Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

In Ihrer gestrigen Pressemitteilung, aus der ich zitiere, haben Sie wieder eine jener kühnen und völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen aufgestellt: „Wir begrüßen jedenfalls, dass das Gutachten des Landesrechnungshof endlich keine Rolle mehr spielt.“

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja)

„Zwar gab es von allen Seiten zum Abschied noch warme Worte, aber letztlich wurden alle Modellrechnungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofes verworfen.“

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.)

Sagen Sie, Herr Saalfeld, haben Sie die Einigung überhaupt angesehen? Haben Sie die gesehen? Weil wenn Sie dies getan hätten, dann hätten Sie eine solche Behauptung gar nicht aufgestellt, denn die Vorschläge des Landesrechnungshofes für die Verteilung der BAföGMillionen können Sie als Teil der Gesamteinigung wiederfinden. Und der Minister hat es gestern auch deutlich auf der Pressekonferenz gesagt, dass einige Vorschläge des Landesrechnungshofes eins zu eins übernommen wurden.

Ich möchte hier als Beispiel die Erhöhung der Mittel für den Bauunterhalt um jährlich 2,2 Millionen, die zusätzlichen 2 Millionen Euro jährlich für die Universitätsmedizin oder die Erhöhung des Ausfinanzierungsgrades für die HMT auf 100 Prozent nennen. Bei anderen Vorschlägen geht die Einigung zwischen Hochschulen und Landesregierung sogar über die Vorschläge hinaus, da der Ausfinanzierungsgrad sich für die Hochschulen um ein weiteres Prozent, dann auf 97 Prozent, für die Fachhochschulen auf 98 Prozent, erhöht. Sieht dies für Sie tatsächlich so aus, als wenn das Gutachten und insbesondere die Vorschläge ab Seite 732 des Gutachtens keine Rolle mehr gespielt haben?

(Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

Die Einigung zwischen Landesregierung und Hochschulen ist kein Abrücken von den Feststellungen des Landesrechnungshofes.

Und es ist auch nicht richtig, wenn Sie, sehr geehrter Herr Saalfeld, behaupten, dass das Land seine Zusagen bezüglich der Verwendung der BAföG-Mittel nicht einhält. Die frei gewordenen BAföG-Mittel können im Hochschulbereich und im schulischen Bereich verwendet werden. Eine Intention war die Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen, und dies werden wir nach der Einigung auch tun. Das Land erhöht unter anderem den Ausfinanzierungsgrad der Hochschulen und die Bauunterhaltung. Insgesamt erhalten die Hochschulen etwa 9 Millionen Euro jährlich mehr. Dies ist eine Verbesserung der Grundfinanzierung. Da können Sie die Tatsachen verdrehen, wie Sie wollen, wir halten uns an die Zusagen.

Eigentlich könnte es ganz einfach sein, wenn die GRÜNEN die Größe hätten und ihren Antrag einfach zurückziehen würden, denn er ist spätestens durch die Einigung gestern gegenstandslos geworden. Aber so einfach ist es nicht, weil die GRÜNEN sich nicht eingestehen können, dass der Minister und die Koalition zum wiederholten Male schneller waren als ihr hochschulpolitischer Sprecher.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach nee, erst sagen Sie, der Antrag ist blöd …)

Bleiben Sie ruhig!

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Es ist auch schwer, wenn man trotz aller Bemühungen, einen Skandal woanders zu konstruieren versucht, dabei im Tiefflug übers Land schwebt und immer zu spät kommt, wenn es um ein hochschulpolitisches Thema geht.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Weil er immer im Hubschrauber war! – Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, fliegen tun immer die anderen.)

Ja, ich könnte es mir bequem machen und sagen, dass die Koalition bereits gehandelt hat

(allgemeine Unruhe)

und der Antrag der GRÜNEN einfach abzulehnen ist, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen

(Glocke der Vizepräsidentin)

und noch einmal zusammenfassend meine Ablehnung des vorliegenden Antrages der GRÜNEN begründen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das fliegende Auge der Landesregierung.)

Zu Punkt 1, 100 Prozent der Aufgaben brauchen 100 Pro- zent Personal, hatte ich eigentlich schon groß und breit ausgeführt, warum dieser abzulehnen ist.

Der Punkt 2 war inhaltlich falsch und der Änderungsantrag macht ihn auch nicht besser,

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

denn die Versorgungslasten der Beamtinnen und Beamten hat …

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Frau Wippermann, Sie sind zu hart mit ihm! – Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Genau, hat der Kollege schon gesagt.

Für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand muss keine Hochschule aus ihrem Haushalt zahlen, sondern dies zahlt das Land. Daher können die Hochschulen auch nicht von den Versorgungslasten der seit 2008 eingestellten Beamtinnen und Beamten entlastet werden. Und der Landtag kann auch nicht eine Befreiung von Versorgungslasten begrüßen, die nicht geschieht, weil es, wie eben dargestellt, keine Versorgungslasten für die Hochschulen gibt.

(Heinz Müller, SPD: Ja.)

Allein aus diesem Grund wären der Punkt 2 des Antrages und der Punkt 1 Ihres Änderungsantrages abzulehnen.

Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, sicher gemeint, aber nicht gefordert haben, ist, dass der Landtag begrüßen soll, dass dank der Einigung eine Entlastung der Hochschulen von den Zahlungen an den Versorgungsfonds für Beamtinnen und Beamte erfolgen wird. Das haben Sie so nicht gefordert, das können wir also so nicht beschließen. Besser wäre es doch, Sie verfassen hier eine ganz neue Pressemitteilung. Ich gebe Ihnen da gerne eine Formulierungshilfe:

(Zuruf von Ulrike Berger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die GRÜNEN begrüßen die Einigung zwischen Landesregierung und Hochschulen und danken den Hochschulen und dem Bildungsminister Brodkorb für die konstruktiven Gespräche und die schnelle Einigung.

(Heinz Müller, SPD: Oh Gott! Oh Gott! – Helmut Holter, DIE LINKE: Aus tiefstem Herzen.)

Die GRÜNEN unterstützen die Koalitionsregierung bei der Umsetzung der Einigung. Das wäre eine Pressemitteilung, die auf jeden Fall den Interessen der Hochschulen entsprechen würde.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auch die CDU ist nicht so …)

In Punkt 3 fordern Sie, dass der Verteilungsvorschlag des Landesrechnungshofes für die BAföG-Millionen zurückgewiesen werden soll, da angeblich keine belastbaren Bedarfsanalysen und keine realistische Modellrechnung zugrunde liegen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es verwundert mich schon, warum dann die Hochschulen und die Landesregierung einige der Vorschläge des Landesrechnungshofes in der Höhe eins zu eins übernommen haben und Sie, sehr geehrter Herr Saalfeld, trotzdem zu diesem Ergebnis kommen.

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch der Änderungsantrag macht dies nicht besser, da die GRÜNEN immer noch davon ausgehen, dass die Vorschläge des Landesrechnungshofes verworfen wurden. Wie ich aber eben ausgeführt habe, ist dies nicht der Fall, sodass der Punkt 3 sowohl in seiner ursprünglichen wie auch in der geänderten Fassung abgelehnt werden muss.

Ich frage Sie, sehr geehrter Herr Saalfeld: Wie kommen Sie denn eigentlich in dem ursprünglichen Punkt 4 zu Ihrer Forderung, dass 50 Prozent der BAföG-Millionen auf die Grundfinanzierung aufgeschlagen werden sollen?

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist eine Gerechtigkeitsfrage.)

Welche Bedarfsanalyse haben Sie denn aufgestellt? Welche Modellrechnung liegt dieser Verteilung zugrunde? Selbst Ihrer Begründung kann ich da nichts entnehmen.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber witzigerweise kommen Sie auf den gleichen Betrag.)

Die Einigung und die Tatsache, dass sich Hochschulen und Landesregierung an den Vorschlägen und dem Rahmen des Landesrechnungshofes orientiert haben, zeigen doch, dass die Vorschläge des Landesrechnungshofes eine gute Grundlage für die Einigung waren und Modellrechnung und Bedarfsanalyse gar nicht so falsch sein können, wie Sie sie darstellen.

Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz hat dem Landesrechnungshof gestern im Übrigen gute Arbeit bescheinigt. Es wäre nun an der Zeit, dass auch die GRÜNEN dies einsehen und den Landesrechnungshof für seine Arbeit loben, anstatt ihn pauschal, wie wir es vorhin gehört haben, zu verurteilen. Daher sind der Punkt 3 und Ihre Forderung nach der pauschalen Verteilung grundsätzlich abzulehnen.

Der ursprüngliche Punkt 4 Ihres Antrages ist ebenfalls abzulehnen, weil die von Ihnen geforderte Einigung über die Verteilung der BAföG-Mittel nun längst erfolgt ist und es daher auch keiner neuen Einigung bedarf.

Auch die Änderung des Punktes 4 ist abzulehnen, da Sie, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, die Zahlen durcheinanderbringen.

(Heiterkeit bei Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insgesamt gibt es jährlich circa 28 Millionen Euro Entlastung durch die vollständige Übernahme des BAföG durch den Bund. Davon fließen circa 20 Millionen an die Hochschulen, was zwei Drittel sind. Davon werden circa 9 Mil- lionen für die Verbesserung des Handlungsspielraums genutzt und die Grundfinanzierung verbessert. Aber dies sind nicht 50 Prozent der BAföG-Mittel, sondern annähernd 50 Prozent des Hochschulanteils an den BAföGMitteln. Es wäre also falsch, wenn wir Ihren geänderten Punkt 4 annehmen würden, da dieser nicht der Einigung von Hochschulen und Landesregierung entspricht.