Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

Herr Ritter, in einem Punkt liegen wir auf einer Linie, wenn es darum geht, sich für Fragen der Gleichstellung zu engagieren. Ich finde, das ist eine wichtige und richtige Querschnittsaufgabe, für die wir einstehen sollten, insbesondere für die gesamte Gesellschaft bei uns im Land.

Was die Arbeit der Landesregierung anbelangt, sehen Sie es mir nach, dass ich eine ganz andere Einschätzung habe, insbesondere auch zu dem, was der in meinem Haus verankerte Frauen- und Gleichstellungsbereich an dieser Stelle leistet. Dort sind sehr, sehr viele engagierte Frauen, die sich für die Belange der Gleichstellung einsetzen. Ich glaube, es wäre an dieser Stelle auch mal angebracht zu sagen, dass dort gute Arbeit bei den Fragen der Gleichstellung in unserem Land geleistet wird.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Vincent Kokert, CDU: Bravo! Bravo!)

Denn schon seit dem Jahr 2000 erstellt die Landesregierung regelmäßig eine Gleichstellungskonzeption. Sie verfolgt das Ziel, Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt gleichzustellen, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben zu verbessern und die Frauenerwerbsquote zu erhöhen. Grundlage dieser Konzeption ist es, dass wir Geschlechtergerechtigkeit als Querschnittsaufgabe definieren und so alle Ministerien mit in die Verantwortung nehmen.

Die aktuelle Fortschreibung der Gleichstellungskonzeption – und das wissen Sie – formuliert 14 Ziele, die ein breit gefächertes Themenfeld abdecken. So wollen wir zum Beispiel neben den allgemeinen Bestrebungen Frauen in der Wissenschaft stärken, die soziale Sicherung von Frauen verbessern, die Partizipation von Frauen fördern, Geschlechtergerechtigkeit im Steuerrecht und gleiche Erwerbschancen für Männer und Frauen erreichen.

(Vincent Kokert, CDU: Steuerrecht auch noch?! – Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ehegattensplitting! Abschaffung!)

Und die Konzeption richtet ein besonderes Augenmerk darauf, häusliche und sexualisierte Gewalt zu bekämpfen.

Wie gesagt, alle Häuser der Landesregierung stehen in der Gleichstellungspflicht – nach innen und nach außen. Die Konzeption bündelt die entsprechenden Aktivitäten der einzelnen Ministerien, die innerhalb ihrer Zuständigkeit darauf hinarbeiten, die Ziele der Konzeption zu erreichen, auch indem sie ihre Projektförderung entsprechend ausrichten. Wir arbeiten mit den von Ihnen auch genannten Vereinen, Verbänden und Interessenvertretungen sehr eng zusammen und tauschen uns mit ihnen aus.

Meine Damen und Herren, Sie können sicher sein, dass die Landesregierung um ihren verfassungsmäßigen Auftrag und um ihre Verantwortung für das Thema Gleich

stellung weiß. Wir orientieren uns dabei am gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern, weil wir wissen, dass jede und jeder in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedliche Bedürfnisse hat. Dass Frauen und Männer in jeder dieser Lebensphasen die gleichen Wahlmöglichkeiten und Teilhabechancen haben – da wollen wir hinkommen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Ob mit oder ohne Kind.)

Das ist auch der Schwerpunkt des gleichstellungspolitischen Berichtes der Bundesregierung, den Sie, sehr geehrte Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, in Ihrem Antrag erwähnen.

Wenn Sie unsere Konzeption und unsere Politik neben diesen Bericht halten, dann werden Sie feststellen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern auf einem guten und richtigen Weg befindet. Meinen Äußerungen können Sie immer wieder entnehmen, dass gerade die Orientierung an individuellen Lebensphasen und die darauf abgestimmte Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben ein Thema ist, das mir persönlich sehr wichtig ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Gleichstellung eine Einstellungsfrage ist und in erster Linie in den Köpfen passieren muss. Gesetze, Zielvereinbarungen, Konzeptionen oder auch Rahmenkonzeptionen sowie Quoten sind Mittel zum Zweck, aber eben nicht alles. Wir müssen es sowohl in der Landesregierung als auch in unserer Gesellschaft schaffen, dass Frauen genauso selbstverständlich in Führungspositionen sind wie Männer und

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist das existenzsichernde Einkommen, ja.)

dass Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht eingefordert oder verordnet werden muss, sondern gelebt wird. Hierbei sollten wir alle mit einem guten Beispiel vorangehen. Besagte Mittel zum Zweck kann man unterschiedlich wählen und man kann sie unterschiedlich nennen.

Unsere Gleichstellungpolitik hat sowohl einen Rahmen als auch ein Programm. Beides steckt in der Konzeption, an der wir im Übrigen kontinuierlich arbeiten. Und ich versichere Ihnen, dass wir Ihre Anregungen selbstverständlich annehmen werden und dass wir selbstverständlich auch immer wieder einen breiten Dialog mit allen Beteiligten durchführen, was wir in der Vergangenheit bereits getan haben. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Friemann-Jennert von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist in der Nähe des 8. März und man kann die Uhr danach stellen, dass von den LINKEN ein gleichstellungspolitisches Thema kommt,

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja, das kann man!)

das ist ja auch legitim.

(Helmut Holter, DIE LINKE: Das ist auch gut so.)

Dennoch finde ich es immer wieder erstaunlich, dass DIE LINKE so tut, als wenn es bei der Gleichstellung in unserem Land keinen Schritt vorwärtsginge. Wir haben bereits mehrfach darüber diskutiert und festgestellt, dass wir der Gleichstellung – zugegeben, wenn auch in kleineren Schritten – sehr wohl die erforderliche Aufmerksamkeit widmen.

Der Landtag soll auch noch feststellen, dass der verfassungsrechtliche Auftrag zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern sei. Ich bitte Sie, das ist doch nur Schaufenster, denn das ist in der Landesverfassung im Artikel 13 fest verankert. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen zu fördern und zu gewährleisten, ist sie als Querschnittsaufgabe in sämtlichen Ressorts der Landesregierung festgeschrieben. Die jeweiligen gleichstellungspolitischen Schwerpunkte haben die Ressorts in der Gleichstellungskonzeption der Landesregierung festgelegt.

Bei der Beschreibung der Lebenswirklichkeit wäre ich ja noch ein Stück weit bei Ihnen. Mit der Aussage der Nichtübereinstimmung mit der Verfassungswirklichkeit sagen Sie aber indirekt, es werde dagegen verstoßen. Außerdem lässt Ihr Antrag klar erkennen, dass DIE LINKE von den Bundesländern wie Hamburg und Brandenburg abguckt. Strukturelle gleichgeschlechtliche Benachteiligungen baut man aber nicht ab, indem man einfach nur etwas übernimmt. Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern und wer sagt mir denn, dass die Erfahrungen gerade dieser beiden Länder auch auf uns übertragbar sind? Evaluation soll dort ständig stattfinden. Einen Bericht dazu gibt es in beiden Ländern noch nicht, wie auch – die Papiere stammen aus 2011 und 2013.

(Vincent Kokert, CDU: Ei, jei, jei!)

Haben wir eins zu eins dieselben Probleme? Sie fordern die Landesregierung auf, ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Was ist denn eigentlich mit den Landesaktionsplänen und mit allen anderen gleichstellungsrelevanten Bemühungen, die es hierzulande gibt? Sollen die denn nicht weitergeführt werden?

(Peter Ritter, DIE LINKE: Was ist mit dem Landes- aktionsplan gegen Gewalt?)

Wollen Sie die Möglichkeiten, die damit geschaffen wurden, infrage stellen oder wieder einstampfen?

Ich will Ihnen Folgendes sagen: Ich finde, dass Ihr Alleingang eigentlich völlig kontraproduktiv ist, und das will ich auch begründen. Ich bedanke mich sehr dafür, dass den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Klausurtagung des Landesfrauenrates im Januar dieses Jahres ein Veranstaltungsprotokoll zugegangen ist. Ich habe diese zweitätige Veranstaltung in sehr guter Erinnerung, denn die Frauen haben darüber diskutiert, wo sie sich 2020 in unserem Lande sehen. Da waren Sie, Herr Ritter, wahrscheinlich schon wieder weg.

Aber, und das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen, es wurde dort als Ziel formuliert, daran zu arbeiten, 2016 einen Rahmenplan vom Landtag beschließen zu lassen und bis dahin mit den Fraktionen sowie mit dem Ministerpräsidenten zu sprechen, vielleicht auch eine Aktion „Frauen im Landtag“ zu initiieren

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Genau.)

und in Gesprächen die Landesregierung beziehungsweise die Verwaltung zu sensibilisieren. Daraus resultierend könnte die Installierung eines Rahmenprogrammes möglicherweise von Erfolg gekrönt sein – wohlgemerkt, es wurden Ziele formuliert. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mit unserer Fraktion seitdem gesprochen wurde, weder mit unserem Fraktionschef noch mit mir als gleichstellungspolitischer Sprecherin.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Na, da kann ich auch nichts dafür.)

DIE LINKE kommt dann wieder einmal um die Ecke mit ihren Maximalforderungen und grenzt dann noch etliche Gesprächspartner aus, indem sie bei der Erarbeitung eines Rahmenprogramms relevante Sozialpartner einbeziehen will. Wer als relevant gilt, bleibt hier natürlich offen, aber wahrscheinlich wollen Sie die liebend gern ganz allein bestimmen.

(Peter Ritter, DIE LINKE: So ein Quatsch! Kaffeesatzleserei.)

So, meine Damen und Herren, wird doch aber schwer ein Schuh daraus. Ich habe immer gedacht, dass man gegebenenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner finden sollte, um vorwärtszukommen, aber das ist mit Ihrem Antrag gar nicht gewollt.

Was von der Landesregierung und dem zuständigen Ministerium gefordert wird, steht an sich schon in der sehr konkreten Vierten Gleichstellungskonzeption des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2014, die bis 2016 gilt, in diversen Berichten, in Analysen und auch im Koalitionsvertrag Ziffern 246 bis 256. Der letzte Vergleich aus „Frauen und Männer in M-V im Spiegel der Zahlen“ stammt aus 2012 und könnte vielleicht eine Neuauflage erfahren, was allerdings wohl kaum zu exorbitanten neuen Erkenntnissen führen wird. Aber das ignorieren Sie einfach und reißen damit immer wieder um, was vielleicht schon Konsens war, oder Sie stimmen entsprechend dagegen oder enthalten sich der Stimme, wie beim Bund in der Debatte um die Frauenquote. Was für eine Farce!

Bitte erzählen Sie uns doch nicht immer, es gäbe keine Zielstellungen! Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Dann wollen Sie noch ein Leitbild und spätestens, wenn es vorliegt, dann sind Sie die Ersten, die daran herumkritteln. Gut, das mag das Recht der Opposition sein, dennoch erschließt sich mir überhaupt nicht, wie Sie darauf kommen, dass gleichstellungspolitische Maßnahmen der Landespolitik nicht gebündelt würden und GenderMainstreaming nicht weiterentwickelt würde.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da ist noch Luft nach oben, haben wir heute gelernt.)

Aber ich will Ihnen zugestehen, es geht sehr langsam voran, und ob es etwas bringt, wird die Zeit zeigen.

Frau Schwesig mag es als Erfolg ansehen, wenn per Gesetz vielleicht knapp 200 Frauen in lukrative Aufsichtsratsmandate geholfen wird.

(Heiterkeit bei Martina Tegtmeier, SPD: Sie wollte bestimmt die 50-Prozent-Quote für alle.)

Der Sekretärin oder der Altenpflegerin wird das gar nichts nützen, schon gar nicht in Mecklenburg-Vorpommern.

(Vincent Kokert, CDU: Sehr richtig.)

Der Paradigmenwechsel vollzieht sich nur langsam, weil in einem Teil der Bundesrepublik jahrzehntelang die Versorgerrolle des Mannes als normal angesehen wurde. Hier im Osten waren die meisten Frauen berufstätig und haben dadurch ganz andere Einstellungen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

(Zuruf von Silke Gajek, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir ist in dem Zusammenhang durch den Kopf gegangen, ob uns Frauen damals jemand gefragt hat, wie wir Familie und Beruf vereinbaren. Erstaunlicherweise gibt es auch heute Frauen, die mehr unter einen Hut bekommen als andere und das Leistungsprinzip beherrschen, ohne immerzu laut zu murren.

(Beifall Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Solche gibt es, die kenne ich.)