Protokoll der Sitzung vom 09.12.2020

(Jochen Schulte, SPD: War schon.)

Gut, okay, bis dann alle so hochgehoben haben, haben die anderen schon die Hände unten, aber wir versuchen es. Ich rufe jetzt auf die Gegenstimmen. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 9 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten

(Unruhe auf der Regierungsbank)

und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Also es stört hier wirklich. Es ist nicht ganz einfach, wir sind hier in der ziffernweisen Abstimmung, und von daher bitte ich doch wirklich um die nötige Ruhe hier.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5654 abstimmen, der die Streichung der Nummer 10 in Artikel 1 beinhaltet. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5654, der die Streichung der Nummer 10 in Artikel 1 beinhaltet, mit, bei Zustimmung der Fraktion... – habe ich schon angesagt, ne, jetzt wird es langsam schwierig – abgelehnt.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 die Nummer 10 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 angenommen.

Ich lasse an dieser Stelle über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5644 abstimmen, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 11 beinhaltet. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5644, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 11 beinhaltet, zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5644, soweit er die Einfügung einer neuen Nummer 11 beinhaltet, abgelehnt.

Ich rufe auf in Artikel 1 die Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 Nummer 11 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Da keiner Änderung in den Änderungsanträgen der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5644 und der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/5654 zugestimmt wurde, sind die Änderungsanträge insgesamt abgelehnt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Das ist schade.)

Ich rufe auf Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, der fraktionslosen Abgeordneten, Ablehnung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? –

(Der Abgeordnete Jochen Schulte trifft Absprachen mit mehreren Abgeordneten.)

Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/5256 entsprechend der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses auf Drucksache 7/5621 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, der fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE angenommen.

Jetzt mal meine Frage: Betraf das, was jetzt hier geklärt werden musste, etwas Aktuelles oder hat das noch Zeit?

(Jochen Schulte, SPD: Ja, das betraf etwas Aktuelles.)

Dann würde ich mich erst mal erkundigen wollen, was es denn ist, und dann würde ich das so ansagen.

(Jochen Schulte, SPD: Ja, das ist sehr freundlich von Ihnen, Frau Präsidentin. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 8 in der Reihenfolge getauscht werden sollen.)

Wunderbar, dann werde ich meine Unterlagen entsprechend sortieren.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sonst kann Herr Renz seinen Einstand nicht geben bei der Innenministerkonferenz!)

Unbeschadet dieser Tatsache wäre es schön, wenn wir das das nächste Mal nicht innerhalb der Abstimmung zur Klärung bringen. So.

Ich rufe also vereinbarungsgemäß auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie, Drucksache 7/5581.

Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie (Erste Lesung) – Drucksache 7/5581 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres und Europa Herr Renz. Bitte schön!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich so viel Kollegialität erleben darf und dass man sich immer wieder um mein Wohlbefinden kümmert, insbesondere hier Herr Ritter, das macht mich..., beunruhigt mich auch in gewisser Art und Weise.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

Aber in diesem Fall, glaube ich, sollten Sie vielleicht auch ein bisschen Mitleid haben mit dem Kollegen Glawe. Der soll nämlich jetzt im Anschluss schon in den nächsten zwei Tagen sechs Reden für mich halten, und deswegen bin ich Ihnen also parteiübergreifend oder fraktionsübergreifend dankbar,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Da rufen wir dann nicht dazwischen, wenn Harry redet.)

dass Sie so unkonventionell jetzt hier die Tagesordnung geändert haben. Für mich ist das sowieso auch etwas ganz, ganz Neues. Ich werde jetzt in Zukunft von meiner geschätzten Vizepräsidentin ja gar nicht mehr den Hinweis bekommen, dass ich die Redezeit überschritten habe und mir das Wort abgeschnitten wird.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE)

Insofern freue ich mich auf meine erste, jetzt richtige Rede als Innenminister,

(Glocke der Vizepräsidentin)

jetzt außerhalb der Thematik „Aktuelle Stunde“.

Das Thema heißt „Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen“ während der entsprechenden Pandemie. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht um die Handlungsfähigkeit der Kommunen. Das ist das Gebot der Stunde. Und wie Sie sicherlich gelesen haben, bin ich weiter Stadtvertreter in Güstrow. Ich habe also das erste Mal auch live erlebt am 03.12., wie solche Sitzungen ablaufen. Unter Hygieneauflagen entsprechend mit Maskenpflicht haben wir in der Stadt Güstrow getagt. Wir sind dort 29 Stadtvertreter formell, und Sie müssen – oder das wissen Sie ja genauso gut wie ich, dass es auch größere Gebietskörperschaften gibt, wie zum Beispiel MSE, ich glaube, mit 67 Mitgliedern im Kreistag –, und wir müssen als Landesgesetzgeber uns vorbereiten auf die Situation, dass es möglicherweise bei steigenden Infektionszahlen die Möglichkeit gibt, in gewissen Punkten von der bewährten

Kommunalverfassung dann auch abzuweichen. Und deswegen kommen wir als Landesgesetzgeber, weil es uns als sehr wichtig erscheint, rechtzeitig zu handeln, mit diesem Gesetzgebungsverfahren, und ich will das auch wie gesagt in aller Kürze, weil es die Erste Lesung ist, dann abhandeln.

Es gilt, immer unter Betrachtung des Infektionsrisikos, insbesondere dann auch bei den Sitzungen, dass wir hier Lösungen anbieten, die dazu führen, dass wir trotzdem alles regelkonform abarbeiten können. Es geht also hauptsächlich um zwei wesentliche Punkte, einmal um Regelungen zum Sitzungsgeschehen und zum Zweiten dann um Regelungen, die die Haushaltswirtschaft der Kommunen betreffen. Und da will ich kurz und bündig drei Punkte ansprechen, um die es geht.

Also zum Punkt Sitzungsgeschehen schaffen wir die Möglichkeit, erstens über Videokonferenzen entsprechende Beschlüsse, Sitzungen durchführen zu können. Das ist jetzt für uns schon fast gelebter Alltag in unterschiedlichsten Gremien, in denen wir tätig sind. Diese Möglichkeit wollen wir auch für die kommunale Ebene schaffen. Das ist also etwas, was dann detailliert im Gesetzentwurf steht, wie es auch umgesetzt werden soll.

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist, dass auch gewisse Dinge, die jetzt ausschließlich der Stadtvertretung vorbehalten sind nach Kommunalverfassung, auf den Hauptausschuss beziehungsweise im Kreistag dann auf den Kreisausschuss übertragen werden können. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig, weil es ja immer wieder die Diskussion gibt, inwieweit wir die Kommunalparlamente möglicherweise entmachten. Deswegen sage ich es deutlich an dieser Stelle, das ist eine Kannregelung und zwei Drittel der Gemeindevertretung oder der Stadtvertretung müssen dem erst mal zustimmen, dass diese Aufgabenübertragung stattfindet, und dann auch befristet für drei Monate, also auch eine sehr hohe Hürde. Aber die Möglichkeit sollten wir einräumen, auch immer wieder vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens, dass wir diese Lösung möglicherweise kommunal dann zur Anwendung bringen.

Und der dritte Punkt zum Thema Sitzungsgeschehen ist, dass die Gemeindevertretung, die Ausschüsse oder auch die Ortsteilvertretungen in schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren hier agieren können – drei wesentliche Punkte, die Sie in den Ausschüssen beraten sollen.

Zweiter großer Baustein, habe ich gesagt, ist das Haushaltsrecht. Auch hier will ich drei konkrete Beispiele nennen, die wir angehen in dieser Phase in der CoronaKrise:

Es wird also abweichend jetzt von Paragraf 43 Kommunalverfassung die Möglichkeit geschaffen, dass auch ohne Haushaltssicherungskonzept hier agiert werden kann, immer unter dem Aspekt, dass das, was an finanziellen Situationen entstanden ist, auch auf die CoronaPandemie zurückgeht. Also dann könnte man auf ein Haushaltssicherungskonzept verzichten.

Ein zweiter wesentlicher Punkt, um in diesem Bereich handlungsfähig zu bleiben, ist, dass der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit entsprechend auch ausgeweitet werden kann durch den Beschluss der Gemeindevertretung, jetzt unabhän

gig von dem, was die Haushaltssatzung oder ein Nachtragshaushalt, der beschlossen wurde, festgelegt haben, also auch eine Ausnahmeregelung, aber durch Beschluss der Gemeindevertretung.

Und ein dritter Punkt, um zu verdeutlichen, dass wir die Handlungsfähigkeit im Bereich der Kommunen, im Bereich Haushaltswirtschaft aufrechterhalten wollen, ist das Angebot, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen erfolgen können, auch wenn die Deckung nicht gewährleistet ist, auch wieder Begründung: aufgrund von coronabedingten Ereignissen.

Das sind also Dinge, die wir zur Diskussion stellen. Ich würde Sie bitten, möglichst schnell hier die Beratungen durchzuführen, weil wir alle nicht wissen, wie das Infektionsgeschehen sich weiter entwickelt, selbstverständlich ohne auf die Qualität des Gesetzentwurfes hier irgendwie in negativer Weise dann Einfluss zu nehmen, sondern vernünftige Beratungen, aber so schnell wie möglich.

Und ich glaube, vor dem Hintergrund, falls Diskussionen aufkommen sollten, dass die Demokratie irgendwie außer Kraft gesetzt werden soll oder ausgehebelt werden soll, verweise ich darauf, ich als Kommunaler sehe, so, wie es in der Kommunalverfassung steht, nämlich die Gemeindevertretung als das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde an, aber es ist vertretbar, in Krisenzeiten hier ein Gesetz auf den Weg zu bringen, so, wie ich es beschrieben habe, schon mit den Einzelregelungen, mit der Zweidrittelmehrheit. Aber was ganz wesentlich ist, das Gesetz ist auf eine Laufzeit von einem Jahr befristet, bis zum 31.12.2021, und insofern für mich vertretbar, Ihnen das hier so vorzuschlagen.

Herzlichen Dank, dass Sie so kooperativ waren, und ich würde mich dann jetzt an dieser Stelle verabschieden, weil ich glaube, auch ohne meine Stimme wird es zur Überweisung in die Ausschüsse kommen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)