Protokoll der Sitzung vom 04.10.2016

In der letzten Legislaturperiode haben wir das Tagegeld für Abgeordnete gestrichen. Das führte dazu, dass beispielsweise die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Abgeordneten bei Auslandsreisen begleiteten, Tagegeld bekommen haben, Abgeordnete nicht. Im Grundsatz bleiben wir bei der Abschaffung des Tagegeldes, schlagen Ihnen aber vor, in diesem einen Punkt das Tagegeld wieder einzurichten als Gleichbehandlung mit den Mitarbeitern.

Von besonderem öffentlichem Interesse ist in aller Regel die Entwicklung der Diäten. Wir haben in MecklenburgVorpommern seit vielen Jahren die Praxis, dass die Abgeordneten sich an einen Tarif des öffentlichen Dienstes angelehnt haben. Das ist der Beamtenbesoldungstarif R2, eine Besoldungsgruppe für Richter am Landgericht. Die hier vorgeschlagene Ergänzung – ergänzt wird der Passus „Erfahrungsstufe 7“ – stellt lediglich eine Klarstellung, keine Änderung dar, die Diätenhöhe bleibt weiterhin an diese seit vielen Jahren festgeschriebene Besoldungsgruppe des öffentlichen Dienstes angepasst und wird im Gesetz vor dem Hintergrund der Tarifsteigerung lediglich aktualisiert dargestellt. Ein Landtagsabgeordneter bekommt in Mecklenburg-Vorpommern in etwa so viel wie ein Schulleiter an einem Gymnasium, und das halten wir vor dem Hintergrund des hohen Maßes an Verantwortung für die Zukunft in unserem Land für beide Berufsgruppen für angemessen.

Erhöhungen schlagen wir Ihnen bei der Kostenpauschale und bei den Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern in Paragraf 9 Absatz 4 vor. Hier waren sich die Antragsteller einig, dass die erhöhten Anforderungen an die Arbeit, hier insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit der Abgeordneten, abgebildet werden sollen. Ziel ist, künftig stärker öffentlich das darzustellen, zu erklären und rückzukoppeln, was die Fraktionen und die Abgeordneten im Parlament tun. Hintergrund ist auch – und das will ich nicht verschweigen –, dass die Antragsteller nicht wollen, dass mit einfachen, vielleicht populär klingenden Antworten komplexe Zusammenhänge bewertet und beantwortet werden. Da gilt es, künftig stärker aufzuklären. Das wollen wir tun.

Auch vor diesem Hintergrund haben wir das Gesetz in Paragraf 51 angepasst. Bislang stand im Gesetz der Satz: „Sie“, also die Fraktionen, „können die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren“, neu im Gesetz soll stehen: „Sie“, also die Fraktionen, „sollen die Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren“ – eine ganz klare Aufforderung an uns alle, die Dinge, die wir hier miteinander diskutieren, dann auch aktiv öffentlich darzustellen. Die Antragsteller sind sich einig, dass wir hier mehr tun müssen.

Der zweite Grund der Anpassung der Mitarbeiterpauschale ist, dass es nach den Ausführungsbestimmungen im Abgeordnetengesetz schon in der Vergangenheit

möglich war, Mitarbeiter mit Hochschulabschluss zu beschäftigen, nur war die Höchstsumme so gedeckelt, dass man den Mitarbeiter entweder nur mit verringerter Stundenzahl oder aber nur befristet beschäftigen konnte. Beides ist weder arbeitnehmerfreundlich noch praktikabel. Dies wollen wir mit dem Gesetzesentwurf ändern, daher die hier neu eingefügte Entgeltgruppe.

In Paragraf 9 ist jetzt klarer geregelt, wie ein Abgeordneter zur Büroausstattung des beziehungsweise der Wahlkreisbüros kommt. Die Summen sind gleich geblieben, dabei gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Abgeordneter mehr als zwei Legislaturperioden durchgängig dem Landtag angehörte, sollte er die Möglichkeit bekommen, in den folgenden fünf Jahren einmalig zusätzlich 500 Euro für die Büroausstattung geltend machen zu können.

Mit Paragraf 12 regeln wir das Verfahren, wie der Abgeordnete zu einem Mietkostenzuschuss kommen kann, wenn er oder sie am Landtagssitz einen Zweitwohnsitz benötigt. Der Zuschussbetrag soll jetzt nach vielen Jahren um 50 Euro angehoben werden, um der allgemeinen Mietentwicklung Rechnung zu tragen.

In Paragraf 26 haben wir zielgenauer definiert, unter welchen Bedingungen der Präsident Abgeordnete in wirtschaftlichen Notfällen unterstützen kann, nämlich wenn der Abgeordnete Schäden infolge der Mandatsausübung erleidet beziehungsweise wenn die Hinterbliebenen mandatsbedingte Aufwendungen nachweisen, für die die Abgeordneten eine allgemeine Kostenpauschale haben. Auch hier gilt, wenn von anderswo die Kosten beglichen werden können, dass sie dann zuallererst von anderswo beglichen werden müssen, und erst wenn das nicht möglich ist, kann der Präsident entscheiden, dass wir hier helfen.

Neu hinzugekommen ist die Regelung in Paragraf 54 Absatz 1. Dort schlagen wir Ihnen in Satz 3 eine Formulierung vor, die zu einer Kontinuität bei der Fraktionsfinanzierung in der jeweils laufenden Legislaturperiode beitragen soll, ohne dass es dabei zu einer Erhöhung der Ausgaben kommt. Ich denke, auch das ist ein Vorschlag, der nachvollziehbar ist.

Meine Damen und Herren, wir schlagen Ihnen vor, diesen Gesetzesentwurf in den vorläufigen Ausschuss zu überweisen. Dort können wir dann die einzelnen Vorschläge und Regelungen beraten, bewerten und schließlich dem Landtag zur Zweiten Lesung vorschlagen. – Besten Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Krüger.

Es ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Vorältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/6 zur Beratung an den vorläufigen Ausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Dann wird diesem Vorschlag bei fünf Stimmenthaltungen, ansonsten Zustimmung gefolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich die konstituierende Sitzung des Landtages der 7. Wahlperiode schließe, möchte ich mich ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Theaters bedanken, die es uns ermöglicht haben, dass wir heute diese erste Sitzung des neu gewählten Parlamentes hier durchführen konnten. Ich weiß, dass seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch seitens unserer eigenen Mitarbeiter aus der Landtagsverwaltung viel Arbeit investiert worden ist, um diesen reibungslosen Ablauf der Sitzung, wie wir ihn heute erleben konnten, zu ermöglichen. Dafür noch mal herzlichen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Wir sind damit am Schluss der konstituierenden Sitzung angekommen. Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich alle ehemaligen und alle neuen Mitglieder des Landtages sowie alle Gäste recht herzlich im Anschluss zu einem kleinen Empfang im Theaterfoyer einladen. Die Sitzung ist geschlossen.

(Beifall Dr. Till Backhaus, SPD)