Susann Wippermann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie werden sich vielleicht wundern, warum ich hier stehe und nicht der werte Kollege Herr Butzki, der eigentlich zu diesem Thema referieren wollte. Was Sie vielleicht nicht wundern wird, ist meine Ankündigung, dass die SPD-Fraktion Ihren Antrag ablehnen wird. Wenn ich jetzt die Rede des Herrn Butzki vorlesen würde, würde ich nur wiederholen, was der Minister bereits ausgeführt hatte.
Insofern noch einmal: Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Und in Anbetracht vier langer, harter Sitzungstage mache ich mich jetzt auch …
„Vom Acker“ wollte ich jetzt nicht sagen, Frau Oldenburg, aber ich werde mich dann verabschieden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In mehreren Debatten der vergangenen Tage war der Datenschutz bereits mehr oder weniger am Rande Bestandteil unserer Diskussionen. Meiner Meinung nach fristet er in diesem
Hause als Thema kein Mauerblümchendasein, Herr Kollege Saalfeld, denn heute widmen wir uns mit dem Datenschutz einem ganzen Tagesordnungspunkt, und zwar mit einem besonderen Blickwinkel auf Europa.
Das ist wichtig, denn wie bereits hier vorgetragen, wurde am 14. April 2016 vom EU-Parlament die DatenschutzGrundverordnung beschlossen und einen Monat später trat sie dann auch in Kraft. Damit wurde ein neues Kapitel des Datenschutzes in Deutschland, in Europa und sogar weltweit aufgeschlagen, und ja, es stimmt, wir müssen uns dringendst – dringendst – auch in diesem Hause mit diesem Thema demnächst befassen.
Gemeinsames Ziel der Mitgliedsstaaten war grundsätzlich eine weitere Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts auf hohem Niveau. Dass jedes Mitgliedsland seine eigene individuelle Vorstellung von Niveau oder von Standards oder auch von Datenschutz im Allgemeinen wie im Speziellen hat und hatte, ist nun wahrlich kein Geheimnis. Umso erfreulicher war der erzielte Durchbruch im April dieses Jahres nach mehr als vierjährigen Verhandlungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der DatenschutzGrundverordnung hat die EU eine Verordnung erlassen, mit der die Regeln für die Verarbeitung von personengebundenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz von personenbezogenen Daten innerhalb der EU sichergestellt, andererseits soll der freie Datenverkehr innerhalb des Binnenmarktes gewährleistet werden. Neben diesem Harmonisierungseffekt soll die Verordnung für die durch die zunehmende Digitalisierung in unserer Gesellschaft gestiegenen Anforderungen und Notwendigkeiten geeignete Instrumente liefern. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen ist und bleibt dabei Grundlage aller Bestrebungen.
Die Verordnung soll mit dem Marktortprinzip auch für Unternehmen gelten, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sich mit den Angeboten aber an EU-Bürger wenden. Betroffen hiervon wären unter anderem das USamerikanische Unternehmen Facebook Social Network oder die Suchmaschine Google, die dem Safe-HarborAbkommen unterlagen. So sollen beispielhaft – ich möchte jetzt doch einige Beispiele einfügen – folgende Betroffenenrechte eingeführt werden: Das ist das Recht des Vergessenwerdens als besondere Ausformung des Löschungsanspruchs, das ist das Recht auf Datenportabilität, das heißt der Anspruch, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Das ist wichtig, wenn man von einem Anbieter zum anderen wechseln will. Das ist im Moment noch etwas schwierig. Weiterhin soll ein Widerspruchsrecht in der Datenverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings eingeführt werden. Das gilt besonders für das Profiling – das ist auch immer noch eine sehr strittige Sache, inwieweit das durchgeführt werden darf und soll –, soweit es nur mit der Direktwerbung zusammenhängt.
Neu ist auch, dass mit dem One-Stop-Shop-Prinzip für Unternehmen, die in mehreren Staaten Niederlassungen unterhalten, nur noch die Aufsichtsbehörden am Hauptstandort zuständig sind. Gleichzeitig können die von der Datenverarbeitung Betroffenen bei Beschwerden die Aufsichtsbehörde am Wohnort bemühen. Bei Streitfällen – es ist davon auszugehen, dass es mehrere Streitfälle zwi
schen den an den Verfahren beteiligten Aufsichtsbehörden geben wird – können Kohärenzverfahren zu einer Einigung führen, Herr Minister Caffier sagte es bereits. Über die Klärung von Einzelfragen hinaus können mit der Befugnis des Europäischen Datenschutzausschusses durch die Aufsichtsbehörden auch gemeinsame Positionen, Stellungnahmen und Richtlinien bestimmt werden.
Um eine unabhängige Aufsicht zu gewährleisten, normiert die Verordnung, dass die Aufsichtsbehörden bei ihrer Aufgabenerfüllung frei von externem Einfluss arbeiten und mit ausreichenden technischen, personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten sind. Für die effektive Durchsetzung ihrer Aufsichtspflichten werden umfangreichere Befugnisse für die Datenschutzaufsichtsbehörden vorgesehen. Zudem werden die Sanktionsmöglichkeiten ausgedehnt. Auch die Befugnisse der Behörden im öffentlichen Bereich werden ausgeweitet. So werden sie unter anderem gegenüber Behörden Anordnungen erlassen können. Auch der Bußgeldrahmen wird größer als bisher – völlig neu im deutschen Verwaltungsrecht.
Dies waren nur einige Beispiele, um den Änderungsbedarf ansatzweise aufzuzeigen. Die Regelungen zum technischen und organisatorischen Datenschutz lasse ich an dieser Stelle mal außen vor – das würde den Rahmen meiner Redezeit wesentlich sprengen –, wenngleich sich hier Vorschriften verbergen, die mit hohem Aufwand von Wirtschaftsunternehmen, Behörden und auch IT-Dienstleistern zu verwirklichen sein werden. Die DatenschutzGrundverordnung ist als europäische Verordnung unmittelbar geltendes Recht, direkt geltendes Recht. Als Grundverordnung enthält sie aber eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die Spielraum für nationales Recht der Mitgliedsstaaten schaffen. Auf den nationalen Gesetzgeber kommt daher ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Darüber hinaus muss das gesamte Datenschutzrecht von Bund und Ländern auf seine Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung geprüft und, soweit erforderlich, angepasst werden.
Hinsichtlich des Anpassungsbedarfs im deutschen Datenschutzrecht ist zwischen dem öffentlichen und dem nicht öffentlichen Bereich zu unterscheiden. Im öffentlichen Bereich werden die geltenden bereichsspezifischen Vorschriften aufgrund der Öffnungsklauseln zum überwiegenden Teil erhalten bleiben können. Durch den Gesetzgeber ist aber zu prüfen, in welchem Umfang eine Anpassung und Rechtsbereinigung notwendig sind. Im nicht öffentlichen Bereich bestehen demgegenüber deutlich geringere Spielräume für nationale Regelungen.
Von welchen Öffnungsklauseln die deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern Gebrauch machen werden, hängt auch davon ab, ob es sich um zwingend umzusetzende Regelungen handelt oder nicht. Zu den zwingend umzusetzenden Regelungen gehören beispielsweise die Vorschriften zur Einrichtung und näheren Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden einschließlich des Rechtsschutzes gegen deren Entscheidung. Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, EU-Recht ist kein leichtes Recht.
Wir sind froh, dass es eine deutsche Übersetzung gibt, und ich persönlich bin froh, dass es auch schon einige
Broschüren gibt, die anschaulich darstellen, was uns in nächster Zeit erwarten wird.
Zwingender Umsetzungsbedarf besteht darüber hinaus auch beim Rechtsschutz gegen die Verhängung von Geldbußen und die Regelung weitergehender Sanktionen sowie bei der Umsetzung des Medienprivilegs. Angewandt werden die in der Verordnung enthaltenen Regelungen – es wurde bereits mehrfach hier angesprochen – in knapp zwei Jahren, nämlich am 25. Mai 2018, das heißt, wir haben eine sportliche Übergangsfrist. Meiner Meinung nach ist das nicht leicht umzusetzen. Herr Minister Caffier führte es an, meine Vorredner aus den Fraktionen haben es auch ausgeführt. Es wird nicht leicht sein, es wird nicht einfach sein, denn nunmehr gilt es zu prüfen und mit der gebotenen Gründlichkeit schnell den Anpassungsbedarf in Bund und Ländern zu ermitteln.
Schon heute fordert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Reinhard Dankert die Unternehmen per Pressemitteilung im Land auf, keine Zeit zu verlieren und ihre Prozesse zum Umgang mit personenbezogenen Daten zu analysieren, um sie rechtzeitig an die Erfordernisse der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen zu können. Darüber hinaus – auch das wurde bereits ausführlich ausgeführt – müssen wir uns hier im Land bewusst sein, die Behörde des Landesbeauftragten durch die zukünftige Erweiterung des Aufgabenspektrums wie auch die Übertragung weiterer Kompetenzen und Pflichtaufgaben personell und sächlich auskömmlich auszustatten. Dazu müssen wir in der neuen Legislaturperiode dringend, möglicherweise im Rahmen eines Nachtragshaushaltes, Gespräche mit den beteiligten Häusern führen.
An dieser Stelle möchte ich mich als Vorsitzende des Datenschutzbeirates Mecklenburg-Vorpommern bei den Mitgliedern des Datenschutzbeirates für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken und wünsche vor allen Dingen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit viel Erfolg bei der weiteren Arbeit. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum wiederholten Male beschäftigen wir uns im Landtag mit einem Antrag der Fraktion der Bündnisgrünen zum Thema der Schülerbeförderung. Die Situation aber hat sich seit der letzten Landtagssitzung nicht verändert.
Die Antragspunkte haben wir in ähnlicher Form doch schon mal gehört. Ihre Antragsbegründung enthält auch keine neuen Erkenntnisse. Schaue ich mir dann noch Ihr Wahlprogramm an, kann ich nur sagen, da wimmelt es nur so von leeren Versprechungen.
Jetzt zu Ihren einzelnen Beschlussvorschlägen. Im Punkt I suggerieren Sie, werte Frau Berger, dass es überwiegend Probleme bei der Schülerbeförderung gäbe. In der Schlussfolgerung bedeutet das, dass die Landkreise nicht ordentlich arbeiten. Es mag Einzelfälle geben, bei denen die empfohlenen Zeiten nicht eingehalten werden, es mag Fahrtrouten geben, die für einzelne Schüler Umwege bedeuten, aber bei Rücksprachen mit Verantwortlichen für den Schülertransport, mit Eltern und mit Schülerinnen und Schülern wird den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion immer wieder berichtet, dass alles reibungslos abläuft. Selbst Taxis oder Schülerbeförderung mit Kleinbussen werden organisiert, wenn die Mädchen und Jungen sehr
weit weg wohnen. Bei kleineren Problemen wird umgehend reagiert.
In diesem Antragspunkt beziehen Sie sich auf Ihre sogenannten Studien. Werte Frau Berger, Sie wissen, dass Ihre in Auftrag gegebenen Studien, über die wir in der letzten Landtagswoche schon diskutierten, nur einen kleinen Teil des Landes abbilden. Die großen Defizite dieser Studien stellten wir bereits ausführlich dar, und die können auch gut im Protokoll nachgelesen werden. Deshalb will ich hier auf eine Wiederholung verzichten.
Richtig ist, dass die Fahrschülerinnen und Fahrschüler einer besonderen Belastung unterliegen. Sie müssen früher aufstehen als ihre städtischen Mitschülerinnen und Mitschüler,
sie müssen immer pünktlich an der Bushaltestelle sein. Sie brauchen entsprechende Erholungsphasen im Schul- alltag, deshalb hat die SPD-CDU-Koalition das Ganztagsschulprogramm ausgebaut. Ziel muss es dabei sein, dass es möglichst viele gebundene Ganztagsschulen in unserem Bundesland gibt, denn gerade diese Form bietet einen guten Wechsel zwischen Lern- und Regenerationsphasen im Schulalltag.
Ihre Vorschläge zur Begrenzung und Verkürzung der Schulwegzeiten, die Sie unter Punkt II fordern, sind schon sehr abenteuerlich. Glauben Sie wirklich, werte Frau Berger, dass die Bürgerinnen und Bürger Ihnen Ihre nicht finanzierbaren Wahlversprechen abnehmen? Das ist doch der blanke Populismus! In keinem Bundesland werden die Schulwegzeiten einheitlich geregelt, auch in Baden-Württemberg, Ihrem Lieblingsland, wird es den Landkreisen und Schulträgern überlassen.
Einen Rechtsanspruch zum Besuch der nächstgelegenen Schule kann es und wird es nicht geben, denn die nächstgelegene Schule kann eine Schule in freier Trägerschaft sein. Das wiederum würde in das Grundrecht der Vertragsfreiheit der freien Schulen eingreifen. Wollen Sie das ernsthaft?
Einig sind wir uns, dass möglichst alle Schulen erhalten bleiben sollen. In bestimmten Randlagen, zum Beispiel an Landesgrenzen, wird es immer Ausnahmeregelungen geben. Aber von vornherein die Mindestschülerzahlen nach Ihren Vorstellungen zu senken, ist schlichtweg nicht finanzierbar und kaum organisierbar. Ein fiktives Beispiel für Sie: Angenommen, eine Regionale Schule hat auf Dauer nur 22 Schülerinnen oder Schüler in der Eingangsklasse, die nach Ihren Vorstellungen noch bis zu einem Drittel unterschritten werden darf. Bei einer Übergangsquote von 50 Prozent zum Gymnasium würde es bedeuten, dass ab den Klassenstufen 7 bis 10 im Schnitt jeweils 11 Schülerinnen oder Schüler in der jeweiligen Klasse wären. Bei 40 Prozent wären es dann 13 Schülerinnen und Schüler und bei 30 Prozent gerade 15 Schülerinnen und Schüler. Wenn ich großzügig rechne, würden an dieser Schule rund 100 Schüler in den Klassenstufen 5 bis 10 lernen. Meinen Sie denn ernsthaft, dass man auf Dauer den Fachunterricht und das vielfältige Angebot der Ganztagsschule damit absichern kann? Ich denke, nicht. Herr Bildungsminister Brodkorb hat es ja bereits erklärt, es geht einfach nicht, es wird nicht funktionieren. Wie wollen Sie denn den Lehrereinsatz organisieren? Wie wollen Sie die Unterrichtsqualität garantie
ren? Wie soll der fachgerechte Vertretungsunterricht mit nur einer Fachlehrkraft abgesichert werden?
In Einzelfällen werden wir auch weiterhin Ausnahmen ermöglichen. Einen Ausnahmefall zu einem Regelfall zu erklären, ist pädagogisch nicht sinnvoll und auch nicht finanzierbar. Aber bei Ihren bildungspolitischen Versprechungen spielt Geld keine Rolle. Es ist alles nur Populismus. Verantwortungsvolle Bildungspolitik sieht bei uns anders aus. Das bestehende System der Schülermindestzahlen gewährleistet ein vollständiges und unter zumutbaren Bedingungen erreichbares Schulangebot. In der gegenwärtigen Phase leicht steigender Schülerzahlen besteht überhaupt keine Notwendigkeit zur Absenkung der Schülermindestzahlen.
Ihr Vorschlag zur Einrichtung einer Außenstelle ist rechtlich möglich, wird aber kaum praktiziert. Es ist also nichts Neues, was Sie hier vorschlagen. Aber das kennen wir ja schon von Ihnen, werte Frau Berger, das haben wir alles mehrmals im Ausschuss und auch hier im Landtag gehört. Das Führen von Außenstellen beseitigt die Probleme nicht und führt darüber hinaus zu weiteren pädagogischen Problemen, weil die Lehrkräfte zwischen den Schulen pendeln müssten.
Den Sinn Ihres Vorschlages für einen Schülerverkehrsgipfel erkenne ich ebenfalls nicht. Was soll das Ergebnis eines solchen Gipfels sein? Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind in Gesprächen mit der Landesregierung. Dabei geht es im Kern um die Finanzierung der Schülerbeförderung. Für die Organisation der Schülerbeförderung sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, das haben wir heute ebenfalls mehrmals gehört, da sie auch die Schulentwicklungspläne aufstellen. Sollte das Land die Verantwortung für die Schülerbeförderung übernehmen, müsste das Land auch das Schulnetz planen. Meinen Sie ernsthaft, dass sich die Landkreise und kreisfreien Städte diese Aufgabe wegnehmen lassen werden?
Ihr Vorschlag mit der Einbeziehung der Bahn in die Schülerbeförderung ist jetzt schon möglich und wird auch praktiziert. Zum Beispiel können Schülerinnen und Schüler im Wahlkreis von Herrn Butzki
mit ihrem Schülerticket den Bus, aber auch die Bahn von Mirow beziehungsweise Wesenberg nach Neustrelitz und umgekehrt nutzen. Es ist also auch hier nichts Neues, es ist alles schon im Plan.
Ich verwahre mich dagegen, dass unsere Fahrschülerinnen und -schüler auf ihrem Schulweg umsteigen und zusätzliche Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Bei der Nutzung der Bahn muss man auch immer die Lage der Bahnhöfe im Auge behalten. In kleineren Orten nämlich liegt er meistens am Ortsrand. Der Bus aber, der kann bis zur Schule vorfahren und hat in den einzelnen Orten auch mehrere Haltepunkte. Es ist also viel günstiger, den Bus zu benutzen. In Einzelfällen ist die Bahn aber, wie gesagt, möglich. Für welches Verkehrsmittel würden sich denn die Schülerinnen und Schüler entscheiden? Es sollte doch bei ihnen liegen und nicht von oben geplant werden.
Die sicheren Schulradwege, die Sie angesprochen haben, sind natürlich wichtig. Sie haben beim Bau neuer Radwege oberste Priorität in der Landesregierung, das wurde hier
auch bereits mehrfach ausgeführt. Ich persönlich habe mich in meinem Kreis immer für ordentliche Radwege eingesetzt. Viele straßenbegleitende Radwege sind in den letzten Jahren entstanden und werden intensiv genutzt, auch von den Schülerinnen und Schülern, man mag es kaum glauben. Ich bin selbst oft mit dem Rad unterwegs und kann mich auch in meiner Heimatstadt davon überzeugen, dass unsere Radwege gern von den Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Der Ausbau der Radwege wird auch zukünftig einen wichtigen Raum in der Infrastrukturentwicklung einnehmen. Ich bin mir ganz sicher, dass Minister Pegel immer ein offenes Ohr dafür haben wird.
Sehr geehrte Frau Berger, Ihr letzter Antragspunkt ist aber schon sehr spannend, denn wenn Eltern eine Schule in freier Trägerschaft wählen, dann ist das ihr gutes Recht, wenn die Eltern es nicht wollen, ist es aber auch ihr gutes Recht. Bei dieser Trennung sollte es auch bleiben – Frau Oldenburg hat bereits mehrfach darauf hingewiesen –, denn Ihr Vorschlag suggeriert, dass die Schulen in freier Trägerschaft jede Schülerin und jeden Schüler aufnehmen müssen. Wie wir beide wissen, haben Schulen unterschiedliche Konzepte. Wenn sich Eltern bewusst für eine Schule entscheiden, dann auch für ein Konzept. Sie können sich scheinbar immer noch nicht vorstellen, dass Eltern sich auch bewusst für eine staatliche Schule entscheiden können.
Ich kenne nämlich viele solcher Eltern, die das tun.
Abschließend kann festgestellt werden, dass die Zumutbarkeit der Schulwegzeiten nicht für alle Schüler einheitlich geregelt werden kann. Dazu gibt es entsprechende Rechtsprechungen der Verwaltungsgerichte. Die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung obliegt den Landkreisen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. In diesem Bereich sind Regelungen des Gesetzgebers nur in einem begrenzten Rahmen möglich.
Ihr Antrag, werte Frau Berger, werte Bündnisgrünen, enthält somit keine praktikablen neuen Vorschläge, sondern, wie bereits mehrfach hier aufgeführt, nur Wahlkampfgetöse. Seriöse Bildungspolitik ist das nicht, und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie die Überschrift unseres Antrages, „Den Ausbau von Paludikulturen weiter fördern“, lesen, denken die meisten möglicherweise, das hatten wir doch schon mal,
oder zweitens, warum redet dafür jetzt Frau Wippermann,
Paludikulturen sind doch eindeutig eher ein Thema für den agrarpolitischen Sprecher. Sie haben recht, einen ähnlich lautenden Antrag zu dem Thema Paludikulturen gab es bereits im vergangenen Jahr.
In Zusammenarbeit mit dem agrarpolitischen Fachsprecher Thomas Krüger, den wir dann später in der Aus
sprache hören werden, mit dem Umweltminister, dem Bildungsminister sowie den Hochschulen und Vertretern der Energiewirtschaft hat die SPD-Fraktion dieses Thema intensiv weiter bearbeitet. Im Ergebnis sind die Beteiligten des Prozesses unter anderem zu der Erkenntnis gelangt, dass gezielte Forschung und Lehre in diesem Bereich nicht nur Klimaschutz durch Erhaltung der Moore beinhaltet, sondern darüber hinaus, wie man umso mehr wertvolle Erkenntnisse für den Ausbau und die Stärkung erneuerbarer Energien aufzeigen kann.
Bereits jetzt bietet das kürzlich aufgelegte Exzellenzforschungsprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern die Möglichkeit, Forschungsverbünde zu fördern, die an der Weiterentwicklung von Netz- und Speichertechnologien für eine überwiegend regenerative elektrische Energieversorgung und deren nachhaltige Nutzung forschen. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, fördern wir bereits jetzt exzellente Forschung, die unmittelbar an das Landesenergiekonzept der Landesregierung anknüpft und somit einen Beitrag von Mecklenburg-Vorpommern zur Energiewende darstellt. Für diese Forschung im Bereich der regenerativen Energien stellen wir bereits heute Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro aus dem ESF zur Verfügung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in MecklenburgVorpommern finden wir eine leistungsfähige Forschungslandschaft. In den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen arbeiten hoch motivierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Universität Greifswald hat sich als Zentrum der Moorforschung deutschland- und weltweit einen Namen gemacht. Zahlreiche Preise und Auszeichnungen als Ergebnis exzellenter Forschung können das bezeugen. Um gute Forschung und Lehre im Fachbereich der Paludikulturen zu verstetigen und voranzutreiben, fordern wir mit unserem heutigen Antrag die Errichtung einer dauerhaften Professorenstelle.
Gut ausgebildete Fachkräfte bilden die Grundlage für die Umsetzung der gesteckten Ziele der Landes- und Bundesregierung im Hinblick auf die Energiewende. Dabei erhält eine fundierte praxisorientierte Ausbildung gerade hier vor Ort – Mecklenburg-Vorpommern ist das Land mit einem sehr hohen Mooranteil – eine besondere Bedeutung. Gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft, die sich bereits erfolgreich mit der Gewinnung von Bioenergie am Markt beteiligt, muss es uns gelingen, ein Netzwerk im Land zu etablieren, um wissenschaftliche und wirtschaftliche Erkenntnisse zu bündeln. Studierenden muss es möglich sein, Theorie und Praxis zielorientiert verbinden zu können. Zur Umsetzung dieses Vorhabens fordern wir die Landesregierung auf zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten zur Stärkung eines Lehrstuhls im Bereich der Bioenergieerzeugung aufgezeigt und letztendlich umgesetzt werden können.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Saalfeld, Sie haben mir am Ende Ihrer Rede Wahlkampfgetöse vorgeworfen.
Nein, nein, Sie haben im Endeffekt mir vorgeworfen, ich würde mit meiner Pressemitteilung Wahlkampf machen wollen. Dann frage ich mich aber: Wer hat zuerst einen Antrag mit diesem Thema hier auf die Tagesordnung gebracht? Das war meiner Meinung nach die Fraktion der GRÜNEN.
Außerdem möchte ich hiermit noch einmal darauf hinweisen, dass die Pressemitteilung zuerst die Ihrige war, auf die wir dann geantwortet hatten.
Wenn wir hier im Plenum vielleicht Gespräche führen wollen, ist das eine Sache, aber wenn wir uns jetzt fast nur noch über Pressemitteilungen unterhalten, dann kann ich von meiner Seite aus sagen: Wahlkampfgetöse!
Nun aber zum Thema: Worüber reden wir denn hier eigentlich?
Der Semesterbeitrag des Studentenwerks Rostock soll von jetzt 45 auf 60 Euro steigen. Ich habe mal durchgerechnet: Das wären 15 Euro mehr, wohlgemerkt für ein ganzes Semester.
Das wären 2,50 Euro im Monat.
Für den einen oder anderen Studierenden ist dies sicher viel Geld.
So lange ist ja unsere Studentenzeit auch noch nicht her. Stimmts, Herr Saalfeld?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich spreche hier wahrscheinlich für alle im Hause, und da bin ich mir auch sicher, wenn ich sage, dass unsere Studierenden im Lande finanziell so wenig wie möglich belastet werden sollen. Aus diesem Grund haben wir auch immer die Studiengebühren abgelehnt und tun dies auch künftig.
Glauben Sie im Ernst, lieber Herr Saalfeld, dass sich auch nur eine Studieninteressierte oder ein Studieninte
ressierter von einem Studium in Rostock abhalten lässt, nur weil er nun 8 Cent pro Tag mehr an Semesterbeitrag leisten muss?
Das glauben Sie nicht wirklich, oder?
Aber warum eigentlich erhöht das Studentenwerk Rostock die Semesterbeiträge gerade jetzt?
Der neue Geschäftsführer begründete dies allein mit den seit 2009 nicht mehr gestiegenen Landeszuschüssen. Dies ist nicht ganz richtig, denn für die Haushaltsjah- re 2012 und 2013 wurde der Zuschuss der Studierendenwerke Rostock und Greifswald erhöht, weil die Abgeordneten der Koalition damals das Signal bekamen, dass es einen temporären Mehrbedarf geben würde. Während der letzten Haushaltsdebatte haben weder ich noch einer meiner Kollegen ein solches Signal bekommen. Erst vor gut einem Monat haben wir das erste Mal davon gehört.
Aber jetzt ist der Doppelhaushalt 2016/2017 ja bereits beschlossen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden natürlich die Studentenwerke nicht alleinlassen. Der Minister Brodkorb hat es bereits ausgeführt, es wird nächste Woche auf unserer Landesdelegiertenversammlung einen entsprechenden Beschluss geben
und ich bin mir ganz sicher –
einen Antrag geben, Entschuldigung –, aber ich bin mir ganz sicher, dass dieser Antrag auch eine breite Mehrheit finden wird.
Zum vollständigen Bild – und zur ganzen Wahrheit übrigens – bei der Semestergebührenerhöhung gehört auch, dass das Studentenwerk von seiner neuen Möglichkeit Gebrauch macht und die psychologische Beratung ausbauen will. Dies ist gut, aber dieses zusätzliche Angebot muss natürlich ebenfalls über Beiträge finanziert werden.
Nun möchte ich mich auch noch mit dem zweiten Punkt Ihres Antrages beschäftigen, jedenfalls dem, den Sie hier vorgetragen haben. Das Finanzamt Rostock hat wie andere Finanzämter bundesweit auch seine Ansicht bezüglich des Mehrwertsteuersatzes für Studierendenwerke geändert. Danach sollen jetzt Bedienstete der Universitäten und Hochschulen statt wie bisher den ermäßigten
Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent den für Kantinen ansonsten üblichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent zahlen.
Nun möchte ich noch ein bisschen erklären, wie so eine Kalkulation funktioniert. Sie, Herr Saalfeld, hatten es ja auch schon angedeutet. Die Bediensteten bezahlen schon jetzt einen Essenspreis, mit dem das Studierendenwerk einen kleinen Gewinn erwirtschaften kann. Zusammen mit dem Gewinn aus den Umsätzen durch Gastesser – denn es gibt auch Gastesser – werden die Essenspreise der Studierenden teilweise mitfinanziert und dadurch gering gehalten. So weit, so gut, aber eben nicht für die Studierendenwerke, denn wenn die Essenspreise für die Bediensteten um zwölf Prozent steigen oder aber wenn eine Preiserhöhung ausbleibt, wird der Gewinn aus diesen Einnahmen durch die Bediensteten geringer. Das ist ein kalkulatorisches Problem, welches das Studentenwerk lösen muss.
Den Grundgedanken, dass Bedienstete ebenso wie Gäste 19 Prozent Mehrwertsteuer aufzubringen haben, teile ich im Übrigen. Es ist für mich schwer nachvollziehbar, warum das Essen für Fabrikarbeiter und Fabrikarbeiterinnen im Nestlé-Werk hier in Schwerin mit 19 Prozent besteuert werden soll, aber das Essen eines Professors nur mit 7 Prozent. Ich kenne die Qualität des Essens, die Vielfalt der Essensauswahl und die Preise des Studierendenwerkes sehr genau. Dass die Bediensteten nun einen großen Bogen um Rostocker Mensen machen, nur weil die Mahlzeit jetzt mit 19 Prozent besteuert werden soll statt mit dem für Studierende geltenden ermäßigten Satz von 7 Prozent, kann ich mir nicht wirklich vorstellen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich auch Ihre Meinung ist, Herr Saalfeld.
Passen Sie auf, Herr Saalfeld!
Ich mache mal ein Beispiel, extra für Herrn Saalfeld. Das habe ich extra für Sie herausgesucht.
Heute gab es in der Mensa Südstadt eine vegane Nudelpfanne mit Gemüse für 3,49 Euro. Der Studierende bezahlt übrigens für die gleiche Nudelpfanne 1,87 Euro.
Wenn der Steuersatz jetzt wie gefordert auf 19 Prozent steigt, würde der Landesbedienstete, Professor, wie auch immer, 3,86 Euro für dieses gesunde und schmackhafte Gericht bezahlen. Glauben Sie wirklich, dass er sich das nicht leisten kann? Ich finde, es kommen da keine weiteren Fragen mehr auf.
Was also wollen Sie mit Ihrem Antrag erreichen? Sie versuchen hier mal wieder, einen Missstand zu konstruieren,
der keiner ist. Der neue Geschäftsführer ist erst seit einigen Wochen im Amt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er zusätzliche Bedarfe sowie ein Finanzloch sieht. Außerdem sieht er bei den Semesterbeiträgen noch Spielräume, da diese seit 2010 nicht mehr erhöht wurden.
Mir scheint es, als wenn Sie mit diesem scheinheiligen Angriff in Wirklichkeit von einem Ihrer Versäumnisse ablenken wollen, denn bei allen Themen, die Sie sonst so beackern – Hundestaffel, Polizeihubschrauber oder unsere Werften –, haben Sie in den Haushaltsberatungen ganz vergessen, einen Antrag zur Erhöhung der Landeszuschüsse an die Studierendenwerke zu stellen. Wir von der SPD-Fraktion werden uns an diesen Spielchen nicht beteiligen, wir werden das Problem der Landeszuschüsse vernünftig lösen,
und unser erklärter Wille ist es, diese ab 2017 zu dynamisieren. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Kollege Liskow und Minister Brodkorb haben schon viel gesagt, aber ich möchte trotzdem in meinen Begründungen hier noch einmal ausführen, warum ich unseren Antrag nicht für überflüssig beziehungsweise mangelhaft halte.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft kein Verfahren in M-V, das möchte ich hiermit noch einmal ausdrücklich klarstellen, sondern es wurde über das Hochschulgesetz in Nordrhein-Westfalen geurteilt. Dabei
hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die entsprechenden Normen des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen mit den Anforderungen des Grundgesetzes unvereinbar sind. Hauptkritikpunkte des Bundesverfassungsgerichtes sind erstens die Auslagerung der Akkreditierungsverfahren an eine Agentur und zweitens die fehlenden gesetzlichen Regelungen der wesentlichen Teile einer Akkreditierung.
Die Akkreditierung ist laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit verbunden. Konkrete Regelungen für diesen Vorgang formuliert der Gesetzgeber nicht, sondern überlässt Vorgaben für die Akkreditierung von Studiengängen tatsächlich anderen Akteuren.
Im vorliegenden Fall erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass die Agenturen Vorgaben zur prozentualen Zusammensetzung von Lehrplänen für die Prüfungs- und Studienordnungen machen und Empfehlungen zur Benennung von Studienschwerpunkten und Modulen aussprechen. Damit erfasst die Akkreditierung unmittelbar Form und Inhalt wissenschaftlicher Lehre. Im Ergebnis stellte das Bundesverfassungsgericht am 17.02.2016 unter anderem fest, dass sich dieser Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen lässt, und hat das Akkreditierungsverfahren in NordrheinWestfalen insgesamt für verfassungswidrig erklärt und dem Land bis zum 31.12.2017 den Auftrag erteilt, das Verfahren neu zu regeln und das Landeshochschulgesetz Nordrhein-Westfalen dementsprechend zu ändern.
Im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommerns gibt es ähnliche, wenn auch nicht gleichlautende gesetzliche Regelungen. Vor diesem Hintergrund haben wir, die Koalition, mit diesem Antrag die Landesregierung aufgefordert, die Notwendigkeit einer Anpassung des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern eingehend zu prüfen und gegebenenfalls einen Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bis spätestens 31. Dezember 2017 einen entsprechenden Beschluss fassen kann.
Der Landtag möchte sich noch einmal dafür aussprechen, die Akkreditierung wieder stärker in den Bereich der Autonomie der Hochschulen zu verlagern, und fordert die Landesregierung auf, diese Position im Rahmen der Kultusministerkonferenz entsprechend zu vertreten. Dabei sind bundeseinheitliche vernünftige Lösungen anzustreben, damit die Abschlüsse auch weiterhin bundesweit anerkannt werden.
Weiterhin möchte die Regierungskoalition in diesem Zusammenhang mit diesem Antrag die Gelegenheit nutzen, die Initiative zur Anerkennung der akademischen Abschlussbezeichnung „Diplom“ zu stärken. Der Kollege Liskow hat es weit gefächert vorgetragen. Der Akkreditierungsrat und somit die Akkreditierungsagenturen legten in der Vergangenheit fest, dass Studiengänge in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern, die optional das Diplom als Abschluss vorsehen, nicht akkreditierbar seien. Wir sind uns einig, dass das Diplom weiterhin in der Wirtschaft und in der Wissenschaft hoch angesehen und als Abschluss unter den Studierenden dementsprechend begehrt ist.
Durch das Urteil wurden die Kompetenzen des Akkreditierungsrates und der Agenturen erheblich beschnitten, sodass sich jetzt aus unserer Sicht neue Argumente für die Anerkennung des Diploms ergeben könnten. Lassen Sie uns diese Möglichkeit nutzen! Bitte stimmen Sie für unseren Antrag!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in Mecklenburg-Vorpommern dient der Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie der Europäischen Union, die Mitte 2014 in Kraft getreten ist. Mit dieser europäischen Norm sollen insbesondere die Ziele der Digitalen Agenda für Europa verwirklicht werden. Darunter fällt vor allem die Versorgung aller Europäer mit einer Internetzugangsgeschwindigkeit von mindestens 30 Megabit je Sekunde beziehungsweise 100 Megabit je Sekunde für mindestens 50 Prozent aller Europäer bis zum Jahre 2020.
Das Europäische Parlament und der Rat waren sich einig, diese Zielsetzung könne besser erreicht werden, wenn die im Rahmen des für den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsinfrastrukturen erfolgenden Hoch- und Tiefbaukosten gesenkt würden. Diese Aufgaben würden bis zu 80 Prozent des jeweiligen Netzausbauprojektes einnehmen. Die Richtlinie trifft daher unter anderem Re- gelungen zur Koordinierung von Bauarbeiten, zur Mit- nutzung bestehender Infrastrukturen und zur Mitverlegung von Breitbandinfrastrukturen aus Anlass bestimmter Hoch- und Tiefbaumaßnahmen. Durch effiziente Verknüpfung sollen Kosten gesenkt und räumliche Kapazitäten für mögliche zukünftige Maßnahmen geschaffen werden.
Den Großteil der Vorgaben setzt der Bund in seiner Zuständigkeit für das Telekommunikationsrecht um. Im Rahmen des DigiNetz-Gesetzes des Bundes, das sich derzeit im Bundesratsverfahren befindet, sollen die meisten dieser Vorgaben in das Telekommunikationsgesetz eingefügt werden. In zwei Punkten hat der Bund eine Zuständigkeit der Länder angenommen. Das ist einer
seits Artikel 7 Absatz 3 und andererseits der Artikel 8. Artikel 7 Absatz 3 der Kostensenkungsrichtlinie dient der Verfahrensbeschleunigung, indem für die Entscheidung über Bauanträge für Breitbandinfrastruktur grundsätzlich eine Viermonatsfrist vorgesehen wird. Diese Norm hat nicht Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf gefunden.
Nach wie vor setzt sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für eine Umsetzung durch den Bund ein. Der hier vorliegende Entwurf des DigiNetz-Gesetzes M-V betrifft ausschließlich den Artikel 8 der Kostensenkungsrichtlinie und somit die Ausstattungspflicht für bestimmte Gebäudearten mit hochgeschwindigkeitsfähigen gebäudeinternen physischen Infrastrukturen. Das heißt, bei Neuerrichtung beziehungsweise bei umfangreicher Renovierung bestimmter Gebäudearten wird eine Ausstattungspflicht mit mehr Rohren festgeschrieben. Damit geht Mecklenburg-Vorpommern einen Schritt in die richtige Richtung: FTTH- statt FTTB-Anschlüsse. FTTH ist Fibre to the Home, also bis in die Wohnung hinein, statt althergebracht FTTB, Fibre to the Building, also bis an das Haus heran.
Zwar setzt sich auch hier die Landesregierung im Bundesratsverfahren für eine bundeseinheitliche Lösung ein, jedoch wird das Risiko einer letztendlichen Nichtumsetzung durch den Bund höher eingeschätzt als bei Artikel 7 Absatz 3. Die Rechtsauffassungen der Bundesländer gehen hierzu auseinander, auch wenn die Mehrheit den Bund für zuständig hält. Zudem würde der Breitbandausbau bei einer Nichtumsetzung von Artikel 8 weiter unnötig verteuert. Die Glasfaserverkabelung oder eine Verlegung von Leerrohren im Gebäude stellt eine geringfügige Mehrinvestition dar, mit der später eine teure, nachträgliche Aufrüstung vermieden werden kann.
Die Nichtumsetzung des Gesetzes birgt also die Gefahr, den zeitnahen und kostensenkenden Zugang zu digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen in MecklenburgVorpommern zu erschweren. Um den Eingriff in das Eigentumsrecht so gering wie möglich zu halten, erfolgt die Umsetzung der Richtlinie durch den vorliegenden Gesetzentwurf eins zu eins. So ist die Ausrüstungspflicht für Gebäude am Standort des Endnutzers von Telekommunikationsdiensten beschränkt. Danach sind etwa Scheunen oder reine Lagerhallen nicht von den Regelungen betroffen. Zudem sieht der Entwurf Ausnahmen für bestimmte Gebäudearten vor, bei denen eine Ausstattungspflicht unverhältnismäßig wäre, zum Beispiel Einfamilienhäuser, denkmalgeschützte Gebäude oder Ferienhäuser.
Zuletzt sieht der Entwurf eine Verordnungsermächtigung für weitere Ausnahmen vor. So kann zeitnah reagiert werden, wenn sich die Unverhältnismäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit der Ausstattungspflicht für weitere Gebäudekategorien herausstellen sollten. Die Fraktionen von SPD und CDU sind sich einig, dass ein BundLänder-Kompetenzgerangel an dieser Stelle nur schädlich sein kann und einen kostengünstigen Ausbau von Breitband in Mecklenburg-Vorpommern unnötig verzögern würde. Die Kostensenkungsrichtlinie war bis zum 01.01.2016 umzusetzen und soll ab dem 01.07.2016 angewendet werden. Die Regelungen, um die es hier
geht, gelten für Gebäude, für die ab dem 31.12.2016 eine Baugenehmigung beantragt wurde. Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes könnte diese Vorgabe also noch rechtzeitig umgesetzt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen moderne, intelligente und leistungsstarke Hochgeschwindigkeitsnetze. Der dafür notwendige Breitbandausbau kostet viel Geld. Mit unserem Gesetz werden wir die Prozesse optimieren und effizienter gestalten. Auch diese vermeintlich kleineren Maßnahmen werden dazu beitragen können, neben Kosteneinsparungen vor allem den Ausbau bis in die Wohnungen der Nutzerinnen und Nutzer schneller voranzubringen. Ich bitte Sie, stimmen Sie für die Überweisung in die beratenden Ausschüsse! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Kollege Saalfeld, also was Sie hier angerissen haben, das führt ja fast schon zur Schnapp- atmung, dass wir das Ihnen zu verdanken haben, dass das Boot Breitband jetzt endlich richtig Fahrt aufgenommen hat. Also das halte ich wirklich für eine Zumutung, dass Sie hier so etwas aussprechen.
Darauf möchte ich auch gar nicht weiter eingehen. Und wenn Sie immer wieder behaupten, wir mögen hier nicht investieren, also selbst das ist doch eine dreiste Lüge. Wir investieren, und wir investieren vor allen Dingen klug. Das heißt, wenn wir ein Landesprogramm auflegen,
haben wir eine Eins-zu-eins-Förderung, also 1 Euro Landesmittel für 1 Euro Fördermittel. Das halte ich wirklich für völlig unklug. Was der Minister immer wieder betont, ist, dass wir, wenn wir 3 Euro Landesmittel geben, 7 Euro Bundesfördermittel bekommen. Also das halte ich für wesentlich intelligenter und auch für nachhaltiger.
Auch ich möchte, zumindest von mir aus, mich erst einmal bei unserem Minister Pegel bedanken, dass er letztes Jahr so intensiv das Thema Breitband aufgegriffen hat und vor allen Dingen auch so beherzt weiterführt
und seitdem strategisch klug und umsichtig auch vorantreibt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erinnern Sie sich an den Anfang: Die Ergebnisse des TÜV Rheinland waren ja zunächst ernüchternd beziehungsweise erschreckend. 2 Milliarden Euro bedeuteten das für unser Land, was wir hineinstecken müssten in den Breitbandausbau. Das waren nicht etwa nur die tatsächlichen Ausbaukosten, nein, es handelte sich dabei nur um die Wirtschaftlichkeitslücke. In der Koalition wie auch in der Regierung war man sich darüber einig, dass ein 2-Milliarden-Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen nicht so einfach aus dem Landeshaushalt herauszuschwitzen ist, und das eigentlich auch nur, damit die Telekommunikationsunternehmen endlich mal die Schaufel in die Hand nehmen.
Gleichwohl war uns bewusst, dass der derzeitige Versorgungsgrad Breitband über 50 Megabits pro Sekunde von knapp über 50 Prozent im Land nicht länger hinnehmbar ist. Daher richtete sich die Aufmerksamkeit auf Fördermöglichkeiten des Bundes. Die Digitale Agenda offerierte 2 Milliarden Euro – ein bisschen mehr waren es ja – Zuschüsse und spätestens nach der Versteigerung der Mobilfunklizenzen nahm das Boot Breitband hier im Land richtig Fahrt auf. Der Minister und das Breitbandkompetenzzentrum,
der Minister und das Breitbandkompetenzzentrum waren dann landauf und landab in verschiedenen Veranstaltungen für das Förderprogramm und wiesen bei den Kommunen und bei den kommunalen Spitzenverbänden auch immer wieder auf den bundesweiten Wettlauf hin, den es um diese Fördermittel zu gewinnen gilt, und schworen diese Gemeinschaft aufeinander ein. Ich konnte mich selbst davon überzeugen, was der Minister gerade in dieser Zeit geleistet hat, zusammen mit dem Breitbandkompetenzzentrum. Hut ab!
Ohne die konkreten Modalitäten zu kennen, wurden in dieser Zeit schon die Kommunen, Landkreise und so weiter bei diesen Treffen frühzeitig auf die zu erwartenden finanziellen Möglichkeiten hingewiesen und – wie ich bereits erwähnte – eine kleine Gemeinschaft gebildet, sodass, sobald der Startschuss fallen konnte, alle bereit waren und die Projekte anschieben konnten. So konnten dann im ersten Call die insgesamt 24 Projekte aus unserem Land beim Fördermittelinstitut eingereicht werden. Diese große Zahl eingereichter Projekte war nur möglich, weil Breitbandkompetenzzentrum, Infrastrukturministerium, die Kommunen und Landkreise gemeinsam mit Hochdruck – weil, wie schon erwähnt, unter Zeitdruck – zusammenarbeiteten. Und wie Sie bereits wissen – wir haben es jetzt schon mehrmals gehört –, warten wir gespannt auf das Ergebnis, das Mitte März bekannt gegeben werden soll.
Liebe Fraktion DIE LINKE, warum habe ich an dieser Stelle noch einmal ausgeholt? Es war ja eigentlich fast schon alles gesagt worden. Glauben Sie denn wirklich, dass alle am Breitbandprojekt M-V Beteiligten dieses Zukunftsprojekt mit aller erforderlichen Zielstrebigkeit vorantreiben und, nachdem alle Projekte im Bund bewilligt sein sollten, dann sagen, nein, nun ist das Geld alle und wir werden nichts mehr geben? Das ist doch völliger
Blödsinn. Was hat denn die Landesregierung im Vorfeld dieses Antrages auf Ihre Kleine Anfrage „Kofinanzierung und Ziele beim Breitbandausbau“ geantwortet? Ich möchte zitieren: „Die Landesregierung ist sich einig, dass kein genehmigtes Projekt an einer fehlenden Kofinanzierung scheitern wird.“
Da frage ich mich: Was ist an diesem Satz so unverständlich? Wir haben ihn doch heute schon mehrmals gehört von Minister Pegel, gestern hatten wir es auch schon gehört von der Finanzministerin Polzin. Da frage ich mich: Was ist an diesem Satz so unverständlich, an diesem Satz, der ja ein klares Bekenntnis ist, ein klares Statement: Ja zum Breitbandausbau. Warum also schreiben Sie wenige Tage nach der Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage einen Antrag, dessen Inhalt genau dieses Statement „Ja zum Breitbandausbau“ der Landesregierung widerspiegelt?
Gestern hat unser finanzpolitischer Sprecher der SPDFraktion, Herr Gundlack, hinreichend dargelegt, wie die Landesregierung die Kofinanzierung der bewilligten – aller bewilligten – Projekte sicherstellen wird. Spätestens nach seinem Bericht hätte ich mir gewünscht, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir jetzt noch mal drübergeschaut haben und signalisiert wurde seitens der Fraktion DIE LINKE, dass wir über die Punkte getrennt abstimmen sollten, haben wir uns darauf verständigt, da der Punkt 2 ohnehin reguläres, bis jetzt dargebrachtes Regierungshandeln ist, dem Punkt 2 zustimmen zu können. Und ich würde dafür werben, dass wir damit noch mal ein Signal nach außen setzen und unseren Minister unterstützen, all seine Handlungen, die er für den Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern tätigt, weiterhin mit seinen beteiligten Kolleginnen und Kollegen durchzuführen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor einiger Zeit – das war im November letzten Jahres, wie Sie schon sagten, Herr Holter –
brachte die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zum Thema Freifunk in den Landtag zur Beratung ein. Dieser ging, wenn ich mich recht erinnere, und Sie erwähnten es auch so ein bisschen in Ihrer Rede, Herr Holter, inhaltlich am Ziel der Förderung der Freifunkinitiativen vorbei,
weil er offene Bürgernetze und WLAN-Hotspots technisch nicht auseinanderhalten konnte.
In der Schule gibt man für solche Leistungen die Note Sechs, weil das Thema verfehlt wurde.
Nun konstatiere ich, Sie haben dazugelernt und können die beiden Technologien voneinander unterscheiden.
Dieser Erkenntnisgewinn freut mich sehr, und Sie nutzen diesen heute, um uns mit einem stark eingedampften neuen Antrag das Problem mit der geplanten Novelle des Telemediengesetzes erneut vor Augen zu führen.
Der Gesetzentwurf, …
Lassen Sie sich doch mal überraschen!
… der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Verbreitung von WLAN-Internetzugängen im öffentlichen Raum stärken. Jeder hier im Hause weiß um den Umstand, dass es in Deutschland anders als im Ausland eine geringe Dichte an öffentlich zugänglichem Internet gibt, zum Beispiel in Restaurants, Cafés, Schulen, Krankenhäusern und so weiter, wir haben es bereits gehört. Ein Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung. Ich möchte es auch noch mal kurz erklären: Das heißt, dass WLANDienste-Anbieter für Rechtsverletzungen anderer, etwa beim unberechtigten Anbieten von Musik- oder Filmdateien, schadenersatzpflichtig sind und sich strafbar machen.
Wir kennen das vielleicht von dem einen oder anderen Fall. Das sind die Tauschplattformen gewesen, die lange Zeit in erhöhtem Maße gerade von Jugendlichen genutzt wurden. Wenn das passiert ist und es ist aufgefallen, dann kamen Briefe nach Hause zu den Eltern zum Beispiel und dann kamen die Abmahnanwälte und haben sich eine goldene Nase verdient.
Diese Haftungsrisiken halten bisher viele Interessenten vom Anbieten öffentlichen Internets ab. Ohne Frage, es müssen in Deutschland die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Potenziale von WLAN-Netzen im öffentlichen Raum für gesellschaftliche Teilhabe endlich gehoben werden. Zum anderen verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, wirksamer gegen illegale Plattformen vorzugehen, deren Geschäftsmodell auf der Verletzung von Urheberrechten beruht. Dass die Umsetzung dieser Ziele nicht einfach werden wird, war allen Beteiligten bewusst, und so stellt sich der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Ergebnis auch als ein Kompromiss dar, dem eine lange und schwierige Diskussion vorausging.
Das Telemediengesetz in seinen Änderungen berührt eine Vielzahl von Lebenswirklichkeiten und Interessenlagen, die berücksichtigt werden mussten und auch müssen. Da gibt es zum einen die Bürgerinnen und Bürger, die es nicht verstehen, dass es in Deutschland so wenige Hotspots gibt, aber diesen Service umfangreicher und ohne komplizierte Anmeldeverfahren und trotzdem sicher nutzen möchten. Da gibt es die potenziellen Anbieter, die dieses Angebot gerne rechtssicher zur Verfügung stellen möchten. Dann gibt es die Kreativwirtschaft, die um ihre Urheberrechte und bei Verletzung derselben Umsatzeinbußen fürchtet. Über allem steht der Datenschutz. Letztendlich setzen technische Umsetzungsmöglichkeiten auch noch Rahmen und Grenzen.
Dieses Aufgabengemenge musste rechtssicher gelöst und in Gesetzesform gebracht werden. Dass da nicht jedes Interesse in ausreichendem Umfang berücksichtigt wer- den konnte, war vorauszusehen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung erntete dann erwartungs- gemäß viel Kritik, von Netzpolitikern der SPD-Bundes- tagsfraktion ebenso wie von Handelsverbänden, Freifunkern, Vertretern der Kreativwirtschaft und so weiter. Alle Kritiker waren sich einig, dass der Entwurf wenig oder nicht geeignet war, die dargelegten Ziele zu erreichen.
So hat auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme gerügt, dass neue interpretationsbedürftige Einschränkungen wie im Regierungsentwurf Rechtsunsicherheit schaffen und daher nicht geeignet sind, um für eine größere Verbreitung von WLAN-Hotspots zu sorgen. In dieser Stellungnahme hat der Bundesrat am 6. November 2015 weiterhin Empfehlungen gegeben, wie die Ziele stattdessen erreicht werden könnten. Dieser Stellungnahme haben sich die Vertreter der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns durch Beschluss in der 938. Sitzung angeschlossen. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung eine eingehende Prüfung der strittigen Punkte zugesagt.
Unsere SPD-Bundestagsfraktion wird den weiteren Prozess der Novelle des Telemediengesetzes aufmerksam und kritisch begleiten. Einem Positionspapier der AG Urheberrecht der SPD, das Anfang des Jahres veröffentlicht wurde, ist zu entnehmen, dass sich die SPD im Bund durchaus ihrer Verantwortung bewusst ist und
wichtige Hinweise und Impulse für eine erfolgreiche Novelle des Gesetzes geben wird.
Da ich von unserer Landesregierung keine Signale vernommen habe, von der am 6. November 2015 im Bundesrat getroffenen Entscheidung abzurücken, und ich großes Vertrauen in die fachliche Kompetenz unserer SPD-Netzpolitiker im Bundestag habe, läuft der Antrag aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion ins Leere. Wir lehnen daher Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegen heute die Zielvereinbarungen zwischen Bildungsministe
rium und Hochschulen des Landes zur Zustimmung vor. Lassen Sie es mich gleich vorwegnehmen: Jeder Tag des Wartens hat sich gelohnt,
denn das vorliegende Ergebnis lässt erahnen, wie viel Arbeit in den einzelnen Papieren steckt. In einigen der vielen Positionen spiegelt sich bildhaft das harte und zähe Ringen um Vorstellungen und Wünsche der beiden Verhandlungspartner, Hochschulen einerseits und Bildungsministerium andererseits, wider. Der Minister hat auch einiges dazu ausgeführt. Er war zufrieden über das Ergebnis.
Grundlage für den erweiterten Gestaltungsspielraum – und das möchte ich an dieser Stelle auch gern noch mal wiederholen – sind vor allem die frei gewordenen Mittel aus der Übernahme des Länderanteils des BAföG durch den Bund. Und auch das möchte ich erneut darlegen: Das Land hat dieses Geld zu 100 Prozent für Bildungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Das ist nicht selbstverständlich, wir haben in der Bundesrepublik ganz andere Erfahrungen gemacht.
Unsere Hochschulen sind uns lieb und teuer. Ich möchte nicht auf die einzelnen Ausgaben eingehen oder auf die einzelnen Maßnahmen, das hat der sehr hoch geschätzte Kollege Liskow schon getan. Das würde meine...
Sehr detailliert auch.
Das würde meine Redezeit auch deutlich überschreiten. Sie sind nicht nur Ort der Lehre und Forschung, sondern auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor vor Ort. Das müssen wir uns immer vor Augen führen. Dementsprechend müssen die Hochschulen zukunftsfähig aufgestellt werden. Das bedeutet auch, den Fächermix für die Studierenden so attraktiv wie möglich aufrechtzuerhalten und dabei gleichzeitig die Bedürfnisse des Landes im Auge zu behalten. Diese Aufgabe stellt Land und Hochschulen insbesondere in der Lehramtsausbildung vor besondere Herausforderungen. Dafür ist eine Flexibilisierung der Aufnahmekapazitäten in den einzelnen Fächern vorgesehen.
Und, lieber Herr Al-Sabty, es ist die Flexibilisierung da, es ist nichts festgeschrieben, es kann jederzeit geändert werden. So kann auf Bedarf oder bei geänderten Verhältnissen auch in der laufenden Planungsperiode reagiert und gegebenenfalls nachgesteuert werden.
Festgeschrieben wurden in Rostock und Greifswald jeweils die Fachgebiete Deutsch als Fremdsprache und Deutsch als Zweitsprache – wir wissen alle um die Bedeutung dieser Fächer –, an der HMT die Stärkung der Musiklehrerbildung. Die Fächerstruktur der Hochschulen bleibt im Wesentlichen erhalten und das ist auch gut so. In Rostock wird es eine Erweiterung um das Fach Ur- und Frühgeschichte geben, in Greifswald wurden Grundlagen geschaffen, um die Baltistik weiter zu stärken sowie die Ukrainistik zu sichern.
Auch im Hochschulbau wird es Veränderungen geben. Damit meine ich nicht nur die zusätzlichen Mittel, die zu den ohnehin schon zugesagten, langfristig geplanten
660 Millionen Euro bereitgestellt werden, nein, vielmehr wird den Hochschulen durch standortbezogene Budgetierung zusätzlicher Gestaltungsspielraum eingeräumt,
indem sie selbst eine Priorisierung ihrer Bauvorhaben vornehmen können.
Beispiele für geplanten Hochschulbau sind in Greifswald die historischen Gewächshäuser und die ehemalige Innere Medizin, in Rostock das Ulmicum, das DAA-Technikum und das Biomedicum. In Neubrandenburg soll der Bau der Hochschulbibliothek realisiert werden, in Wismar ein Ersatzneubau für den Bereich Maschinenbau.
Für wissenschaftliche Großgeräte stehen unseren Hochschulen im Jahr 2016 8,5 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren danach jeweils 10 Millionen aus Landesmitteln. Auch hier erfolgt die Planung in diesem Jahr auf Grundlage von standortbezogenen Budgets.
Jenseits von Geld und Finanzierung wurden aber auch Vereinbarungen zu wissenschaftlicher Karriereentwicklung und guter Arbeit in der Wissenschaft geschlossen. Jungen Menschen soll durch Planungssicherheit ein möglichst guter Start in das Berufsleben ermöglicht werden.
Zur Verbesserung der Chancengleichheit der Geschlechter stehen zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung. Es gibt für jede Hochschule eine speziell errechnete Zielvorgabe in Form einer Steigerungsrate. Bei Erreichung von 50 Prozent der Steigerungsrate erhält die Hochschule bereits die Hälfte der gesonderten Zuweisungen. Hochschulen, die erfolgreicher sind, erhalten für jede weitere berufene Professorin zusätzliche Mittel in Höhe von 10.000 Euro.
Mehr feste Stellen wird es durch Umstrukturierungsmaßnahmen in der HMT geben. Damit stärken wir nicht nur die umfangreichen Angebote der Hochschulen, sondern es können Lehrbeauftragte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln und das breite Ausbildungsangebot der HMT bleibt erhalten. Darüber hinaus beabsichtigt die HMT eine deutliche Anhebung der Vergütungssätze der Lehrbeauftragten. Wie ich finde, sind das weitere wichtige Schritte in Richtung guter Arbeit. Sie kennen die Diskussionen der letzten Monate hier in diesem Hause um die Lehrbeauftragten.
Die ebenfalls erfolgsabhängige Leistung Wohnsitzprämie bleibt auch in den neuen Zielvereinbarungen für alle Hochschulen erhalten.
Für die Integration studierwilliger Flüchtlinge stehen jährlich 100.000 Euro zur Verfügung. Wenn die Mittel nicht reichen sollten, kann der Betrag noch erhöht werden.
Abschließend möchte ich sagen, dass das, was uns hier als Zielvereinbarungen vorgelegt wurde, Grundlage dafür ist, dass unsere Hochschulen optimistisch in die neue Vereinbarungsperiode 2016 bis 2020 gehen können. Die Wunschliste der Hochschulen war sehr lang, aber ich kann nur wiederholen, dass viel von dem, was erwünscht war, umgesetzt werden konnte. Nach Gesprächen mit den Hochschulleitungen habe ich viel positive Resonanz wahrnehmen können. Manchmal habe ich den Wunsch, dass unsere Hochschulen diese positiven Dinge in freu
diger Bereitschaft auch etwas lauter und offener ausdrücken könnten.
In diesem Sinne wird die SPD ihre Zustimmung zu den Zielvereinbarungen heute gern geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift und auch Ihr Anliegen, welches ich der Begründung entnehmen kann, haben mich zunächst mit großer Freude erfüllt. Auch Ihre Rede hat mich sehr erfreut, Herr Holter, denn Freifunknetze fördern, das wäre eine tolle Sache gewesen. Nur – und das frage ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE – warum haben Sie das nicht in Ihrem Antrag umgesetzt?
Freifunk verfolgt ein ehrenwertes Anliegen, kombiniert mit technischem Hintergrund. So ein bisschen fühle ich mich, wenn ich mir das Wirken der Community und deren Zielsetzung vor Augen führe, an alte Zeiten erinnert, als ich selbst noch mit Linux ein wenig herumgebastelt habe. Sie schreiben in der Begründung Ihres Antrages, warum diese aus meist altruistischen Gründen handelnden Freifunk-Community-Akteure der Unterstützung des Landes wert sind, denn sie bieten ihre überschüssigen, weil von ihnen nicht selbst genutzten Bandbreiten ihres Internetanschlusses allen an, die im Internet surfen wollen und sich in der Nähe des Netzwerkes befinden. Sie tun das völlig selbstlos und aus purer Freude an der Technik.
Jawohl, Sie haben recht, diese Leute haben unsere Unterstützung verdient. Nur die Umsetzung Ihres Vorha
bens, Freifunk zu fördern, werte Kolleginnen und Kollegen, ist mangelhaft. So soll der Landtag zunächst feststellen, dass das Internet von zentraler Bedeutung für das Leben der Menschen ist. So steht es im Antrag.
Gut, darüber sind wir heute längst schon hinaus.
Auch wenn Sie zur Begründung dieser These ein Urteil des BGH von Anfang 2013 ins Feld führen, müssen wir hier in diesem Hause nicht mehr feststellen, was ohnehin weitläufig akzeptiert und täglich gelebter Alltag ist.
Weiterhin soll der Landtag feststellen, dass öffentliche zentrale, …
Hören Sie doch mal!
Hören Sie doch einfach mal zu!
… dass öffentliche zentrale WLAN-Netzwerke fester Bestandteil einer digitalen Infrastruktur sind. Ja, lieber Kollege Herr Holter, das sind sie doch gerade nicht. Das haben Sie hinterher selbst in Ihrer Rede betont!
Dass sie zentraler Bestandteil der digitalen Infrastruktur sind, das sind sie nicht, das sind sie nicht in Deutschland!
Und genau das Problem ist es doch hier in Deutschland, dass aufgrund der sogenannten Störerhaftung, Sie haben es selbst gesagt,
nicht wie in anderen Ländern üblich, überall in den Cafés, in den Hotels und auf den Flughäfen Hotspots für den freien öffentlichen Internetzugang verfügbar sind. Dann gehen Sie sogar so weit, dass Sie diese zentralen öffentlichen WLAN-Netzwerke zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählen wollen.
Damit würden Sie einen rechtlichen Anspruch der Öffentlichkeit gegenüber privaten oder kommerziellen Hotspotanbietern festlegen. Oder hatten Sie etwa die Absicht, ein landesweites kommunales oder gar ein LandesWLAN installieren zu wollen?
Das hört sich komisch an, ist es auch, und es ist technisch nicht umsetzbar.
Soweit würde ich nicht gehen, öffentliche zentrale WLANNetzwerke – schauen Sie bitte in Ihren Antrag, da steht das so drin – zur öffentlichen Daseinsvorsorge zu erklären. Dieses Angebot sollte weiterhin freiwillig durch kommerzielle oder kommunale Betreiber oder auch private Anbieter zur Verfügung gestellt werden, natürlich je mehr, desto besser.
Was mich nun noch mehr verwundert, ist, dass Sie sich in diesem Zusammenhang von der Überschrift und auch von der Begründung Ihres Antrages entfernen, denn Sie sprechen von zentralem öffentlichem WLAN. Worum es aber eigentlich gehen sollte, war doch Freifunk,
Netze, die Sie laut Antragsüberschrift zu fördern ersuchen. Kennen Sie den Unterschied? Ich meine, Sie haben ihn auch in der Rede betont. Ich möchte mich gern wiederholen: Zentrale WLAN-Netze sind die Hotspots, wie zum Beispiel in Hotels,
ein zentraler Anbieter, bei dem sich die User einloggen. Das kann ein privater oder ein kommerzieller sein, in manchen Städten sind es kommunale Anbieter.
Freifunk aber, das sind viele Nutzer mit dementsprechend vielen Internetanschlüssen, vielen Routern,
die mit einer schnellen Software ausgestattet sind, die sich zu einem Peer-to-Peer-Netzwerk zusammengeschlossen haben, um freie Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie jetzt meinen, das wäre Rosinenpickerei, nein, das sind zwei völlig unterschiedliche Technologien, die man nicht gleichsetzen sollte. Bei der Störerhaftung, die auch später in Ihrem Antrag aufgerufen wird, verfestigt sich genau dieser Unterschied und führt letztendlich zu unterschiedlichen rechtlichen Problemen.
In Punkt II Ihres Antrages sind wir wieder beim Freifunk und das ist auch gut so, denn darum soll es im Antrag ja gehen. Sie fordern, durch unterschiedliche Maßnahmen den Freifunkaktivisten zu ermöglichen, landeseigene oder kommunale Immobilien für die Installation ihrer Anlagen zu nutzen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Richtfunkantennen meinen, weil ich mir nur sehr schwer vorstellen kann, dass Sie davon ausgehen wollen, dass Landesbehörden ihre eigenen internen Netze zur Verfügung stellen, um sich am Freifunk direkt als Peer zu beteiligen. Falls Sie genau dieses Ansinnen hatten, wür
de ich hier sofort die rote IT-Sicherheitskarte hochheben und Nein sagen.
Das würde ich also für mich nicht befürworten wollen. Aber auch Richtfunkantennen würden zum Beispiel bauliche Maßnahmen oder Zutritt zu den Gebäuden erfordern, Minister Glawe hat es schon ausgeführt, und selbst für diesen Zweck hätte ich, genauso wie er, Bedenken, ob das von den Freifunkern denn auch so gewollt wäre.
Es beschleicht mich das Gefühl, dass Sie hier den zweiten Schritt vor dem ersten machen wollen. Gibt es überhaupt den Bedarf von Freifunkinitiativen im Land – haben Sie schon was gehört –,
Landes- oder kommunale Gebäude für ihre Zwecke nutzen zu wollen?
Ich hatte vor Kurzem ein Gespräch, also die Bedarfe sehen relativ mau aus.
Ist es nicht übertrieben, nur um laut Ihres Antrages – da sind wir wieder beim Antrag – ein Signal zu senden, das „Pro Freifunk“ lauten soll, die Landesverwaltung und die kommunalen Zweckverbände so frühzeitig mit Prüfaufträgen zu belasten?
Sie haben doch noch Redezeit, Frau Karlowski.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Freifunker zunächst auf die Kommunen, Zweckverbände oder Kurverwaltungen zugehen – wie es üblicherweise eigentlich deutschlandweit ist, ich kenne es so – und erst mal gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort ausloten, welche Möglichkeiten sich durch das Angebot der Initiativen ergeben könnten. Dann könnte nämlich bei Bedarf auf kurzem Wege auch der erforderliche Zugang zu den kommunalen Immobilien erfolgen. Diesen Weg halte ich für den vernünftigeren.
Noch ein Wort zur Störerhaftung. Ein für alle verständliches Beispiel für die Auswirkungen dieses leidlichen Gesetzgebildes – Sie haben es selbst schon ausgeführt – möchte ich anführen: Hier in diesem Hause, im Landtag steht ein fix und fertig installiertes WLAN-Netzwerk für die Öffentlichkeit bereit. Es bedarf nur noch eines Knopfdruckes und wir könnten unseren Besucherinnen und Besuchern frei zugängliches Internet anbieten.
Aber wie Sie schon gesagt haben, wenn über dieses Netzwerk ein anonymer Nutzer eine Urheberrechtsverletzung beginge, also zum Beispiel über eine Tauschplattform eine Musikdatei herunterladen würde, würde nicht der Nutzer, sondern der Landtag für diese Straftat belangt. Der Landtag wäre der sogenannte Störer.
Da diese rechtliche Unsicherheit besteht, ruht dieses Netz bis heute. Da solche Phänomene nicht nur bei uns, sondern deutschlandweit auftreten und so das Angebot für freies WLAN im Vergleich zum Rest der Welt eher dürftig ist, sollte eine Änderung des Telemediengesetzes technische Voraussetzungen vorgeben, um den Betrieb öffentlicher WLAN rechtssicher zu machen. – Kleiner Ausflug.
Zurück zu Ihrem Antrag: Sie verlangen, dass sich die Landesregierung für die Abschaffung der Störerhaftung im Bundesrat einsetzt. Sie hatten gesagt, dass am 06.11. die Beratung stattgefunden hat. Ihr Antrag ist vom 04.11. Ich gehe mal davon aus, dass sich das ein wenig überschnitten hat. Da – so wie auch die Netzpolitiker und Netzpolitikerinnen der SPD – die Verantwortlichen der Länder erkannt haben, dass die Novelle des Telemediengesetzes nicht hinreichend dazu geeignet ist, die Förderung öffentlicher WLAN zu gewährleisten, haben sich die Länder und auch M-V im Bundesrat mehrheitlich für die Annahme der Stellungnahme der Fachausschüsse, das heißt, zur Überprüfung der Abschaffung der Störerhaftung ausgesprochen.
Somit wurde dem letzten Punkt Ihres Antrages bereits entsprochen. Ich denke, da hat sich etwas überschnitten.
Alles in allem, selbst bei wohlwollender Betrachtung für Ihre Zielsetzung kann ich nur wiederholen: Die Überschrift ist gut, die Begründung ist super, Ihre Rede war ganz toll, aber der Antrag selbst, der Inhalt des Antrages ist abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Bündnisgrünen, ich kann verstehen, dass Sie ungeduldig sind, ich bin es auch. Und im Gegensatz zum Kollegen Herrn Al-Sabty bin ich auch der Meinung, dass der Minister Brodkorb hier ein Versprechen abgegeben hat. Er wird dieses Versprechen halten, da bin ich mir ganz sicher.
Glauben Sie mir, wir müssen unseren Bildungsminister hier nicht zum Jagen tragen. Seit Monaten berichtet er mir und meinen Fraktionskolleginnen und -kollegen über die Fortschritte bei der Überarbeitung der Richtlinie.