… hier Namen ausgesprochen werden, und ich denke mal, das müsste auch Ihnen möglich sein, nach – ich weiß nicht, wie lange Sie jetzt im Landtag sitzen – acht Jahren
dann irgendwann mal zu hören, wie andere Leute einen Namen aussprechen. Und wenn dann nicht reklamiert wird, könnte man mit Sicherheit davon ausgehen, dass er richtig ausgesprochen ist.
Sie sprechen von „geistigen Horizont“, Frau Bretschneider? Herzlichen Glückwunsch, Sie haben einen Sechser im Lotto gewonnen!
(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Julian Barlen, SPD: Von „geistigem“! Von „geistigem Horizont“! – Martina Tegtmeier, SPD: Deutsche Sprache, schwere Sprache!)
Natürlich müssen Tierversuche zwar im Einzelnen beantragt und genehmigt werden. Doch wer glaubt, dass es hier in Deutschland wirklich immer so abläuft, wie es sich die Bürokraten in ihren Schreibstuben vorstellen, der ist auf dem Holzweg. So zeigt ein Fall aus Darmstadt, dass es keineswegs einer Genehmigung bedarf, um Versuche durchzuführen. An der Kerckhoff-Klinik wurden Mäuse und Schweine über einen längeren Zeitraum bestrahlt und es wurden Knochenmarktransplantationen an ihnen vorgenommen. Ergebnisse dieser Forschungen: so gut wie keine. Der Öffentlichkeit wurden zwei Jahre lang
Informationen über diese Vorgänge vorenthalten. Und gegen eine Geldstrafe von lächerlichen 72.000 Euro wurde das Verfahren – zumindest augenblicklich – eingestellt.
Recherchen ergaben, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt. Welche Kosten durch diese Experimentalforschung entstehen, ist ebenso schleierhaft wie die Erfolgswahrscheinlichkeiten der Versuche selbst. Dabei gibt es längst sehr viel bessere, zuverlässigere und schnellere Forschungsmethoden. Diese kommen sogar ganz ohne Tierversuche aus,
so zum Beispiel die In-vitro-Verfahren. Bei dieser Methode, Frau Breetschneider, werden verschiedene menschliche Zellkulturen …
Ich glaube, ich habe Ihnen das jetzt dreimal erklärt. Es geht nicht darum, wie ein Name geschrieben wird, sondern jeder Mensch hier in dem Raum hat den Anspruch darauf, dass sein Name so ausgesprochen wird, wie er auszusprechen ist. Ich habe Sie darauf hingewiesen. Wenn Sie das jetzt noch einmal wiederholen, dann erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, denn ich habe Sie jetzt zweimal darauf hingewiesen. Und ich denke mal, dass es jetzt möglich sein müsste, dass auch Sie in der Lage sind, den Namen der Präsidentin richtig auszusprechen.
werden verschiedene menschliche Zellkulturen im Reagenzglas gezüchtet. Diese Zellen stammen zumeist aus Spenden oder bereitgestellten Proben.
(Peter Ritter, DIE LINKE: Bei manchen wäre es gar nicht schlecht, wenn sie ein paar Gehirnzellen mehr hätten.)
Die Zellen können dann beliebig reproduziert werden, Herr Ritter, und liefern immer die gleichen verlässlichen Ergebnisse. Und von Ergebnissen verstehen Sie sowieso nichts, Herr Ritter, also sollten Sie lieber schweigen.
Zudem können ablaufende Mechanismen in den Zellen besser beobachtet werden. Bei Tierversuchen kann man sich dagegen nie sicher sein, ob eine gewisse Reaktion durch einen Wirkstoff ausgelöst wurde oder eine andersartige Reaktion darstellt.
Diese Möglichkeiten der Grundlagenforschung sind nicht nur zielführender als die bisher durchgeführten Tierversuche, da sie an menschlichen Zellen vorgenommen werden und daher nicht Gefahr laufen, dass es zu Reaktionsveränderungen zwischen Menschen und Tieren kommen kann. Sie sind mittelfristig auch kostengünstiger, da keinerlei Versorgungskosten für die Tiere anfallen sowie Forschungsergebnisse wesentlich schneller zur Verfügung stehen als bei den bisherigen Versuchen und diese zudem einen wesentlich besseren wissenschaftlichen Wert haben. Doch scheinbar sind diese Methoden der Bundesregierung ziemlich gleichgültig. Anders ist es wohl kaum zu erklären, dass die tierversuchsfreie Forschung innerhalb der letzten 30 Jahre mit gerade einmal 140 Millionen Euro gefördert wurde.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern sollte sich nichtsdestotrotz dafür starkmachen, die Tierversuche in unserer Heimat sowie in ganz Deutschland endlich in die Verbannung zu schicken. Zu viel spricht gegen die Fortführung unmoralischer, unethischer und unproduktiver Versuche an Tieren.
(Sylvia Bretschneider, SPD: Sie sprechen von Ethik und Moral? Das ist ja der Witz des Jahrhunderts! – Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Daher wird es Zeit, SPD-Abgeordnete aus Neubrandenburg, diesen Weg zu verlassen und das Leiden der Tiere zu beenden. – Danke für Ihre hochgeschätzte Aufmerksamkeit.
(Beifall vonseiten der Fraktion der NPD – Sylvia Bretschneider, SPD: Redet über Ethik und Moral! Das ist unglaublich.)
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NPD-Fraktion hat uns heute einen Antrag vorgelegt, der ein generelles Verbot von Tierversuchen in Mecklenburg-Vorpommern vorsieht. Auch wenn Tierversuche in der Gesellschaft kontrovers diskutiert werden, stellt sich angesichts der aktuellen Herausforderung mit dem Ebolavirus in Westafrika, aber auch durch die Gefahren der Geflügelgrippe die Frage nach geeigneter Forschung nicht. Der Schutz von menschlichem Leben ist grundsätzlich höher zu bewerten als der Schutz von Tieren.
Meine Damen und Herren, die Europäische Union hat mit der Richtlinie 86/609 zur Zucht und zum Schutz der Versuchstiere im Jahre 2010 Festlegungen zur Reduzierung der für die Tierversuche benötigten Tiere zur Verbesse
rung hinsichtlich der Verwendung von Schmerz und Stress für die Tiere und den Ersatz von Tieren durch Invitro-Test oder Computermodelle definiert.
In Deutschland sind die Grundlagen für Tierversuche im Tierschutzgesetz, insbesondere in den Paragrafen 7 bis 10a, definiert. Unter anderem sind Tierversuche gemäß Paragraf 7 des Tierschutzgesetzes zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung zulässig. Sowohl die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union als auch die der Bundesregierung fordern eine Reduzierung der Tierversuche, die Verminderung von Schmerzen und Stress sowie die Nutzung von In-vitro-Kulturen oder Computermodellen.
Meine Damen und Herren, derzeit können Tests im Reagenzglas an Gewebekulturen Tierversuche nicht gänzlich ersetzen. Die Zellen solcher Kulturen verhalten sich oft wie wildwuchernde Tumorzellen und können daher nichts über die Wirkung an Organen oder dem Organismus aussagen. Auch Computermodelle sind oft nicht in der Lage, eine Simulation realistischer Bedingungen darzustellen. Deshalb ist gerade die Grundlagenforschung zur Entwicklung von Medikamenten und zum Schutz von menschlichem, aber auch tierischem Leben unersetzlich.
Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass es für circa zwei Drittel der bekannten Krankheiten noch immer keine befriedigende Therapie gibt, werden Tierversuche auch in Zukunft zur Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten notwendig sein.
Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern werden Tierversuche im Wesentlichen an den Universitäten Rostock und Greifswald, dem Institut für Diabetes in Karlsburg, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems und dem Leibniz-Institut für Nutztierbiologie in Dummerstorf durchgeführt. Die Versuche dienen zum überwiegenden Teil der Grundlagenforschung und somit zur Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten. Ein Verzicht auf diese Forschung würde erhebliches menschliches, aber auch tierisches Leid nach sich ziehen.
Meine Damen und Herren, schon in früheren Jahrhunderten fanden Tierschutzanliegen Zuspruch bei Antisemiten und Deutschnationalen, die eine Abkehr von der modernen jüdischen Wissenschaft