Protokoll der Sitzung vom 28.10.2020

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist okay so! – Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD: Aber nur, weil eure Fraktions- vorsitzende auch mit dabei ist.)

Okay. Dann rufe ich jetzt als nächsten Redner für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Grimm auf.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vertreter der LINKEN sind schon lange mit dem Thema Vollzug unterwegs, letztmalig im Januar 2018 mit dem wohlklingenden Antrag „Strafvollzug zukunftsfähig aufstellen“. Es scheint, das Herz der Damen und Herren schlägt nicht nur links, sondern auch für Kriminelle. Der Antrag wurde seinerzeit hier im Hohen Hause zu Recht abgelehnt.

Lassen Sie mich zu dem heute gestellten Antrag beziehungsweise zu der Einführung kurz Folgendes klarstellen: Bevor heute eine Person überhaupt in den Vollzug muss – Ausnahmen sind nur ganz schwere Kapitalverbrechen –, hat diese Person bereits eine beachtliche kriminelle Laufbahn über längere Zeit hingelegt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Das ist richtig.)

Der Weg in den Vollzug führt in der Regel über viele Strafverfahren, die oft erst Wirkung zeigen, wenn eine Haftstrafe endlich verhängt wird. Die kriminellen Laufbahnen beginnen oft erst mit Einstellungen nach dem Paragrafen 153 fortfolgende Strafprozessordnung seitens der Staatsanwaltschaft. Weiter folgen dann Strafbefehlsverfahren und letztendlich über die Verhängung einer Haftstrafe nach Erhebung der Anklage führt der Weg dann endlich in die Justizvollzugsanstalt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

In dieser Zeit hat der zukünftige Strafgefangene permanent gezeigt, dass er nicht gewillit ist, unsere Rechtsordnung einzuhalten, und hat eine Unmenge an Schaden für

die Gemeinschaft verursacht, nicht zu vergessen die Opfer der Straftaten. Meine Damen und Herren, ich will damit klarmachen, wir haben es hier nicht mit Leuten zu tun, die ihre Rechnung mal nicht bezahlt haben. Das ist eine ganz andere Klientel.

Fakt ist auch, dass nach der schon seit Jahren gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes es das Grundgesetz gebietet, den Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen beziehungsweise des Gefangenen hin auszurichten. Allein dieses Gebot, das darauf abzielt, die Gefangenen im Vollzug der Freiheitsstrafe zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, entspricht den Anforderungen unserer Verfassung. Das Resozialisierungsgebot wurde natürlich auch durch die europäischen Strafvollzugsgrundsätze bestätigt. So weit, so gut.

Fakt ist aber auch eins, und das dürfen wir nie vergessen, meine Damen und Herren: Auch während der Inhaftierung gilt dem Schutz der Opfer inhaftierter Straftäter besondere Aufmerksamkeit. Gerade die Opfer von Straftaten dürfen durch die Vollzugsgestaltung nicht beeinträchtigt werden. Ihr Schutz ist bei jeder Vollzugsmaßnahme zwingend und vorrangig zu beachten, nicht mehr und nicht weniger. Das sind wir den Opfern unserer Gesellschaft schuldig.

Auch darf bei allen Resozialisierungsgedanken nicht außer Acht gelassen werden, bei der Gestaltung des Vollzuges sind die Belange von Sicherheit und Ordnung der Anstalt sowie der Schutz der Allgemeinheit zu beachten. Den gründlichen Kontrollen der Hafträume, Werkbetriebe sowie der Besucher kommt dabei zur Prävention von Ausbrüchen und gewaltsamen Übergriffen, aber auch zur Verhinderung von Drogenkonsum eine hohe Bedeutung bei.

Der offene Vollzug soll zwar die Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung rechtzeitig bieten, jedoch jedes Fortgehen aus der Anstalt setzt eine auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung getroffene besondere Erlaubnis voraus. Und das soll auch so bleiben und dafür stehen wir als AfD auch gerne ein.

Das gegenüber dem geschlossenen Vollzug geringere Maß äußerer Kontrolle verlangt daher bei der Anwendung des offenen Vollzuges ein besonderes Maß an innerer Einsicht. Die dort untergebrachten Gefangenen müssen daher auch die Bereitschaft und charakterliche Befähigung zur freiwilligen Einordnung in die Gemeinschaft und zur Selbstdisziplin aufweisen. Der offene Vollzug soll und darf daher kein Regelfall sein. Der offene Vollzug darf nur solchen Gefangenen zur Verfügung stehen, die auch tatsächlichen willens und in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten einzusehen und zu reflektieren, dass lediglich ein straffreies Leben zu einer Akzeptanz in der Gesellschaft führt.

Ich zitiere dazu zutreffend meinen Kollegen Horst Förster: „Die Strafe hat vor allem den Sinn, die Rechtsordnung zu verteidigen. Wenn nämlich Strafe nicht mehr Strafe ist, dann besteht eigentlich kein Grund, nicht straffällig zu werden.“ Das hat er hier mal gesagt.

Und da sind wir eigentlich bei dem Punkt, der hier von Bedeutung ist. Strafe hat ja nicht nur den Zweck, die Resozialisierung des Täters herbeizuführen, sondern sie

hat auch einen Präventionscharakter und je nach Auffassung natürlich auch einen Vergeltungszweck.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Tja!)

Das ist jedenfalls meine Auffassung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Strafe ist und sollte also Strafe bleiben. Das muss deutlich werden auch im Strafvollzug.

Und jetzt betrachte ich Ihren Gesetzentwurf einmal von einigen Facetten her nur. Es ist ein sehr langes Werk, aber die Frau Ministerin hat mir einiges schon vorausgenommen. Nehmen wir mal den Wohngruppenvollzug, also, ich möchte gegenüberstellen das Wunschdenken der LINKEN jetzt und dazu mal die Realität. Also Wunschdenken der LINKEN ist: „Die Unterbringung in Wohngruppen ist als Regelunterbringung im geschlossenen Vollzug einzurichten.“

Nun ja, durch die Gemeinschaft mit den anderen Wohngruppenmitgliedern kann zwar der Gefangene lernen, Konflikten positiv gegenüberzutreten und mit Kritik konstruktiv umzugehen. Das einzelne Mitglied ist in der Gruppe schließlich gezwungen, mehr Verantwortung für sich selbst und für die Einheit zu übernehmen. Dies fördert die Initiative des Gefangenen, gibt ihm verstärkte Identifizierungsmöglichkeiten mit den Behandlungszielen und kann somit auch die Behandlungsbereitschaft erhöhen. Eine Regelunterbringung sollte diese Form des Vollzuges aber nicht sein, zumal dies auch eine räumliche Abgrenzung von anderen Gruppen verlangt und die Kosten für die Betreibung der JVA ins Unermessliche anheben würde.

Frau Ministerin hat gesagt, ein Langzeitziel, als solches könnte sie sich das vorstellen. Also ich kann mir das im Moment überhaupt nicht vorstellen. Sie müssten ja auch an die baulichen Veränderungen in einer JVA denken, und diese Kosten sind schon mal ganz bedeutend sicherlich. Hinzu kommt natürlich, dass man das auch alles überwachen muss entsprechend mit Mehraufwand. Und schließlich könnte ich mir vorstellen, dass diese Form des Strafvollzuges auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit sich bringt, dessen man ja dann auch Herr werden müsste.

Nächster Punkt: Recht auf Besuch. Sie wollen den Paragrafen 26 verändern. Wieder Wunsch der LINKEN: „Die Regelung zu Langzeitbesuchen in Absatz 4 ist als eingeschränktes Ermessen auszugestalten. Nachdem die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter festgestellt hat, dass der Besuch zur Pflege der familiären, partnerschaftlichen oder ihnen gleichzusetzender Kontakte geboten erscheint und die Gefangenen hierfür geeignet sind, ist nicht verständlich, warum hier ein umfängliches Ermessen eingeräumt werden soll.“

Hier verkennen die LINKEN Folgendes: Besuchskontakte gehören zwar zu den wichtigsten Mitteln sozialer Kontaktpflege. Leider entspricht es allerdings den Erfahrungen der vollzuglichen Praxis, dass Besuchskontakte auch genutzt werden, um unerlaubte Gegenstände, im schlimmsten Fall Drogen oder gefährliche Gegenstände zu übergeben. Dies bedroht nicht nur die Sicherheit der Anstalt, sondern gefährdet auch das Erreichen des Eingliederungsziels. Diesen Gefahren ist natürlich konse

quent zu begegnen. Deshalb sagen wir Nein zu Ihrem Änderungsvorschlag.

Nächster Punkt: Paragraf 30 – Telefongespräche. Auch hier stellt sich DIE LINKE in ihren Wunschträumen vor, dass durch eine Liberalisierung dieser Telefongespräche halt mehr diese, ja, Mobilgeräte benutzt werden können, auch Internet. Aber hier sind auch die Vorstellungen deshalb utopisch, weil unerlaubte Mobilfunkgespräche Gefangener stellen eine ganz erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für die Sicherheit und Ordnung – und nicht die öffentliche – in den Justizvollzugsanstalten dar. Aus Telefonüberwachungsmaßnahmen der Polizei ist bekannt, dass Gefangene aus Justizvollzugsanstalten heraus mit unerlaubt eingebrachten Mobiltelefonen beispielsweise versuchen, Verdunkelungshandlungen vorzunehmen oder Betäubungsmittelhandel zu organisieren. Darüber hinaus lassen sich Dritte, wie beispielsweise Fluchthelfer, auf diese Weise anleiten.

Nächster Punkt: Pakete. Auch hier der Wunsch der LINKEN: „Gleichwohl ist es vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und der Resozialisierung sinnvoll, die Möglichkeit eines beschränkten Empfanges“ von Paketen „zuzulassen“, schreiben Sie. Nun ja, auch da gibt es eine andere Seite, denn es hat sich die Sachlage im Vergleich zur Einführung des Paragrafen 33 Strafvollzugsgesetz inzwischen geändert. So haben die Gefangenen heutzutage umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten, durch die sie ihr Leben in der Anstalt angenehmer gestalten können. Auch würde die Erweiterung des Empfanges von Paketen in der Praxis zu Abhängigkeiten unter den Gefangenen führen und nicht zu der angestrebten Förderung der Beziehungen mit Außenstehenden, wenn einzelne Gefangene ihr Kontingent an drei Regelpaketen im Jahr nicht ausschöpfen und es intern an andere Gefangene weitergeben.

Zu beachten ist außerdem, dass das zunehmende Drogenproblem durch Veränderung der Gefangenenpopulation inzwischen zu einem höheren Sicherheitsrisiko führt. Dies erfordert einen erhöhten Kontrollaufwand durch Bedienstete, die insoweit an anderer Stelle fehlen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, meine Damen und Herren: Frau Bernhardt hat es zwar in ihrer Anmoderation gleich ausgeschlossen, mit Kuscheljustiz soll das alles nichts zu tun haben. Das überzeugt mich gar nicht, meine Damen und Herren. Das ist hier Kuscheljustiz in Reinkultur.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Und dann haben Sie auch noch so ein paar gender…, na ja, sprachliche Veränderungen, also wie man das Wort „Rechtsanwalt“ gendergerecht durchdekliniert. Das kann man auch diesem Gesetzentwurf entnehmen. Das lehnen wir schon auch aus Prinzip ab.

Ich möchte sagen am Schluss, wir würden einer Überweisung in die Ausschüsse zustimmen, allerdings den Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete da Cunha.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Resozialisierung ist einer der Strafzwecke, der erfüllt werden muss, um die Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft zu absolvieren. Der Begriff findet seine Verankerung direkt im Paragrafen 1 und folgenden Strafvollzugsgesetz und unterstreicht die humanitäre Relevanz. Die Personen sollen befähigt werden, auch zukünftig in eigener sozialer Verantwortung ein selbstbestimmtes Leben ohne die weitere und somit wiederholte Ausübung von Straftaten zu meistern. Das Gesetz bildet die Grundlage eines humanen Strafvollzugs in der gesamten Bundesrepublik.

Meine Damen und Herren, da möchte ich an der Stelle – es passt vielleicht ganz gut – auch ein riesiges Dankeschön gerade an die ganzen Mitarbeitenden im Strafvollzug richten, denn ich konnte mich in den vergangenen Jahren darüber, ja, bestätigen, welchen Aufwand die Mitarbeiter betreiben, um diesen humanitären Strafvollzug auch wirklich bei uns im Land zu gewähren, und was Sie eigentlich dort alles unternehmen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE soll das Ziel verfolgt werden, dass die Resozialisierungsmaßnahmen an unseren Einrichtungen des Landes konsequenter verfolgt werden. Dies umschließt die Aufnahmeverfahren, das Diagnoseverfahren sowie die Beschleunigung des Vollzugs und der Eingliederungsplanung. Die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme, beispielsweise mit Familie, soll erweitert und Vergütungsleistung angepasst werden. So schön, so gut. Resozialisierung ist wichtig, und das ist uns vermutlich hier auch allen im Raum klar.

(Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Nee, für die da drüben nicht!)

Kommen wir nun zu den maßgeblichen Bedenken: Der Entwurf weist in meinen Augen leider viel zu unkonkret darauf hin, dass die Umsetzung mit einem erhöhten Personalaufwand verbunden ist. Die daraus resultierenden Mehrkosten werden dabei nicht ansatzweise benannt. Im Konkreten werden aus vielen Kann- wiederum Sollbestimmungen und die Mindestbearbeitungszeiten werden in der Regel halbiert. Der Entwurf sieht somit Standardanhebungen vor, die zu einem zusätzlichen Mittel- und Stellenbedarf führen würden. Hierfür sind finanzielle Mittel weder eingeplant noch aufgrund der aktuellen Situation – und dazu muss ich sicherlich nicht weiter ausholen – vorhanden.

Doch schauen wir uns gerade die aktuelle Arbeitsweise noch einmal konkreter am Beispiel aus dem Strafvollzugsdienst an. Für die Durchführung der Zugangsgespräche und des Aufnahmegesprächs gibt es standardisierte Festlegungen. Das Zugangsgespräch erfolgt innerhalb der ersten zwei Stunden. Unabhängig von der Haftart folgt ein Aufnahmegespräch innerhalb der nächsten drei Werktage. Es folgt das Diagnoseverfahren für die Erstellung einer Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Der vollständige Plan muss in den ersten acht Wochen vorliegen, bei Haftzeiten unter einem Jahr sogar innerhalb von vier Wochen und bei Jugendlichen grundsätzlich innerhalb einer Frist von bis zu sechs Wochen. Im Gesamtschnitt lagen die Fristen in unserem Land 2017 bis 2019 bei 35,6 Tagen und somit bei knapp fünf Wochen.

Ein zusätzliches Controlling betreibt die Aufsichtsbehörde mit einer jährlich stattfindenden Visitation in den Justiz

vollzugsanstalten. Dabei wird auch die fristgerechte Erstellung von Vollzugs- und Eingliederungsplänen in den Blick genommen. Bei Bedarf können in der Folge Nachsteuerungen angeordnet werden und sich in Zielvereinbarungen niederschlagen.

Dies ist die gelebte Realität in unserem Land. Die Grundsätze des Strafvollzugs haben in Mecklenburg-Vorpommern oberste Priorität. Wir möchten, dass alle Täterinnen und Täter nach Verbüßung ihrer individuellen Strafe ein Leben in Freiheit führen können und wir gegen alle schädlichen Einflüsse sowie die Folgen des Strafvollzugs entgegengewirkt haben.

Werte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion DIE LINKE, ich schätze Ihre Bemühungen um die Personen im Strafvollzug in unserem Land absolut, allerdings reicht mir der vorliegende Antrag schlichtweg nicht aus, um über das Problem und die damit verbundenen, nicht bezifferbaren Mehrkosten hinwegsehen zu können. Vielmehr würde ich es begrüßen, wenn wir gemeinsam ein Verfahren zur weiteren Messung der Wirksamkeit unserer angewendeten Maßnahmen im Strafvollzug entwickeln. Schlussendlich werden vom Anfang bis zum Ende der Haftzeit eine Vielzahl von Informationen erhoben, die Rückschluss auf den Erfolg der Behandlungsmaßnahmen zulassen.

Mir reicht es nicht aus, direkt eine Gesetzesänderung anzustreben, sondern ich möchte, dass wir nachhaltig die Zugangsvoraussetzung verändern und Instrumente in die Haftarbeit dort installieren. Beispielsweise haben wir schon gesehen, dass auch die Digitalisierung im Strafvollzug zeitliche Einsparungen ermöglichen kann. Dafür könnte ich mir ebenso vorstellen, so wie bei dem Musterentwurf 2013, wieder in den Austausch mit anderen Bundesländern zu treten und gemeinsam an der Weiterentwicklung der Resozialisierung nach aktuellen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu arbeiten.

In diesem Sinne sehen Sie mir nach, dass wir Ihren Gesetzentwurf nicht als Grundlage für dieses Thema betrachten können und eine Überweisung ablehnen. Nichtsdestotrotz freuen wir uns auf eine weitere produktive Zusammenarbeit gerade bei diesem so wichtigen Thema, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

(Der Abgeordnete Sebastian Ehlers spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)