trifft, der durch sein Verhalten die Sittlichkeit, die gute Sitte oder die Forderungen der … Ehre verletzt.‘“
Deutschland genießt in Europa und weltweit durchaus große Anerkennung als demokratischer Staat, als geachteter Wirtschaftspartner, als sozialer Staat, der sich seiner Kultur und Geschichte verpflichtet fühlt, als Staat mit einer Innen- und Außenpolitik, die das Ziel der Friedenssicherung und der Erhaltung unserer natürlichen Umwelt verfolgt. Deutschland ist bekannt als Staat, in dem Menschenrechte anerkannt und umgesetzt sowie nationale und internationale Vereinbarungen eingehalten werden. Nicht unser ganzes Land hat Schande auf sich geladen.
Als Schande erkennen wir aber das Verhalten, die Handlungen oder die öffentlichen Äußerungen von einzelnen Menschen, von Gruppen, von Parteien,
die sich gerade in der jetzigen angespannten Lage im ganzen Land gegen Flüchtlinge, Schutzsuchende und Menschen mit Migrationshintergrund richten.
Die aktuellen, medial mit sehr großer Aufmerksamkeit begleiteten Übergriffe in Sachsen sind Anlass für diese heutige Aussprache. In der letzten Woche nahm ich an der Konferenz der Sprecherinnen und Sprecher für Migration und Integration meiner Partei teil. Wir trafen uns in Dresden, der Hauptstadt von Sachsen. Berichtet wurde vor Ort von 480 Gewalttaten gegen Flüchtlinge, Asylsuchende und deren Unterkünfte im letzten Jahr mit steigender Zahl.
Vom stellvertretenden Ministerpräsidenten und Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr der Freistaates Sachsen Martin Dulig wurde festgestellt, dass besonders die rechte Bewegung in Sachsen unterschätzt und das Problem lange kleingeredet wurde. Inzwischen muss festgestellt werden, dass das, was mit und durch Pegida und die rechte Szene in Sachsen passiert, besonders dem Ansehen Dresdens schadet und auch zu erheblichen ökonomischen Problemen führt, wenn man allein die stark zurückgehenden Besucherzahlen der Stadt betrachtet.
Über die Landesgrenzen hinaus erfolgt aktuell eine oft einseitige Berichterstattung, die alle Anstrengungen bei der Umsetzung einer soliden Flüchtlingspolitik überschattet. Dabei sind in Sachsen ebenso wie anderenorts in Deutschland viele Menschen ehrenamtlich und in ihrer beruflichen Profession für Geflüchtete, die entsprechend den Quoten nach dem Königsteiner Schlüssel auch dort ankommen und zum Teil bleiben, engagiert im Einsatz. Es wurde eine Integrationsministerin eingesetzt. Ein Lenkungsausschuss zur Integration ist unter Beteiligung der Kommunen tätig. Es wurden zum Beispiel Wegweiser- kurse in Erstaufnahmeeinrichtungen eingerichtet. Auch in Sachsen sollen Lücken beim Spracherwerb effektiv geschlossen werden und die Arbeitsmarktmentoren haben ihre Arbeit aufgenommen.
In der Aus- und Weiterbildung in der öffentlichen Verwaltung werden Aspekte der interkulturellen und politischen Bildung Inhalt werden. Ein Format, mit dem Fragen der Menschen vor Ort aufgenommen werden sollen, ist dort die Küchentischdiskussion. Eine Dresdner Unternehmerin entwickelte die europaweit erste Software für Flüchtlinge. Sie investierte Zeit und viel Geld in eine WelcomeApp, die Flüchtlinge in fünf Sprachen herunterladen können. So erfahren sie, welche Behörden und Dokumente wichtig sind, wie wir uns verhalten und was in Deutschland höflich ist und was nicht.
Übrigens ist das bundesweite Netzwerk für Demokratie und Courage eine Idee aus Sachsen. Der derzeitige erste Vorsitzende stammt auch aus diesem Bundesland.
Wir alle wurden gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei durchaus berechtigter Kritik und Verurteilung von Geschehnissen in Sachsen immer ganz konkret adressiert
wird, an wen sie sich richtet. Die Menschen in Sachsen wollen ihre ehrliche politische Heimat schaffen, ohne sich dabei missbraucht zu fühlen. Wenn dann eine Gruppe von Menschen in Clausnitz einen Bus belagert und die Flüchtlinge darin in Angst und Schrecken versetzt,
durch Brandstiftung eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Bautzen zerstört wurde
und Sachsens Ministerpräsident sich mit den Worten äußert: „Das sind keine Menschen, die so was tun. Das sind Verbrecher. Widerlich und abscheulich ist das“,
dann kann ich mich dem nur anschließen.
In gleicher Weise trifft das auf das ebenso schändliche Verhalten von Menschen in unserem Bundesland zu, seien es Hasstiraden auf Demonstrationen, Steine oder Feuerwerkskörper gegen Asylunterkünfte, Brandanschläge, körperliche Übergriffe oder Lügen und Verschwörungstheorien in sozialen Netzwerken. Es macht mich betroffen, wie gering die Hemmschwelle bei Menschen geworden ist, sich tätlich an Übergriffen zu beteiligen. Es macht mich betroffen zu erfahren, dass Menschen Beifall klatschen, wenn Häuser brennen. Es ärgert mich, wenn Opfer beschimpft werden und Täter ihrer gerechten Strafe entgehen oder die Öffentlichkeit über Aufklärung, Verurteilung und Strafen nur selten informiert wird.
Andererseits setzte ich große Hoffnungen in das konkrete Wirken und Handeln von vielen einzelnen engagierten Menschen, angefangen bei unserer Bundeskanzlerin über Ministerinnen und Minister auf Länderebene,
Landes- und Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltungen, Behörden, Aufnahmeeinrichtungen, Betreuungsorganisationen, bei der Polizei, an Schulen und in den zahlreichen Initiativen im Land. Es gehört global zur menschlichen Grundmotivation, zu kooperieren, anderen zu helfen und Gerechtigkeit walten zu lassen. Nach Neurobiologen ist das sogar in uns biologisch verankert.
Helfen wir also einander, Tatsachen zu erkennen, Hintergründe zu erklären
und getroffene Entscheidungen zu verstehen! Lassen wir in der gegenwärtigen Situation niemanden mit seinen Fragen allein! Berichten wir darüber, wie es uns immer besser gelingt, Schutzsuchende, die zu uns kommen, aufzunehmen und für die Zeit, die sie bei uns sind, gut zu
integrieren! Arbeiten wir auf allen Ebenen daran, gemeinsame Lösungen zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu finden und diese dann schnell umzusetzen!
Nach einem bemerkenswerten Vortrag letzten Samstag auf der Landeskonferenz „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ von Uli Jäger vom Institut für Friedenspädagogik aus Tübingen wurde mir noch stärker bewusst, es kann uns gelingen, das Thema der aktuellen Zuwanderung als Chance zu erleben. Wir erfahren gerade im Haupt- und Ehrenamt völlig neue Aspekte des Zusammenlebens, die auch als Bereicherung für die Persönlichkeitsentwicklung empfunden werden. Vielfach beginnen wir, unsere Vergangenheit neu zu bewerten. Aktuell machen wir uns mehr als zuvor Gedanken zu Menschenrechten, zur Menschenwürde, zur Gleichberechtigung. Es ist möglich, an vielen Orten mit den bisher fremden Menschen zu reden als nur über sie und so die Welt, aus der sie kommen, besser zu verstehen. Interkulturelle Bildung gewinnt an Bedeutung. Gerade jetzt lernen wir, unsere demokratischen Errungenschaften und unser Gemeinwohl ganz neu zu schätzen.
Wir erkennen, wie wir selber mitreden und mitgestalten können, auch auf politischer Ebene. Oft gelingt es inzwischen, vom Helfen zu einer Partnerschaft auf Augenhöhe zu kommen.
Immer besser werden wir künftig Mechanismen der Ausgrenzung entlarven. Wenn wir miteinander sprechen, können wir eine Radikalisierung verhindern.
Wir sind eine reiche, starke und sichere Gesellschaft. Ich danke denen, die hier menschlich und ehrlich mittun.
Dabei werden wir aber immer schändliches, extremistisches, rassistisches, unmenschliches, ja, verfassungswidriges Verhalten aus tiefster Überzeugung ablehnen und verurteilen, und das auch immer wieder öffentlich. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Jeder politisch denkende und besonders jeder politisch handelnde und in politischer Verantwortung stehende Mensch muss sich bewusst sein, was er mit Worten, mit Wertungen, mit Handlungen und Entscheidungen tut,
dass andere Menschen ihm zuhören, ihn verstehen, Schlüsse ziehen, sich entscheiden, selbst handeln und Entscheidungen treffen oder eben das alles nicht tun.
Anträge, die wir als Abgeordnete, als Fraktionen in den Landtag einbringen, enthalten solche Worte und Wertungen und fordern zu Entscheidungen auf, die das Zusammenleben und die Entwicklungen in unserem Land positiv beeinflussen sollen.
Im vorliegenden Antrag fordern die Bündnisgrünen, dass in Mecklenburg-Vorpommern die rote Linie bei Abschiebungen nicht überschritten werden soll. Mit dem Wort „Abschiebung“ wird gleich darauf abgestellt, dass dieser Antrag etwas mit der Flüchtlingssituation zu tun haben muss – ein Thema, das in dieser Zeit bald jeden Menschen interessiert, berührt, betrifft und beschäftigt, gleich ob professionell, in der täglichen Arbeit oder im Ehrenamt. Wenn das Wort des Jahres 2015 „Flüchtling“ ist,
so kann es 2016 vielleicht das Wort „Abschiebung“ werden. Ihr Antrag leistet gerade einen Beitrag dazu. Was soll diese Symbolik der „roten Linie“? Wenn bei einer Maschine oder bei einem Motor die Anzeige im roten Bereich leuchtet, wird Gefahr signalisiert. Was ist das nun für eine gefährliche Sache mit der Abschiebung in unserem Land? Wie gefährlich sind die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, zu denen wir feststellen sollen, dass sie die Rechte von Kindern und deren vorrangige Schutzbedürfnisse landesweit missachten,
dass sie immer wieder Familien trennen und scheinbar willkürlich Abschiebungen vornehmen?
Meine Damen und Herren, wir weisen solche pauschal geäußerten Feststellungen entschieden zurück.
Auf dem Boden unseres Grundgesetzes sind in Deutschland und damit in Mecklenburg-Vorpommern gerade Familien und Kinder besonders geschützt.
Viele weitere nationale und internationale Gesetze und Festlegungen, wie zum Beispiel die UN-Kinderrechts- konvention und die Europäische Menschenrechtskonvention, werden in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Das gilt selbstverständlich auch für die Familien und Kinder der Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich gegenwärtig in großer Zahl bei uns aufhalten. Selbst nach Zugang eines ablehnenden Asylbescheides sind die betroffenen Menschen nicht rechtlos geworden. Niemand behauptet, dass es ohne Probleme abläuft, wenn Menschen, die oft auf beschwerlichen und gefährlichen Wegen zu uns nach Deutschland gekommen sind, Asyl begehren, aber entsprechend der Gesetzeslage dieses Begehren abgelehnt wird.
Ich bin aber auch der Meinung, dass wir verantwortlich dafür sorgen müssen, dass mit Ruhe und Besonnenheit Probleme gelöst werden. Das ist in erster Linie dann möglich, wenn Daten und Fakten bekannt sind. Alle Fraktionen sind im Innen- und Sozialausschuss vertreten. Auch die Abgeordneten der Bündnisgrünen werden hier regelmäßig durch die Ministerien über die aktuelle Situation der Flüchtlinge unterrichtet und haben die Möglichkeit nachzufragen. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Schwerpunkt der Unterrichtung im Innenausschuss am 10. Dezember 2015 war das Thema Abschiebung. Am 16. Dezember stellten die Abgeordneten Herr Saalfeld und Frau Gajek die schon benannte Kleine Anfrage zur, ich zitiere, „Abschiebungspraxis der Landesregierung“ und heute dieser Antrag. Die Antwort auf die Kleine Anfrage liegt seit gestern als Drucksache vor und in vielen Beiträgen wurde dazu schon beeindruckend Stellung genommen.
Mir ist es wichtig, sachlich über die Abschiebungen zu informieren. Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl beantragen möchten, stellen einen entsprechenden Antrag und erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Gleichzeitig
wird geprüft, ob ein anderer Staat, in dem der Flüchtling vorher war, für ein Asylverfahren zuständig ist. Sollte das zutreffen, erfolgt auf Grundlage der Dublin-Verordnung eine Abschiebung in dieses Land.
Dazu muss von der Behörde ein Antrag auf Rücknahme gestellt werden. Nach Zustimmung zu dieser Rücknahme erfolgt dann die Abschiebung. Ist die Abschiebung innerhalb einer festgelegten Frist aber nicht erfolgreich, wird das Asylverfahren letztlich in Deutschland durchgeführt. Wenn Deutschland zuständig ist, erfolgt eine Anhörung und dann eine Entscheidung. Dabei hat eine Anerkennung eine Aufenthaltserlaubnis zur Folge. Bei einer Ablehnung ergeht ein Bescheid, in dem die betreffende Person innerhalb einer festgesetzten Frist zur Ausreise aufgefordert wird und die Abschiebung angekündigt wird, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt.
Zuständig für Abschiebungen in unserem Land ist das Landesamt für innere Verwaltung. Mitverantwortlich für den konkreten Vorgang der Abschiebung vor Ort ist die kommunale Ausländerbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten, oft in Zusammenarbeit mit den Beamtinnen und Beamten der Polizei, je nachdem, mit welcher Begründung ein Asylbegehren abgelehnt wird. Ist der Antrag zum Beispiel offensichtlich unbegründet, wenn es sich um einen Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten handelt? Diese haben dann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides eine Woche Zeit, freiwillig auszureisen. In anderen Fällen haben die Betroffenen einen Monat dafür Zeit. Immer können Rechtsmittel eingelegt werden, um die Entscheidung nochmals prüfen zu lassen. Während dieser Zeit leben die Menschen mit einer Duldung bei uns.
Von der zuständigen Sachgebietsleiterin und einem Mitarbeiter in der Ausländerbehörde in meinem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte war auf Nachfrage zu erfahren, dass die ablehnende Asylentscheidung, die der Antragsteller erhält, auch der Behörde zugestellt wird. Die Ausländerbehörde bietet dann Beratung und Unterstützung an und überprüft die mögliche freiwillige Ausreise. Erfolgt diese nicht, wird das Landesamt für innere Verwaltung informiert und eine Abschiebung kann durchgeführt werden. Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Landkreises sind bei der Abschiebung dabei. Der anschließende Transport erfolgt durch die Polizei.
Die Sachgebietsleiterin bestätigte ein sensibles Vorgehen in jeder Situation. Wären – das ist dort noch nicht vorgekommen – Schulkinder betroffen, so müsste sie genauso handeln, wie der Innenminister es dargestellt hat: Sie müsste die Schulleitung und das Lehrpersonal informie- ren, um behutsam handeln zu können. Durch die Ausländerbehörde wird zum Beispiel auch geprüft, wer wegen Krankheit nicht abgeschoben werden kann. Diese Personen erhalten dann eine zeitweise Duldung, die auch Fa- milienangehörige betreffen kann. Gegenwärtig sind in meinem Landkreis jeden Monat circa 150 Personen davon betroffen. An dieser Stelle wünscht sich die Mitarbeiterin vor Ort zum Beispiel sichere Standards für ärztliche Zeugnisse der Gesundheitsämter und der Amtsärzte.
Bei Abschiebungen werden zum Beispiel Einzel- und Chartermaßnahmen unterschieden. Während bei einer Einzelabschiebung nur eine Person oder wenige Personen betroffen sind, werden für Chartermaßnahmen lan
desweit Menschen zu einer bestimmten Abflugzeit zum Beispiel zum Flughafen nach Berlin oder Hamburg gebracht. Die Abflugzeiten werden vom Landesamt für innere Verwaltung der Ausländerbehörde vor Ort mitgeteilt und bedingen oft eine sehr zeitige Abfahrt.
Im Gespräch mit der Leiterin der Gemeinschaftsunterkunft in Friedland, in der zurzeit 113 von 120 möglichen Geflüchteten leben, war zu erfahren, dass dort mit den Einwohnern Gespräche über Folgen der Beachtung oder auch der Nichtbeachtung von zugestellten Bescheiden geführt werden. Wenn hier ablehnende Asylentscheidungen eintreffen und die Betroffenen Fragen haben, stehen die Mitarbeiter/-innen zur Verfügung. Letztlich verweisen diese nochmals auf die Ausländerbehörde, die eine Beratung anbieten kann.
Zu verzeichnen ist von der Einrichtungsleiterin aber auch, dass aus ihrer Sicht die meisten mit einem ablehnenden Bescheid nicht der Ausreisepflicht nachkommen und dies nicht freiwillig tun. Sie nehmen den Bescheid nicht ernst, wollen bleiben und sitzen es aus, sagt sie, trotz bekannter Folgen. Sie warten auf die Abschiebung, die dann unangemeldet erfolgt. In Friedland werden durch dieses Verhalten Plätze in der Unterkunft blockiert, die dringend für neue Flüchtlinge benötigt werden.
Festgestellt wird auch, dass nur in wenigen Fällen der Rechtsweg beschritten wird. Das Geld für eine Klage gegen die Entscheidung haben die Wenigsten. Der Zeitraum bis zu einem Abschiebungsdatum hat in einzelnen Fällen aber auch schon mehrere Monate gedauert. Bei allen bisher stattgefundenen Abschiebungen, die auch nachts erfolgten, kann sie nur von einer sehr sensiblen Vorgehensweise der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Beamtinnen und Beamten berichten.
In unserem Land wird also in diesem Zusammenhang deutschem und europäischem Recht Rechnung getragen. Immer wird es Personen, die geflüchtet sind, geben mit manchmal auch nur zeitweise zutreffenden besonderen Lebenssituationen oder bei denen geschlechtsspezifische Gründe zutreffen, für die es besondere Regelungen und Maßnahmen geben muss und gibt. Das betrifft zum Beispiel minderjährige Kinder, Kranke oder Schwan- gere. Um die bestehenden Grundlagen für die Wahrung dieser besonderen Schutzwürdigkeit und spezieller Interessen immer besser ausgestalten zu können, möchte ich hier die geschlechterspezifische Datenerhebung an- regen. Das kann zukünftig für zutreffende Entscheidungen wesentliche Erkenntnisse liefern. Regelungen, die es aktuell für diesen Personenkreis gibt, werden auch umgesetzt. So – der Innenminister hat es schon gesagt – werden Schwangere während der Mutterschutzfrist nicht abgeschoben. Und der erst im Sommer letzten Jahres wieder eingeführten Möglichkeit, nächtliche Abschiebungen durchzuführen, kann durch eine freiwillige Ausreise durchaus begegnet werden. Weitere Ausführungen dazu sind in der Antwort auf die bereits erwähnte Kleine Anfrage zu finden. Das trifft auch für die Programme zu, mit denen freiwillige Ausreisen unterstützt werden und an denen sich Mecklenburg-Vorpommern wie alle anderen Bundesländer beteiligt.
Letztlich noch eine Bemerkung zur Forderung unter Punkt 2 b): Zum jetzigen Zeitpunkt sollte realistisch an die Lösung von Problemen herangegangen werden. Wenn Dolmet-
scher vor Ort gerade überall gebraucht werden, dann sind sie, wenn es möglich ist, so versicherte mir die Einrichtungsleiterin, auch bei Abschiebungen da. Aber ob die Forderung schnell und flächendeckend so erreicht werden kann, wie Sie sich das vorstellen, das wage ich zu bezweifeln.
Ich finde es toll, wie sich auch Abgeordnete unseres Parlaments für geflüchtete Menschen in unserem Land einsetzen. Gerade persönlicher, zutiefst menschlicher Ein- satz hat in Einzelfällen schon Lösungen herbeigeführt. Dafür Danke schön.
Ich lehne es aber ab, dass problematische Einzelschick- sale, von denen Sie erfahren, pauschal verallgemeinert werden und man damit der Situation vor Ort nicht gerecht wird. Wir lehnen Ihren Antrag ab, denn ich habe viele Mit- arbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen, die unter angespannten Bedingungen ihre Arbeit in Behörden, Einrichtungen oder bei der Betreuung vor Ort auf gesetzlicher Grundlage mit Engagement, Verantwortung und Hingabe leisten.
Sie vertrauen darauf, dass wir Verantwortung für das ganze Land tragen. Es wird tatsächlich nicht möglich sein, alle Menschen, die zu uns kommen wollen, aufzunehmen. Wir werden denen Schutz, Hilfe und Unterstützung gewähren, die es besonders brauchen, die aus den Krisengebieten der Welt zu uns kommen und vor Krieg, Verfolgung, Hunger und Not fliehen. Denen werden wir Heimat auf Zeit sein oder eine völlig neue dauerhafte Lebensperspektive bei uns geben. Wir wollen voneinander lernen, die Ursachen für die Flucht begreifen und die Werte, auf die wir stolz sind, unseren neuen Nachbarn vermitteln. Wir werden gemeinsam mit anderen Ländern unsere völkerrechtliche Verantwortung erfüllen, und das ohne Populismus und mit dem politischen Ziel, dass unsere Gesellschaft beisammenbleibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gern hätte mein Kollege und kulturpolitischer Sprecher unserer Fraktion Ingulf Donig zu Ihnen gesprochen, aber leider kann er krankheitsbedingt nicht selber reden und hat mich daher gebeten, für ihn seine Rede zu halten. Dieser Bitte komme ich natürlich gerne nach und wünsche ihm von hier aus auch baldige Genesung.
Danke schön.
Als wir das Thema der Aktuellen Stunde gelesen haben, haben wir uns schon sehr gewundert darüber, dass die GRÜNEN sich mit einem Male zum einen für eine seriöse Finanzierung der Theaterreform aussprechen
und zum anderen von Geheimniskrämerei sprechen.
Die Ideen der GRÜNEN für Theater sehen vor, dass alles beim Alten bleibt und das Land immer mehr Geld ausgibt. Die Leistungsfähigkeit der Trägerkommunen spielt keine Rolle,
zur Not erhöht das Land seinen Betrag eben noch einmal.
Wo waren die seriös finanzierten Vorschläge
im Rahmen der Haushaltsberatungen oder der Theaterdebatten der letzten Jahre?
Ich erinnere mich noch gut an die Finanzierungsgrund- lage der meisten Anträge der GRÜNEN aus den letzten Haushaltsberatungen zum aktuellen Doppelhaushalt. Da sollte zum Beispiel das Geld aus den Haushaltsmitteln für die Zinszahlungen des Landes genommen werden,
in der Hoffnung, dass das Land dauerhaft für seine 10 Mil- liarden Euro Schulden weiterhin so historisch niedrige Zinsen zahlen wird wie in den letzten Jahren.
Mit dieser unseriösen Einschätzung stehen Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, allein. Wie bei jeder Debatte kommt natürlich Ihr Argument, dass das Land seit ewigen Zeiten die Zuschüsse für die Theater nicht erhöht hat.
Fakt ist aber, dass das Land bei den Zuschüssen pro Einwohner für die Theater weiterhin weit über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Fakt ist auch, dass die Einwohnerzahl von MecklenburgVorpommern seit 1994 kontinuierlich gesunken ist, sich also der Zuschuss pro Einwohner erhöht hat. Erfreulich ist natürlich, dass sich die Einnahmesituation von Land und Kommunen seitdem auch erheblich verbessert hat. Mecklenburg-Vorpommern bekommt andererseits heute viel weniger Mittel aus dem Solidarpakt und vom Bund zum Wiederaufbau als noch in den 90er-Jahren.
Ich könnte Ihnen noch viel mehr Gründe nennen, warum eine Theaterreform notwendig ist, aber Sie sind rationalen Argumenten gegenüber nicht sehr offen. Sie spielen lieber die Gönner.
Die Koalition hat bei der Theaterreform immer betont,
dass es vor allem auf die künftige Leistungsfähigkeit der kommunalen Träger ankommt. Eine zukunftsorientierte Reform muss dies immer im Blick haben. Daher hat die Koalition klargemacht, dass die Finanzhilfen ab 2020 dynamisiert werden, aber die kommunalen Träger bei den notwendigen Kosten für die Umstrukturierung vom Land unterstützt werden.
Bei den zusätzlichen Finanzhilfen für die Theaterträger gab es nie eine Geheimniskrämerei. Schon in der zweiten Sitzung – der Bildungsminister hat es erwähnt – im Bildungsausschuss hat Minister Brodkorb am 9. November 2011 im Rahmen von zusätzlichen Hilfen für das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin berichtet. Der Minister erklärte schon damals, dass ihm die Gleichbehandlung des östlichen und westlichen Kulturraums wichtig ist. Träger, die notwendige Umstrukturierungsentscheidungen noch nicht getroffen hatten, sollten nicht bevorteilt werden, sondern diese Entscheidungen nachholen.
Auch nach dieser Sitzung stand Minister Brodkorb mehrfach im Ausschuss Rede und Antwort. Ich möchte hier nicht jede einzelne Ausschusssitzung aufzählen und sagen, was der Minister jeweils erklärt hat. Insge
samt hat sich der Bildungsausschuss auf sechs weiteren Sitzungen mit der Theaterreform beschäftigt. Die letzte fand erst gestern statt und hat hier ja schon für Aufregung gesorgt. Und der nächste Termin steht für den 16. Februar auch schon fest. Hinzu kamen noch drei Anhörungen zur Theaterreform und mehrere Landtagsdebatten.
Auch in der medialen Berichterstattung stand der Minister immer wieder der Öffentlichkeit Rede und Antwort.
Selbst als es Anfang Dezember 2015 beim Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin zu Problemen kam, hat er diese nicht verschwiegen, sondern offen angesprochen.
Diese Probleme konnten ausgeräumt werden und es kam zu einer Einigung. Dass der Einstieg ins Mecklenburgische Staatstheater früher erfolgt als im östlichen Landesteil, ist allein dem Umstand geschuldet, dass die Haustarifverträge im Osten noch bis zum 31.12.2017 laufen. Die offene Kommunikation des Ministers seit Amtsbeginn fand nicht nur gegenüber uns Abgeordneten der Koalition statt, er war stets auch für die Politikerinnen und Politiker der Opposition zu Fragen aus allen Bereichen seines Ministeriums ansprechbar.
Der Umgang mit dem GSA-Gutachten zu den Theatern
war von der gleichen Offenheit und Transparenz geprägt. Die Beantwortung gestellter Anfragen dauerte länger, da noch datenschutzrechtliche Sachverhalte zu klären waren. In dem Gutachten sind persönliche Daten enthalten, die besonders schützenswert sind.
Die Arbeit mit dem gesamten Gutachten war zunächst nur Ihnen, sehr geehrte Frau Berger, möglich, da Sie allein am letzten Plenartag des Jahres 2015 das Gutachten in der Post hatten.
In dieser Situation,