Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

Es schickt sich einfach nicht, als CDU-geführtes Innenministerium in vorauseilendem Gehorsam Personen zu gefallen, die leider viel zu oft wie kläffende Hunde wirken.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Liebe Bürger dieses Landes, wir lehnen die Einrichtung eines Beauftragten für die Landespolizei ab. Wir halten es grundsätzlich nicht für einen Fortschritt, überall dort, wo sich tatsächliche oder vermeintliche Probleme zeigen, mit der Installation von Beauftragten zu reagieren.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Dies gilt erst recht in einer Zeit, wo absehbar die finanziellen Spielräume immer enger werden. Die Landesregierung möchte einen Schuldenhaushalt, einen Schuldenkredit hier beschließen lassen, und trotzdem schaffen wir immer wieder neue Stellen. Eine gut funktionierende Verwaltung braucht keine Parallelverwaltung mit gut

dotierten Beauftragten. Allein auf Bundesebene gab es 2018 bereits 39 Bundesbeauftragte, vermutlich sind inzwischen noch einige hinzugekommen. Die durch diesen Gesetzentwurf neu geschaffene Stelle beim Bürgerbeauftragten kostet uns bis zu 90.000 Euro im Jahr, das ist eine völlig verfehlte Ausgabe. Man fragt sich unweigerlich, wie vielen fleißigen Unternehmern, die unter der Corona-Krise leiden, damit jedes Jahr geholfen werden könnte.

Herr Caffier, wir haben 400 offene Polizeistellen im Land und aktuell eine Abbrecherquote von 20 Prozent an der Polizeifachhochschule. Ich frage Sie: Wäre dieses Geld angesichts solcher Zahlen nicht viel besser für die Gewinnung junger Polizeianwärter eingesetzt?

Dann kommen wir zu dem letzten Punkt, den auch Sie doch recht ausführlich in Ihrer Einbringung ansprachen, die Umbenennung. Für mich und für viele meiner Kollegen ist es völlig unverständlich. Der Begriff „Bereitschaftspolizei“ ist ein tradierter Begriff und mit einem Federstrich sollen hier alte Traditionen einfach über Bord geschmissen werden. Niemand kann das nachvollziehen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss darüber noch mal uns ausführlich unterhalten können

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

und dass Ihr Versprechen hier nicht nur leere Worthülsen gewesen sind!

Es wird die Attraktivität der Landespolizei öffentlich jedenfalls nicht steigern, wenn dieser Landtag heute ein Gesetz beschließt – gut, es soll ja in den Ausschuss überwiesen haben –, das vom Misstrauen gegenüber hart arbeitenden Beamten nur so strotzt. Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu, wie wir das immer machen, aber den Gesetzentwurf als solchen werden wir in dieser Form ablehnen müssen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interessant, was Herr Kramer hier in Richtung Innenminister platziert hat.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nicht wahr?!)

Ich habe da eine etwas andere Wahrnehmung gehabt, aber es liegt, glaube ich, auch in der Natur der Sache.

Und als die Wogen besonders hoch schlugen und die öffentlichen Anprangerungen besonders hart ausfielen, hat der Innenminister, finde ich, eine gute Entscheidung getroffen, indem er diese Kommission eingesetzt hat, von der er eben auch berichtet hat. Und es waren ja Vorschläge dieser unabhängigen Expertenkommission, die jetzt in diesen Gesetzentwurf eingeflossen sind. Und diese unabhängige Expertenkommission ist offensichtlich eben nicht zu dem Ergebnis gekommen, Friede, Freude, Eierkuchen, alles prima, alles toll, sondern sie hat kon

krete Vorschläge für notwendig gehalten, die jetzt in diesem Gesetzentwurf halt teilweise auch ihren Niederschlag gefunden haben, mit zwei Schwerpunkten. Da ist der Innenminister schon sehr weit drauf eingegangen: einmal auf den Polizeibeauftragten, den die AfD natürlich überhaupt gar nicht will, und zum anderen auf die Umstrukturierung. Wir haben das ja bereits mit der Entschließung zum SOG kundgetan, dass wir diesen unabhängigen Beauftragten für eine sehr sinnvolle Einrichtung halten.

Letztendlich wird natürlich über die Details im Ausschuss zu beiden Punkten noch heftig diskutiert werden, der Teufel steckt ja im Detail. Und auch das hat der Innenminister selber schon vorgetragen, es gibt ja schon bereits zahlreiche Kritiken an der einen oder anderen Ausgestaltung dieses Gesetzestextes, sodass ich im Einzelnen da jetzt auch gar nicht weiter drauf eingehen will. Wir werden natürlich der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen und uns auf eine rege Diskussion freuen, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Frau Tegtmeier!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Ritter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Redebeitrag des Abgeordneten Kramer ist wieder einmal deutlich geworden, dass die Gewerkschaft der Polizei Berlin mit ihrer Fragestellung recht hat: „Polizist und AfD… – geht das zusammen? Wir sagen“ deutlich „nein!“ Zitatende.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Martina Tegtmeier, SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diesem,

(Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

vor diesem …

(Dr. Ralph Weber, AfD: Stasi und Landtag – geht das zusammen? Wir sagen deutlich nein!)

Bin ich in der Stasi gewesen oder was?! Was erzählen Sie denn für einen Quatsch?! Also, Herr Professor Weber, Zurückhaltung oder Nachweise bringen oder einfach mal still sein! Sie sind heute schon mehrfach durch Unsinnigkeiten aufgefallen, aber gut, das ist Ihr Problem.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern ist es auch schade, dass wir keine Besucherinnen und Besucher mehr begrüßen können zur gegenwärtigen Zeit,

(Ralf Borschke, AfD: Das stimmt. Das ist wohl wahr.)

sonst wären vielleicht auch heute wieder Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte hier auf der Tribüne,

(Zuruf von Ralf Borschke, AfD)

um zu sehen, welche Beiträge die AfD-Fraktion leistet, die nämlich gegen null tendieren, und auch zu sehen,

dass die von uns angestoßene Debatte zu den SEKSkandalen heute hier im Landtag ein erstes parlamentarisches Ende findet.

Wir begrüßen es außerordentlich, Herr Innenminister, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr einige Empfehlungen der SEK-Kommission beziehungsweise der Fromm-Kommission gesetzlich verankert werden sollen.

Und, lieber Herr Kramer, auch der Polizeibeauftragte ist eine Feststellung in dem Fromm-Bericht, ein Vorschlag, der aus diesem Bericht herausgelesen werden kann,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

ein Vorschlag, der aufgegriffen wird. Und, Herr Förster, wenn Sie und Ihre Kollegen meinen, dass Herr Fromm irgendwie links angehaucht ist oder so, keine Ahnung, wo Sie das hernehmen und einordnen wollen. Das ist einfach mal Unsinn, was der Kollege Kramer hier erzählt hat. Das ist also eine ganz klare Empfehlung der FrommKommission, des Berichtes. Den sollten Sie vielleicht mal lesen,

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

bevor Sie dort irgendwelche Dinge von sich geben!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, so wichtig, wie die LKA-internen Ermittlungen unter Leitung des damaligen Direktors Herrn Ingolf Mager auch waren, so richtig war Ihre Entscheidung, Herr Innenminister, für eine externe Untersuchung der Ursachen und Umstände zu sorgen sowie die Erarbeitung von Empfehlungen in Auftrag zu geben.

Artikel 3 des Gesetzentwurfes ändert daher richtig das Polizeiorganisationsgesetz. Das Landesbereitschaftspolizeiamt, dem ein Teil der polizeilichen Spezialkräfte neu zugeordnet werden soll, wird umbenannt in Landesamt für polizeiliche Einsatzunterstützung. Dazu kann man nun stehen, wie man will, ob ein neuer Name auch einen neuen Inhalt mit sich bringt in der Arbeit, das ist das Entscheidende. Mit dieser Änderung soll die gleichberechtigte Stellung der zugeordneten Spezialeinheiten zu den übrigen Dienststellen dieser Polizeibehörde dokumentiert werden. Über den bürokratischen Aufwand dieser kleinen POG-Änderung gibt der Abschnittsvollzugsaufwand Auskunft. Hier bleibt zu hoffen, dass es nicht beim Austausch von Behördenbeschilderungen sowie Stempeln und Siegeln bleibt, und es wird sich zeigen müssen, ob die Neuanbindung allein des Spezialeinsatzkommandos nicht letztendlich zu kurz gesprungen ist. Erste polizeiinterne Kritik ist ja zu vernehmen, der Innenminister ist auch darauf eingegangen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Artikel 1 des Entwurfs wird das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz geändert. Im Ergebnis wird der Bürgerbeauftragte des Landes zugleich zum Beauftragten für die Landespolizei. Ich wiederhole noch mal für die Kollegen der AfD: Die Empfehlung der Fromm-Kommission wird hier umgesetzt. Aber ich sage auch, politisch ist dies wohl eine Gegenleistung für die erheblichen Veränderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in MecklenburgVorpommern vom Frühjahr dieses Jahres, aber Geben und Nehmen ist auch in einer Koalition Alltag.

Der Bürgerbeauftragte erhält eine zusätzliche Stelle. Ich finde, das ist normal, denn wenn man einer Behörde eine zusätzliche Aufgabe überträgt, sollte man diese Behörde auch mit zusätzlichem Personal ausstatten, damit sie diese Aufgabe auch erfüllen kann. Leider – das will ich hier nur am Rande erwähnen – gilt dies nicht für den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und Datenschutz, der viel mehr Aufgaben übertragen bekommen hat, aber dies mit gleichbleibendem Personal abarbeiten muss.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu kritisieren an dieser Stelle ist, dass die Zuständigkeit des Beauftragten für die Landespolizei auf Vorgänge aus dem innerpolizeilichen Bereich eingegrenzt wird. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt dieser Polizeibeauftragte somit tabu, auch wenn der Innenminister das hier anders dargestellt hat.

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

Hier bleibt der Gesetzentwurf hinter Entwicklungen anderer Bundesländer zurück, etwa Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Ob dort nach Auffassung von Herrn Kramer auch nur linke Ideologen am Werk sind in dieser Landesregierung, das überlasse ich Ihrer Einschätzung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Veränderungen des Landesbeamtengesetzes, die wir eben beraten haben, bringen bezüglich der individuellen Kennzeichnungspflicht interessante Details. Ich zitiere: „Die Bearbeitung von Beschwerden, Strafanzeigen, disziplinaren oder Schadenersatzansprüchen“, Zitatende, wird zur Grundlage genommen, die Kennzeichnungspflicht hier im Land neu zu regeln. Das Landesbeamtengesetz listet also eine ganze Reihe von rechtswidrigen polizeilichen Verhaltensmöglichkeiten gegenüber auch den Bürgerinnen und Bürgern auf. Warum dann dieser Bereich dem künftigen Polizeibeauftragten entzogen werden soll, bleibt wohl das Geheimnis der Landesregierung.