Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in dieser Wahlperiode schon oft über die Integration von Migrantinnen und Migranten, über die Ausgestaltung einer Willkommenskultur in unserem Land gesprochen. Fast ausnahmslos waren Anträge der demokratischen Opposition Grundlage für diese Debatten. Fast ausnahmslos wurden diese Anträge trotz anderslautender Beteuerungen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Fast ausnahmslos, und das verwundert mich dann doch, hat der Innenminister für die Landesregierung Stellung zu diesem Thema bezogen.

Warum verwundert mich das? Nicht der Innenminister übt die Funktion eines Integrationsministers aus, nein, die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales übt die Funktion einer Integrationsministerin aus, nachzulesen in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage zum jüngsten Treffen der Integrationsministerinnen und Integrationsminister der Länder.

Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat Frau Ministerin Hesse bislang, bis zum gestrigen Tag, zu diesem Thema geschwiegen und Minister Caffier den Vortritt gelassen. Aber schon spätestens auf der letzten Landtagssitzung, als es um die Sprachförderung bei Migrantinnen und Migranten ging, wäre es sinnvoll gewesen, wenn man etwas aus dem Hause des Integrationsministeriums gehört hätte. Denn während der Innenminister in seinem Redebeitrag eine Erweiterung der Fördermaßnahmen auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber generell ausschloss, teilt die nun doch federführende Sozialministerin in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage mit, ich zitiere: „Vorrangige Zielgruppe der Integrationsförderung sind Migrantinnen und Migranten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt. Einbezogen werden auch Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie geduldete Flüchtlinge, soweit es ungeachtet ihres zunächst vorübergehenden Aufenthaltes geboten ist.“ Zitatende. Das begrüße ich außerordentlich. Nur stelle ich mir die Frage: Was gilt denn nun, das Wort der Integrationsministerin oder das Wort des Innenministers?

Ich begrüße auch, dass die Integrationsministerin in ihrer Antwort auf meine Anfrage mitteilt, ich zitiere wieder: „Im Hinblick auf den verstärkten Zuzug im Flüchtlingsbereich und die gesetzlichen Neuregelungen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende und Geduldete sollen Flüchtlinge künftig stärker in Integrationsprozesse einbezogen werden als bisher.“ Zitatende. Ich hoffe nur, dass diese Position die Position der gesamten Landesregierung ist, denn immerhin hat Frau Ministerin Hesse für diese geantwortet. Nun, wir werden es erfahren, Frau Ministerin hat sich ja für die heutige Debatte zu Wort gemeldet.

In diesem Redebeitrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir hören, dass Frau Ministerin unser Anliegen teilt, gleichwohl es eines Antrages nicht bedürfe, man sei bereits auf dem Weg. Denn, so in der Antwort der Landesregierung zu lesen, es soll zum Beispiel das Anliegen des erleichterten Arbeitsmarktzuganges, ich zitiere: „im Zuge der anstehenden Fortschreibung der Landeskonzeption … verfolgt“ werden. Zitatende. Verfolgen ist gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, umsetzen aber besser.

Und deshalb liegt in es unserer Verantwortung als Oppositionsfraktion, der Regierung nicht blind bei ihrer Verfolgung zu folgen, sondern konkrete Ergebnisse abzuverlangen. Deshalb fordern wir eine Evaluierung der integrationspolitischen Grundsätze der Landesregierung sowie der Rahmenbedingungen für die Integrationsförderung in diesem Land. Wir fordern eine Unterrichtung über die Ergebnisse dieser Evaluierung bis zum Januar 2016. Wir haben diesen Zeitrahmen bewusst gewählt, weil ich aus eigener Erfahrung weiß, weil ich an der Erarbeitung der Konzeption 2006 teilgenommen habe, dass man so etwas nicht aus dem Ärmel schüttelt. Sollte die Regierung allerdings dieses Ziel eher erreichen, ist dies zu begrüßen. Sollte die Koalition aber unseren Antrag ablehnen, werden wir dennoch die Regierung weiterhin beharrlich beim Verfolgen ihrer Ziele begleiten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der auf Drucksache 4/2282 vom 07.06.2006 veröffentlichten Unterrichtung zur Konzeption zur Förderung von Migrantinnen und Migranten in MecklenburgVorpommern heißt es, ich zitiere: „Die Landesregierung wird in regelmäßigen Abständen diese Konzeption auf ihre Wirksamkeit überprüfen und in spätestens vier Jahren die Konzeption fortschreiben.“ Zitatende.

2011 erfolgte die erste Fortschreibung. Nun sind bereits wieder vier Jahre vergangen, eine weitere Fortschreibung ist aus unserer Sicht also zwingend notwendig, auch, weil 2006 eine andere Situation im Land vorherrschte und die Lage heute anders ist als 2011. Das ergibt sich allein aus der Anzahl der Flüchtlinge, die in unser Land kommen.

(Udo Pastörs, NPD: Also ist es besser geworden?!)

Wir wollen aber nicht nur diese Fortschreibung. Wir wollen vor allen Dingen eine Analyse, ob und wie sich die Zielstellungen und Maßnahmen bewährt haben, und eine Information darüber, warum welche Ziele neu formuliert werden und welche Maßnahmen sich wie bewährt haben oder eben nicht. Denn das, was wir 2006 zu Papier gebracht haben und was 2011 fortgeschrieben wurde, muss nicht der Stein der Weisen sein und die neue Situation erfordert unter Umständen neue Maßnahmen. Deshalb muss man das bisherige Programm auf seine Wirksamkeit hin überprüfen.

Als zentrale integrationspolitische Zielstellungen wurden 2006 formuliert, ich zitiere:

„die Schaffung von Rahmenbedingungen für die

gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen“,

(Udo Pastörs, NPD: Ha!)

„die Förderung von interkultureller Kompetenz von

Bürgerinnen und Bürgern des Landes“,

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

„insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes,

die Förderung des gegenseitigen Verständnisses

zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung“, Zitatende.

Es wird weiter festgestellt, dass Integration „ein langer Prozess“ ist, „der so früh wie möglich beginnen sollte“.

Zur Umsetzung dieser Zielstellungen wurden einzelne Maßnahmen beschrieben, von denen ich nur einige nennen möchte:

Familienpolitische Maßnahmen

Im Konzept heißt es: „Das Sozialministerium fördert Familienzentren, die als Orte der Familienbildung, -beratung, -betreuung und -begegnung allen Familien offen stehen.“ Zitatende. Wir wollen durch die beantragte Evaluierung unter anderem wissen, wie viele solcher Familienzentren im Land bestehen, wie sie gefördert werden und welche Arbeitsergebnisse dort erreicht werden konnten.

Situation von Frauen mit Migrationshintergrund

„Die Integration der Familien“, so heißt es in der Unterrichtung, „insgesamt ist ohne besondere Berücksichtigung der Lebenssituation und des jeweiligen geschlechtsspezifischen Rollenverständnisses der Frauen mit Migrationshintergrund nicht möglich. … Die Landesregierung fördert die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund.“ Zitatende.

(Udo Pastörs, NPD: Wie soll das gehen?)

Wir wollen durch die beantragte Evaluierung unter anderem wissen, wie die Chancengleichheit gefördert wurde, welche Ergebnisse erzielt worden sind und welche Hemmnisse auf diesem Weg bestehen.

Situation von Kindern und Jugendlichen

Im Konzept heißt es: „Kinder und Jugendliche erleben in besonderem Maße die Auswirkungen der Umbruchsituation, in der sie sich befinden. … Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bleiben zu häufig ohne Schulabschluss und haben damit eine entsprechend schlechte Aussicht auf eine berufliche Ausbildung“, Zitatende.

Wir wollen durch die beantragte Evaluierung unter anderem wissen, wie sich die Situation der Kinder und Jugendlichen im Bereich der Schul- und Berufsausbildung entwickelt hat, wie interkulturelles Lernen ausgestaltet ist, wie bedarfsgerechte Sprachförderung und sozialpädagogische Integration begleitend gewährt werden kann.

Vorschulische Bildung und Erziehung

In der Konzeption heißt es: „Kinder mit Migrationshintergrund sind durch spezifische Angebote der vorschulischen Bildung und Erziehung so zu fördern, dass sie den Übergang in die Grundschule problemlos bewältigen können …

Den Trägern von Kindertageseinrichtungen wird empfohlen, folgende Grundsätze zu berücksichtigen:

Für die Bildung, Förderung und Betreuung von Kin

dern sollen auch Personen mit Migrationshintergrund eingestellt werden.

Bei der Umsetzung des Rahmenplans und der trä

gereigenen Konzepte sind durch die pädagogischen Fachkräfte der Sprachstand, insbesondere bei Kindern, die Deutsch als zweite Sprache erlernen, zu erfassen und Konzepte mit dem Schwerpunkt Spracherwerb zu entwickeln. …

Für Kinder mit besonderem Förderbedarf sind indivi

duelle Förderpläne zu erstellen.“

(Udo Pastörs, NPD: Ja, natürlich.)

Wir wollen durch die beantragte Evaluierung daher unter anderem wissen, ob und wie Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund in die vorschulische Bildung und Erziehung eingebunden sind,

(Udo Pastörs, NPD: Ja.)

welche Rahmenpläne und trägereigenen Konzepte mit welchen Ergebnissen umgesetzt und welche Erfahrun

gen mit individuellen Förderprogrammen vor Ort gesammelt wurden.

Diese Aufzählung, liebe Kolleginnen und Kollegen, ließe sich fortsetzen, denn neben den bereits genannten Schwerpunkten werden die schulische Bildung und Erziehung, die Berufsorientierung und -ausbildung, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, Senioren- und Altenhilfe, Wohnen, Gesundheit, Kultur und Sport und Religion benannt. Wir haben mit dieser 2006 entwickelten und 2011 erstmals fortgeschriebenen Konzeption also eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Integration von Migrantinnen und Migranten in unserem Bundesland. Diese Grundlage gilt es aber weiter mit Leben zu erfüllen.

In vielen Bereichen kommt es mir so vor, dass dies noch nicht oder nur in unzureichendem Maße der Fall ist. Deshalb ist es nach Auffassung meiner Fraktion sinnvoll, das 2006 entwickelte und 2011 fortgeschriebene Konzept einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen, um das Konzept für die heutigen und künftigen Erfordernisse ausgestalten zu können.

Und wenn sich die Landesregierung wirklich bereits jetzt auf dem Weg der Fortschreibung befinden sollte, müssten die von mir benannten und weiteren Evaluierungsergebnisse vorliegen, denn auf welcher Grundlage sollte sonst die Fortschreibung dieses Konzeptes erfolgen?! Insofern dürfte es nicht schwerfallen, den Landtag über die vorgenommene Evaluierung zu unterrichten. Ein Grund, unseren Antrag abzulehnen, bestünde daher nicht.

Die Linksfraktion ist gern bereit, den Prozess der Ausgestaltung der Integration von Migrantinnen und Migranten unterstützend zu begleiten. Betrachten Sie daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag als Angebot zur aktiven Mitarbeit meiner Fraktion an diesem Prozess.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Denn Integration, so in den 2006 formulierten integrationspolitischen Grundsätzen nachzulesen, bedarf einer systematischen Begleitung und Förderung. Sie umfasst alle Lebensbereiche und ist als Querschnittsaufgabe von Politik und Verwaltung zu gestalten. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank.