Protokoll der Sitzung vom 02.07.2015

(Udo Pastörs, NPD: Der hat ja einen Schäferhund. Jetzt kommt Sachkenntnis.)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hunde werden seit alters her von Menschen für die unterschiedlichsten Zwecke benutzt und finden auch vielfältig Verwendung in der Polizei.

(Udo Pastörs, NPD: Benutzt oder genutzt?)

Das ist nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern so, das ist in allen Bundesländern so, und das ist auch in den, soweit ich weiß, meisten Ländern oder gar allen Ländern Europas und in vielen Ländern der Welt so. Aber schauen wir nach Deutschland: Hier werden Polizeihunde von allen Länderpolizeien und auch von der Bundespolizei gehalten. Ich habe mich mal ein bisschen schlaugemacht und ganz spezifisch in einem Bundesland geguckt. Sie ahnen es, Herr Suhr.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Baden-Württemberg, Herr Müller, oder?)

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja!)

Sie haben es getroffen, Herr Suhr, Baden-Württemberg.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war jetzt aber auch schwierig! Unvorhersehbar. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich heute vermisst die ganze Zeit.)

Ja, der Kollege Ritter kündigt mir an, zukünftig nicht mehr ohne KAG-Antrag zu gehen, ich gehe nicht mehr ohne Baden-Württemberg-Vergleich.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da werden Sie ganz berechenbar. – Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.)

In Baden-Württemberg gibt es 360 bis 380 Polizeihunde,

(Vincent Kokert, CDU: Richtig. Befindet sich im engen Austausch mit Mecklenburg-Vorpommern.)

die leisten dort, wie ich das den Mitteilungen der badenwürttembergischen Polizei entnehme, sehr gute Dienste. Spannend fand ich allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Baden-Württemberg gibt es bei der Polizei nicht nur Hunde, sondern auch Pferde.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Auch Pferde!)

Ich habe mich gefragt, wozu die eigentlich da sind.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die können übrigens auch beißen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als Besitzer von ein paar Pferden kann ich Ihnen sagen, für Fährtensuche, Spurensuche oder Drogensuche sind die nicht geeignet. Ich frage mich also,

(Vincent Kokert, CDU: Können wir die Nandus nicht auch noch für was gebrauchen, Herr Müller?)

wozu die Polizei in Baden-Württemberg wohl Pferde benötigt.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Polizei“ ist das Stichwort, Herr Müller.)

Aber wir wollen nicht weiter über Baden-Württemberg sprechen, sondern über Mecklenburg-Vorpommern. Meine Vorredner haben es schon ausgeführt. Ich bin Herrn Saalfeld in gewisser Weise dankbar, dass er seinen eigenen Antrag sehr konzentriert hat auf eine Verwendung.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Hunde werden in der Polizei für die unterschiedlichsten Dinge eingesetzt. Viele davon sind absolut unstrittig, wie etwa der Fährtenhund,

(Zuruf von Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

aber – und damit, meine Damen und Herren, haben offenkundig einige ein Problem – Hunde sind auch, wie es das Sicherheits- und Ordnungsgesetz sagt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt. Sie sind damit nach dem Gesetz keine Waffe, wie etwa der Schlagstock, sie sind aber Hilfsmittel der körperlichen Gewalt.

(Dr. Ursula Karlowski, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das wollen wir ja ändern.)

Von meinen Vorrednern ist schon darauf verwiesen worden, dass diese Hunde und auch die Hundeführer einer umfassenden Aus- und permanenten Weiterbildung unterliegen. Was noch niemand erwähnt hat, Herr Minister – ich finde das eigentlich einen sehr wichtigen Aspekt und das weiß wahrscheinlich auch hier nicht jeder –: Diese Hunde leben bei ihren Hundeführern. Das heißt, auch außerhalb

des Dienstes gibt es den absoluten Kontakt zwischen Hund und Hundeführer, was natürlich zu einer sehr nahen Bindung der beiden zueinander führt. Und ganz nebenbei, wenn die Hunde irgendwann einmal als polizeidienstuntauglich ausgesondert werden, verbleiben sie bei ihren Hundeführern. Die kriegen dann ein paar Euro Futtergeld dafür und das ist auch vollkommen in Ordnung.

(Vincent Kokert, CDU: Das hat erst Innenminister Caffier durchgesetzt. Das gab es vorher nicht. – Heiterkeit auf der Regierungsbank)

Das führt aber dazu, dass die Bindung von Hundeführer und Hund eine sehr enge ist, und das ist beim Einsatz natürlich sehr wichtig. Dieser Hund ist absolut darauf ausgerichtet, diesem Herrn oder dieser Herrin zu gehorchen. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, halte ich es für vertretbar, ich halte es sogar für sinnvoll und notwendig, Schutzhunde bei gewalttätigen Auseinandersetzungen einzusetzen, etwa zur Verteidigung von Absperrungen und bei besonderen Gewaltauseinandersetzungen, ich sage mal als Beispiel, mit Hooligans, die versuchen, ganze Stadtteile plattzumachen.

Nun, Herr Saalfeld, haben Sie Ihren Antrag ja auf die ganz besondere Situation der Demonstration, also einer Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz, zugespitzt.

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Richtig.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir uns darüber einig sind, dass der Einsatz von Schutzhunden – und ich betone hier, mit der gebotenen Sorgfalt, sachgerecht und, wie das für die Polizei immer geboten ist, natürlich unter Beachtung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit – in anderen Situationen sinnvoll, notwendig und rechtmäßig sein soll, dann frage ich mich allerdings, warum wir davon ausgehen, dass bei Demonstrationen rechtswidrige Zustände, Gewalt und Ähnliches, nicht geschehen und warum wir den Einsatz von Hunden bei Demonstrationen komplett ausschließen sollten. Das erschließt sich mir nicht, Herr Saalfeld.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Weil sie die Teilnehmer abschrecken, ihr Grundrecht zu verwirklichen.)

Sie gehen von Beispielen aus, in denen Sie die Guten sind und der Einsatz von Hunden von daher natürlich schlecht. Ich gehe davon aus, dass Straftaten auch im Zusammenhang mit Demonstrationen stattfinden. Das sind nicht immer nur Demonstrationen gegen die Nazis, es können auch ganz andere Demonstrationen sein, und da kann es sehr wohl zu Auseinandersetzungen kommen, in denen der Einsatz eines Schutzhundes notwendig und sinnvoll ist. Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir der Polizei dieses Instrument nicht nehmen.

(Vincent Kokert, CDU: Natürlich nicht! Das fällt uns doch gar nicht ein.)

Ich betone noch einmal, wir gehen selbstverständlich davon aus, dass sie dieses Instrument wie alle ihre anderen Instrumente verantwortungsbewusst und verhältnismäßig einsetzt, aber ihr dieses Instrument komplett zu nehmen, das fänden wir dann unverhältnismäßig und unvernünftig.

Ich frage mich auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir dies heute täten – coniunctivus irrealis –, wenn wir dies heute täten,

(Rainer Albrecht, SPD: Täten!)

was hätten wir dann nach der Sommerpause als nächsten Antrag auf der Tagesordnung. Welches Hilfsmittel der Polizei wollen wir ihr dann nehmen?

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Weg wollen wir nicht gehen.

(Zuruf von Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und ein Letztes: Ihre Ziffer 2.

Herr Saalfeld, schauen Sie mal genau in Ihre Formulierung! Nach Ihrer Formulierung sieht es nämlich so aus, als sei der Personalzustand der Polizei so erbärmlich, dass sie auf den Einsatz von Hunden angewiesen ist.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das hat Herr Silkeit geschrieben.)

Na, wenn das im Moment so ist, dann können wir ihnen dieses Instrument ja nicht nehmen!

(Zuruf von Michael Andrejewski, NPD)

Dass die GRÜNEN nach mehr Polizei rufen und nach mehr Stellen bei der Polizei, ist ja etwas ganz Neues.

(Johannes Saalfeld, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Bei Demonstrationen.)